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TAG DES FLÜCHTLINGS 1996

Beispiele und Anregungen

Gruppenasyl in Regensburg für togoische Flüchtlinge

Aufgrund ihrer in Gott gegründeten Gewissensentscheidung (Apg 5,29: »… Man muß Gott mehr gehorchen als den Menschen.«) gewähren Christinnen und Christen der katholischen Pfarrei Mariä Himmelfahrt, Regensburg, und anderer Kirchengemeinden seit Anfang März 1996 mehreren unmittelbar von Abschiebung bedrohten togoischen Flüchtlingen Kirchenasyl. Die Gemeinden lassen sich leiten vom biblischen Grundsatz Mt 25,35.40 »…; ich war fremd und obdachlos, und ihr habt mich aufgenommen; …Was ihr für einen/eine meiner geringsten Brüder/Schwestern getan habt, das habt ihr mir getan.« Verankert sehen sie ihr Handeln zudem im Katechismus der Katholischen Kirche (1993), Ziff. 2242: »Der Bürger hat die Gewissenspflicht, die Vorschriften der staatlichen Autoritäten nicht zu befolgen, wenn diese Anordnungen den Forderungen der sittlichen Ordnung, den Grundrechten des Menschen oder den Weisungen des Evangeliums widersprechen…«

Derzeit befinden sich folgende togoische Flüchtlinge im Regensburger Gruppenkirchenasyl: Herr Jyouwe DJABIRISAN (32 Jahre), Herr Fosseni MOUSSA (24 Jahre), Herr Abdou Razak OURO-BOD! (30 Jahre), Herr Esso-Walana OUROSAMA (31 Jahre; er lebt bereits seit vier Monaten unter unserem Schutz), Herr Azimari SEBABI (30 Jahre) und weitere, deren Namen hier nicht genannt werden können.

Der Gang zum Regensburger Verwaltungsgericht ist für togoische Flüchtlinge zum »Glücksspiel« geworden, es drängt sich »zwangsweise der Eindruck von Unberechenbarkeit und Willkür auf«, wie die MZ am 20.2.1996 berichtete. Dem widersetzen sich nun die Regensburger Kirchenasyl gewährenden Gemeinden.

Gegen die Flüchtlinge, denen jetzt Kirchenasyl gewährt wird, wurden Anfang März Abschiebemaßnahmen eingeleitet (gegen Herrn Ouro-Sama schon im August 1995), obwohl ihr Asyl (folge) verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen ist. Aber ihre Asylklage wurde von der 5. Kammer des VG Regensburg abgelehnt. Die 5. Kammer des VG lehnt die Asylklagen togoischer Flüchtlinge grundsätzlich ab und stimmt der Abschiebung zu. Dagegen anerkennt die 6. Kammer des VG Regensburg aufgrund der generellen Rückkehrgefährdung Abschiebungshindernisse für togoische Flüchtlinge analog der Rechtsprechung anderer Gerichte (u. a. die Verwaltungsgerichte Köln, Trier, Gelsenkirchen, Braunschweig, OVG Magdeburg…).

Togo – eine der unberechenbarsten Militärdiktaturen

»… die Lüge ist zum System erhoben worden und alle Mittel sind recht, um zum erwarteten Ziel zu gelangen: Korruption, Diebstahl, organisierter Mord, Verleumdungen, Denunziationen.« Seitdem herrsche »eine Angst entlassen zu werden, eine Angst getötet oder entführt zu werden und spurlos zu verschwinden, was beängstigend und dramatisch ist. Sehr viele Togolesen sind zu Verbannten auf ihrem eigenem Territorium geworden… « So beschreiben die togoischen katholischen Bischöfe in ihrem Hirtenbrief der Bischofskonferenz vom 16. April 1995 in Lomé die Situation in ihrem Land.

Das kleine westafrikanische Land Togo wird seit 1967 von General Eyadema diktatorisch regiert. Eyadema kam durch einen Militärputsch zur Macht, nachdem er den demokratisch gewählten ersten Präsidenten Sylvanus Olympio ermordet hatte. In den 80er Jahren trieb Eyadema sein Land und die Menschen endgültig in wirtschaftliches und soziales Elend. 1990 ging das togoische Volk, insbesondere die demokratische Jugend, gegen Eyademas Militärdiktatur auf die Straße. Kurzfristig konnten Ansätze einer Demokratie erkämpft werden. Ein Premierminister, ein Parlament und eine neue Verfassung wurden installiert. Doch Eyadema erstickte mit seinem Militär diese Demokratisierungsbemühungen im Keim. Der Premierminister wurde verhaftet, die Nationalkonferenz entmachtet und schreckliche, unvorstellbar grausame Massaker wurden verübt. Seither sind Ermordungen, Verschleppungen, Inhaftierungen, Folter und Menschenrechtsverletzungen an der Tagesordnung. Togo wurde (neben Zaire) zur unberechenbarsten Militärdiktatur im Afrika der 90er Jahre. 1993/94 wurden mindestens 3.000 Menschen von Eyademas Todesschwadronen ermordet oder verschleppt. Laut amnesty international war das Jahr 1994 für Togo ein Jahr des Schreckens. Die Situation hat sich seither nicht verbessert. Dennoch leistet Frankreich »ohne jede Einschränkung« (Auswärtiges Amt) militärische Hilfe für das Eyadema-Regime. Die Europäische Union hat die 1993 eingestellte Unterstützung mit Billigung der Bundesregierung leise wieder aufgenommen.

Massenflucht aus Togo vor Eyadema

Vor dieser Situation flüchteten von den ca. 4 Millionen Einwohnern nach Angaben der UN ca. 500000 Menschen, vor allem in die Nachbarstaaten Ghana und Benin. Abgesehen von der Armut dieser Länder sind die togoischen Flüchtlinge auch dort nicht sicher vor Eyademas Todesschwadronen. Einigen Tausend gelang die Flucht nach Europa, einem Teil davon nach Deutschland, das traditionell gute Beziehungen zu Togo unterhält.

Gefahr für leib und Leben im Fall der Abschiebung

Das OVG Magdeburg hat diese Gefahr zusammengefaßt und festgestellt, daß »derzeit in Togo alle Personen, die für Gegner des herrschenden Systems gehalten werden, akut von intensivster Überprüfung, Inhaftierung von unbestimmter Dauer, Folter und extralegaler Hinrichtung bedroht sind, sowie daß die bloße Asylantragstellung in Europa, unabhängig von einer Mitgliedschaft in einer oppositionellen Gruppierung, den Sicherheitskräften des Eyadema-Regimes hinreichend Anlaß bietet, den Betroffenen für einen Regimegegner zu halten.« (2 L 1/95 1 A 2219/94).

Selbst das Auswärtige Amt stellt in seinem Lagebericht vom 10. 8. 1995 folgendes fest: »Charakteristisch für Togo war und ist die Diskrepanz zwischen den Gesetzestexten und ihrer Beachtung im Alltag. Das wiederholte Eingreifen der Sicherheitskräfte in die innenpolitische Auseinandersetzung war die Hauptursache schwerer Menschenrechtsverletzungen… Es kann gegenwärtig nicht die Rede davon sein, daß das togoische Gerichtswesen dem einfachen Bürger den Schutz seiner Rechte zu garantieren in der Lage ist… Entgegen den gesetzlichen Bestimmungen üben Armee-Einheiten bis heute immer wieder eindeutige Polizeifunktionen aus. Diese Tendenz hat sich nach einer vorübergehenden Beruhigung in der ersten Jahreshälfte 1995 wieder verschärft.« Das Auswärtige Amt bestätigt auch, daß die togoische Regierung an den Aktivitäten togoischer Flüchtlinge in Deutschland interessiert ist und dafür Spitzel einsetzt. Berücksichtigt werden muß dabei, daß das Auswärtige Amt »aus diplomatischem Interesse« viele Informationen zurückhält und die Gesamtsituation vielfach verharmlost (siehe dazu u. a. die Stellungnahme des Katholischen Lagerdienstes vom 24.1.1995).

Die togoischen »Sicherheitskräfte Eyademas erfahren auf jeden Fall, daß es sich bei Abschiebungen aus Deutschland um abgelehnte Flüchtlinge handelt. Im Fall einer Abschiebung ist ihr Leib und Leben auf’s Höchste gefährdet.

Ziel des Regensburger Gruppenasyls

Vor dieser Gefahr wollen die Regensburger Kirchengemeinden die togoischen Flüchtlinge bewahren. Es widerspricht auch der Rechtsstaatlichkeit und Demokratie, daß Abschiebungen erfolgen können, bevor ein Verfahren rechtskräftig abgeschlossen ist. Das Kirchenasyl will den zuständigen Behörden und Gerichten Zeit und Gelegenheit bieten, bisher ergangene Entscheidungen zu überprüfen und zu revidieren und zumindest Abschiebungshindernisse festzustellen. Dazu besteht in jedem Einzelfall im noch nicht abgeschlossenen Rechtsverfahren Gelegenheit. Von Innenminister Beckstein fordern wir einen allgemeinen Abschiebestopp nach § 54 AuslG für togoische Flüchtlinge oder zumindest die Aussetzung von Abschiebungen bis zur anstehenden Grundsatzentscheidung des VGH München.

»Im Schatten deiner Flügel finde ich Zuflucht, bis das Unheil vorübergeht« (Psalm 57,2)

Unter diesem Motto fand am 10.2.1996 der 3. bayernweite Ökumenische Studientag zum Kirchenasyl im Klarissenkloster St. Anna in Riedenburg statt. Dieser Psalm ist ein biblischer Leitgedanke für das Regensburger Gruppenkirchenasyl. Wir stützen und berufen uns dabei auch auf viele ermutigende, unterstützende Worte und Grundsatzerklärungen der katholischen und evangelischen Bischöfe und der Kirchenleitungen. Der bayerische evangelische Landesbischof Hermann von Loewenich hat immer wieder und zuletzt in seiner Eröffnungsrede zur Woche der Brüderlichkeit am 3. März 1996 das Kirchenasyl verteidigt. Der Regensburger katholische Diözesanbischof Manfred Müller bringt Kirchenasyl mit »Zivilcourage heute« in Verbindung und hat erklärt, daß er unter bestimmten Umständen auch selber für Kirchenasyl sei (MZ vom 22./23.4.1995). In der Stellungnahme der Diözese Regensburg zur Asyl- und Flüchtlingsproblematik vom 16.3.1995 erklärte Generalvikar Dr. Wilhelm Gegenfurtner »daß kein Pfarrer, der das sogenannte >Kirchenasyl< gewährt, von seiten der Diözese Sanktionen zu erwarten hat.« Das Regensburger Diözesanforum 1994/ 1995 hat »Begleitung und Aufnahme bis hin zum Schutz vor rechtswidriger Abschiebung (»Kirchenasyl«)« mit 176 Jastimmen und 16 Neinstimmen empfohlen, und der Regensburger Bischof hat am 25. 2. 1996. in seinem Hirtenbrief zur Fastenzeit diese Empfehlung aufgenommen. Für die Regensburger Oberbürgermeisterin Christa Meier ist die geübte Abschiebepraxis ein unhaltbarer Zustand. »Sie widerspricht meinem Demokratieverständnis und ist aus meiner Sicht eines Rechtsstaates unwürdig.« (MZ vom 9.10.1995)

Unterstützerkreis Regensburger Gruppenasyl

Zur Unterstützung des Regensburger Gruppenkirchenasyls hat sich ein Unterstützerkreis gebildet. Dieser setzt sich zusammen aus:

Ökumenisches Kirchenasylnetz Bayern

Netzvertretung Regensburg, Pax Christi – BistumsteIle Regensburg, Regensburger Aktion für eine Gemeinsame Zukunft, Bürgerinitiative Asyl- Regensburg, Ökumenisches Netz Regensburg und Mitglieder der Kirchengemeinden.

Adresse: Unterstützerkreis Regensburger Kirchenasyl, Postfach 10 1022, 93010 Regensburg

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