Frankfurter Rundschau
vom 01.06.1999
Innenminister der Union
wollen Abschiebestopp nicht hinnehmen
Presse-Dokumentation
zum Tod des Sudanesen Aamir Omer Mohamed Ahmed Ageeb
(ab 31.05.1999)
- Innenminister der Union wollen Abschiebestopp nicht hinnehmen – Frankfurter Rundschau vom 01.06.1999
weitere Artikel zusammengestellt von Georg Classen, Berlin
- Deutschland: Abschiebungen gestoppt – Die Presse, Wien, 31. Mai 1999
- Nach Tod eines Sudanesen Abschiebungen teilweise gestoppt – DIE WELT, 31.05.1999
- Tod des Sudanesen bleibt rätselhaft – Süddeutsche Zeitung vom 31.05.1999
- 9. Mai – Tod eines Asylbewerbers – Der Spiegel online 30.5.1999
- Schily muß Abschiebungen aussetzen – junge Welt Inland 31.05.1999
- Tod im Linienflug LH 558 – Die Tageszeitung vom 31.05.1999
- „Otto Schily muß zurücktreten“ – Die Tageszeitung vom 31.05.1999
- Dokumentation der Grausamkeit – Die Tageszeitung vom 31.05.1999
RESSOURCEN
Hessischer RundfunkAbgeschobener sudanesischer Asylbewerber stirbt im FlugzeugPRO ASYL kritisiert Unmenschlichkeit – Presseerklärung PRO ASYL vom 29.05.1999
Streit in Bayern über weiteren Asylbewerber aus Sudan / Tod von Aamir Ageeb im Flugzeug ist kein Einzelfall
Die Innenminister der unionsregierten Bundesländer haben den Abschiebestopp für Flüchtlinge, bei denen die Behörden mit Gegenwehr rechnen, scharf kritisiert. Durch die Verfügung von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) würden gewalttätige Abschiebehäftlinge belohnt, sagte Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) am Montag in Bremen.
FRANKFURT A. M., 31. Mai (rtr/dpa/ afp). Schilys Verfügung sei eine „unüberlegte Reaktion, die den Ländern große Schwierigkeiten macht“, sagte Beckstein nach einem Treffen mit seinen Unions-Kollegen. Der Stuttgarter Innenminister Thomas Schäuble (CDU) nannte es ein „fatales Signal“ an Abschiebehäftlinge.
Der rechtspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Volker Beck, begrüßte dagegen Schilys Entscheidung im NDR: „Ich bin sehr froh darüber, daß wir jetzt einen Innenminister haben, dem Rechtsstaatlichkeit und Menschlichkeit etwas gelten.“ Bei Abschiebungen dürfe das Leben des Betroffenen nicht riskiert werden, „weil die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft ist“. Auch das UN-Flüchtlingskommissariat lobte Schilys Entschluß und forderte die deutschen Behörden auf, bei Abschiebungen für „menschenwürdige Umstände“ zu sorgen.
Drei Tage nach dem Tod des 30jährigen Sudanesen Aamir Ageeb, der in einem Lufthansa-Flugzeug starb, wollten die bayerischen Behörden einen weiteren sudanesischen Asylbewerber abschieben – obwohl es sich um einen „ähnlichen Fall“ handelte, wie die Grünen-Landtagsabgeordnete Elisabeth Köhler berichtete. Sie forderte die Landesregierung auf, sich an Schilys Erlaß zu halten. Ein Sprecher von Beckstein teilte in München mit, der 27jährige habe bei einem Abschiebe-Versuch 1998 „randaliert“. Bayern wolle ihn zwar nun tatsächlich abschieben. Dies sei aber nur mit Hilfe des Bundesgrenzschutzes (BGS) möglich, der dem Bonner Innenministerium untersteht. „Wenn der BGS nein sagt, haben wir keine Transportmöglichkeit.“
Im Fall von Aamir Ageeb, der sich ebenfalls heftig gegen seine Abschiebung gewehrt hatte, ist die Todesursache weiterhin ungeklärt. Er war an Händen und Füßen gefesselt und trug einen Helm. Beim Start hatten ihm BGS-Beamte den Kopf nach unten gedrückt. Sein Anwalt berichtete, Aamir Ageeb habe panische Angst gehabt. Ein Bruder sitze als politischer Gefangener in Haft, ein anderer sei im Bürgerkrieg gefallen.
Der Tod von Aamir Ageeb ist kein Einzelfall. 1994 starb der Nigerianer Kola Bankole in einer Lufthansa-Maschine an einer Beruhigungsspritze. Im vergangenen Jahr kam eine 20jährige Nigerianerin ums Leben: Belgische Beamte hatten sie mit einem Kissen erstickt. Und vor wenigen Wochen erstickte ein 25jähriger auf dem Flug von Österreich nach Nigeria, weil ihm der Mund mit Klebeband verschlossen worden war. Flüchtlingshilfsorganisationen wie „PRO ASYL“ sprechen von „organisierter Unmenschlichkeit“.
Nach Angaben des BGS-Sprechers am Frankfurter Flughafen, Klaus Ludwig, wurden seit Januar vergangenen Jahres 15 432 Ausländer vom Flughafen aus in ihre Heimatländer „rückgeführt“. Darunter seien 113 gewesen, die sich zum Teil erheblich zur Wehr gesetzt hätten; deshalb hätten sie „mit Zwangsmitteln“ ruhig gestellt werden müssen. Diese Mittel seien Integralhelm, Hand- und Fußfesseln „und sonst nichts“, sagte Ludwig und verwies auf den Fall Bankole: Seither seien Knebel und alles, was die Atemwege behindern könnte, verboten. „PRO ASYL“ geht jedoch davon aus, daß verbotene Zwangsmittel auch noch nach dem Fall Bankole eingesetzt wurden.