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Die Presse, Wien,
31. Mai 1999

Deutschland: Abschiebungen gestoppt

Kaum Debatte über Häftlings-Tod

Presse-Dokumentation
zum Tod des Sudanesen Aamir Omer Mohamed Ahmed Ageeb

(ab 31.05.1999)

weitere Artikel zusammengestellt von Georg Classen, Berlin

RESSOURCEN
Hessischer RundfunkAbgeschobener sudanesischer Asylbewerber stirbt im FlugzeugPRO ASYL kritisiert Unmenschlichkeit – Presseerklärung PRO ASYL vom 29.05.1999

Innenminister Schily hat die Abschiebung von tobenden Schubhäftlingen
nach dem Tod eines Sudanesen gestoppt. Der Fall selbst sorgt kaum für Diskussionen.

Von unserem Korrespondenten EWALD KÖNIG

BONN. Ganz im Gegensatz zu Österreich, wo der Erstickungstod des Schubhäftlings Marcus Omofuma eine heftige innenpolitische Debatte auslöste, wird in Deutschland der Tod eines sudanesischen Schubhäftlings kaum beachtet. Bonns Innenminister Otto Schily (SPD) ordnete jedoch an, daß vorerst keine Abschiebungen per Flugzeug erfolgen dürfen, wenn Widerstand zu erwarten sei. Der 30jährige Sudanese Aamir Omer Mohamed Ahmed Ageeb war, wie in einem Teil der Samstag-Ausgabe berichtet, am Freitag auf dem Flug nach Kairo in einem Lufthansa-Airbus gestorben. Beamte des Bundesgrenzschutzes hatten den Kopf des Asylwerbers nach unten gedrückt, nachdem sie ihm einen Motorradhelm aufgesetzt hatten.
Als sie den an seinen Sitz gefesselten Mann wieder aufrichteten, gab er kein Lebenszeichen mehr von sich. Der Schubhäftling dürfte an einem Genickbruch gestorben sein. Schily hatte bereits nach dem Tod Omofumas in Österreich eine Überprüfung der Abschiebepraxis in Deutschland angeordnet. Schily bedauerte den Vorfall, ordnete eine sorgfältige Untersuchung an und kündigte Konsequenzen für den Fall an, daß seine Beamten fahrlässig gehandelt haben. Genau das untersucht jetzt die Staatsanwaltschaft von Landshut. Die Abschiebehaft war durch das Amtsgericht Karlsruhe ausgesprochen worden. Der 30jährige soll in Deutschland wegen Nötigung, Diebstahls, Hausfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und andere Delikte vorbestraft gewesen sein. Den Helm hatten die drei begleitenden BGS-Beamten dem renitenten Afrikaner aufgesetzt, weil sie sich vor seinen Bissen und ihn selber vor Kopfverletzungen beim Herumschlagen schützen wollten. Der Vorfall auf dem Flug LH 588 fand sowohl in deutschen Medien als auch in der deutschen Politik vergleichsweise sehr geringes Echo.

(c) Die Presse, Wien


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