junge Welt Inland
31.05.1999
Schily muß Abschiebungen aussetzen
Asylbewerber überlebte BGS-Behandlung beim Start in Frankfurt/Main nicht
Presse-Dokumentation
zum Tod des Sudanesen Aamir Omer Mohamed Ahmed Ageeb
(ab 31.05.1999)
- Innenminister der Union wollen Abschiebestopp nicht hinnehmen – Frankfurter Rundschau vom 01.06.1999
weitere Artikel zusammengestellt von Georg Classen, Berlin
- Deutschland: Abschiebungen gestoppt – Die Presse, Wien, 31. Mai 1999
- Nach Tod eines Sudanesen Abschiebungen teilweise gestoppt – DIE WELT, 31.05.1999
- Tod des Sudanesen bleibt rätselhaft – Süddeutsche Zeitung vom 31.05.1999
- 9. Mai – Tod eines Asylbewerbers – Der Spiegel online 30.5.1999
- Schily muß Abschiebungen aussetzen – junge Welt Inland 31.05.1999
- Tod im Linienflug LH 558 – Die Tageszeitung vom 31.05.1999
- „Otto Schily muß zurücktreten“ – Die Tageszeitung vom 31.05.1999
- Dokumentation der Grausamkeit – Die Tageszeitung vom 31.05.1999
RESSOURCEN
Hessischer RundfunkAbgeschobener sudanesischer Asylbewerber stirbt im FlugzeugPRO ASYL kritisiert Unmenschlichkeit – Presseerklärung PRO ASYL vom 29.05.1999
Nach dem Tod eines 30jährigen Asylbewerbers auf dem Abschiebeflug in den Sudan hat Bundesinnenminister Otto Schily am Wochenende erste Konsequenzen gezogen: Er setzte alle Abschiebungen von Ausländern per Flugzeug aus, bei denen die Behörden mit Widerstand rechnen. Schily kündigte zudem eine sorgfältige Untersuchung des Falls an. Die Flüchtlingshilfeorganisation »PRO ASYL« sprach von einer »Art organisierter Unmenschlichkeit der Abschiebepraxis«.
Die Grenzschützer hatten dem vorbestraften abgelehnten Asylbewerber Aamir Omer Mohamed Ahmed Ageeb, der sich am Freitag heftig gegen seine Abschiebung gewehrt haben soll, einen Motorradhelm aufgesetzt, ihn gefesselt und seinen Kopf beim Start herunter gedrückt. Als sie ihn nach dem Abheben wieder aufrichteten, war der Mann nach offizieller Darstellung leblos und konnte auch von drei Ärzten an Bord nicht wiederbelebt werden.
Bis Sonntag war unklar, woran der 30jährige Sudanese starb. Die Staatsanwaltschaft Landshut berichtete lediglich über das vorläufige Ergebnis der Obduktion, wonach »eine anatomisch eindeutig nachweisbare Todesursache nicht festzustellen« sei. Die Frankfurter Staatsanwaltschaft übernahm die Ermittlungen. Ihr Sprecher Job Tilmann sagte, es könne Monate dauern, bis ein endgültiges Ergebnis vorliege.
Die Sprecherin des Bonner Innenministeriums, Andrea Schumacher, erklärte, Schily habe angeordnet, daß die »Rückführungen auf dem Luftweg« bei »erwarteten Widerstandshandlungen« ausgesetzt würden. Bereits nach dem Tod eines nigerianischen Asylbewerbers, der am 1. Mai auf dem Flug von Wien nach Sofia erstickt war, habe er eine Überprüfung aller Verfahren angeordnet, an denen Beamte des BGS beteiligt waren. In Sicherheitskreisen hieß es, der Sudanese sei wegen Nötigung, Diebstahls, Hausfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung auf sexueller Basis vorbestraft gewesen. Das Amtsgericht Karlsruhe habe Abschiebehaft angeordnet.
In Sicherheitskreisen hieß es weiter, es sei durchaus erlaubt, gewaltbereite Abschiebehäftlinge an Händen und Füßen zu fesseln und ihnen einen Helm aufzusetzen. Dies sei nicht nur ein Schutz für die Beamten, die so nicht gebissen werden könnten, sondern auch für den Ausländer, der sich so nicht am Kopf verletzen könne. Nicht statthaft sei aber alles, was zu Erstickungen führen könne. So dürfe den Abgeschobenen kein Band über den Mund geklebt werden.
Passagiere und Besatzung der Lufthansa-Maschine, die ursprünglich über Kairo nach Sudan fliegen sollte, aber nach dem Tod des Mannes in München zwischenlandete, reagierten nach Auskunft eines Seelsorgers betroffen: »Die Reisenden waren teilweise sehr verstört und erschreckt,« sagte Helmut Leipold von den Kirchlichen Diensten am Münchner Flughafen. Einige Mitglieder der Crew hätten mit den Tränen gekämpft.
(AP/jW)