Der Spiegel online
30.5.1999
9. Mai 1999 TOD EINES ASYLBEWERBERS
Gewaltsame Abschiebungen gestoppt
Presse-Dokumentation
zum Tod des Sudanesen Aamir Omer Mohamed Ahmed Ageeb
(ab 31.05.1999)
- Innenminister der Union wollen Abschiebestopp nicht hinnehmen – Frankfurter Rundschau vom 01.06.1999
weitere Artikel zusammengestellt von Georg Classen, Berlin
- Deutschland: Abschiebungen gestoppt – Die Presse, Wien, 31. Mai 1999
- Nach Tod eines Sudanesen Abschiebungen teilweise gestoppt – DIE WELT, 31.05.1999
- Tod des Sudanesen bleibt rätselhaft – Süddeutsche Zeitung vom 31.05.1999
- 9. Mai – Tod eines Asylbewerbers – Der Spiegel online 30.5.1999
- Schily muß Abschiebungen aussetzen – junge Welt Inland 31.05.1999
- Tod im Linienflug LH 558 – Die Tageszeitung vom 31.05.1999
- „Otto Schily muß zurücktreten“ – Die Tageszeitung vom 31.05.1999
- Dokumentation der Grausamkeit – Die Tageszeitung vom 31.05.1999
RESSOURCEN
Hessischer RundfunkAbgeschobener sudanesischer Asylbewerber stirbt im FlugzeugPRO ASYL kritisiert Unmenschlichkeit – Presseerklärung PRO ASYL vom 29.05.1999
Bundesinnenminister Schily hat alle Abschiebungen von Ausländern per Flugzeug ausgesetzt, wenn die Behörden mit dem Widerstand des Ausgewiesenen rechnen. Am Freitag starb ein 30jähriger Sudanese, während er ausgeflogen werden sollte.
München – Otto Schily habe zudem eine sehr sorgfältige Untersuchung des jüngsten Todesfalls angeordnet und Konsequenzen für den Fall angekündigt, daß sich Hinweise auf fahrlässiges Verhalten der Beamten ergäben. Die Grenzschützer hatten dem Sudanesen, der sich heftig gegen seine Abschiebung gewehrt haben soll, einen Motorradhelm aufgesetzt, ihn gefesselt und seinen Kopf beim Start herunter gedrückt. Als sie ihn nach dem Abheben wieder aufrichteten, war der Mann nach offizieller Darstellung leblos und konnte auch von drei Ärzten an Bord nicht wiederbelebt werden. Auch am Samstag war es weiter unklar, woran der 30jährige Aamir Omer Mohamed Ahmed Ageeb gestorben ist. Die Staatsanwaltschaft Landshut berichtete lediglich über das vorläufige Ergebnis der Obduktion, wonach „eine anatomisch eindeutig nachweisbare Todesursache nicht festzustellen“ sei.
In Sicherheitskreisen hieß es, der Sudanese sei wegen Nötigung, Diebstahls, Hausfriedensbruchs, gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung auf sexueller Basis vorbestraft gewesen. Das Amtsgericht Karlsruhe habe Abschiebehaft angeordnet. Der Mann sei gewaltbereit und renitent gewesen. Die Landshuter Ankläger berichteten, der Mann habe bereits in Frankfurt und im Flugzeug erheblichen Widerstand geleistet. In Sicherheitskreisen hieß es, es sei durchaus erlaubt, gewaltbereite Abschiebehäftlinge an Händen und Füßen zu fesseln und ihnen einen Helm aufzusetzen. Dies sei nicht nur ein Schutz für die Beamten, die so nicht gebissen werden könnten, sondern auch für den Ausländer, der sich so nicht am Kopf verletzen könne. Nicht statthaft sei aber alles, was zu Erstickungen führen könne, sagten die Experten weiter. So dürfe den Abgeschobenen kein Band über den Mund geklebt werden. Erst am 1. Mai war ein Flüchtling aus Nigeria auf einem Flug von Wien nach Sofia gestorben, nachdem Polizisten ihn gefesselt und geknebelt hatten. Obduktionsergebnissen der bulgarischen Behörde zufolge erstickte der 25jährige.
© SPIEGEL ONLINE 21/1999