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DIE WELT,
31.05.1999

Nach Tod eines Sudanesen Abschiebungen teilweise gestoppt

An Händen und Füßen gefesselter Häftling starb im Flugzeug
Schily kündigt eingehende Untersuchung an

Presse-Dokumentation
zum Tod des Sudanesen Aamir Omer Mohamed Ahmed Ageeb

(ab 31.05.1999)

weitere Artikel zusammengestellt von Georg Classen, Berlin

RESSOURCEN
Hessischer RundfunkAbgeschobener sudanesischer Asylbewerber stirbt im FlugzeugPRO ASYL kritisiert Unmenschlichkeit – Presseerklärung PRO ASYL vom 29.05.1999

Bonn * Nach dem Tod eines Sudanesen bei der Abschiebung aus Deutschland hat Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) alle Ausweisungen per Flugzeug ausgesetzt, bei denen die Behörden mit Widerstand rechnen, und eine sorgfältige Untersuchung angekündigt.

Der 30jährige abgelehnte Asylbewerber sollte am Freitag per Flugzeug von Frankfurt nach Khartum abgeschoben werden. Als er sich wehrte, wurde er von Bundesgrenzschutzbeamten gefesselt und beim Start festgehalten. Später gab er kein Lebenszeichen mehr von sich. Ärzte stellen den Tod fest.

Schily nannte den Tod des Sudanesen „bedauernswert“. Auf die Frage nach möglichen Änderungen bei der Abschiebepraxis sagte er: „Ich muß das Ergebnis der Untersuchung kennen, und dann werde ich entscheiden.“ Sollte sich fahrlässiges Handeln der beteiligten Beamten herausstellen, würden die erforderlichen Konsequenzen gezogen.

Die Landshuter Staatsanwaltschaft erklärte, der 30jährige Aamir Ageeb habe als gewalttätig gegolten und sei daher von drei Bundesgrenzschutzbeamten begleitet worden. Schon bei seiner Übernahme in Frankfurt wie auch im Flugzeug habe er „erheblichen Widerstand“ geleistet, worauf er an Händen und Füßen gefesselt worden sei. Zudem sei ihm „zum eigenen Schutz“ ein Motorradhelm aufgesetzt worden.

Beim Start der Lufthansa-Maschine sei er durch „Nach-unten-Drücken fixiert“ worden. Anschließend sei er wieder aufgerichtet worden. Dabei hätten die Beamten festgestellt, daß sein Körper leblos war. Im Flugzeug anwesende Ärzte hätten dann vergeblich versucht, ihn wiederzubeleben. Die Maschine landete anschließend außerplanmäßig in München, wo die Staatsanwaltschaft Landshut und die Kriminalpolizei unter anderem Passagiere befragten.

Zum vorläufigen Ergebnis der in der Münchener Rechtsmedizin durchgeführten Obduktion erklärte die Landshuter Staatsanwaltschaft, eine anatomisch eindeutig nachweisbare Todesursache sei nicht festzustellen. In Sicherheitskreisen hieß es, es sei durchaus üblich, gewaltbereite Abschiebungshäftlinge an Händen und Füßen zu fesseln und ihnen einen Helm aufzusetzen. Der Sudanese sei mehrfach vorbestraft gewesen, unter anderem wegen gefährlicher Körperverletzung und Nötigung.

Die Organisation PRO ASYL beklagte eine „organisierte Unmenschlichkeit“ bei Abschiebungen. Es könne nicht richtig sein, daß Menschen im Flugzeug gewalttätig behandelt würden, um sie ruhigzustellen, sagte Pro-Asyl-Chef Heiko Kaufmann. Gegebenenfalls müsse es für die beteiligten BGS-Beamten Konsequenzen geben.

Im August 1994 war ein Nigerianer kurz vor seiner Abschiebung in sein Heimatland auf dem Frankfurter Flughafen gestorben. Auch er hatte sich gewehrt, woraufhin ihm ein Beruhigungsmittel verabreicht worden war. Anschließend wurde der Tod festgestellt. Zuletzt war am 1. Mai ein abgelehnter Asylbewerber aus Sierra Leone bei seiner Abschiebung aus Österreich ums Leben gekommen, weil er mit einem Klebeband geknebelt worden war. Bereits nach diesem Fall hatte Schily nach Angaben eines Sprechers eine Überprüfung der Abschiebepraxis angeordnet. Schily wolle „zu hundert Prozent gewährleisten“, daß bei Abschiebungen aus Deutschland niemand zu Tode komme. rtr/AP/afp

© DIE WELT, 31.05.1999


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