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PRO ASYL Info

Juli 1999

Die Würde des Menschen ist ausweisbar…
Die Würde des Menschen ist teilbar…
Die Würde ALLER Menschen ist unantastbar

Schutzlos in Deutschland

Sechs Jahre lang wurde die Somalierin M. in ihrem Heimatland in Haft gehalten, gefoltert und von Militärs des gegnerischen Clans vergewaltigt. Vor ihren Augen schnitt man ihrem dreijährigen Sohn die Kehle durch, auch ihre Tochter wurde schwer mißhandelt. Als der Bürgerkrieg eskalierte und ihr Gefängnis nicht mehr bewacht werden konnte, gelang Frau M. die Flucht. In Deutschland hat sie Asyl beantragt, doch ihre Chancen stehen schlecht. In Somalia gebe es keine funktionierende Staatsmacht, und wo kein Staat sei, könne auch niemand politisch verfolgen, entscheiden das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und deutsche Gerichte regelmäßig. So werden Flüchtlingsfrauen wie Frau M. schutzlos gestellt.

Die Somalierin M. ist nur eine von vielen, die auf der Flucht vor ihren Peinigern durch das Asylrecht in Deutschland nicht geschützt werden. Sechs Jahre verstümmeltes Asylrecht und vielfach kein Schutz mehr für Verfolgte: Das ist die Realität in Deutschland 50 Jahre nach der Verabschiedung des Grundgesetzes. Die Väter und Mütter der Verfassung nahmen 1949 den Artikel 16 »Politisch Verfolgte genießen Asylrecht« absichtlich ohne jede Einschränkung auf, weil sie nach den Erfahrungen der NS-Diktatur neue Maßstäbe der Humanität setzen wollten. Aber damit ist Schluß seit der Änderung des Grundgesetzes von 1993: Der Zugang zum Asyl in Deutschland ist seitdem weitgehend versperrt. Die drastischen Rechtsverschärfungen haben zudem dem gesellschaftlichen Klima geschadet. Flüchtlinge werden heute nicht als Schutzbedürftige, sondern in erster Linie als Gefahr für das Gemeinwesen gesehen, die es abzuwehren gilt. In welchem Ausmaß ihnen elementare Rechte vorenthalten werden, ist vielen Menschen unbekannt. »Die Würde des Menschen ist unantastbar« – dieses Versprechen des Grundgesetzes gilt für viele Flüchtlinge in Deutschland de facto nicht mehr.

Die Würde des Menschen ist ausweisbar…

TÖDLICHE DROHUNG

Die Härte des deutschen Asyl- und Ausländerrechts treibt immer wieder Menschen in den Tod. So schreibt der syrische Kurde Yousef D. an seine Freundin, kurz nachdem er die Abschiebungsandrohung der Ausländerbehörde erhalten hat: »Ich bin in Deutschland nicht aus Hunger und Armut, sondern um Schutz zu haben und als Mensch beachtet zu werden. Leider habe ich das andere Gesicht Deutschlands kennengelernt… Und nun gehe ich in ein Asyl – keiner kann es mir wegnehmen. Ich bin nicht das erste und nicht das letzte Opfer.« Dann geht Yousef D. in einen Wald und erhängt sich.

ENDSTATION FLUGHAFEN

Der Afghane K. ist erklärter Talibangegner und war bis zu seiner Flucht für die Wartung von Kriegsflugzeugen der Anti-Taliban-Milizen zuständig. Im Frühjahr 1999 kam er auf dem Flughafen Frankfurt an und stellte einen Asylantrag. Der wurde trotz K.s Vergangenheit als »offensichtlich unbegründet« abgelehnt. Abschiebungshindernisse prüften die Behörden nicht; das sieht das drastisch verkürzte Flughafenverfahren nicht vor. Der Afghane durfte deutschen Boden gar nicht erst betreten. Er wurde nach Kabul zurückgeschoben, ins Machtzentrum der Taliban.

UNSICHERER DRITTSTAAT

Ibrahim T., Kurde aus der Türkei, will in Deutschland Asyl beantragen. Doch diese Chance bekommt er nicht, denn er wird Opfer einer Kettenabschiebung: Weil er über den sogenannten »sicheren Drittstaat« Österreich eingereist ist, schieben deutsche Behörden ihn ohne Asylverfahren dorthin zurück. Im Juli 1996 wird er von Österreich aus in die Türkei zurückgeschoben, ebenfalls ohne Asylverfahren. In Istanbul kommt er sofort in Gewahrsam der Anti-Terror-Abteilung und wird schwer gefoltert. Im Juli 1998 verurteilt ihn das Staatssicherheitsgericht wegen Unterstützung der PKK zu 18 Jahren Haft. Ibrahim T. sitzt derzeit im Gefängnis von Sakarya ein.

Die Würde des Menschen ist teilbar…

VERHEERENDE LAGE

Für Entscheidungen über Asylanträge ziehen das Nürnberger Bundesamt und die Verwaltungsgerichte vor allem Lageberichte des Auswärtigen Amtes heran. Die aber weisen oft verheerende Fehleinschätzungen auf. So hieß es im Lagebericht zur Bundesrepublik Jugoslawien noch im November 1998 bezüglich der Flüchtlinge aus dem Kosovo: »Als inländische Fluchtalternative kommen vor allem Zentralserbien (hier insbesondere Belgrad) und Montegro in Betracht.« Folge: Asylanträge von Kosovo-Albanern wurden weiterhin regelmäßig abgelehnt, obwohl die Vertreibungen aus dem Kosovo längst begonnen hatten. Dabei hatte das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) schon im Juni 1998 gewarnt, es gebe in ganz Jugoslawien »keine inländische Fluchtalternative« für Kosovo-Albaner mehr.

MITTELLOS…

Asylsuchende und viele andere Flüchtlinge erhalten in Deutschland wesentlich weniger Hilfen als andere Menschen, um menschenwürdig leben zu können. Für sie gilt nicht das Bundessozialhilfegesetz, sondern das Asylbewerberleistungsgesetz. Sie bekommen damit fast 30% weniger Unterstützung und diese fast nur in Sachmitteln. Ärztliche Behandlungen zahlt das Sozialamt nur bei akuten Krankheits- und Schmerzzuständen. So wurde dem Iraker M. eine dringende Operation mit der Begründung verweigert, seine Schmerzen und die Atemnot seien nicht »akut«, sondern rührten von der vor vielen Jahren erlittenen Folter her.

Seit der letzten Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes können die Sozialämter Leistungen sogar ganz verweigern, wenn sie unterstellen, Flüchtlinge seien nur des Geldes wegen gekommen. Folge: Noch im Winter 1998/99 bekamen viele neu ankommende Kosovo-Flüchtlinge und serbische Deserteure in Berlin nur eine Unterkunft. Lebensmittel, Busfahrscheine, Hygieneartikel und Krankenscheine wurden ihnen vorenthalten.

ARBEITSLOS…

Asylsuchende, die nach dem 15. Mai 1997 gekommen sind, dürfen keine Arbeit aufnehmen. Obwohl einige Sozialgerichte das generelle Arbeitsverbot als Eingriff in die Grundrechte bewerten, hält die rot-grüne Bundesregierung weiterhin daran fest – und trägt so zu dem Vorurteil bei, daß Asylsuchende »uns nur auf der Tasche liegen«.

RECHTLOS…

Bis zu 18 Monaten können Ausländerinnen und Ausländer, die ausreisepflichtig sind, in Abschiebungshaft gehalten werden. 18 Monate Haft, ohne daß sie eine Straftat begangen haben: Das ist unverhältnismäßig, verfassungswidrig und grausam. Ein Abschiebungshäftling schrieb:

»In Gefängniszellen zu sitzen, ohne etwas begangen zu haben, das will Gott nicht, wie soll das ein Mensch akzeptieren? Ich habe mich schuldig gemacht, weil ich die Menschen in Deutschland um Asyl bat. Zur Strafe behandelten sie mich wie einen Schwerverbrecher und sperrten mich ein…«

Zum Vergleich: Deutsche Straftäter dürfen nur dann ein halbes Jahr in Untersuchungshaft genommen werden, wenn sie eine Straftat begangen haben, für die ihnen eine erhebliche Gefängnisstrafe droht.

Die Würde ALLER Menschen ist unantastbar

Daran erinnert PRO ASYL 50 Jahre nach Verabschiedung des Grundgesetzes und ruft alle Verantwortlichen in Bund und Ländern auf, endlich ein Asylrecht zu schaffen, das die Menschenwürde auch von Flüchtlingen ernstnimmt und ihnen wirklichen Schutz garantiert. Deutsche Gerichte und Behörden verstoßen im Umgang mit Flüchtlingen nicht nur täglich gegen diese Maxime des Grundgesetzes. Sie treten auch internationale Vereinbarungen mit Füßen: die Genfer Flüchtlingskonvention, die verbietet, jemanden in einen Verfolgerstaat zurückzuschicken; die Europäische Menschenrechtskonvention, die es untersagt, jemanden der Folter auszusetzen; die UN-Kinderrechtskonvention, die umfassenden Schutz auch für Flüchtlingskinder verlangt. Deshalb fordert PRO ASYL:

  • Die Drittstaatenregelung muß so geändert werden, daß Kettenabschiebungen verhindert werden.
  • Wer vor Verfolgung flieht, sei es staatliche oder nichtstaatliche, hat ein Recht auf umfassenden Schutz. Immer mehr Staaten, auch in Europa, haben das verstanden und ihre Anerkennungspraxis entsprechend geöffnet. Deutschland hinkt hier weit hinterher. Das muß sich ändern: Auch hierzulande müssen Flüchtlinge zum Beispiel aus Somalia oder Afghanistan ein sicheres Aufenthaltsrecht bekommen.
  • Daß Frauen aufgrund ihres Geschlechts in vielen Staaten der Welt besonders gefährdet sind, muß sich endlich im deutschen Recht niederschlagen: Frauenspezifische Verfolgung muß als Asylgrund anerkannt werden. Bereits 1990 hat der Deutsche Bundestag die Bundesregierung aufgefordert, entsprechende Schritte zu tun. Geschehen ist bisher so gut wie nichts.
  • Das Flughafenverfahren muß ersatzlos gestrichen werden. Die Entscheidungsfristen sind viel zu knapp, der Rechtsschutz zu stark eingeschränkt; das führt dazu, daß viele politisch Verfolgte und Folteropfer abgewiesen und in das Land, in dem sie bedroht sind, zurückgeschickt werden. Besonders minderjährige Flüchtlinge sind am Flughafen oft für sie unerträglichen Bedingungen ausgesetzt.
  • Das Asylbewerberleistungsgesetz muß abgeschafft und das generelle Arbeitsverbot aufgehoben werden. Diese Sonderbehandlung von Flüchtlingen erklärt sie zu Menschen zweiter Klasse und schürt Vorurteile gegen sie.
  • Immer wieder werden Flüchtlinge, die nach vielen Jahren in Deutschland ihre neue Heimat gefunden haben, plötzlich ins Ungewisse gestürzt, weil ihr Asylantrag nach Jahren der Prüfung endgültig abgelehnt wurde. Um diesen Menschen zu helfen, fordert PRO ASYL eine großzügige Altfallregelung: Wer länger als fünf Jahre in Deutschland lebt, muß eine Aufenthaltsbefugnis erhalten.
Förderverein PRO ASYL e.V.
Veröffentlicht im Juli 1999
Text: Ursula Rüssmann, Frankfurt/M.

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