Frankfurter Rundschau
vom 5. März 1999
Was niemand beantragt…
Neu eingereiste Asylbewerber dürfen weiter nicht arbeiten
Am 20. Juni 1997 haute die SPD auf den Putz: „Das Arbeitsverbot für neu eingereiste Asylbewerber“, ließ die Fraktion via Pressemitteilung verlauten, „wird keinen Deut dazu beitragen, die Massenarbeitslosigkeit zu lindern.“ Statt dessen „erhalten all diejenigen Zulauf, die Asylbewerber als ,Schmarotzer‘ und als ,Schädlinge‘ einstufen“.
Eine Bundestagswahl später hat das SPD-geführte Bundesarbeitsministerium anderes zu sagen: „Leider“ sei es notwendig, an der Weisung festzuhalten, allen nach dem 15. Mai 1997 eingereisten Asylbewerbern keine Arbeitserlaubnis zu erteilen. Begründung: „Eine Öffnung des Arbeitsmarktes für neue Personengruppen würde Bemühungen um den weiteren Abbau der Arbeitslosigkeit konterkarieren.“ So steht’s in einem Schreiben an Pro Asyl vom 23. Februar, das der FR vorliegt. Im übrigen geht daraus hervor, daß Zahlungen an Asylbewerber auch 1999 nicht an die gestiegenen Lebenshaltungskosten angepaßt werden.
„Wie kann das unter einer SPD-Regierung möglich sein?“, fragt sich Pro-Asyl-Sprecher Heiko Kauffmann. Wider besseres Wissen versuche das Ministerium offenbar, „Stammtische zu bedienen“: Sollte der „Blüm-Erlaß“ aufgehoben werden, würden Asylbewerber mitnichten scharenweise auf den Arbeitsmarkt drängen – sie würden „in der zweiten Reihe stehen“, da Inländer weiterhin Vorrang hätten. Auch die Knauserigkeit in puncto Lebenshaltungskosten hält Kauffmann für „ignorant“. Damit klaffe die Schere zwischen Sozialhilfe „und dem, was Flüchtlinge erhalten“, noch weiter auseinander. Für „nicht nachvollziehbar“ hält auch die Bonner Ausländerbeauftragte Marieluise Beck (Grüne) das Schreiben aus dem Hause Walter Riester.
Dort sieht man die Sache aber gelassener: Erschöpfend, glaubt eine Sprecherin, habe man sich mit dem Blüm-Erlaß wohl gar nicht beschäftigt. Von einer „endgültigen Entscheidung“ könne man daher noch nicht sprechen. Auch die Sache mit den Lebenshaltungskosten habe ein einfache Erklärung: „Es hat niemand beantragt, die Zahlungen anzuheben – also sind sie auch nicht angehoben worden.“ (ind)