Jahresstatistik 1997
1997
INHALT
Flüchtlinge – Anzahl und Status
Stand: 31.12.1996 insgesamt: 1,6 Mio.
Quelle: BAFl | Grafik: PRO ASYL
INFO: Die verschiedenen Flüchtlingskategorien sind im Bericht des Bundesinnenministeriums vom Juli 1997 aufgeführt und inhaltlich erläutert. Inzwischen ist allerdings die Zahl der bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge um mehr als 100.000 gesunken (Jan. 1998).
Flüchtlinge – Anzahl und Status
Stand: 31.12.1996 insgesamt: 1,6 Mio.
Quelle: BAFl | Grafik: PRO ASYL
INFO: Die verschiedenen Flüchtlingskategorien sind im Bericht des Bundesinnenministeriums vom Juli 1997 aufgeführt und inhaltlich erläutert. Inzwischen ist allerdings die Zahl der bosnischen Bürgerkriegsflüchtlinge um mehr als 100.000 gesunken (Jan. 1998).
Hauptherkunftsländer
Krisenregionen
Quelle: BAFl | Grafik: PRO ASYL
INFO: 1997 haben 104.353 Personen in der Bundesrepublik Asyl beantragt. Aus der Türkei waren es überwiegend Kurden, aus der BR YU vornehmlich Kosovo-Albaner.
Anteile von Einzelländern
Quelle: BAFl | Grafik: PRO ASYL
INFO: In der Türkei sind die Kurden eine unterdrückte Minderheit, der die wirtschaftlichen Grundlagen in der Heimat mehr und mehr entzogen werden. Auch die Albaner im Kosovo erfahren sich als unterdrückte Volksgruppe in der von den Serben dominierten Bundesrepublik Jugoslawien. Beide Volksgruppen haben durch die Arbeitsmigration nach Deutschland besondere familiäre und kulturelle Bindungen dorthin.
Entscheidungen des Bundesamtes – insgesamt
Quelle: BAFl | Grafik: PRO ASYL
INFO: 101 % ergeben sich durch Rundungen der Prozentsaetze. – Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge hat insgesamt 170.801 Anträge bearbeitet. Der Abschiebungsschutz nach §5 1 wird gemäß der Genfer Flüchtlingskonvention gewährt. Man bezeichnet ihn auch als das kleine Asyl. Bei 2.768 Personen hat das Bundesamt Abschiebungshindernisse im Sinne von § 53 des Ausländergesetzes festgestellt. Dies ist formell keine Anerkennung als politischer Flüchtling, bietet aber einen Abschiebungsschutz.
Entscheidungen des Bundesamtes – ohne sonstige Erledigungen
Quelle: BAFl | Grafik: PRO ASYL
INFO: Ohne die anderweitigen Erledigungen, die 30 % der bearbeiteten Asylanträge ausmachen, ändert sich die Anerkennungsquote deutlich. Nimmt man noch die Ablehnungen hinzu, bei denen das Bundesamt Abschiebungshindernisse im Sinne von § 53 des Ausländergesetzes festgestellt hat, wird bei 17,4 % der entschiedenen Fälle eine Schutzwürdigkeit festgestellt. Das entspricht zwar bei weitem nicht der Fluchtrealität, unterscheidet sich aber von der offiziellen Quote von 4,9 % asylberechtigten und 5,7 % vor Abschiebung geschützten Menschen.
Zahl und Status der Flüchtlinge in Deutschland
Bericht des Bundesinnenministeriums vom Juli 1997
Am 31. Dezember 1996 haben sich rund 1.600.000 Flüchtlinge (mit oder ohne Status nach der Genfer Konvention) und Asylbewerber in Deutschland aufgehalten;
Im Einzelnen
(Personen, die vom Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge oder von einer verwaltungsgerichtlichen Instanz als asylberechtigt nach Art. 16a des Grundgesetzes anerkannt worden bzw. als im Ausland anerkannte Flüchtlinge Asylberechtigten gleichgestellt sind)
Quelle: Ausländerzentralregister
(nachgezogene Ehegatten und Kinder von Asylberechtigten, die keinen Antrag auf Familienasyl gestellt haben)
Schätzung
(Personen, die Abschiebungsschutz genießen, weil im Heimatstaat ihr Leben oder ihre Freiheit wegen ihrer Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung bedroht ist.)
(Ausländer, die im Rahmen einer humanitären Hilfsaktion der Bundesrepublik Deutschland aufgenommen worden sind.)
Quelle: zum Teil Ausländerzentralregister: zum Teil Schätzung
(Personen, die eine besonders geschützte Rechtsstellung nach dem Gesetz über die Rechtsstellung heimatloser Ausländer innehaben.)
Quelle: Ausländerzentralregister
(Ausländer, die sich in der Bundesrepublik Deutschland auf Art. 16a des Grundgesetzes berufen oder wegen politischer Verfolgung Abschiebeschutz nach § 51 Abs. 1 des Ausländergesetzes begehren und deren Verfahren noch nicht bestands- oder rechtskräftig abgeschlossen ist.)
Quelle: Ausländerzentralregister
(Personen, die sich auf der Grundlage einer Verpflichtungserklärung nach § 84 AuslG in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, Personen, die im Rahmen einer gemeinsamen Aufnahmeaktion von Bund und Ländern auf der Grundlage des § 32 AusIG aufgenommen wurden und Personen, die aufgrund der Anordnung nach § 54 AuslG geduldet werden sowie rd. 20.000 Asylbewerber aus Bosnien-Herzegowina, die in der o.a. Zahl der Asylbewerber enthalten sind.)
Länderbefragung im September 1996. 345.000 Flüchtlinge: davon dürften bis Ende 1996 ca. 15.000 Flüchtlinge in ihre Heimat zurückgekehrt sein.
(Schätzung)
(Personen, die keinen Asylantrag gestellt haben oder deren Asylantrag abgelehnt worden ist, denen aber aus humanitären oder politischen Gründen die Rückkehr in ihre Heimat nicht zumutbar ist, sowie Personen, die ursprünglich aus diesen Gründen Aufnahme gefunden haben und sich noch immer im Bundesgebiet aufhalten.)
Schätzung auf der Grundlage von Angaben des Ausländerzentralregisters.