HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV FOLIEN :::
Entscheidungen des Bundesamtes 1999
(ohne sonstige Erledigungen)
Quelle: BMI | Grafik: PRO ASYL
Ohne die anderweitigen Erledigungen, die 32 % der bearbeiteten Asylanträge ausmachen, ändert sich die Anerkennungsquote deutlich. Nimmt man noch die Ablehnungen hinzu, bei denen das Bundesamt Abschiebungshindernisse im Sinne von § 53 des Ausländergesetzes festgestellt hat, wird bei 12,7 % der entschiedenen Fälle eine Schutzwürdigkeit festgestellt. Das entspricht zwar bei weitem nicht der Fluchtrealität, unterscheidet sich aber von der offiziellen Quote von 3 % asylberechtigten und 4,6 % vor Abschiebung geschützten Menschen.