HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV FOLIEN :::
Entscheidungen des Bundesamtes 1997
(ohne sonstige Erledigungen)
Quelle: BMI | Grafik: PRO ASYL
Ohne die anderweitigen Erledigungen, die 30 % der bearbeiteten Asylanträge ausmachen, ändert sich die Anerkennungsquote deutlich. Nimmt man noch die Ablehnungen hinzu, bei denen das Bundesamt Abschiebungshindernisse im Sinne von § 53 des Ausländergesetzes festgestellt hat, wird bei 17,4 % der entschiedenen Fälle eine Schutzwürdigkeit festgestellt. Das entspricht zwar bei weitem nicht der Fluchtrealität, unterscheidet sich aber von der offiziellen Quote von 4,9 % asylberechtigten und 5,7 % vor Abschiebung geschützten Menschen.