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PRO ASYL Presseerklärung | Press Release

25. Mai 2003

Vor zehn Jahren: Die Demontage des Grundrechts auf Asyl

PRO ASYL: Startschuss zum Wettlauf um die Herabsetzung
der asylrechtlichen Standards in Europa

Vor zehn Jahren, am 26. Mai 1993, beschloss der Deutsche Bundestag die Änderung des Artikels 16 Grundgesetz mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit. Die Grundgesetzänderung stellte den vorläufigen Höhepunkt eines Prozesses regelmäßiger Verschärfungen des deutschen Asylrechts dar. Sie war der Startschuss für einen Wettlauf der Restriktionen gegen Flüchtlinge – auf nationaler und europäischer Ebene.

Eine jahrelange Kampagne gegen das Asylgrundrecht hatte zuvor fremdenfeindliche Ressentiments gegen Asylbewerber geschürt. Zahllose gewalttätige Übergriffe gegen Ausländer und Flüchtlinge, wie 1991 die tagelange Belagerung eines Ausländerwohnheims in Hoyerswerda und der Brandanschlag von Hünxe, gipfelten schließlich 1992 im Pogrom von Rostock-Lichtenhagen. Die gespenstischen Szenen von Rostock begleiteten eine politische Inszenierung: Mit der Einschränkung des Asylrechts wurde der Ruf der Straße zur Leitlinie der Politik.

Proteste von Flüchtlingsorganisationen, Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden und Hunderttausenden von Einzelpersonen konnten nicht verhindern, dass sich die Bundesrepublik durch die Grundgesetzänderung mit einem Kordon sicherer Drittstaaten umgab und Flüchtlinge aus angeblich sicheren Herkunftsländern vom Asylrecht ausgeschlossen wurden. Mit dem sogenannten Flughafenverfahren für auf dem Luftweg einreisende Flüchtlinge wurde ein Schnellverfahren im Transit der Flughäfen eingeführt: Die Karikatur eines rechtsstaatlichen Verfahrens mit extremen Fristen und verkürztem Rechtsschutz.

Diese Abschreckungs- und Abschottungspolitik hat Wirkung gezeigt: Die Asylbewerberzahlen in der Bundesrepublik sinken seit der Grundgesetzänderung dramatisch. Im Jahr 2002 waren die Asylantragszahlen so niedrig wie seit 1987 nicht mehr – dies obwohl das weltweite Flüchtlingselend in den letzten Jahren nicht abgenommen hat.

Begründet wurde die Grundgesetzänderung neben dem Verweis auf Volkes Stimme insbesondere mit der Notwendigkeit, die Grundlage für ein europäisches Asylrecht zu schaffen. Dieses Argument wurde auch vom Bundesverfassungsgericht ins Zentrum seiner Grundsatzentscheidung zum neuen Asylrecht im Mai 1996 gestellt. Darin heißt es: ,,Mit der Reform des Asylrechts hat der verfassungsändernde Gesetzgeber eine Grundlage geschaffen, um durch völkerrechtliche Vereinbarung der Zuständigkeit für die Prüfung von Asylbegehren und die gegenseitige Anerkennung von Asylentscheidungen eine europäische Gesamtregelung der Schutzgewährung für Flüchtlinge mit dem Ziel einer Lastenverteilung zwischen den an einem solchen System beteiligten Staaten zu erreichen.“

Tatsächlich wurde die vom Bundesverfassungsgericht mit den höheren Weihen versehene Grundgesetzänderung nicht zur Grundlage einer europäischen Asylrechtsharmonisierung. Die deutsche Flüchtlingspolitik wurde in der EU zum Modell für nationale Restriktionen: Zu sicheren Drittstaaten erklärte Nachbarländer umgeben sich ihrerseits mit sicheren Drittstaaten. Die Sicherheit der Flüchtlinge und ihr Verfolgungsschicksal wird im Einzelfall kaum noch geprüft. Die Chance für Asylsuchende, zumindest noch in einem EU-Staat Zugang zu einem Asylverfahren erhalten zu können, sinkt. Verbunden ist dies mit einer Militarisierung der Außengrenzen.

Wo immer sich die flüchtlingsfeindliche deutsche Haltung in der EU nicht durchzusetzen scheint, blockiert die Bundesrepublik fortschrittliche Richtlinienentwürfe. Statt ernsthafter Harmonisierung überbieten sich die EU-Staaten mit Flüchtlingsabwehrkonzeptionen.

Vorläufiger Höhepunkt des europäischen Wettlaufs der Schäbigkeiten ist der Versuch der britischen Regierung, die EU weitgehend flüchtlingsfrei zu machen und hierfür die Unterstützung anderer EU-Staaten zu gewinnen. Die Idee des britischen Premiers Tony Blair: Asylsuchende, denen es gelingt, europäischen Boden zu erreichen, sollen interniert und in „heimatnahe Schutzzonen“ zurückgeschafft werden. Dort soll über ihren Asylantrag entschieden werden. Lediglich anerkannte Flüchtlinge würden in begrenzter Zahl von EU-Staaten aufgenommen werden. Variationen dieses Modells werden im Vorfeld des EU-Gipfels von Thessaloniki bei informellen Treffen auf höchster Ebene diskutiert. Der Genfer Flüchtlingskonvention, von europäischen Politikern oftmals als Grundlage der europäischen Harmonisierung gelobt, droht so ihr Ende. Europa bürdet die Verantwortung anderen Kontinenten auf. Es soll künftig darum gehen, Flüchtlinge heimatnah unterzubringen, am besten gleich dort, wo sie herkommen, in großen Flüchtlingslagern. An die Stelle des individuellen Flüchtlingsschutzes tritt das militärisch gesicherte Lager. Der Weg dorthin hat vor zehn Jahren begonnen.

PRO ASYL setzt sich mit anderen europäischen Flüchtlingsorganisationen dafür ein, dass diese Vorstellungen von Blair, die er als „Neue Vision für Flüchtlinge“ darstellt, nicht Wirklichkeit werden.


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