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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRÄSENTATION 2004 :::

Ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem

16. Oktober 1999

Europa ohne Flüchtlinge

Tampere
Europäischer Rat
15./16. Oktober 1999

J. Chirac (r.) mit Außenminister und finnischem MP

16. Oktober 1999
Schlussfolgerungen des Vorsitzes

II. Ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem

  • 13. Der Europäische Rat bekräftigt die Bedeutung, die die Union und die Mitgliedstaaten der unbedingten Achtung des Rechts auf Asyl beimessen.Er ist übereingekommen, auf ein Gemeinsames Europäisches Asylsystem hinzuwirken, das sich auf die uneingeschränkte und allumfassende Anwendung der Genfer Flüchtlingskonvention stützt,

    wodurch sichergestellt wird, dass niemand dorthin zurückgeschickt wird, wo er Verfolgung ausgesetzt ist, d.h. der Grundsatz der Nichtzurückweisung gewahrt bleibt.

  • 14. Auf kurze Sicht sollte dieses System folgendes implizieren:
    • eine klare und praktikable Formel für die Bestimmung des für die Prüfung eines Asylantrags zuständigen Staates,
    • gemeinsame Standards für ein gerechtes und wirksames Asylverfahren,
    • gemeinsame Mindestbedingungen für die Aufnahme von Asylbewerbern und
    • die Annäherung der Bestimmungen über die Zuerkennung und die Merkmale der Flüchtlingseigenschaft.
    • Hinzukommen sollten ferner Vorschriften über die Formen des subsidiären Schutzes, die einer Person, die eines solchen Schutzes bedarf, einen angemessenen Status verleihen. (…)
  • 15. Auf längere Sicht sollten die Regeln der Gemeinschaft zu einem gemeinsamen Asylverfahren und einen unionsweit geltenden einheitlichen Status für diejenigen, denen Asyl gewährt wird, führen. (…)
  • 16. Der Europäische Rat fordert den Rat dringend auf, sich verstärkt darum zu bemühen, in der Frage des vorübergehenden Schutzes für Vertriebene auf der Grundlage der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten Einvernehmen zu erzielen. (…)
  • 17. Der Europäische Rat fordert den Rat dringend auf, seine Arbeiten über das System zur Identifizierung von Asylbewerbern (Eurodac) unverzüglich zu Ende zu führen.

Europäische Union: Raum der Freiheit,
der Sicherheit und des Rechts


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