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Frankfurter Rundschau
vom 20.06.1999

Status quo der Ära Kohl & Kanther

Im Blickpunkt:
Die rot-grüne Asylpolitik / Teil III der FR-Serie

Von Vera Gaserow (Berlin)

„Aufbruch und Erneuerung“ war das Programm der neuen Bundesregierung überschrieben. Auf eine Politikwende hatten auch die Ausländer- und Flüchtlingsorganisationen gehofft. Neun Monate rot-grüne Koalition – auf der Suche nach „Aufbruch und Erneuerung“ in der Asyl- und Flüchtlingspolitik.

Das Schreiben ist adressiert an den „sehr geehrten Herrn Bundesinnenminister, lieber Otto“ und trägt den Briefkopf der bayerischen SPD-Landtagsfraktion. Der Inhalt enthält eine ernüchternde Bilanz. Seit der Regierungsübernahme im Bund sehe man sich „verbitterter“ Kritik von Ausländer- und Flüchtlingsorganisationen ausgesetzt, klagen die bayerischen Sozialdemokraten und räumen ein, „auch wir müssen mit Erschrecken feststellen, daß sich bis jetzt sehr wenig verändert hat“. Dabei hatte schon der Koalitionsvertrag mit seinen wenigen Sätzen zur Asyl- und Flüchtlingspolitik allzu hohe Erwartungen gedämpft. Doch immerhin stand dort diese Absichtserklärung: „Wir setzen uns mit Nachdruck für eine gemeinsame europäische Flüchtlings- und Migrationspolitik ein, die die Genfer Flüchtlingskonvention und die europäische Menschenrechtskonvention beachtet“.

Neun Monate später steht die Bundesrepublik gerade an diesem Punkt weiterhin als Schlußlicht da. Kein anderes Land innerhalb der EU, konstatiert das UN-Flüchtlingskommissariat in Bonn, „legt die Genfer Flüchtlingskonvention so restriktiv aus wie Deutschland. Daran hat sich unter Rot-Grün substanziell nichts geändert“. Nach wie vor haben Opfer von nicht-staatlicher Verfolgung in Deutschland kaum Chancen auf einen sicheren Aufenthalt. Diese „große Schutzlücke“, so die UN-Flüchtlingshelfer, könnte nur durch neue gesetzliche Regelungen geschlossen werden. Aber dafür gibt es von Seiten der neuen Bundesregierung bisher keine politische Initiative.

Durch diese „Schutzlücke“ fallen auch Frauen, die vor Diskriminierung und Gewalt aus ihren Heimatländern geflohen sind. Dabei hatten SPD und Grüne bei ihrem Regierungsanstritt versprochen, geschlechtsspezifische Verfolgung als Asylgrund anzuerkennen und entsprechende Verwaltungsvorschriften zu erlassen. Bisher ist es beim Vorsatz geblieben. An der Rechtslage und der Entscheidungspraxis der Behörden hat sich nichts geändert.

„Selbst die wenigen Vorhaben aus den Koalitionsvereinbarungen stecken noch irgendwo im Rohr“, kritisiert die Flüchtlingsorganisation Pro Asyl, „alles ist ungeheuer zählebig.“ Als besonders zählebig erweist sich die Altfallregelung, die seit langen Jahren in Deutschland lebenden Flüchtlingen ein sicheres Bleiberecht verleihen soll. Im Koalitionsvertrag war eine solche Regelung angestrebt, in der Praxis scheitert sie bislang vor allem an der Blockade der Bundesländer. In der Zwischenzeit läuft für viele Flüchtlinge der Aufenthalt in Deutschland ab, ohne daß Signale erkennbar wären, daß Rot-Grün eine Lösung forciert.

Auch in anderen Bereichen der Flüchtlingspolitik herrscht der Status quo der Ära Kohl und Kanther. Die umstrittene Flughafenregelung blieb – bis auf einige humanitäre Erleichterungen – im Grundsatz unangetastet. Das Asylbewerberleistungsgesetz – früher nicht nur von den Grünen kritisiert – ist seit der Regierungsübernahme kein Thema mehr. Keine Veränderung auch auf zwei wichtigen Posten: mit Hans Georg Dusch und Klaus Blumentritt sind der Leiter des Asylbundesamtes und der Bundesbeauftragte für Asylangelegenheiten unter Rot-Grün ganz die alten geblieben.

An einigen Punkten immerhin sehen Flüchtlingsorganisationen „atmosphärische Verbesserungen“. Habe es früher keine oder nur floskelhafte Kommunikation mit dem Bundesinnenministerium gegeben, seien nun „ernsthafte Gespräche“ möglich. Und das Auswärtige Amt hat zugesagt, seine Länder-Lageberichte, die zur Beurteilung von Asylgründen und Abschiebehindernissen maßgeblich sind, im Dialog mit Menschenrechtsorganisationen neu zu konzipieren.

Als Pluspunkt auf dem rot-grünen Konto läßt sich auch das verbuchen: bei der Aufnahme von Flüchtlingen aus Kosovo hat Deutschland eine Vorreiterrolle in Europa gespielt – und erstmals hat Bonn dabei Schutzsuchenden den Status von Bürgerkriegsflüchtlingen zuerkannt.


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