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PRO ASYL Presseerklärung | Press Release

13. Mai 1999

Rhein-Main-Flughafen: Kinder nicht mehr im Flughafenasylverfahren

PRO ASYL begrüßt geänderte Praxis als „ersten Schritt“
Signal zur uneingeschränkten Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gefordert

Als einen „erfreulichen ersten Schritt, eine der schlimmsten Härten des Flughafenverfahrens zu beseitigen“, bezeichnet der Sprecher von PRO ASYL, Heiko Kauffmann, die neue Praxis des Bundesgrenzschutzes, unbegleitete Flüchtlinge unter 16 Jahren aus dem Flughafenverfahren herauszunehmen. Offenbar gehe dies auf eine Entscheidung des Bundesinnenministers zurück.

Laut PRO ASYL werden seit Anfang dieser Woche unbegleitete Flüchtlingskinder, die am Frankfurter Flughafen ankommen, unmittelbar an eine pädagogisch betreute spezialisierte Aufnahmeeinrichtung außerhalb des Flughafens weitergeleitet. Sie werden damit nicht mehr dem Flughafenasylverfahren im Transitbereich unterworfen.

PRO ASYL hatte sich gemeinsam mit anderen Flüchtlings- und Kinderschutzorganisationen seit Jahren für die Herausnahme von Kindern aus dem Flughafenasylverfahren eingesetzt, da das Verfahren für Minderjährige nicht adäquat und die Unterbringungsverhältnisse auf dem Flughafen nicht kindgerecht seien. Versuche des Bundesgrenzschutzes, durch die Einrichtung eines Kinderbetreuungsraumes mit Spielsachen und die Abstellung von Bediensteten für die Betreuung der Kinder einen gegenteiligen Eindruck zu erwecken, waren auch bei Richterinnen und Richtern auf Skepsis gestoßen.

„Mit der nun veränderten Praxis setzt Schily ein flüchtlingspolitisches Zeichen gegen die Linie seines Amtsvorgängers Kanther, der das Flughafenverfahren für Minderjährige durch Erlaß im Jahre 1994 eingeführt hat“, erklärte Kauffmann.

Bei diesem ersten Schritt handele es sich allerdings nur um den bereits 1996 von allen Parteienvertretern im Innenausschuß ausgehandelten Minimalkonsens, der dann nachträglich von der CDU noch zu Fall gebracht wurde.

„Wirkliche kinder- und flüchtlingspolitische Signale wären – entsprechend den Forderungen der Kinderrechtskonvention, Kinderschutz bis zur Volljährigkeit zu gewähren – die Heraufsetzung der Verfahrensfähigkeit auf 18 Jahre und die Rücknahme der seitens der Bundesrepublik Deutschland bei der Ratifizierung abgegebenen ‚Vorbehalts-Erklärungen'“, sagte Kauffmann: „Hier steht die rot-grüne Bundesregierung den Menschenrechts- und Flüchtlingsinitiativen noch im Wort!“

Allerdings bedürften auch weitere Probleme des Flughafenverfahrens der Lösung. So nähmen die Probleme der Menschen, die sich nach Ablehnung ihres Asylverfahrens viele Monate unter kaum auszuhaltenden Lebensumständen im Transit aufhalten müßten, ständig weiter zu. Zur Zeit lebten allein in Frankfurt 17 Menschen länger als 100 Tage im Transit. Weitere 26 Männer, die länger als 100 Tage im Lande seien, habe man vom Transit in Abschiebungshaft gebracht.


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