Frankfurter Rundschau
vom 18.5.1999
Keine neue Regelung für Kinder
BGS: Es bleibt beim Flughafenverfahren für alle Flüchtlinge
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RESSOURCEN
Rhein-Main-Flughafen: Kinder nicht mehr im Flughafenasylverfahren
PRO ASYL begrüßt geänderte Praxis als „ersten Schritt“
Signal zur uneingeschränkten Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention gefordert – Presseerklärung PRO ASYL vom 13.05.1999
Das Bundesgrenzschutzamt (BGS) dementiert die Darstellung von Pro Asyl, daß unbegleitete Flüchtlinge unter 16 Jahren nach einer Entscheidung von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) aus dem Flughafenverfahren herausgenommen worden seien.
Die „neue Praxis“, nach der die alleinreisenden Minderjährigen ihr Verfahren nicht mehr im Transitbereich des Frankfurter Flughafen abzuwarten hätten, sondern sofort an eine spezialisierte Aufnahmeeinrichtung außerhalb von Rhein-Main gebracht und dort betreut würden, gilt laut Heiko Kauffmann seit einer Woche. Der Sprecher der Flüchtlingsorganisation Pro Asyl hatte in einer am Donnerstag veröffentlichten Erklärung das „flüchtlingspolitische Zeichen“ gewürdigt, das Schily damit „gegen die Linie seines Amtsvorgängers Manfred Kanther“ gesetzt habe. Auf FR-Anfrage bekräftigte Kauffmann, er begrüße die Herausnahme der Flüchtlingskinder und -jugendlichen aus dem Flughafenverfahren.
Klaus Ludwig, Sprecher des BGS am Flughafen, nennt die Meldung falsch: „Das Flughafenverfahren gilt nach wie vor auch für unbegleitete Minderjährige.“ Wie ausführlich in der FR berichtet, durchlaufen die Flüchtlinge bis zu 16 Jahren, die mit falschen oder ohne Papiere landen, das Flughafenverfahren mit seinen verkürzten Fristen in Frankfurt zwar momentan tatsächlich bis auf Ausnahmen nicht – was allerdings daran liegt, daß ihnen die äußeren Umstände im Haus C 182 / 183 im Flughafen-Transit nach Auffassung aller Beteiligten nicht zuzumuten sind. Der Flughafensozialdienst lehnt aus diesem Grund ab, sie zu betreuen. Vielmehr werden sie nach der Landung in „Kinderräumen“ des BGS im Flughafen-Terminal untergebracht und „so schnell wie möglich, in der Regel nach zwei Tagen“ (Ludwig) -, zum Übergangswohnheim der Arbeiterwohlfahrt für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im Frankfurter Westen weitergebracht.
Das solle sich allerdings zu dem Zeitpunkt ändern, wenn eine neue Unterkunft im Transitbereich eingerichtet ist, in der auch Räume für die minderjährigen Flüchtlinge vorgesehen sind. Ludwig zufolge hat eine für die Planung einberufene Arbeitsgruppe, in der Vertreter des Bundesinnenministeriums, des Landes Hessen – das Land ist auch Kostenträger -, des BGS, des Flughafensozialdienstes und der Flughafen AG sitzen, bereits mehrfach getagt: „Eine Lösung ist in Sicht, ich rechne bis Mitte nächsten Jahres damit“, erklärt der BGS-Sprecher. „Dann haben wir auch kindgerechte Unterbringungsmöglichkeiten im Flughafen-Transit – und dann greift das Flughafenverfahren hier auch wieder für Kinder.“
Vergangenes Jahr durchliefen nach BGS-Darstellung drei der 64 Flüchtlinge unter 16 Jahren, die auf Rhein-Main ankamen, das Flughafenverfahren. pms