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PRO ASYL Presseerklärung | Press Release

25. August 1999

PRO ASYL und WADI e.V. stellen kritische
Untersuchung zum Lagebericht des Auswärtigen Amtes vor:

Fachlich mangelhaft, aber mit innenpolitischer Abwehrfunktion
PRO ASYL fordert grundlegende Korrekturen

„Der aktuelle Lagebericht des Auswärtigen Amtes zum Irak ist mangelhaft und legt den Verdacht nahe, bewusst auf innenpolitische Bedürfnisse hin geschrieben worden zu sein. Die benutzten Quellen sind unzureichend, die Auswertungen tendenziös; die gesamte Darstellung zeugt von einem erschreckenden Mangel an Sorgfalt.“ Mit diesen Worten fasst Heiko Kauffmann, der Sprecher von PRO ASYL, die Ergebnisse einer Untersuchung des Verbands für Krisenhilfe und solidarischen Entwicklungszusammenarbeit, WADI e.V., über den Lagebericht des Auswärtigen Amtes zum Irak zusammen. Sie trägt den Titel <„Irak – Republik des Schreckens – Der Lagebericht des Auswärtigen Amtes zum Irak und die Realität“ und wurde von den WADI-Mitarbeitern Thomas von der Osten-Sacken und Thomas Uwer im Auftrag von PRO ASYL erstellt. (Bestellung).

Da die Bundesrepublik keine Vertretung im Irak besitze, müsse sich das Auswärtige Amt im Lagebericht auf die Auswertung externer Quellen stützen. Dabei komme es auf besondere Sorgfalt an. Es habe sich aber herausgestellt, dass diese Quellen teilweise veraltet sind und tendenziös zitiert werden.

Im Irak sei die systematische Außerkraftsetzung aller Menschen- und Grundrechte Grundprinzip und Voraussetzung der Herrschaft der Baath-Partei. Zwar konstatiere das Auswärtige Amt, dass es sich beim Irak um einen totalitären Staat handele, Menschenrechtsverletzungen und Verfolgungsmaßnahmen erschienen jedoch im Lagebericht des Auswärtigen Amtes als eine eher zusammenhanglose Anhäufung von Einzelfällen und Übergriffen.

Während der Sonderberichterstatter der Vereinten Nationen, Max van der Stoel, in seinem Bericht zu dem Ergebnis gelange, dass im Irak „die Schwere der Menschenrechtsverletzungen nur wenige Vergleiche in der Welt seit dem Ende des 2. Weltkrieges finde“, erscheine der Irak in der Sicht des Auswärtigen Amtes lediglich als einer unter mehreren menschenrechtsverletzenden Staaten des Nahen Ostens.

Im Gegensatz zu vielen anderen öffentlich zugänglichen Quellen stelle das Auswärtige Amt fest, dass eine Gruppenverfolgung ethnischer und religiöser Minderheiten sowie verschiedener sozialer Gruppen nicht stattfinde. Es werfe ein düsteres Licht auf die Sachkenntnis des Auswärtigen Amtes, wenn man Berichte der UN-Vollversammlung, namhafter Menschenrechtsorganisationen und politischer Oppositionsgruppen über die kontinuierliche Unterdrückung der sogenannten Marsch-Araber im Südirak, der schiitischen Kurden, der Turkmenen und christlichen Assyrer offensichtlich nicht kenne.

Hinsichtlich der Bewertung der Situation im Nordirak gebe es Beschönigungen im Lagebericht. So gehe das Auswärtige Amt von einer „Schutzzone für Kurden“ im Nordirak aus, obwohl diese dort nur aus einer von der irakischen Zentralverwaltung losgelösten Region besteht, die weder völkerrechtlich garantierten Schutz genießt, noch vor der Wiederherstellung der irakischen Herrschaft international verbindlich geschützt wird. Das Auswärtige Amt versuche durchgängig und weitgehend unkritisch, den Nordirak als eine innerstaatliche Fluchtmöglichkeit für Kurdinnen und Kurden abzuhandeln. Dies lege den Schluss nahe, dass hier dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge und den Verwaltungsgerichten ein Argumentationsmuster für die Ablehnung irakischer Asylsuchender an die Hand gegeben werden solle.

„Wie in anderen von PRO ASYL heftig kritisierten Lageberichten – etwa zur Situation in der Türkei, im Kosovo und in Togo – lässt die selektive Wahrnehmung von Verfolgungsgründen im Lagebericht des Auswärtigen Amtes zum Irak innenpolitische Rücksichtnahmen erkennen“, so Kauffmann. Bei mehreren Treffen hätten die Staaten der EU ein Aktionsprogramm zur Fluchtverhinderung und Abschottung der Außengrenzen speziell gegen kurdische Flüchtlinge aus dem Nordirak beschlossen. Kernpunkte dieses Maßnahmepakets seien u.a. die Verstärkung des Schutzes der Außengrenzen, Konsultationen mit der Türkei über verstärkte Ausreisekontrollen und Verhandlungen mit ihr als dem wichtigsten Transitland über ein mögliches Rückübernahmeabkommen; dieses solle sich dann auch auf Staatsangehörige anderer Drittländer erstrecken soll.

Im März 1997 habe der damalige Bundesinnenminister Kanther das Auswärtige Amt gebeten zu prüfen, ob der Nordirak insbesondere für kurdische Flüchtlinge als „inländische Fluchtalternative“ angesehen werden könne. Das zentrale Motiv dieses Ansinnens: die nach Auffassung der damaligen Bundesregierung zu hohen Zugangs- und Anerkennungszahlen von Asylsuchenden aus dem Irak – unter ihnen etwa 70% Kurdinnen und Kurden.

Die Folge dieser erkennbaren Abwehrpolitik: veränderte Lageeinschätzungen des Auswärtigen Amtes – ohne dass sich an der Realität der verheerenden Menschenrechtssituation im Irak irgendetwas geändert hätte -, sinkende Anerkennungsquoten und eine Vielzahl von Anfechtungsklagen des Bundesbeauftragten gegen Anerkennungsentscheidungen seit Mitte 1997. Auf diese Weise sei die Anerkennungsquote bei kurdischen Flüchtlinge aus dem Irak 1998 innerhalb von neuen Monaten von 90% auf 50% gesunken.

PRO ASYL hat die Ankündigung Bundesaußenministers Fischers zu einer generellen Überprüfung des Verfahrens der Erstellung der Lageberichte, der Inhalte und ihrer Struktur begrüßt. Ein Jahr nach Antritt von Rot-Grün dürfen Lageberichte daher nicht mehr als politisches Instrument zur Abwehr von Flüchtlingen dienen.

PRO ASYL fordert Bundesaußenminister Joseph Fischer auf, den Lagebericht zum Irak umgehend aus dem Verkehr zu ziehen. Kauffmann: „Es ist völlig unverständlich, dass der Außenminister, der im Kosovo den Krieg als Mittel gegen ‚ethnische Säuberungen‘ und Massaker für zulässig hielt, es zulässt, dass in seinem Ministerium bei der Situationsbeschreibungen zum Irak Menschenrechtsverletzungen vergleichbaren Umfangs unter den Tisch fallen. Deutsche Firmen und deutsche Politiker waren in den 1980er Jahren mitverantwortlich für die Aufrüstung des Irak. Angesichts der Giftgastoten von Halabja und anderer Greueltaten des Regimes ist das Minimum, was von rot-grüner Außenpolitik zu erwarten ist die ungeschminkte Wahrheit.“

Die Mitarbeiter von WADI e.V., Thomas von der Osten-Sacken und Thomas
Uwer, sind für ausführliche Hintergrundgespräche und Interviews erreichbar unter der Tel.Nr.: 069 / 57 00 24 40, Fax: 069 / 57 00 24 44.

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