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PRO ASYL Presseerklärung | Press Release

2. April 1999

Ostermontag:
7. Jahrestag der Ratifizierung d
er UN-Kinderrechtskonvention

PRO ASYL fordert: Uneingeschränkte Umsetzung
der Konvention und Rücknahme der Vorbehalte

Anläßlich des 7. Jahrestages der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention am Ostermontag fordert die Bundesarbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL die rot-grüne Regierungskoalition auf, ihre Versprechungen und Zusagen für die uneingeschränkte Umsetzung aller Bestimmungen der Konvention ohne Vorbehalte einzulösen.

„Sowohl die Sozialdemokraten wie die Bündnisgrünen haben die Forderungen von PRO ASYL und anderer Menschenrechtsorganisationen nach Anpassung des Ausländerrechts und des Asylverfahrensrechts an die Bestimmungen der Kinderrechtskonvention und zur Rücknahme der seitens der Bundesrepublik Deutschland bei der Ratifizierung abgegebenen Erklärung in der Oppositionszeit stets vorbehaltlos unterstützt”, erklärte der Sprecher von PRO ASYL, Heiko Kauffmann.

Entsprechende Verbesserungen kämen vor allem auch Flüchtlingskindern zugute, denen gegenüber die Bundesrepublik ihrer Pflicht zur Schutzgewährung bisher nur ungenügend nachgekommen sei:

  • So müsse Kinderschutz im Sinne der Konvention (Art. 1) bis zum Alter von 18 Jahren gewährt werden (zur Zeit werden Flüchtlingskinder zwischen 16 und 18 Jahren asylverfahrensrechtlich wie Erwachsene behandelt);
  • Unbegleitete minderjährige Flüchtlingskinder sind aus der „Drittstaatenregelung” und der Flughafenregelung herauszunehmen;
  • Den besonderen Schutzbedürfnissen aller neu eingereisten Minderjährigen ist durch ein besonderes (Clearing-) Verfahren Rechnung zu tragen;
  • Eine kindgerechte Unterbringung, Betreuung und Förderung ist zu gewährleisten;
  • Minderjährige Flüchtlingskinder dürfen nicht in Abschiebungshaft genommen werden.

„Nach den Zusagen und Versprechungen während der Oppositionsjahre darf die rot-grüne Koalition den Kindern Ostern 1999 nun keine faulen Eier ins Nest legen! Wir fordern die Bundesregierung auf, die Vorbehalte zur Kinderrechtskonvention von 1992 zurückzunehmen und ein Signal zu geben, daß sie das innerstaatliche deutsche Recht in Einklang mit den Bestimmungen der Kinderrechtskonvention bringen wird”, erklärte Kauffmann.

PRO ASYL erinnert in diesem Zusammenhang an die Einschätzungen und Grundpositionen von SPD und Bündnisgrünen während der Oppositionszeit. So habe die SPD die Auffassung der damaligen Bundesregierung, kein besonderes Clearingverfahren für Flüchtlingskinder durchzuführen und nicht einmal die unter 16-jährigen Kinder aus dem Flughafenverfahren herauszunehmen, in einem Brief an PRO ASYL als „unerträglich” bezeichnet. Die damalige Vertreterin der SPD in der Kinderkommission des Deutschen Bundestages, Dorle Marx, habe PRO ASYL zum 5. Jahrestag der Ratifizierung der Konvention namens der SPD-Fraktion mitgeteilt, diese werde „sich allerdings weiterhin für die Verwirklichung Ihrer berechtigter Forderungen einsetzen” und verwies auf die Bundestagswahl 1998: „Sicherstes Mittel zu einer kinderfreundlichen Politik wäre deshalb die Abwahl der derzeitigen Regierungskoalition.”

Auch Christa Nickels habe aus diesem Anlaß im Namen der Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen PRO ASYL versichert: „Die bündnisgrünen Anträge (…) und Forderungen decken sich mit denen, die PRO ASYL für notwendig erachtet.”

An diesen Aussagen und Absichtserklärungen gemessen, seien die bisherigen Maßnahmen und Stellungnahmen der neuen Bundesregierung – etwa zum Flughafenverfahren – völlig unzureichend.

„Wer eigene politische Grundsätze und Versprechen, für die er gewählt worden ist, außer Acht läßt, verliert seine Glaubwürdigkeit. Wir appellieren an die Bundesregierung: Die Umsetzung der Kinderrechtskonvention für alle in Deutschland lebenden Kinder darf unter rot-grün kein leeres Versprechen bleiben!”, schloß Kauffmann.


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