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PRO ASYL

Mai 2004

Neue „sichere Drittstaaten“?

Am 1. Mai 2004 begann eine neue Epoche der Europäischen Union. Zehn Staaten wurden neue Mitglieder: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakei, Slowenien, Tschechien, Ungarn und Zypern. Die EU-Innenminister wollen nun eine Asylverfahrensrichtlinie durchsetzen, die Grenzbeamten ohne jegliche Einzelfallprüfung ermöglicht, Flüchtlinge an den neuen EU-Außengrenzen zurückzuweisen. Das bedeutet: Wer über einen der neuen angeblich »sicheren Drittstaaten« einreist, darf künftig keinen Asylantrag mehr in der EU stellen. Dies sind Staaten, in denen die Menschenrechtssituation problematisch ist.

Albanien

Die EMRK wurde 1995 ratifiziert, die Genfer Flüchtlingskonvention 1992. Die Todesstrafe ist jedoch noch nicht vollständig abgeschafft. Es kommt zu Hetze und gewalttätigen Angriffen gegen kritische Journalisten, vor allem durch die Polizei. Regelmäßig wird von (größtenteils nicht geahndeten) Folterungen berichtet, vor allem in Polizeigewahrsam, um Geständnisse zu erzwingen. Auch Kinder und Frauen werden gefoltert. Ein Polizist, der in Saranda einen 11-jährigen Jungen gefoltert haben soll, musste zunächst den Polizeidienst quittieren, wurde dann jedoch als Leiter der Kommunalpolizei in Saranda eingestellt.
Die Zustände in oft überfüllten Gefängnissen sind teilweise unmenschlich und erniedrigend. Inhaftierte dürfen mitunter tagelang ihre Familien und Anwälte nicht kontaktieren. Noch schlimmer sind die Bedingungen auf manchen Polizeistationen: mehr als 100 Gefangene teilen sich Zellen, die für maximal 50 Menschen bestimmt sind, ohne Matratzen, ohne fließendes Wasser.
Banden- und Clankriege machen das Land unsicher. Angehörige religiöser und ethnischer Minderheiten werden weiter massiv diskriminiert.

Bulgarien

hat die GFK (1993) ratifiziert und ist seit 1992 Mitglied des Europarats. Während ein EU-Beitritt möglicherweise schon 2007 bevorsteht, liegt die Menschenrechtspraxis noch deutlich hinter EU-Standards zurück. Immer wieder wird von Misshandlungen von teilweise minderjährigen Roma durch Polizeikräfte berichtet. Friedliche Demonstranten werden festgenommen. Es findet eine systematische Diskriminierung von geistig behinderten Menschen statt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat die gesetzlichen Regelungen zum Schusswaffengebrauch in Bulgarien als unvereinbar mit der EMRK bezeichnet.

Kroatien

hat die Genfer Flüchtlingskonvention (1991) und die Europäische Menschenrechtskonvention (1997) unterzeichnet. Die Todesstrafe ist für alle Straftaten abgeschafft. Human Rights Watch (HRW) fordert im April 2004 Kroatien zu einer vollständigen Kooperation mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) in Den Haag auf. Aus der Sicht von HRW sei dies Voraussetzung für Beitrittsgespräche mit der EU. Human Rights Watch verwies darauf, dass »selbst nach nahezu zehn Jahren seit Kriegsende […] Flüchtlingen die Rückkehr nach Kroatien immer noch schwer gemacht [wird] und viele Kriegsverbrechen […] ungestraft« bleiben.
Angehörige von Minderheiten sind Opfer von Gewalt und Diskriminierung. Die Rückkehr von Serben, die vor dem Krieg in Kroatien gelebt hatten, werden weiterhin durch diskriminierende Gesetze und Praktiken beeinträchtigt. Es liegen Berichte über die weit verbreitete Diskriminierung der schätzungsweise 35.000 Angehörigen der Roma-Minderheit vor, die darüber hinaus gewalttätigen Übergriffen sowohl durch die Ordnungskräfte als auch durch nichtstaatliche Akteure, insbesondere durch Skinhead-Gruppen, ausgesetzt sind. Roma-Kinder erfahren Diskriminierung im Schulsystem.

Mazedonien

hat die Genfer Flüchtlingskonvention 1994 und Europäische Menschenrechtskonvention 1997 unterzeichnet. Die Todesstrafe ist für alle Straftaten abgeschafft.
Obwohl sich die Menschenrechtssituation in Mazedonien insgesamt verbesserte, richten sich wiederholt Vorwürfe über Folterungen und Misshandlungen gegen Polizei und Sicherheitskräfte. Es liegen außerdem Berichte über ungesetzliche Tötungen, Geiselnahmen durch bewaffnete Gruppen und Meldungen über tätliche Übergriffe seitens »unbekannter Angreifer« vor, die im Verdacht standen, Verbindungen in die Sicherheitskräfte hinein zu unterhalten. Menschenrechtsverteidiger erhalten Drohungen, oppositionelle Journalisten werden tätlich angegriffen.
Seit Januar 2000 verschärften sich die politischen Spannungen in Mazedonien derart, dass sie phasenweise in einen offenen Konflikt zwischen bewaffneten Gruppen ethnischer Albaner und mazedonischen Polizei- und Militäreinheiten mündeten. Erst im August 2001 konnte unter Vermittlung der USA sowie der EU ein Friedensabkommen vereinbart werden.
Im März 2002 wurden bei einer von dem früheren Innenminister Boskovski inszenierten Antiterroraktion sechs pakistanische und ein indischer Flüchtling erschossen. Boskovski hatte fälschlicherweise behauptet, die Flüchtlinge hätten Anschläge auf ausländische Botschaften und mazedonische Einrichtungen und Regierungsvertreter geplant. Wahrscheinlich war das Ziel der Aktion, sich die Unterstützung der USA zu sichern.
In Mazedonien leben Flüchtlinge meist in großem Elend, ohne elementare hygienische Bedingungen und ausreichende medizinische Versorgung.

Moldawien

hat 2001 die Genfer Flüchtlingskonvention ratifiziert, aber noch nicht umgesetzt. Als Mitglied des Europarats ratifizierte Moldawien 1995 die EMRK. Angehörige der Minderheit der Roma sind willkürlichen, demütigenden Razzien und Misshandlungen ausgesetzt. Insgesamt sind Misshandlungen in Polizeigewahrsam und Haft bis heute weit verbreitet. Die Haftbedingungen verletzen internationale Standards. Drei politische Gefangene (Alexandru Lesco, Andrei Ivantoc, Tudor Petrov-Popa) in der selbst ernannten Moldawischen Republik Dnjestr (MRD) befinden sich seit 1993 in Haft. Diese Fälle werden nun vom Europäischen Anti-Folter-Komitee (CTP) untersucht. Das Recht auf freie Meinungsäußerung, Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit ist stark eingeschränkt. Im Zusammenhang mit den regierungskritischen Demonstrationen ordnete die Regierung die strafrechtliche Verfolgung von Parlamentsabgeordneten der Christlich-Demokratischen Volkspartei (PPCD) an.

Rumänien

Der EU-Beitrittskandidat, der die GFK (1991) und die EMRK (1993) ratifizierte, verstößt gegen internationale Menschenrechtsstandards. In Polizeigewahrsam kommt es zu Folterungen und Misshandlungen, so kamen 2002 mindestens fünf Gefangene zu Tode. Die Polizei setzt rechtswidrig Schusswaffen ein. Haftstrafen werden für Verleumdung, Beleidigung und Diffamierung verhängt, unter anderem auch für Journalisten. Zum Teil bestehen unmenschliche und erniedrigende Haftbedingungen. Im Jahr 2002 wurden etwa 1.000 Asylanträge in Rumänien gestellt. Im Vergleich: Etwa 9.200 Personen aus Rumänien suchten Asyl in den USA und Europa, die meisten von ihnen gehörten wahrscheinlich der Minderheit der Roma an.

Russland

hat zwar die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) ratifiziert und ist seit 1996 im Europarat, das Protokoll 13 der EMRK zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe hat Russland jedoch noch nicht unterzeichnet. Folter ist weiterhin keine Straftat, und immer wieder kommt es zu ethnisch motivierten Gewaltakten. Berichtet wird auch von Misshandlungen und Folterungen in Polizeigewahrsam, sogar gegen Kinder und Frauen. Kritische Journalisten gefährden ihr Leben: Zwischen 2000 und 2002 wurden Valeri Iwanow, Sergej Iwanow, Sergej Loginow und Natalja Skryl ermordet. Der brutale Konflikt in Tschetschenien dauert an: systematische Folter, Vergewaltigungen, staatliche Morde und »Verschwindenlassen« werden nur selten strafrechtlich verfolgt. Tschetschenische Gefangene werden unter katastrophalen Bedingungen festgehalten. Tausende Zivilisten sind bisher getötet worden. Auch die tschetschenischen Rebellen begehen zahlreiche Menschenrechtsverletzungen. Der Konflikt hat sich inzwischen ausgeweitet: Russische Streitkräfte verfolgen tschetschenische Flüchtlinge bis in die Nachbarrepublik Inguschetien.

Serbien und Montenegro

ratifizierte 2001 die Genfer Flüchtlingskonvention, im März 2003 die Europäische Menschenrechtskonvention und die Europäische Anti-Folter-Konvention. Die Einhaltung dieser menschenrechtlichen Standards lässt noch auf sich warten. Der Staat geht nur sehr zögernd und in manchen Fällen gar nicht den zahlreichen Folter- und Misshandlungsvorwürfen gegen die Polizei nach. Einzelne politische Verantwortliche und Sicherheitsorgane setzen sich über geltendes Gesetz hinweg und bleiben unbestraft.
Besorgniserregend ist auch die mangelnde Aufarbeitung der Kriegsverbrechen. Die verantwortlichen Organe kooperieren nicht in ausreichendem Maße mit dem Tribunal in Den Haag. Hunderte Fälle von »Verschwinden« und Entführungen sind nicht aufgeklärt, die Familien bleiben weiter ohne Gewissheit über den Verbleib ihrer Angehörigen.
Eine weitere Folge der Kriege in den 90ern sind über 520.000 Flüchtlinge und Binnenvertriebene, die in Serbien immer noch meist unter katastrphalen Bedingungen in Behelfsunterkünften leben.
Nach offiziellen Angaben leben über 103.000 Roma in Serbien und Montenegro, dazu etwa 29.000 Roma-Vertriebene aus dem Kosovo. Gegen die systematische Diskriminierung von Roma wurden bisher keine ausreichenden Maßnahmen geschaffen. Der Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Bildung und zum Gesundheitssystem wird ihnen häufig verwehrt. Insbesondere Roma-Vertriebene aus dem Kosovo leben in extremer Armut und unter menschenunwürdigen Bedingungen in Slums. Sie sind Opfer von Vertreibungen durch die Polizei. Misshandlungen durch Skinheads sowie durch die Polizei sind häufig.

Die Türkei

ist um ein Vielfaches mehr Herkunfts- als Aufnahmeland von Flüchtlingen: 2002 suchten rund 44.300 Menschen in anderen Ländern Asyl, vor allem in Deutschland und Frankreich. In der Türkei leben zwischen 380.000 und einer Million binnenvertriebener Kurden.
Die Türkei ratifizierte die GFK mit einem Vorbehalt: Nur Flüchtlinge aus Europa können anerkannt werden. In der Türkei, die seit 1949 Mitglied des Europarats ist, kommt es trotz der jüngsten Reformen in der Praxis immer noch zu Menschenrechtsverletzungen (Folter, erhebliche Beeinträchtigungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit bei Straffreiheit für die Täter). Es gibt inoffizielle Verhaftungen und Entführungen durch die Polizei, teilweise verbunden mit Misshandlungen. Weiterhin wird gefoltert. Menschenrechtsorganisationen stellen fest, dass die Foltermethoden in letzter Zeit subtiler werden. Mit wenigen Ausnahmen bleiben Folterer nach verschleppten Gerichtsverfahren straffrei. Die Haftbedingungen, insbesondere die medizinische Versorgung, in zahlreichen Gefängnissen sind äußerst mangelhaft. An einigen unaufgeklärten Morden war möglicherweise der Geheimdienst beteiligt. Das Recht auf freie Meinungsäußerung wird oft nicht gewährt. Die Situation der Kurden hat sich in vieler Hinsicht kaum verbessert. Z.B. darf die kurdische Sprache nur auf privater Basis und unter behindernden staatlichen Auflagen gelehrt werden. Die Listen der Sprachkursteilnehmer gehen an das Erziehungsministerium.
Mehr als 58.000 »Dorfschützer«, Teil des Repressionssystems, sind noch im Amt und werden bezahlt.

Die Ukraine

hat die GFK im Januar 2002 ratifiziert und ist seit 1995 Mitglied des Europarats. Doch Folter und Misshandlungen sind weit verbreitet, vor allem durch Polizeibeamte bei Festnahmen und während Vernehmungen. Die Haftbedingungen entsprechen nicht den internationalen Mindeststandards. In der Empfehlung 1589 (2003) der Parlamentarischen Versammlung des Europarats zum Recht auf freie Meinungsäußerung in den europäischen Medien wird die Ukraine als Negativbeispiel angeführt. Gewalt sei dort weiterhin ein Mittel, um Journalisten einzuschüchtern. Der Tod des unabhängigen Journalisten Georgij Gongadse, der im September 2000 »verschwunden« ist, ist nach wie vor nicht aufgeklärt. Rund 13.400 Asylsuchende aus der Ukraine wurden 2002 in anderen Ländern registriert, dagegen lebten nur 3.600 Asylsuchende anderer Staaten in der Ukraine.

Weißrussland

hat die GFK im August 2001 ratifiziert, ist jedoch nicht Mitglied des Europarats und hat so auch die EMRK nicht unterzeichnet. Sein Beobachterstatus im Europarat wurde auf Grund der politischen Situation ausgesetzt. Weißrussland ist der einzige europäische Staat, der noch uneingeschränkt an der Todesstrafe festhält. Es ist ein Land, das im Jahr 2002 über 4.400 Staatsbürger zur Flucht in andere europäische Länder veranlasste. Regierungsunabhängige Organisationen werden geschlossen, Oppositionspolitiker »verschwinden«, Hinrichtungen werden unter Geheimhaltung durchgeführt. Verleumdung wird als Straftat geahndet – auf dieser Basis werden friedliche Demonstranten inhaftiert. Der Europarat hat nach anhaltenden Verletzungen der Menschenrechte in Weißrussland am 28. April alle Beziehungen zur Regierung in Minsk abgebrochen.


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