Frankfurter Rundschau
vom 01.06.1999
Neue Abschiebepraxis verurteilt
Flüchtlingsgruppen rügen Kooperation mit algerischer Polizei
Von Andrea Claudia Hoffmann
Am heutigen Dienstag tritt eine Regelung in Kraft, nach der algerische Polizisten in Deutschland abgewiesene Asylbewerber von deutschen Flughäfen aus zurück in das nordafrikanische Land begleiteten. Mehrere Menschenrechts- und Flüchtlingsorganisationen protestierten.
FRANKFURT A. M., 31. Mai. Nach Informationen des Vereins algeria-watch werden jeweils zwei algerische Sicherheitsbeamte je einen abgewiesenen Asylbewerber in Empfang nehmen und mit ihm fliegen. Viele Flüchtlinge müßten in ihrer Heimat mit Verfolgung rechnen, kritisierte die Organisation. Sie seien Oppositionelle, Deserteure aus Armee und Polizei oder Kriegsdienstverweigerer. Etwa 7.000 Menschen seien betroffen.
Der Sprecher von Pro Asyl, Heiko Kauffmann, bezeichnete die enge Zusammenarbeit mit den algerischen Behörden als „Kumpanei mit einem Verfolgerstaat“. In einem Appell an das Bundesinnenministerium verlangt Pro Asyl, das 1997 von Deutschland und Algerien unterzeichnete Rückübernahmeabkommen zu annulieren, das der neuen Abschiebepraxis zugrunde liegt. Den Appell haben auch das Komitee für Grundrechte und Demokratie, die katholische Friedensbewegung Pax Christi und weitere Flüchtlingsinitiativen unterzeichnet.
Laut Pro Asyl bereitet die deutsche Regierung eine Massenabschiebung vor. Nur 1,7 Prozent der Asylanträge von Algeriern würden positiv entschieden.
Der Sprecher des Bundesinnenministeriums, Lutz Meyer-Bruns, vertrat die Ansicht, es mache keinen Unterschied, ob die Abgeschobenen bereits auf dem Weg ins Flugzeug oder erst beim Verlassen desselben „in Kontakt mit den nationalen Hoheiten treten“. Es würden nur Menschen abgeschoben, „bei denen wir diesen Schritt für vertretbar halten: Wer sich in Gefahr für Leib und Leben befindet, muß Deutschland nicht verlassen“.
Um die Flugsicherheit zu gewährleisten, werde „sehr oft“ die Unterstützung von Polizisten aus den Herkunftsländern der Asylsuchenden angenommen, sagte der Sprecher. Beispielsweise bei Abschiebungen nach Jugoslawien.