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PRO ASYL Presseerklärung | Press Release

24. Februar 1999

Innenministerkonferenz 25. Februar 1999:

PRO ASYL fordert großzügige, unbürokratische und umfassende Altfallregelung
Integrationsversprechen beim Wort nehmen!

Die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL appelliert an die Innenminister von Bund und Ländern, auf der Innenministerkonferenz am morgigen Donnerstag in Bonn die zügige und unbürokratische Umsetzung einer großzügigen und umfassenden Altfallregelung zu beschließen.

„Eine großzügige und humanitäre Altfallregelung heißt: das Integrationsversprechen aller Parteien beim Wort nehmen. Sie dient dem sozialen Frieden, der Entlastung der Justiz und wäre unter humanitären und sozialen Gesichtspunkten eine wichtiges integrationspolitischen Signal“, erklärte der Sprecher von PRO ASYL, Heiko Kauffmann.

Eine Altfallregelung unter Ausschluß bestimmter Flüchtlingsgruppen (wie Kosovo-Albaner, Bosnier oder Vietnamesen) sei unter den genannten Integrationsaspekten nicht akzeptabel.

Auch müsse die geplante Regelung den Betroffenen eine reale Chance einräumen, ihren Lebensunterhalt innerhalb einer Übergangsfrist aus eigener Kraft sicherzustellen, sagte der PRO ASYL-Sprecher.

Deshalb fordert PRO ASYL eine großzügige humanitäre Altfallregelung

  • für alle Flüchtlinge, die fünf Jahre und länger in Deutschland leben
  • für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge nach wesentlich kürzerer Zeit
  • ohne Ausschluß bestimmter Personengruppen
  • die beim Kriterium „Erwerbstätigkeit“ Antragstellern zumindest die Chance einräumt, innerhalb eines großzügig bemessenen Zeitraums eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen
  • mit fairen Ausnahmen bei der Anforderung, den Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit zu bestreiten, z.B. bei
    – Auszubildenden
    – Alleinerziehenden
    – Erwerbsunfähigen
    – Familien mit Kindern
  • unter besonderer Berücksichtigung und wohlwollender Prüfung bei folgenden Flüchtlingsgruppen:
    – Familien, deren Kinder hier geboren sind sowie Familien, deren Kinder hier
    zur Schule gehen
    – ältere Personen, die die Unterstützung hier lebender Verwandter oder Be-
    kannter benötigen
    – vom Bundesamt anerkannte Flüchtlinge, gegen deren Anerkennung der Bun-
    desbeauftragte Rechtsmittel einlegt
    – Flüchtlinge nach mehrjährigem Aufenthalt, sofern deren Ausreise rechtliche
    oder tatsächliche Hindernisse entgegenstehen.

„Insgesamt kommt es jetzt darauf an, nicht erneut – wie 1996 – mit einer halbherzigen ‚kleinen Lösung‘ nur wenige Begünstigte zu erreichen – und damit Probleme erst anzuhäufen und Härtefälle zu produzieren -, sondern durch eine großzügige, unbürokratische und umfassende Altfallregelung sowohl allen Betroffenen gerecht zu werden wie dem sozialen Frieden im Land zu dienen“, so Kauffmann abschließend.


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