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Dokumentation

Für eine weltoffene, demokratische
und plurale Gesellschaft –
Die Positionen der Parteien im Wahlkampf

Eine gemeinsame Aktion von PRO ASYL, der Interkulturelle Rat und dem Referat Migrationspolitik beim DGB-Bundesvorstand

Am 18. September 2005 wird ein neuer Bundestag gewählt.

Die Parteien haben ihre Wahlprogramme verabschiedet und Parteitage durchgeführt. Für die drei Organisationen PRO ASYL, Interkultureller Rat und DGB-Bundesvorstand, Referat Migrationspolitik stellt sich die Frage, ob die Parteien auch Konzepte zur Bewältigung der Herausforderungen in einer Einwanderungsgesellschaft und zur Einhaltung des Schutzes der Menschenrechte bieten können. Es kommt Ihnen darauf an, dass eine künftige Regierungspolitik Bevölkerungsgruppen nicht ausgrenzt oder sie zu Sündenböcken für gesellschaftliche Fehlentwicklungen macht.

PRO ASYL, der Interkulturelle Rat und das Referat Migrationspolitik des DGB-Bundesvorstandes haben daher die Parteien [1] nach ihren Haltungen und Positionen zu den wichtigsten Aspekten in der künftigen weltoffenen, demokratischen, nichtrassistischen und Pluralen Regierungspolitik befragt.

Wir danken den Parteien für eine umfassende und konkrete Beantwortung. Vielfach wurden die Positionen ausführlich beschrieben und konkret auf die Fragen geantwortet. Für uns ist dies auch ein Zeichen für eine intensive Auseinandersetzung mit den von uns angesprochenen Themen. Unabhängig davon, ob die Organisatoren mit den politischen Positionen übereinstimmen oder eher noch Diskussionsbedarf und die Notwendigkeit weiterer Überzeugungsarbeit sehen, so lassen die Aussagen Schlüsse über die künftige Politik der Parteien insbesondere im neuen Bundestag zu.

Wir dokumentieren die Antworten der Parteien in der folgenden Zusammenstellung. Dabei ist zunächst anzumerken, dass wir die Antworten entsprechend der Kapitel im Fragenkatalog zusammen gestellt haben. Haben die Parteien sich auf einzelne Fragen bezogen, so sind auch die Fragen nochmals im Text dokumentiert. Im Anhang findet sich der gesamte Fragenkatalog.

Auf eine Kommentierung haben wir bewusst verzichtet. Wir hoffen, dass diese Zusammenstellung von den Aktiven der Organisationen genutzt werden kann, auch für Gespräche und Veranstaltungen mit den örtlichen Bundestagskandidaten.

[1] Die Organisationen haben nur die im Bundestag vertretenen Parteien angeschrieben. Da die PDS sich jetzt umbenannt hat, wurde „Die Linke.PDS“ angeschrieben.

1. Fremdenfeindlichkeit und Rassismus

Angesichts der bis in die Mitte der Gesellschaft reichenden fremdenfeindlichen, rassistischen, antisemitischen und islamophoben Einstellungen sowie einer Zunahme rassistisch motivierter Straftaten, haben die Organisationen nach Konzepten und Maßnahmen gefragt. Diese beziehen sich auf die Notwendigkeit restriktiver und präventiver Maßnahmen genauso wie auf den Ausbau von Förderprogrammen und nach der Umsetzung der Verpflichtungen aus der UN-Antirassismuskonferenz 2001. Gefragt wurde ebenfalls nach der Fortführung bzw. dem Ausbau des Dialogs mit der Zivilgesellschaft.

Antwort der SPD:

Sind Sie der Auffassung, dass rassistisch motivierte Handlungen ausreichend strafbewehrt
sind?

Das Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland kennt zahlreiche Normen, die es ermöglichen, gegen rassistische und fremdenfeindlichen Straf- und Gewalttaten sowie rechtsextremistische Umtriebe konsequent vorzugehen. Die Innenministerkonferenz hat sich im Herbst 2000 zudem auf neue, einheitlichere Bewertungskriterien bei der Erfassung rassistischer, antisemitischer oder fremdenfeindlicher Straftaten einigen können. Zentrales Erfassungskriterium des zum 01.01.2001 eingeführten Meldesystems „Politisch motivierte Kriminalität“ (PMK) ist die politisch motivierte Tat. Als politisch motiviert gilt eine Tat insbesondere dann, wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen lassen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit, Rasse, Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuellen Orientierung, Behinderung oder ihres äußeren Erscheinungsbildes bzw. ihres gesellschaftlichen Status richtet. Durch die neuen Erfassungskriterien werden nicht mehr ausschließlich Straft- oder Gewalttaten erfasst, welch die Intention der Systemüberwindung beinhalten und als extremistisch klassifiziert werden können.

Bestehende Gesetze und Klassifikationssysteme sind aber nur dann wirksam, wenn sie konsequent angewendet werden. Der Verfolgungsdruck auf Rechtsextreme hat sich in den vergangen Jahren verstärkt. Die neueren Statistiken zu rechtsextremen Straftaten zeigen auch eine erhöhte Sensibilisierung in Polizei, Öffentlichkeit und Bevölkerung. Politisches Klima, Verfolgungsdruck und konsequente Positionierungen der Politik haben schließlich, bei aller Unabhängigkeit der Justiz, nachweislich Einfluss auf die strafrechtliche Ahndung von rechtsextremer (Gewalt-)Kriminalität als ein Mittel zur Prävention. In jüngerer Zeit sind Urteile gegenüber rechtsextremen Straftätern durchschnittlich härter und weniger nachsichtig ausgefallen als in früheren Jahren. Eine SPD-geführte Bundesregierung wird dafür Sorge tragen, dass weiterhin gegen rechtsextreme Straf- und Gewalttäter konsequent vorgegangen wird.

Werden Sie sich für eine gemeinsame europäische Definition von rassistischen Straftaten einsetzen und den vorgeschlagenen EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit unterstützen?

Die SPD-geführte Bundesregierung steht dem EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung des Rassismus und der Fremdenfeindlichkeit grundsätzlich positiv gegenüber. Eine geplante Harmonisierung der Definition von rassistischen Straftaten innerhalb der EU sowie die europaweite Geltung ähnlich konsequenter Strafgesetze zur Verfolgung rechtsextremer Straf- und Gewalttaten, wie dies in Deutschland der Fall ist, sind von der Bundesregierung immer begrüßt worden. Leider haben sich in der Vergangenheit mehrere EU-Staaten wiederholt gegen den EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit gestellt. Großbritannien hat dementsprechend angekündigt, innerhalb der aktuellen Ratspräsidentschaft keinen weiteren Vorstoß bezüglich der Umsetzung des Rahmenbeschlusses zu machen. Eine SPD-geführte Bundesregierung wird den Beschluss aber auch weiterhin unterstützen.

Werden Sie bestehende Förderprogramme für zivilgesellschaftliches Engagement gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus weiterentwickeln und ausbauen? Wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang die Rolle der politischen Bildung?

Der Unterstützung und Förderung zivilgesellschaftlicher Projekte und Initiativen kommt beim Kampf gegen Rechts eine zentrale Bedeutung zu. Im Wahlmanifest SPD heißt es dazu, dass die „Stärkung demokratischer und zivilgesellschaftlicher Kräfte“ bei der Bekämpfung und Prävention von Rechtsextremismus „im Mittelpunkt steht“. Dies hat sich auf dem Gebiet der Rechtsextremismusbekämpfung auch bisher in der Mittelvergabe ausgedrückt. An dieser Schwerpunktsetzung wollen wir festhalten.

Im Wahlmanifest heißt es unmissverständlich: „Die SPD wird Projekte und Initiativen, die sich gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus engagieren, nicht im Stich lassen, sondern weiterhin unterstützen.“ Lediglich die Frage, in welcher Form die Weiterführung der Förderung – ob durch die Neuauflage eines Bundesprogramms oder in Form alternativer Förderstrukturen – erfolgen kann, wird noch zu klären sein. Fest steht aber, dass die SPD bei der Förderung zivilgesellschaftlicher und demokratischer Initiativen zur Prävention und Bekämpfung des Rechtsextremismus nicht nachlassen wird.

Die SPD erachtet die Aufklärung über die NS-Vergangenheit sowie die Verbrechen der Nazis ebenfalls als zentralen Bestandteil im Kampf gegen Rechts. Wichtig ist für unser Dafür halten dabei, Versuchen der Umdeutung und Relativierung der NS-Geschichte konsequent entgegenzutreten. Daher haben wir im Wahlmanifest festgehalten, dass „eine Verstärkung der politischen Bildung in allen Schulen, Weiterbildungseinrichtungen und Hochschulen notwendig“ ist. Bei der Bundeszentrale für politische Bildung (bpb) wurde im Jahr 2000 eine Projektgruppe „Rechtextremismus“ gegründet, die sich ausschließlich und mit erheblichem Mitteleinsatz der Auseinandersetzung mit dem Rechtsextremismus widmet.

Werden Sie auf der Bundesebene Programme zur Bekämpfung des Rechtsextremismus in Schwerpunktregionen finanziell unterstützen und sollten diese von regionalen, gemeinsam mit der Zivilgesellschaft organisierten Bündnissen begleitet werden?

Mit dem Programm „CIVITAS“ ist ein eigenes Bundesprogramm zur Stärkung der Demokratie und Zivilgesellschaft in den neuen Bundesländer eingerichtet worden. Diese Schwerpunktsetzung ist auf Grund der besonderen Ausgeprägtheit des Problems des Rechtsextremismus (fast die Hälfte der rechtsextremen Skinheads und sonstiger gewaltbereiter Rechtsextremisten leben in den neuen Bundesländern) sowie des besonderen Förderungsbedarfs der Zivilgesellschaft im Osten Deutschlands zweckmäßig. Ob nach Auslaufen der Programme CIVITAS und ENTIMON zum Jahresende 2006 die unterschiedlichen Programmteile in ein einheitliches Programm überführt werden sollten und – unabhängig von Ost und West – Bundesländer und Kommunen, in denen rechtsextreme Parteien hohe Wahlerfolge aufweisen, eine „Sonderförderung“ erhalten sollten, wird noch zu diskutieren sein. Sicherlich wäre es beispielsweise sinnvoll, die Angebote der sogenannten Strukturprojekte des CIVITAS-Programms (Opferberatung, Netzwerkarbeit und mobile Beratung) auch auf die alten Bundesländer auszuweiten.

Werden Sie die seit der UN-Weltrassismuskonferenz 2001 bestehende Zusage einlösen, einen „Nationalen Aktionsplan gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus“ zu entwickeln? Welche Handlungsfelder sollten nach Ihrer Auffassung einbezogen und wie soll die Zusammenarbeit mit den Organisationen der Zivilgesellschaft bei der Erarbeitung gewährleistet werden?

Der „nationale Aktionsplan“ gegen Rassismus konnte auf Grund des vorzeitigen Endes der 15. Wahlperiode nicht mehr vorgelegt worden. Mit Beginn der nächsten Legislaturperiode wird dies unverzüglich nachgeholt. Grundsätzlich setzt die SPD-geführte Bundesregierung bei der Prävention und Bekämpfung des Rechtsextremismus auf einen Verbund von präventiven und repressiven Maßnahmen. Seit Sommer 2000 wurden im Rahmen des „Aufstands der Anständigen“ seitens des Bundes vielfältige Maßnahmen ergriffen, um den Rechtsextremismus in Deutschland zurückzudrängen. Der Stärkung zivilgesellschaftlicher und demokratischer Kräfte kommt dabei eine besondere Rolle zu. Mit dem Aktionsprogramm „Jugend für Toleranz und Demokratie – gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus“ wurde eine beachtliche Summe Geld (jährlich ca. 20 Mio. Euro) bereitgestellt, um Projekte und Initiativen aus der Zivilgesellschaft gegen Rechtsextremismus zu unterstützen. Im Vorfeld gilt es aber bereits Einstellungen und Dispositionen entgegenzuwirken, die Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu Grunde liegen. Dazu hat die Bundesregierung ein unfangreiches Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet, welches über die von der EU gestellten Anforderungen hinaus geht. Der nationale Aktionsplan gegen Rassismus darf sich aber nicht nur mit dem Erreichten beschäftigen, sondern konkrete Handlungsschritte für das weitere Vorgehen festhalten. An dem eingeschlagenen Kurs auf dem Gebiet der Rechtsextremismusbekämpfung wollen wir aber festhalten. Klar ist, dass die Prävention und Bekämpfung des Rechtsextremismus nicht nur eine Aufgabe des Staates, sondern der gesamten Gesellschaft sind. Daher wird auch bei der Erstellung des „Nationalen Aktionsplans“ die Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Initiativen und Organisationen in den dafür vorgesehenen Foren – wie dem „Forum gegen Rassismus“ – weiter fortgesetzt werden.

Sehen Sie die Notwendigkeit für eine Verbreiterung der Maßnahmen in Behörden und Verwaltungen, um Ressentiments gegenüber Minderheiten abzubauen?

Im Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger zum Staat binden die verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsätze alle Bereiche des staatlichen Handelns. Diskriminierung seitens der Behörden ist damit grundsätzlich untersagt. Mit dem vom Bundestag verabschiedeten Antidiskriminierungsgesetz erhalten die Bürgerinnen und Bürger in wichtigen Lebensbereichen aber zusätzlichen Schutz vor ungerechtfertigten Benachteiligungen. Das Gesetz sieht u. a. die Einrichtung einer Antidiskriminierungsstelle vor, an welche sich die Opfer von Diskriminierung wenden können. Gleichzeitig sind mit dem Inkrafttreten des Gesetzes – gegenwärtig wird das Gesetz von den Unionsparteien im Bundesrat blockiert – eine Öffentlichkeitskampagne zu den Themen „Diversity“, „Vielfalt“ und „Antidiskriminierung“ geplant. Das Gesetz leistet einen wichtigen Beitrag zur Entstehung einer „Antidiskriminierungskultur“ in Deutschland und damit auch zur Bekämpfung und Prävention von Rechtsextremismus: Mittel- und langfristig wird den Einstellungen entgegengewirkt, welche Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu Grund liegen.

Sind Sie der Auffassung, dass auf der Bundesebene der Dialog zwischen den Organisationen der Zivilgesellschaft auf der einen und der Bundesregierung und dem Parlament auf der anderen Seite geführt und institutionell abgesichert werden muss? Wie sehen Sie in diesem Zusammenhang das bereits bestehende Forum gegen Rassismus, das 1997 eingerichtet wurde?

Oben ist bereits gesagt worden, dass die Bekämpfung und Prävention des Rechtsextremismus eine Aufgabe aller Bürgerinnen und Bürger und gesellschaftlichen Institutionen und nicht bloß des Staates ist. Vor diesem Hintergrund ist ein Dialog der unterschiedlichen Akteure auf dem Gebiet der Rechtsextremismusbekämpfung von zentraler Bedeutung. In den vergangenen Jahren hat die Bundesregierung Maßnahmen ergriffen, um diesen Dialog weiter institutionell abzusichern. So ist im Jahr 2000 im Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Inneren (BMI) das „Bündnis für Demokratie und Toleranz“ ins Leben gerufen worden. Das Bündnis hat die Aufgabe, alle Kräfte, die sich gegen fremdenfeindliche, rassistische und antisemitische Bestrebungen wenden, zu bündeln. Außerdem unterhält es eine umfangreiche Förderdatenbank und vergibt Preise an vorbildliche Projekte gegen Rechtsextremismus.

Bündnis 90/Die Grünen:

Grundsätzlich ist das Strafrecht nach Ansicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nur ein ergänzendes Instrument zur Bekämpfung des Rassismus. Aus unserer Sicht muss die politische Auseinadersetzung im Vordergrund stehen. Unserer Ansicht nach besteht in Deutschland keine Lücke im materiellen Strafrecht. Vielmehr beobachten wir seit Jahren Probleme bei der Strafrechtsanwendung, also bei der Wahrnehmung bzw. Interpretation von rassistischen und anderen rechtsextremen Straftaten. Die Innenministerkonferenz hat Anfang 2001 das diesbezügliche Definitionssystem zur polizeilichen Erfassung derartiger Delikte verändert. In einem Fachgespräch der Grünen Bundestagsfraktion stellten NGO’s im April 2005 fest, dass sich durch diese IMK-Reform zumindest die Verfolgung fremdenfeindlicher Delikte deutlich verbessert hat.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN teilen das Anliegen dieses Rahmenbeschluss-Entwurfes. Wir erkennen aber – wie gesagt – in Deutschland keine relevante Strafrechtslücke. Insbesondere nachdem wir im Frühjahr 2005 mit einer – wie wir finden – verhältnismäßigen Lösung den Tatbestand der Volksverhetzung reformiert haben. Wir werden diesen Rahmenbeschluss aber insoweit unterstützen, wie er nicht unverhältnismäßig in die Meinungsäußerungsfreiheit eingreift.

Zivilgesellschaftliches Engagement betrachten wir als wirksamste Strategie gegen Rassismus, Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus. Wir haben daher mit zahlreichen Maßnahmen die Zivilgesellschaft gestärkt. Beispiele sind unsere Bundesprogramme „Civitas“ und „Entimon“, das „Projekt P – Misch dich ein“ oder das Bündnis für Demokratie und Toleranz. Wir werden auch künftig den Auf- und Ausbau solcher Strukturen fördern. Politische Bildung fördert demokratisches staatsbürgerliches Selbstbewusstsein. Sie vermittelt Wissen und historische Zusammenhänge. Nur so können junge Menschen rechtsradikale, rassistische Gedankeninhalte erkennen, bewerten und ablehnen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben daher eine „Bildungsoffensive gegen Rechts“ gestartet, die durch Internetauftritte, Fachseminare, Vernetzungstreffen und Informationsmaterialien zur öffentlichen Auseinandersetzung beiträgt. Wir sind außerdem der Ansicht, dass Jugendliche in Schule und Ausbildung mehr Aufklärung über ihre Rechte und Mitwirkungsmöglichkeiten in der Gesellschaft erhalten sollten. Die Bundesländer, welche für die Bildungspläne zuständig sind, müssen ihrer Verantwortung hierbei stärker als bisher nachkommen.

Arbeit gegen Rechts haben wir in den vergangenen Jahren unterstützt und werden auch weiter dafür eintreten. Unsere Bundesprogramme gegen Rechts „Civitas“ und „Entimon“ laufen seit 2001 sehr erfolgreich. Gefördert werden Projekte vor Ort gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Antisemitismus. Unser Ziel ist, dass die 19 Millionen Euro jährliche Fördermittel aus dem Bundeshaushalt den engagierten Initiativen auch in Zukunft zur Verfügung stehen. Organisierte Bündnisse gegen Rechts halten wir für sehr wichtig. Regionale Netzwerke erhöhen die Wirksamkeit von Aktionen und dienen dem Wissenstransfer. Der Kampf gegen Rechts muss – nicht nur in Schwerpunktregionen – von der gesamten demokratischen Gesellschaft gemeinsam geführt werden.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN halten den vereinbarten Aktionsplan für notwendig. Er wird derzeit auch seitens der rot-grünen Bundesregierung vorbereitet. Die Einbindung von NGO’s ist erwünscht. Die Bundesregierung will die Sichtweise der NGO’s in den Aktionsplan einbinden. Bis heute liegt jedoch kein abgestimmter NGO-Beitrag vor, der dafür als Grundlage dienen könnte. Für die weitere Zusammenarbeit mit den NGO’s plant rot-grüne Bundesregierung Redaktionskonferenzen auf nationaler Ebene. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden darauf drängen, dass die Vorarbeiten für diesen Aktionsplan gleich zu Beginn der neuen Legislaturperiode abgeschlossen werden.

Rechtsextremistische, fremdenfeindliche Haltungen ziehen sich durch unsere gesamte Gesellschaft. Es ist nicht auszuschließen, dass auch in Behörden und Verwaltungen Ressentiments gegenüber Minderheiten bestehen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben gesellschaftliches Umdenken gefördert durch die Stärkung von Minderheitenrechten. Minderheiten müssen integriert, ihre Eigenständigkeit respektiert werden – auf privater, auf staatlicher und betrieblicher Ebene. Gleiche Chancen z.B. beim Zugang zu Beschäftigung, Gütern und Dienstleistungen sind dafür Voraussetzung. Wir haben deshalb ein Antidiskriminierungsgesetz vorgelegt. Neben gesetzgeberischen Maßnahmen sollte auch in der Ausbildung, etwa in Polizei und Justiz, dem Umgang mit Menschenrechten mehr Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Der Rechtsextremismus erwächst aus der Mitte unserer Gesellschaft. Deswegen muss auch das demokratische Gegengewicht auf breiter Basis etabliert werden. Im Forum gegen Rassismus diskutieren staatliche Stellen und NGO’s miteinander. Wir begrüßen, dass dieses Forum rund 80 Mitglieder und davon etwa 50 NGO’s hat. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN plädieren für eine Ausweitung dieses Dialogs.

Christlich Demokratische Union (CDU):

Extremismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit sind menschenverachtend und richten großen Schaden an. CDU und CSU setzen sich deshalb nachhaltig für Toleranz und Achtung der Menschwürde in unserer Gesellschaft ein. Gewaltbereiten Radikalen treten wir entschieden entgegen. Ein wehrhafter Staat sorgt für die Sicherheit der Menschen und unsere demokratische Stabilität. Wir werden dafür sorgen, dass Polizei und Justiz entschlossen und verantwortungsbewusst und vor allem zeitnah ihre Pflicht tun können.

Wer aus extremistischen Überzeugungen heraus kriminell wird, muss die Entschlossenheit des Staates, sein Gewaltmonopol durchzusetzen, unmittelbar spüren. Die Anzahl gewaltbereiter Rechtsextremisten hat sich im Jahre 2004 auf hohem Niveau stabilisiert. Das muss sich ändern.

Die Ursachen für Extremismus, Gewalt und Fremdenfeindlichkeit müssen an der Wurzel bekämpft werden. Entsprechende präventive Maßnahmen in der Gesellschaft, aber auch in der Familienpolitik sind insoweit unverzichtbar.

Wir brauchen eine Kombination von sozialer, milieubezogener Prävention, die gezielt an den örtlichen Gegebenheiten ansetzt. Fast ¾ der Rechtsextremisten und fremdenfeindlichen Gewalttäter sind Jugendliche. Wir brauchen deshalb Hilfsangebote vor allem für gefährdete Jugendliche. Von Bedeutung ist insoweit die Weiterentwicklung des Jugendstrafrechtes im Zusammenhang mit der Bekämpfung gewaltbereiter Extremisten. Notwendig sind schnelle und konsequente staatliche Reaktionen und eine rasche Verurteilung. Das beeindruckt den jugendlichen Straftäter in der Regel mehr als die eigentliche Strafe, vor allem wenn diese erst nach Monaten verhängt wird.

Nach unserer Auffassung sind rassistisch motivierte Handlungen ausreichend im Strafgesetzbuch erfasst. Die entsprechende generalpräventive und spezialpräventive Wirkung wird insoweit erreicht. Eventuelle Probleme ergeben sich in Zusammenhang mit der Umsetzung der strafgesetzlichen Vorschriften bzw. den Defiziten im Jugendstrafrecht.

Zurzeit gibt es keine bundesweit abgestimmte und nachhaltig wirksame Strategie gegen Rechtsextremismus, Fremdenfeindlichkeit und Rassismus. CDU und CSU haben sich für ineinander greifende Maßnahmen eingesetzt, um überregional und bundesweit Informationen, Kooperation und Hilfestellung bei der Bekämpfung der Ursachen des Extremismus sicherzustellen. Wir möchten, dass bei der Arbeit der Bundes- und Landeszentralen für politische Bildung ein Schwerpunkt bei der Aufklärung über Ursachen und Folgen extremistischen Gedankenguts gesetzt wird.

Die zentralen Beratungsstellen und mobilen Beratungsteams auf Länderebene sollen weiter unterstützt werden. Ein wichtiges Element der milieubezogenen Prävention ist die Einrichtung wohnortnaher Aktionsforen gegen rechte Gewalt, die in einer Art von Stadtteilkonferenz die Kräfte zur Bekämpfung von Fremdenfeindlichkeit und Rassismus bündeln. Polizei, Jugendämter, Träger der verbindlichen offenen Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit, Lehrer, Kommunalpolitiker und sachkundige Bürger arbeiten zusammen.

Nach der Bundestagswahl werden wir alle Förderprogramme u.a. auch die besonderen Projekte in den neuen Bundesländern im Hinblick auf ihre Effizienz und Effektivität auf den Prüfstein stellen. Wir werden grundsätzlich bei allen Maßnahmen nach den haushaltsrechtlichen Geboten den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vorgehen. Förderungswürdige Programme gegen alle Form des Extremismus werden wir weiter fördern.

Freie Demokratische Partei (FDP):

Die Liberalen sind überzeugt: Eine Gesellschaft wird durch Vielfalt bereichert. Liberale begrüßen die ethnische und kulturelle Differenzierung in der Bundesrepublik Deutschland. Deshalb bekämpfen die Liberalen entschieden jede Diskriminierung. Keinem Menschen dürfen Chancen zur Entwicklung und Entfaltung aufgrund von Vorurteilen und Benachteiligungen geraubt werden.

Das Strafgesetzbuch bietet ausreichende Möglichkeiten, um der so genannten politisch motivierten Kriminalität angemessen zu begegnen. Straftaten, die dem Phänomenbereich „politisch motivierte Kriminalität“ zuzuordnen sind, zeigen sich zumeist bei Propagandadelikten und Gewaltdelikten. Insbesondere bei den Propagandadelikten nach §§ 86, 86a StGB bieten die Tatbestände mehrere ausdifferenzierte Begehungsalternativen, um das kriminelle Unrecht möglichst umfassend zu berücksichtigen. Es zeigt sich in diesem Bereich aber auch, dass das Strafrecht oft an seine Grenzen stößt. Es wird nie gelingen, alle Erscheinungen aus dem rechtsextremistischen Bereich zu erfassen. Der Gesetzgeber begibt sich andernfalls in die Gefahr, ständig allen neuen Ausprägungen aus der rechten Szene hinterherzulaufen. Die Ursachen des Rechtsextremismus sind nicht ausschließlich durch staatliche Anordnungen zu beseitigen. Die Bekämpfung der Ursachen ist vor allem dort aussichtsreich, wo Einflussnahme noch möglich ist, nämlich besonders bei jungen Menschen. Die FDP fordert daher eine Intensivierung der Programme für gewaltbereite und gefährdete Jugendliche. Daneben müssen Angebote für jugendliche Aussteiger aus der rechten Szene, beispielsweise zum Nachholen von Schulabschlüssen und beruflicher Qualifizierung angeboten werden. Wichtig sind auch Gewaltpräventionsprogramme an Schulen und in der Jugendarbeit. Was wir brauchen, ist das Bewusstsein, dass jeder von uns gefordert ist, dem rassistischen, extremistischen Ungeist in der unmittelbaren Umgebung entgegenzutreten. Die Politik muss dazu ihren Beitrag leisten – also den präventiven Bereich stärken und die Initiativen der Bürgergesellschaft unterstützen – auch finanziell. Entscheidend ist, dass junge Menschen zu mehr Mitmenschlichkeit, Toleranz und demokratischem Verhalten erzogen werden.

Die FDP unterstützt die Zielsetzung des geplanten Rahmenbeschlusses zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit. Das Anwachsen von Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Europa macht deutlich, dass eine europäische Strategie dringend notwendig ist. Es wird jedoch nicht einfach sein, eine gemeinsame Definition von rassistischen Straftaten zu finden. Ein solcher Straftatbestand müsste dem Bestimmtheitsgebot des Art. 103 Abs. 2 GG genügen. Danach müssen Strafnormen klar erkennen lassen, was verboten ist und welche Strafe dafür verhängt werden kann. Die Europäische Union sollte daher nicht der Gefahr erliegen, Schnellschüsse zu verabschieden. Verschiedene Beispiele aus jüngster Zeit haben deutlich gemacht, vor welch große Schwierigkeiten die nationalen Gesetzgeber gestellt werden, wenn mangelhaft vorbereitete und unzureichend abgestimmte europäische Vorgaben in nationales Recht umgesetzt werden müssen.

Politik, zentrale gesellschaftliche Akteure und jede und jeder Einzelne sind weiterhin dringend gefordert, Diskriminierungen abzubauen. Für die dauerhafte Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in Gesellschaft, Staat, Arbeitsleben und Kultur und für die Bekämpfung von Rassismus ist ein breiter gesellschaftlicher Konsens über die Notwendigkeit zur Integration und Toleranz notwendig. Neben rechtlichen Neuerungen gilt es vor allem, gemeinsam eine neue politische Kultur zu entwickeln und zu leben, in der Diskriminierung und Vorurteile geächtet und Vielfalt und Unterschiedlichkeit auf der verbindlichen Basis der Werteordnung des Grundgesetzes geschätzt werden. Alle Akteure müssen sich öffnen und lernen, mit ihrer Unterschiedlichkeit in geeigneter Weise umzugehen. Politik und Staat sollen diese Prozesse bewusst gestalten: Klare Leitbilder und glaubwürdige Kommunikation nach außen und innen sowie Bausteine für interkulturelle Kompetenz in Aus- und Fortbildung können Behörden und Organisationen schrittweise darauf vorbereiten, mit all ihren Zielgruppen, also auch Menschen mit Migrationsintergrund, adäquat umzugehen. Die interkulturelle Öffnung der öffentlichen Verwaltung, der sozialen Dienste und anderer gesellschaftlicher Institutionen ist Voraussetzung für deren erfolgreiche Arbeit.

Bundes-, Landes- und Kommunalpolitik und Behörden müssen gemeinsam und wohl koordiniert den Integrationsprozess gestalten und gegen Rassismus eintreten. Der Dialog zwischen den Organisationen der Zivilgesellschaft und der Politik auf Bundesebene, wie auch auf den anderen Ebenen, ist aus Sicht der Liberalen dabei unerlässlich und ausgesprochen wertvoll. In der Vergangenheit hat die Bürgergesellschaft teilweise die Lücken gefüllt, die dadurch entstanden sind, dass die Politik Deutschland nicht als Einwanderungsland anerkannt hat. Kommunen, Kirchen, Religionsgemeinschaften, Gewerkschaften, soziale Verbände, private Initiativen, Migrantenorganisationen, Bildungsträger, Netzwerke und andere Institutionen haben zahlreiche Maßnahmen zur Integration von Zuwanderern und auch gegen Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus konzipiert und durchgeführt. Zu diesen Akteuren der Zivilgesellschaft, deren Engagement wichtig war und bleibt, gehört auch das Forum gegen Rassismus. Diese Akteure müssen auch in Zukunft Dialogpartner der Politik sein, damit die Interessen der Betroffenen und Beteiligten und der Sachverstand zivilgesellschaftlicher Experten berücksichtigt werden und die Qualität politischer Arbeit bereichern. Bürgerschaftliches Engagement soll und wird auch künftig eine zentrale Rolle bei der Integration spielen. Wir müssen die Integration – sowohl der bereits hier lebenden als auch der noch zu erwartenden – Menschen mit Migrationshintergrund nun politisch systematisch angehen.

Die Linke.PDS:

Rassismus, der Hass auf Menschen anderer Herkunft und Abstammung, ist auch in der Bundesrepublik eine alltägliche Erscheinung. Rassismus zu bekämpfen ist deshalb Aufgabe aller Mitglieder der Gesellschaft. Wirtschaft und Politik haben dabei eine besondere Verantwortung.

Angesichts der Gefahren, die von Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus ausgehen ist Die Linkspartei.PDS für die konsequente strafrechtliche Verfolgung rassistischer und rechtsextremistischer, neonazistischer und nationalistischer Volksverhetzung und Gewalttaten, sowie für eine bessere Aufklärung über Antisemitismus, Rassismus und Fremdenfeindlichkeit.

Das Problem des Rassismus ist nicht lediglich ein strafrechtliches, sondern zuallererst ein politisches und gesellschaftliches Problem. So ist von zentraler Bedeutung, dass diese Taten in einem gesellschaftlichen Umfeld erfolgen, in welchem Flüchtlinge Migranten und Migrantinnen immer weniger als Mitmenschen wahrgenommen sondern zunehmend als unerwünschte Kostgänger denunziert werden. Die im Europaparlament verabschiedete Vorlage enthält Ansätze, die positiv zu bewerten sind. Das gilt für die schärfere Ahndung der Verbreitung rassistischer und fremdenfeindlicher Hetze ebenso wie für die überfällige Stärkung des Opferschutzes. Bedauerlich ist, dass durch die gewählte Form des Rahmenbeschlusses die Umsetzung der Maßnahmen weitgehend den einzelnen Ländern überlassen wird. Die Linkspartei.PDS ist der Auffassung, dass nicht immer neue Gesetze, sondern die konsequente
Anwendung bereits geltenden Rechts im Kampf gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, erforderlich ist.

Die Bekämpfung des Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus ist aber in der Hauptsache eine politisch inhaltliche Aufgabe. Die Aufklärungsarbeit muss erheblich verstärkt und die gesellschaftliche Ächtung des Rechtsextremismus wieder hergestellt werden.

Die Linkspartei.PDS setzt sich u. a. für folgende Maßnahmen ein:

  • Die Mittel für die Bundeszentrale für politische Bildung zur Bekämpfung des Rechtsextremismus müssen erhöht werden und diese Aufklärungsarbeit muss in enger Zusammenarbeit mit gesellschaftlichen Organisationen und Verbänden wie Gewerkschaften, Kirchen, Sportverbänden und Organisationen der MigrantInnen und Flüchtlinge erfolgen.
  • Die Überarbeitung der Lehr- und Ausbildungspläne, um in der Schule einen offensiveren Umgang mit dem Thema Fremdenfeindlichkeit und Rechtsextremismus zu erreichen
  • Die sofortige Einrichtung einer „Beobachtungsstelle für antisemitische, rassistische und fremdenfeindliche Bestrebungen“, die die Aktivitäten der Rechtsextremisten und ihre ideologischen und organisatorischen Hintergründe in Zukunft kontinuierlich beobachtet, erfasst, auswertet und die Bevölkerung darüber informiert
  • Eine Verstärkung und Ausweitung der Forschungsarbeit und der Lehrtätigkeit an den Hochschulen zu diesem Thema, sowohl durch Lehrstühle zur Erforschung der gesellschaftlichen Hintergründe und Geschichte rechtsextremer und rassistischer Bestrebungen als auch im Bereich der Lehrerbildung und allgemein der Ausbildung an den Hochschulen
  • Die Bereitstellung eines Programms für die schulische und außerschulische Jugendsozialarbeit insbesondere für die Gruppe der 12 – 14 Jährigen
  • Förderung interkultureller Kinder- und Jugendarbeit; sowie der demokratischen Selbstorganisation von Migrantenjugendlichen
  • Jugendaustausch und internationale Jugendbegegnungen müssen deutlich ausgebaut werden
  • Aufgelegt werden soll ein Bund-Länder-Sonderprogramm zum Erhalt und Ausbau von Gedenkstätten zur Erinnerung an die Opfer des NS-Regimes
  • Den Schutz von Opfern rassistischer, antisemitischer und fremdenfeindlicher Gewalt stärken
  • Die Bildung breiter gesellschaftlicher Bündnisse gegen Rechtsextremismus muss nachhaltig gefördert werden
  • Eine konsequente Verfolgung von Straftaten, die den Strafbestand der Volksverhetzung bzw. das Zeigen verfassungsfeindlicher Symbole erfüllen
  • Einrichtung von Schieds- und Beschwerdestellen (oder auch Antidiskriminierungsbüros) gegen Rassismus und Diskriminierung unter Beteiligung von angesehenen Verbänden

Die Linkspartei.PDS setzt sich auf Bundesebene für einen institutionell abgesicherten Dialog zwischen den Organisationen der Zivilgesellschaft auf der einen und der Bundesregierung und dem Parlament auf der anderen Seite ein. Die Arbeit des Forums gegen Rassismus hat in dieser Beziehung eine vorbildliche und hervorragende Arbeit geleistet.

2. Antidiskriminierungsgesetz

Diskriminierungen gehören zum Alltag vieler Menschen, von Flüchtlingen und Migranten. Eine Gesellschaft, die auf humanitären Grundsätzen und den Menschenrechten beruht, darf ungerechtfertigte Benachteiligungen nicht hinnehmen. Anders als andere Staaten der Europäischen Gemeinschaft besitzt Deutschland keinen einheitlichen und umfassenden Schutz vor Diskriminierung. In der aktuellen Legislaturperiode ist ein Antidiskriminierungsgesetz, eingebracht von der Regierungskoalition an dem Widerstand des Bundesrates, der ihr vorzeitiges Ende nutzte, gescheitert.

Generell wird nach Maßnahmen zum wirkungsvollen Schutz vor Diskriminierung gefragt. Es schließen sich Fragen nach einem alle Merkmale umfassenden Antidiskriminierungsgesetz, einer notwendigen Normenbereinigung, nach Beratungsstellen auf der Bundesebene und in den Kommunen sowie nach Aufklärungs- und Informationskampagnen an.

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD):

Werden Sie ein Antidiskriminierungsgesetz schaffen, das einheitliche Regelungen gegen Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft, der Nationalität, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität und des Geschlechts in der Arbeitswelt, im Zivilrecht und im staatlichen Bereich vorsieht?

Wir haben bereits am 17. Juni 2005 ein Antidiskriminierungsgesetz mit rot-grüner Mehrheit im Deutschen Bundestag beschlossen (BT-Drucksache 15/5717). Damit geben wir ein deutliches Signal: Die SPD-Fraktion tritt entschieden dafür ein, dass Frauen, Männer, Ältere, Menschen mit Behinderung, Lesben, Schwule und Menschen unterschiedlicher Religion und Weltanschauungen sowie ethnischer Herkunft effektiven Schutz im Arbeits- wie im Zivilrecht erhalten. Nach unserem Willen soll dieses Gesetz so schnell wie möglich in Kraft treten.

CDU/CSU und FDP wollen kein Antidiskriminierungsgesetz und haben unseren Entwurf mit ihrer Mehrheit im Bundesrat blockiert. Die Unionsmehrheit hat den Vermittlungsausschuss angerufen. Wegen der vorgezogenen Bundestagswahl ist zu erwarten, dass es in Bälde nicht zu einer Einigung kommen wird und die Betroffenen und ihre Verbände noch länger auf effektiven Antidiskriminierungsschutz warten müssen. Wir bedauern dies sehr. Deshalb werden wir dieses Gesetz auf jeden Fall in der vorliegenden Form in der nächsten Legislaturperiode erneut auf den Weg bringen.

Werden Sie im Zuge einer umfassenden Normenbereinigung alle geltenden Rechtsund Verwaltungsvorschriften dahingehend überprüfen, ob sie den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten?

Das vom Bundestag am 17.6.05 beschlossene Gesetz zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien enthält in seinem Artikel 3 die erforderlichen Anpassungen bestehender Gesetze. Da das in Artikel 1 enthaltene Antidiskriminierungsgesetz generelle Verbote von Ungleichbehandlung vorsieht, können etwaige Ungleichbehandlungen, auch wenn sie auf Rechts- oder Verwaltungsvorschriften beruhen sollten, gerichtlich überprüft werden.

Wie soll die in den Richtlinien des Europäischen Rates geforderte unabhängige Aufgabenerle-
digung durch die neu einzurichtende Antidiskriminierungsstelle gewährleistet werden?

Im Antidiskriminierungsgesetz ist festgeschrieben, dass die Leitung der Stelle in der Ausübung ihres Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist. Eine Entlassung kann nur erfolgen wenn Gründe vorliegen, die bei einer Richterin oder einem Richter auf Lebenszeit die Entlassung aus dem Dienst rechtfertigen. Die Amtszeit der Leitung ist ferner nicht an die Legislaturperiode des Bundestages gekoppelt.

Halten Sie zur Unterstützung der Betroffenen bundesfinanzierte niederschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote für erforderlich?

Niedrigschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote auf lokaler Ebene sind wünschenswert und in Teilbereichen auch vorhanden. Solche Angebote fallen aber in die Zuständigkeit der Bundesländer und können somit nicht durch den Bund finanziert werden.

Welche weiteren Initiativen (z. B. Aufklärungs- und Informationskampagnen) wird eine von Ihrer Partei mitgetragene Bundesregierung entwickeln, um Diskriminierungen wirksam entgegenzutreten?

Zu den Aufgaben der Antidiskriminierungsstelle gehört auch die Durchführung von Öffentlichkeitsarbeit und Präventionsmaßnahmen. Entsprechende Mittel müssen ihr zugewiesen werden. Daneben bestehen zahlreiche Einzelkampagnen z. B. gegen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit, die weitergeführt werden sollen.

Bündnis 90/Die Grünen:

In der modernen, pluralistischen Gesellschaft steckt ein enormes Potenzial, das ohne eine aktive Gleichstellungspolitik verschenkt wird. Alle müssen gleiche Chancen haben beim Zugang zu Beschäftigung, zu Gütern und Dienstleistungen. Niemand darf willkürlich ausgeschlossen werden. Deutschland braucht ein Antidiskriminierungsgesetz. Wir haben ein breit angelegtes Gesetz zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien im Bundestag verabschiedet. Die Mehrheit der Unions- und FDP-regierten Länder im Bundesrat hat das In-Kraft-Treten des im Bundestag beschlossenen Antidiskriminierungsgesetzes vorerst verhindert. Diese Blockadepolitik von CDU/CSU und FDP führt dazu, dass Deutschland bei der Umsetzung der EU-Richtlinien gegen Diskriminierung weiter in Verzug gerät.

Daher geht das Ringen um ein Antidiskriminierungsgesetz in der nächsten Wahlperiode in eine neue Runde. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden sich auf Grundlage der Arbeiten aus dieser Wahlperiode auch in Zukunft mit Nachdruck für ein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz einsetzen, das Benachteiligungen aufgrund des Geschlechts, der ethnischen Herkunft, der Religion oder Weltanschauung, der sexuellen Identität, des Alters oder wegen einer Behinderung in allen Bereichen wirksam entgegentritt.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN treten zudem für eine umfassende Normenbereinigung ein, die bestehende Rechts- und Verwaltungsvorschriften dahingehend überprüft, ob sie den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Dabei ist auch zu prüfen, ob bestehende unterschiedliche Regelungen des Staates für deutsche Staatsbürger und Ausländer sachlich zu rechtfertigen sind oder aufgehoben werden können.

Wie von den EU-Richtlinien vorgesehen soll eine Antidiskriminierungsstelle des Bundes errichtet werden. Sie soll – in Zusammenarbeit mit den Beauftragten des Bundestages oder der Bundesregierung, die ebenfalls gegen Diskriminierungen bestimmter Personengruppen vorgehen – unabhängig die Betroffenen informieren und beraten, ggf. Beratung durch andere Stellen vermitteln und eine gütliche Beilegung zwischen den Beteiligten anstreben. Weitere Aufgaben sind, wissenschaftliche Untersuchungen durchzuführen, dem Bundestag regelmäßig Berichte vorzulegen und Empfehlungen zur Beseitigung und Vermeidung von Diskriminierungen abzugeben. Dabei ist gesetzlich sicherzustellen, dass die Antidiskriminierungsstelle in Wahrnehmung ihrer Aufgaben unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen ist.

Niederschwellige Beratungs- und Unterstützungsstrukturen sind von großer Bedeutung, damit Menschen ihre Rechte auch im Alltag realisieren können. Der Bund kann hier Anstöße geben und Hilfestellung leisten. Wichtig ist dabei auch eine enge Vernetzung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes mit Verbänden und Beratungseinrichtungen.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN stehen für eine Politik der Anerkennung und treten entschieden gegen Ausgrenzung ein. Flankierend zum Antidiskriminierungsgesetz ist daher eine intensive Öffentlichkeitsarbeit von Nöten, die über die Gesetzgebung informiert, aber auch darüber hinaus für eine weltoffene und pluralistische Zivilgesellschaft wirbt, in der unterschiedliche Lebensentwürfe respektiert werden und in der Diskriminierung keine Chance hat. Wir wollen beispielsweise die deutsche Wirtschaft ermutigen, eine „Charta der Vielfalt“ auf freiwilliger Basis zu schaffen. Schließlich belegen neueste Studien, dass größere Vielfalt („diversity“) wirtschaftlichen Erfolg befördert.

Christlich Demokratische Partei (CDU):

CDU und CSU setzen sich für Bekämpfung von Diskriminierungen in der Gesellschaft ein. In einer aufgeklärten Gesellschaft dürfen Diskriminierungen wegen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters und der sexuellen Identität keinen Platz haben. Dies ergibt sich für uns aus dem christlichen Menschenbild, welches von der Unverletzbarkeit der Würde eines jeden Einzelnen ausgeht.

Das von Rot-Grün in dieser Legislaturperiode vorgelegte Antidiskriminierungsgesetz war aus unserer Sicht nicht der richtige Weg, um Diskriminierungen wirksam zu bekämpfen. Es ist ein Bevormundungsgesetz, das massiv in die Vertragsfreiheit und Eigentumsrechte der Bürger eingreift. Die Freiheit und Verantwortungspflicht des Einzelnen wird immer weiter eingeschränkt.

Wir haben die Bundesregierung aufgefordert, vor der Umsetzung der EU-Richtlinien zu überprüfen, inwieweit die deutsche Gesetzgebung bereits hinreichenden Schutz gegen die Diskriminierung bietet. CDU und CSU wollen die EU-Richtlinien 1:1 umsetzen, d. h. im europarechtlich erforderlichen Umfang, um die Beeinträchtigungen für die deutsche Wirtschaft, insbesondere in Bezug auf die Erhaltung von Arbeitsplätzen, so gering wie möglich zu halten.

Wenn wir Betroffene wirkungsvoll vor Diskriminierung schützen wollen, müssen wir auch ein Umdenken in der Gesellschaft zu einem diskriminierungsfreien Miteinander erreichen. Dies lässt sich nicht allein durch Rechtsvorschriften erzwingen. Von zentraler Bedeutung sind für uns auch Information und Aufklärung, da das beste rechtliche Instrumentarium nicht genügt, um die Grundeinstellung der Bürgerinnen und Bürger zu ändern.

Es ist zu überlegen, wie beispielsweise ein Verhalten gefördert werden kann, damit Bürgerinnen und Bürger einen Beitrag zum Abbau von Diskriminierungen leisten, sei es im Umgang mit älteren Menschen oder am Arbeitsplatz. Es geht darum, positive Anreize zu setzen. Darüber hinaus kann durch das Aufzeigen diskriminierender Praktiken das Bewusstsein aller geschärft und der diskriminierungsfreie Umgang in der Gesellschaft eingeübt werden.

Freie Demokratische Partei (FDP):

Die FDP tritt mit aller Entschiedenheit für den Abbau von Diskriminierung und Intoleranz ein. Benachteiligungen müssen beseitigt und die Rechte von Minderheiten gestärkt werden. Gleiche Rechte und gleiche Chancen für alle Bürger, und das unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft, ihrem Geschlecht, ihrer Religion oder Weltanschauung, ihrer Behinderung, ihrem Alter oder ihrer sexuellen Identität müssen garantiert werden. Dazu brauchen wir in Europa gemeinsame Standards und verbindliche Antidiskriminierungsregeln. Die FDP fordert daher eine Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien in deutsches Recht. Dabei muss sichergestellt werden, dass die mit den Richtlinien verbundenen Zielsetzungen auch wirklich erreicht werden. Dazu muss sich das Gesetz eng an den Regelungsgehalt der Richtlinien orientieren. Es wird mit der FDP keine grundlegende Revision der europäischen Antidiskriminierungsgesetzgebung geben. Die FDP ist der Überzeugung, dass es der falsche Weg ist zu glauben, der Abbau von Diskriminierungen lasse sich nur per Gesetz verordnen. Allein der Glaube an den starken Staat hilft hier nicht weiter. Er ist vielmehr eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Was wir brauchen, ist eine Veränderung des Bewusstseins. Wir müssen eine Kultur des Miteinanders entwickeln, in der Diskriminierung und Vorurteile geächtet und Vielfalt und Unterschiedlichkeit nicht nur akzeptiert und toleriert, sondern als Bereicherung empfunden werden. Ein Gesetz, das über den Regelungsgehalt der EU-Richtlinien weit hinausgeht, greift in die Abschluss- und Gestaltungsaspekte der Vertragsfreiheit ein. Im Zivilrecht gilt grundsätzlich Vertragsfreiheit und damit das Recht, keine Gründe dafür benennen zu müssen, einen Vertrag abzuschließen oder zu verweigern. Das Gesetz von Rot-Grün ist insgesamt nicht geeignet, einen ausgewogenen Interessenausgleich herzustellen und damit die Vorbehalte eines Diskriminierenden zu beseitigen. Das Gesetz ist so mangelhaft erarbeitet, dass dadurch mehr Rechtsunsicherheit geschaffen wird als Rechtssicherheit. Keine der Vertragsparteien hat wirklich Sicherheit über ihre Rechte und Pflichten. Es wäre bedauerlich, wenn das Ziel, Gerechtigkeit durch Gleichbehandlung zu schaffen und Diskriminierung auch im Privatrecht zu vermeiden, wegen mangelnder Akzeptanz eines ausufernden Gesetzes verfehlt würde.

Die Linke.PDS:

Das Antidiskriminierungsgesetz wird gebraucht, weil es punktuell die Chance bietet, Gleichbehandlung besser durchzusetzen als bisher. Im Rot-Grün vorgelegten Gesetz gibt es jedoch unzählige Ausnahmen, die dazu führen, dass Diskriminierungen weiterhin zugelassen bzw. hingenommen oder gar akzeptiert werden. Schließlich sind – alles in allem – die Schutzbestimmungen des Entwurfs viel zu vage. Wir haben Fragen zur Berechnung und zur Wirksamkeit von Sanktionen, wenn wider das Gesetz diskriminiert wurde. Und wir sehen Diskussionsbedarf zur Ausgestaltung und Arbeitsweise der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Die PDS hat sich wiederholt in der 14. Legislaturperiode des Bundestages für eine rasche und umfassende Antidiskriminierungsgesetzgebung ausgesprochen.

Die Linkspartei.PDS verteidigt das individuelle Grundrecht auf politisches Asyl. Wir setzen uns für die Abschaffung von diskriminierenden Sondergesetzen (wie Asylbewerberleistungsgesetz oder Residenzpflicht) ein und treten für eine EU-weite Harmonisierung der Asyl- und Migrationspolitik auf der Basis menschenrechtlicher Standards ein.

Die Linkspartei.PDS ist jedenfalls bereit, in der neuen Legislaturperiode das Gesetz zu verbessern.

3. Ablehnung von Muslimen

In Deutschland leben mehr als 3 Millionen Muslime. Neueren Untersuchungen zufolge sind etwa zwei Drittel aller Nicht-Muslime in Deutschland der Auffassung, die muslimische Kultur passe nicht in die westliche Welt. Die Wahrnehmungen stehen aber oftmals in krassem Gegensatz zur Wirklichkeit.

Zunächst sollen die Parteien sinnvolle Angebote zur Förderung der Integration von Muslime darstellen. Gefragt wird nach Maßnahmen zum Abbau von gesellschaftlicher Ablehnung der Muslime und des Dialogs mit ihren Organisationen. Konkret wird um Positionen zum islamischem Religionsunterricht und den Maßnahmen zur Gewährleistung der Teilnahme von muslimischen Kindern insbesondere am Sport- und Sexualkundeunterricht gebeten.

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD):

Welche Maßnahmen halten Sie für geeignet, um der gesellschaftlichen Ablehnung von Muslimen entgegenzuwirken?

Geeignet sind Maßnahmen von muslimischer Seite und von nicht-muslimischer Seite, die verdeutlichen, dass die Muslime selbst Gewalt und Terror aber auch Antisemitismus oder Ablehnung von in den Verfassungen festgelegten Grundwerten der europäischen Gesellschaften im Namen ihrer Religion ablehnen und verurteilen. Zentral ist die gleichberechtigte Integration von Muslimen in allen gesellschaftlichen Bereichen, aber auch der Dialog mit dem Islam und eine Politik der Anerkennung, die den Islam als gleichberechtigte Religion akzeptiert.

Wer sind Ihrer Meinung nach auf muslimischer Seite mögliche Ansprechpartner für einen integrationsorientierten Dialog?

Mögliche Ansprechpartner können alle diejenigen Personen und Vertretungen sein, die sich deutlich von Extremismus und Gewalt oder Aufruf zur Gewalt abgrenzen.

Werden Sie sich im Rahmen der auf Bundesebene gegebenen Möglichkeiten dafür einsetzen, dass muslimischen Schülerinnen und Schülern ein bekenntnisorientierter Religionsunterricht angeboten und die Ausbildung von Lehrkräften und Imamen an deutschen Hochschulen intensiviert wird?

Bildungsfragen liegen in der Zuständigkeit der Länder; hierzu gehören auch der islamische Religionsunterricht und die Ausbildung von Lehrkräften und Imamen. Erfreulich ist, dass in Bund und Ländern nahezu einhellig die Auffassung vertreten wird, dass diese Angebote dringend erweitert werden müssen. Der Bund kann hier den Ausbau der ersten Modellprojekte in Niedersachsen, Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz sowie Initiativen in anderen Ländern anregen, nicht aber vor Ort umsetzen. Dies gilt auch für die erforderliche Ausbildung von Religionslehrerinnen und –lehrern an deutschen Hochschulen.

Welche Maßnahmen halten Sie für geeignet, um die Teilnahme von muslimischen Schülern und Schülerinnen an Schulfreizeiten, am Sport- und Schwimm- und Sexualkundeunterricht zu gewährleisten?

Eine Befreiung vom Sexualkundeunterricht hat es bislang nicht gegeben, da damit in den grundlegende Bildungsauftrag der Schule zu stark eingegriffen würde, vgl. z. B. das Urteil des VG Hamburg vom 12.1.2004, das den Antrag einer muslimischen Mutter abgelehnt hatte, ihre Töchter vom Sexualkundeunterricht zu befreien. Eine Befreiung vom Unterricht ist bislang in der Rechtsprechung auf begründete Ausnahmefälle beschränkt. Der bloße Verweis auf den Konflikt mit religiösen Pflichten genügt nicht, sondern es muss dargelegt werden, dass eine Schülerin durch verbindliche religiöse Ge- oder Verbote gehindert ist und sie andernfalls in einen schweren Gewissenskonflikt gestürzt würde. Die Teilnahme muslimischer Kinder an den o. g. Schulfächern und –angeboten ist in den meisten Fällen unproblematisch. Dort wo in Einzelfällen soziale oder religiöse Gründe für eine Nicht-Teilnahme vorgebracht werden, sollte im direkten Gespräch mit Eltern und Kindern versucht werden, Bedenken gegenüber diesen Fächern und Angeboten auszuräumen

Halten Sie die Einschränkung von Grundrechten gegenüber Muslimen als Reaktion auf Terroranschläge für angemessen?

Angesichts der weltweiten Bedrohung durch einen sich islamistisch legitimierenden Terrorismus sind verstärkte Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Eine Einschränkung von Grundrechten spezifisch von Muslimen hat es bisher nicht gegeben und wäre vor dem Hintergrund des Diskriminierungsverbots auch nicht zulässig. Sofern in Grundrechte eingegriffen wird, ist die Erforderlichkeit, Verhältnismäßigkeit und Geeignetheit einer Maßnahme besonders sorgfältig zu prüfen.

Bündnis 90/Die Grünen:

  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN treten dafür ein dass der Islam als gleichberechtigte Religion akzeptiert wird und Muslime rechtlich und politisch integriert werden. Wir wollen mit ihnen in Deutschland in einen demokratischen „Dialog der Religionen“ eintreten. Dieser Dialog wird derzeit noch aufgrund fehlender kompatibler Organisationsstrukturen des Islams erschwert. Daher wäre es sinnvoll, demokratisch legitimierte Ansprechpartner zwischen den Moscheegemeinden und staatlichen Stellen sowie zivilgesellschaftlichen Kräften in Deutschland zu schaffen. Eine Vertretung des Islam in Deutschland sollte alle demokratisch-orientierten Muslime, unabhängig von ihrem sprachlichem und kulturellen Hintergrund und ihrer religiösen Grundausrichtung, repräsentieren. Hierzu hat die Grüne Landtagsfraktion in NRW 2004 einen wegweisenden – und bislang einzigartigen – Vorschlag vorgelegt, der innerhalb von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – aber auch bei muslimischen Verbänden – auf große Zustimmung gestoßen ist.
    http://www.gruene.landtag.nrw.de/archiv/archiv2004/beschluesse/040706-Muslime.pdf (ANMERKUNG: Dokument nicht mehr online)
  • Darüber hinaus wollen wir, dass an deutschen Schulen verstärkt islamischer Religionsunterricht von in Deutschland ausgebildeten LehrerInnen angeboten wird. Dieser soll in deutscher Sprache, auf Grundlage genehmigter Lehrpläne und unter der Aufsicht der Schulbehörde erfolgen. In diesem Zusammenhang ist es notwendig, dass an deutschen Hochschulen verstärkt Lehrstühle für islamische Religion eingerichtet werden, damit Imame in Deutschland auch tatsächlich ausgebildet und ihnen deutsche Sprach- und Gesellschaftskenntnisse vermittelt werden können.
  • Die Teilnahme muslimischer Mädchen am Sport- und Sexualkundeunterricht bzw. an Klassenfahrten muss sich an der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts orientieren: Öffentliche Schulen müssen grundrechtlich geschützte religiöse Anliegen des Kindes bzw. der Eltern berücksichtigen. Gleichzeitig müssen sie sich klar und kompetent von grundrechtlich unbeachtlichen, fundamentalistischen Werte- und Moralvorstellungen absetzen. Eine Teilnahmepflicht besteht nur dann nicht, wenn die Schülerinnen andernfalls in einen Gewissenskonflikt gestürzt würden und der Unterricht nicht nach Geschlechtern getrennt angeboten wird. Bereits heute bieten viele Schulen ab der Sekundarstufe I getrennten Sportunterricht an (zur besseren Förderung von Mädchen). Unseres Erachtens aber sollte auf jeden Fall nach Wegen gesucht werden, um muslimischen Mädchen zumindest die Teilnahme an einigen koedukativen Elementen des Sportunterrichts zu ermöglichen. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN meinen, dass die Suche nach solchen best practices auch im Hinblick auf Klassenfahrten eine große praktische Relevanz zukommt.

Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU):

Für CDU und CSU sind die Achtung und der Respekt vor anderen Religionen Grundpfeiler politischen Handelns. Hierzu zählt auch, auftretende Probleme offen zu benennen. CDU und CSU legen größten Wert auf einen differenzierten Umgang und eine ebensolche Debattenführung mit dem Themenkreis Islam – Islamismus.

In dem Antrag der CDU/CSU-Bundestagsfraktion „Politischen Islamismus bekämpfen – verfassungstreue Muslime unterstützen“ vom 22.11.2004 (BT-Drs. 15/4260) sind die Positionen von CDU und CSU umfassend dargelegt. Es wäre ein wichtiges Zeichen an die Bevölkerung in Deutschland gewesen, die durch auch in Deutschland spürbare islamistische Strömungen und extremistische Aktivitäten verängstigt und verunsichert ist, wenn sich alle im Bundestag vertretenen Fraktionen der Unionsinitiative angeschlossen hätten. Der Antrag ist das Ergebnis einer sehr differenzierten, langen und intensiven Befassung mit diesem Thema und gibt das wieder, was sich in der gesellschaftlichen und politischen Diskussion zunehmend als Gemeinsamkeit abzeichnet: Wer als Zuwanderer kommt und bleiben will, der muss bereit sein, sich hier zu integrieren. Das beginnt mit der deutschen Sprache, endet aber nicht mit ihr. Es gibt einen Kanon von Überzeugungen und Werten, die Deutschland als freiheitliches, demokratisches und rechtsstaatliches Gemeinwesen definieren, das auf dem christlichen Wertefundament beruht. Das beinhaltet auch die volle Akzeptanz der Gleichberechtigung von Mann und Frau, das staatliche Gewaltmonopol und die Trennung von Staat und Kirche. Die Zuwanderer, die auf Dauer bleiben wollen, sollen ihr Herkommen nicht verleugnen und ihre kulturellen Wurzeln nicht kappen müssen. Sie können aber ihr Heimatland und dessen kulturelle Identität und Wertvorstellungen nicht nach Deutschland importieren und hier Parallelgesellschaften aufbauen. Denn dann wird aus einem Nebeneinander schnell ein Gegeneinander. Die deutsche Verfassung muss in ihrem umfassenden Bedeutungsgehalt auch von den in Deutschland lebenden Muslimen vollständig und uneingeschränkt akzeptiert werden. Die Entfaltungsmöglichkeiten, die der religiöse Pluralismus den Muslimen in unserem Land einräumt, enden dort, wo deren Wirken die Anforderungen unserer freiheitlichdemokratischen Grundordnung nicht mehr erfüllt.

Freie Demokratische Partei (FDP):

Islam darf nicht mit Islamismus gleichgestellt werden. Der weitaus überwiegende Teil der in Deutschland lebenden muslimischen Bevölkerung ist gut integriert. Die FDP hat dies in ihrem Antrag „Kulturelle Vielfalt – Universelle Werte – Neue Wege zu einer rationalen Integrationspolitik“ deutlich gemacht. Allerdings stellt die FDP klar: Extremisten haben bei uns keinen Platz. Die gesetzlichen Bestimmungen, sie auszuweisen und abzuschieben, existieren längst und sind durch den Zuwanderungskompromiss noch einmal verschärft worden. Weitere gesetzliche Verschärfungen sind daher nicht erforderlich. Wenn es Defizite gibt, handelt es sich nicht um Gesetzgebungs-, sondern um Vollzugsdefizite. Zudem müssen in einem Rechtsstaat selbstverständlich repressive Maßnahmen grundgesetzkonform sein und dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit entsprechen.

Wesentliche Voraussetzung für eine gelungene Integration – sei es von Einwanderern muslimischen Glaubens oder anderen – ist die Beherrschung der deutschen Sprache. Denn mangelnde oder gar gänzlich fehlende Deutschkenntnisse schließen die Zuwanderer von der sozialen, wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und politischen Teilhabe aus.

Die Regelungen des Zuwanderungsgesetzes sind hierfür ein richtiger erster Schritt. Weiterhin anzustreben sind bedarfsgerechte Sprach- und Integrationskursangebote auch für schon länger in Deutschland lebende Migrantinnen und Migranten. Soweit eine Teilnahmepflicht besteht, ist es durchaus angemessen, die Teilnahme an Sprachkursen mit der Androhung von Sanktionen durchzusetzen.

Schulen und Kindertageseinrichtungen haben eine besondere Verantwortung für die Vermittlung der deutschen Sprache an Kinder und Jugendliche. Im Alter von vier oder fünf Jahren sind verbindliche Diagnosen nach Sprachstandserhebungen zu stellen, damit, wenn nötig, durch gesonderten Sprachunterricht ein Start in die Schullaufbahn mit guten Deutschkenntnissen ermöglicht wird. In geeigneten Fällen sollen die Herkunftssprachen von Migrantenkindern als zweite Fremdsprache an Schulen vorgesehen werden, da in der Mehrsprachigkeit auch berufliches Potential steckt. Sinnvoll sind im Übrigen spezielle Angebote für Eltern von Migrantenkindern, da Programme zur kombinierten Sprachförderung von Müttern, Vätern und Kindern in der Praxis vorbildliche Erfolge gezeitigt haben.

Die Grundrechte, die Verfassung und die deutsche Sprache sind Leitlinien für Integration. Auf der anderen Seite darf nicht mit ungeeigneten Begriffen wie der sogenannten Leitkultur bewusst Ausgrenzung betrieben werden. Die FDP fordert die politisch Verantwortlichen sowie die Repräsentanten der Migrantinnen und Migranten auf, den Dialog der Religionen und Kulturen zu intensivieren und neue Wege einer gemeinsamen rationalen Integrationspolitik zu vereinbaren. Ein liberales Integrationskonzept basiert auf dem Grundsatz, dass niemand in Deutschland gezwungen wird, seine eigene Kultur aufzugeben.

Tatsache ist, dass Deutschland ein Einwanderungsland ist und dass etwa drei Millionen Menschen muslimischen Glaubens auf Dauer hier leben werden. Die Politik darf nicht so tun, als ob sich an diesen Fakten demnächst irgend etwas ändern würde. Vielmehr besteht die politische Führungsaufgabe darin, Wege für ein friedliches Miteinander der Angehörigen verschiedener Religionen und Kulturen zu finden.

Dabei ist die deutsche Mehrheitsgesellschaft ebenso gefordert wie die muslimische Gemeinde. Die deutliche Distanzierung von Terror im Namen Allahs muss von den hier lebenden Muslimen betont werden, um Ängste zu beseitigen und einem falschen Bild des Islams entgegenzuwirken. Die Muslime müssen zudem auch innerhalb ihrer Gemeinschaft ihre Anstrengungen verstärken, einen europäischen Islam zu entwickeln. Ziel muss eine europäische islamische Kultur sein, die sich in einen europäischen Bildungs- und Erfahrungshorizont einordnet.

Die FDP führt Gespräche mit verschiedenen Organisationen, die Muslime vertreten oder sich um bestimmte Probleme muslimischer Menschen in Deutschland kümmern. Ansprechpartner können aus Sicht der FDP alle muslimischen Vereinigungen sein, die sich zum Grundgesetz und der unbedingten Einhaltung des geltenden Rechts bekennen. Einen besonderen Schwerpunkt setzt die FDP auf den Dialog mit reformorientierten Vertretern des Islams. Aus Sicht der FDP ist die Schaffung von Strukturen innerhalb des Islams in Deutschland notwendig, die es dem Staat ermöglichen, Ansprechpartner zu finden. Schuraräte wie beispielsweise in Niedersachsen sind hierzu ein sinnvoller Weg. Erfahrungen in Österreich zeigen, dass diese Strukturen zu einer gelungenen Integration wie auch zu einem zielführenden Dialog entscheidend beitragen können.

Die Errichtung von Lehrstühlen für islamische Theologie ist notwendig, um einen theologischen und philosophischen Ansatz zu finden, wie der Islam im Kontext europäischer Gesellschaften interpretiert werden kann. Damit die Entwicklung eines europäischen Islams in diesem Sinne auch unter den Gläubigen verbreitet wird, ist es mittel- und langfristig unumgänglich, dass diese Lehrstühle auch zu Ausbildungsstätten für Imame und Lehrer werden.

Die FDP hält die Vermittlung von Werten in den Schulen für ausgesprochen wichtig. Deshalb setzt sich die FDP für die Beibehaltung des konfessionellen Religionsunterrichts ein. Schülerinnen und Schüler, die daran nicht teilnehmen wollen, müssen obligatorisch ein anderes Werte orientiertes Fach besuchen, wie dies in den meisten Bundesländern ohnehin der Fall ist. Darüber hinaus setzt sich die FDP für das Angebot von islamischem Religionsunterricht analog zum christlichen Religionsunterricht an staatlichen Schulen ein.

Die Schulpflicht ist nicht disponibel. Sie gilt als allgemeine Schulpflicht, die die Teilnahme am Sportunterricht wie auch am Biologieunterricht einschließt. Eine Freistellung aus religiösen Gründen, weil beispielsweise Mädchen im Sport- oder Schwimmunterricht ihren Bekleidungsvorschriften nicht nachkommen könnten oder weil es grundsätzliche Vorbehalte gegen die Koedukation oder sexuelle Aufklärung gibt, darf es nicht geben. Damit gäben wir unser Recht der Beliebigkeit preis und öffneten Parallelgesellschaften Tür und Tor. Bei Schulfreizeiten, die nicht zum Regelunterricht gehören, muss mit den beteiligten Eltern mit dem Ziel gesprochen werden, sie zu überzeugen, ihre Kinder teilnehmen zu lassen. Klassenfahrten sind ein wichtiges Instrument zur Stärkung der sozialen Kompetenz.

In einem Rechtsstaat müssen selbstverständlich repressive Maßnahmen grundgesetzkonform sein und dem Prinzip der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Beispielsweise ist es bloßer Populismus, Einreiseverbote für Hassprediger zu fordern, wie dies Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) getan hat, denn ein Einreisevisum ist dann zu versagen, wenn entsprechende Erkenntnisse vorliegen. Ist dies der Fall, werden Einreisevisa ohnehin nicht ausgestellt. Gibt es keine Anhaltspunkte über eine unzulässige Tätigkeit des Antragstellers, besteht auch kein Anlass, ein Visum zu versagen. Einen Generalverdacht darf es in einem Rechtsstaat nicht geben. Eine präventive Sicherungshaft, wie unlängst von Bundesinnenminister Otto Schily (SPD) gefordert, lehnt die FDP als unverhältnismäßig entschieden ab.

Die Religionsfreiheit ist ein hohes Gut unseres Rechtsstaates. Religionsfreiheit kann aber auch kein Freibrief sein für jedwedes Verhalten, welches mit unserer Verfassung und den Grundrechten nicht in Einklang zu bringen ist. Es wäre eine falsch verstandene Toleranz, wenn wir duldeten, dass unsere Verfassungsgrundsätze und unser Recht durch widersprechende und unvereinbare religiöse Traditionen und Kulturen außer Kraft gesetzt werden. Niemand kann sich auf die Grundrechte berufen, um sie als Vorwand für Gewalt und Unterdrückung von Frauen, Zwangsheirat oder für Hasspredigten zu missbrauchen. Die Scharia ist mit den Werten unserer Verfassung, mit der Demokratie und dem Rechtsstaat ebenso wenig zu vereinbaren wie mit den universellen Menschenrechten. Es ist daher völlig selbstverständlich, dass derartige Rechtsauffassungen keinen Eingang in unsere Gesetzgebung finden können und werden.

Die Linke.PDS

Tatsächliche Integrationsprobleme werden vermischt mit Terrorismus- und Islamismusgeschichten. Die Gleichsetzung von Islam und gewalttätigen Gruppen, die diese Religion für ihre Ziele missbrauchen, verstärkt Vorurteile. Viele Muslime streben nach Integration, suchen eine liberale Gesellschaft mit freiheitlichen und demokratischen Werten für sich und ihre Kinder, tragen zum wirtschaftlichen Wohl und durch ehrenamtliche Arbeit zum sozialen Wohl aktiv bei.

Lösungsansätze:

  • Anerkennung des Islam als gleichberechtigte Religion neben allen anderen Religionen
  • Gezielte Förderung des Selbstwertgefühls muslimischer Kinder und Jugendlicher
  • Forcierte Aufklärungsarbeit in Bildungs- und Sozial-Einrichtungen
  • Akzeptanz religiöser Praktiken und Traditionen.
  • Wir werden Diskriminierung entgegenwirken und Integration fördern. Wir werden Probleme die es in Bezug auf den Islam gibt, diskutieren und gemeinsam nach Lösungen suchen. Als Beispiel sei hier die Einrichtung des Arbeitskreises „Islam und Schule“ (Berlin) genannt.

4. Bleiberecht für langjährig Geduldete

Rund 200.000 Menschen leben seit vielen Jahren ohne eine sichere Aufenthaltsperspektive in Deutschland. Das Ziel, der Abschaffung von Kettenduldungen konnte mit dem Zuwanderungsgesetz nicht erreicht werden. Unzureichende Gesetzesformulierungen und eine restriktive Auslegung führten häufig eher noch zu einer Verschlechterung der Aufenthaltsbedingungen, insbesondere für Kinder und Jugendliche und im Hinblick auf den Zugang zur Erwerbstätigkeit.

Zunächst wird daher generell gefragt, was die Parteien zur Verbesserung der Situation von Geduldeten unternehmen wollen. Konkreter werden die Haltungen zu einer generellen Bleiberechtsregelung, dem unbeschränkten Arbeitsmarktzugang für Jugendliche und Maßnahmen zum erleichterten Übergang in einen gesicherten Aufenthaltsstatus abgefragt.

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD):

Treten Sie für eine großzügige Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete ein?

Im Rahmen der letzten Innenministerkonferenz in Stuttgart hat sich Bundesminister Schily für eine Bleiberechtsregelung, insbesondere für Kinder und Jugendliche, eingesetzt. Die SPD-Fraktion unterstützt eine derartige Regelung nachdrücklich. Soweit nach ersten Erfahrungen aus der Anwendungspraxis seit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes keine Erstarkung der rechtlichen Situation von Geduldeten in Sicht ist, bleibt dieses Thema für uns aktuell. Leider ist die vorgeschlagene Bleiberechtsregelung am Widerstand der Union gescheitert, so dass die IMK nicht als Forum für eine derartige Regelung genutzt werden konnte. Wir werden uns weiterhin für eine Bleiberechtsregelung einsetzen. Wichtig ist dabei insbesondere eine Perspektive für Kinder und Jugendliche (vgl. Punkt 15 im Wahlmanifest).

Welche Kriterien werden Sie an eine Bleiberechtsregelung anlegen?

Unterstützenswert erscheint uns eine Altfallregelung, die aufgrund des erreichten Integrationsgrades der Antragsteller einen Daueraufenthalt ermöglicht. Grundsätzlich sind insofern neben einem mehrjährigen Voraufenthalt (z.B. über 5 Jahre) die Sicherung des Lebensunterhalts, vorhandener ausreichender Wohnraum und das Nichtvorliegen von Ausweisungsgründen wichtige Kriterien. Der Antragsteller darf während seines Aufenthalts keine vorsätzlichen Straftaten begangen haben (Geldstrafen wären im Wege der Abwägung zu bewerten). Die Sicherung des Lebensunterhalts ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel stellt sich in diesem Zusammenhang leicht als Achillesferse dar. Daher ist zu prüfen, inwieweit durch eine die Möglichkeiten des Antragstellers auf dem Arbeitsmarkt berücksichtigende Ausnahmeregelung ein sachgerechter Ausgleich geschaffen werden kann (z.B. Nachweis eines Arbeitsplatzangebotes ausreichend, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit bisher an der Ablehnung einer Arbeitsagentur scheiterte).

Werden Sie den Zugang zum Arbeitsmarkt für Geduldete verbessern und die Beschäftigungsverfahrensverordnung so verändern, dass jugendlichen Geduldeten ein unbeschränkter Arbeitsmarktzugang gewährt wird?

Es war nicht Ziel des Zuwanderungsgesetzes, Geduldeten den Zugang zum Arbeitsmarkt gegenüber der bisherigen Rechtslage zu erschweren. Durch ein Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern wurden die notwendigen Klarstellungen für die Entscheidungspraxis unterdessen kommuniziert. Wir werden die weitere Entwicklung genauestens verfolgen.

Die Regelung für Jugendliche in § 8 BeschVfVO hat sich als sensibler Kompromiss erwiesen, der mit den Ländern abgestimmt werden musste. Verordnungsänderungen sollten daher erst nach einer sorgfältigen Evaluation ins Gespräch gebracht werden.

Was den Umgang mit dem Status der Geduldeten allgemein anbelangt, stellt sich die Frage, ob nicht zunächst eine Statuserstarkung hin zu einem Aufenthaltstitel zu bedenken wäre. Im Hinblick auf den Eintritt in ein Berufsleben ist es u.E. insbesondere bei Kindern und Jugendlichen wichtig, die Frage des Aufenthaltstitels zu klären, der sodann den Zugang zum Arbeitsmarkt mit sich bringt (vgl. Punkt 15 im Wahlmanifest).

Werden Sie den Übergang von der Duldung zur Aufenthaltserlaubnis im Aufenthaltsgesetz erleichtern, um Kettenduldungen zukünftig zu verhindern?

Es ist nach wie vor unser Ziel, die Praxis der Kettenduldung zu beenden. Mit dem Zuwanderungsgesetz ist dies nicht durch völlige Abschaffung der Duldung umzusetzen gewesen, was einem politischen Kompromiss nach einem schwierigen Vermittlungsverfahren geschuldet war. Mit § 25 Abs 5 AufenthG wurde versucht, eine Brücke von der Duldung zum Aufenthaltstitel zu schlagen. Soweit sich dies in der bisherigen Anwendungspraxis als ungenügendes Mittel erweist, werden wir eine genaue Evaluation vornehmen, um entsprechenden Regelungsbedarf zu ergründen.

Über die migrationspolitischen Sprecher haben die Koalitionsfraktionen bereits Klarstellungen für die sog. vorläufigen Anwendungshinweise vorgeschlagen, um die Beendigung der Kettenduldungspraxis in den Leitlinien für die Entscheidungsebene der Ausländerbehörden besser herauszustellen. Diese Initiative wurde jedoch bisher nicht aufgegriffen.

Bündnis 90/Die Grünen:

Zu 1. und 2 (Anm. d. Redaktion: Die Antwort bezieht sich auf die Fragen nach der Bleiberechtsregelung und deren Kriterien):

Trotz des großen Engagements der Kirchen, der Wohlfahrtsverbände, von PRO ASYL und vielen Prominenten konnten wir innerhalb des Zuwanderungsgesetzes noch keine Bleiberechts- oder Altfallregelung für die bereits langjährig in Deutschland lebenden geduldeten Menschen erzielen, obwohl Bündnis90/Die Grünen hierzu zwei Gesetzesvorschläge vorgelegt hatte, die es den Bundesländern überlassen hatte festzulegen, inwieweit Sozialhilfebezug schädlich ist. So sollten Spielräume eröffnet werden, besonders schutzwürdige Personen sowie Jugendliche in die Regelung einzubeziehen.

Wir sind weiterhin davon überzeugt, dass eine Bleiberechtsregelung nicht nur integrationspolitisch geboten ist, sondern auch im wohlverstandenen Interesse der Verwaltungen der Bundesländer liegen würde, da

  • sie an dem individuellen Integrationswillen der Betroffenen ansetzt.
  • sie insbesondere für die Kommunen Kosten sparend wäre, da mit geringeren Sozialhilfekosten zu rechnen wäre.
  • sie die Zahl der Härtefälle, für die sich Übergangsfragen gerade im Bereich des Übergangs von der Duldung in die Aufenthaltserlaubnis stellen, verringern würde.

Zu 3: (Anm. d. Redaktion: Die Antwort bezieht sich auf die Frage nach dem Arbeitsmarktzugang)

Die Kritik ist berechtigt, denn gerade jugendliche Geduldete sollten – so war zugesagt – über die Härtefallregelung der Ausländerbeschäftigungsverordnung Zugang zu Ausbildungsplätzen erhalten – das klappt aber nicht. Wir werden uns aber dennoch weiter dafür einsetzen, dass es entsprechende Klarstellungen im Rahmen der Ausländerbeschäftigungs-Verordnung gibt.

Zu 4: (Anm. d. Redaktion: Die Antwort bezieht sich auf die Frage nach dem Übergang zu einer Aufenthaltserlaubnis)

Die vorläufigen Anwendungshinweise zu den §§ 25 Abs. 4 und 5 AufenthG stimmen mit dem Willen des Gesetzgebers nicht überein – sie konterkarieren diesen sogar an einigen wichtigen Stellen. Aufgrund dieser Anwendungshinweise wird eine Abschaffung des Problems der Kettenduldung nicht annähernd erreicht. Die rot-grünen Koalitionsfraktionen haben gemeinsam dem BMI Änderungen vorgeschlagen, die das Ergebnis einer internen Fachanhörung von Richtern und Anwälten waren, um sowohl das Ziel der Einschränkung von Kettenduldungen zu erreichen, als auch den Arbeitsmarktzugang für Geduldete zu gewährleisten. Wir sind erneut an den BMI nach dessen Bleiberechtsvorschlag für langjährig geduldete Kinder und Jugendliche herangetreten und hatten angeregt, dass die dortigen Überlegungen zum Kindeswohl in die Anwendungshinweise zu den §§ 25 Abs. 4 und 5 AufenthG aufgenommen werden.

Christlich Demokratische Union (CDU):

Im Rahmen des parteiübergreifenden Kompromisses zum Aufenthaltsgesetz aus dem Jahre 2004 sind die Bleiberechtsregeln im Bereich der humanitären Zuwanderung verbessert worden. Insbesondere soll die verbreitete Praxis von Kettenduldungen weitgehend abgeschafft werden. Wer eine Duldung erhalten hat, weil eine Abschiebung wegen Foltergefahr, der Gefahr der Todesstrafe oder wegen Abschiebungshindernissen nach der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht möglich ist, dem soll die Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis erteilen. Die Erteilung steht unter dem Vorbehalt, dass der Antragsteller nicht in einen anderen, dritten Staat ausreisen kann und er nicht wiederholt oder gröblich gegen gesetzliche Mitwirkungspflichten verstößt. Außerdem wird eine Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt, wenn Straftaten von erheblicher Bedeutung begangen wurden, oder der Antragsteller eine Gefahr für die Allgemeinheit oder Sicherheit der Bundesrepublik darstellt. Eine Aufenthaltserlaubnis soll erteilt werden, wenn die Abschiebung seit 18 Monaten ausgesetzt ist, weil eine Ausreise aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. Voraussetzung für die Erteilung ist, dass mit dem Wegfall der Ausreisehindernisse in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist und der Betroffene nicht ausreisen kann, auch wenn er es will. Eine Erteilung ist in jedem Fall ausgeschlossen, wenn der Antragsteller falsche Angaben zu seiner Identität oder Herkunft macht oder über seine Identität oder Staatsangehörigkeit täuscht.

Für weitergehende Regelungen, insbesondere eine generelle Altfallregelung, gab es bei den Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetz im Hinblick auf die dargestellten Verbesserungen für Flüchtlinge parteiübergreifend keine Mehrheit.

Ob nach dem unter schwierigen Bedingungen zustande gekommenen Zuwanderungskompromiss in Zukunft Korrekturen am Aufenthaltsgesetz vorgenommen werden können, ist offen. Dies wird in der jeweiligen Situation aufgrund der konkreten Problemlage zu entscheiden sein.

Eine von der Union geführte Bundesregierung wird dies zu gegebener Zeit unter Einbeziehung der Interessen aller Betroffenen und in einer gründlichen Abwägung sorgfältig prüfen.

Freie Demokratische Partei (FDP):

Die gegenwärtige Situation für langjährig Geduldete ist unbefriedigend. Flüchtlingen mit dauerhaftem Bleiberecht muss eine Integrationsperspektive eröffnet werden. Ein wesentlicher Bestandteil einer erfolgreichen Integration ist die Aufnahme einer Beschäftigung. In diesem Zusammenhang ist eine restriktive Verwaltungspraxis der Ausländerbehörden und der ihnen übergeordneten Innenverwaltungen zu beobachten. Dies gilt insbesondere für die Beantwortung der Frage, welche Aufenthaltszeiten bei der Berechnung der Mindestaufenthaltsdauer angerechnet werden. Offensichtlich gibt es hier auch Auslegungsunterschiede zwischen dem Bundesministerium des Innern und dem für Wirtschaft und Arbeit, beispielsweise bei der Frage, ob Zeiten einer Aufenthaltsgestattung berücksichtigungsfähig sind oder nicht. Die FDP wird sich dafür einsetzen, hier kurzfristig zu einer großzügigeren Regelung zu kommen, die sich an den Integrationsinteressen der Flüchtlinge einerseits und wirtschaftspolitisch vernünftigen Erwägungen andererseits orientiert. Für die FDP gilt: Ausländer, die rechtmäßig in Deutschland leben, sollen für die Dauer ihres erlaubten Aufenthalts die Genehmigung erhalten, für ihren eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Rechtliche Beschränkungen, aber auch die Nicht-Anerkennung von ausländischen Bildungs- und Berufsabschlüssen sind Hürden, die abgesenkt werden müssen. Die jetzige Rechtslage fördert Sozialneid gegenüber den Empfängern von staatlichen Transferleistungen. Erwerbstätigkeit ist die Grundlage für ökonomische Unabhängigkeit. Arbeit ist ein entscheidender Integrationsfaktor: Arbeit ermöglicht den Zuwanderern, finanziell auf eigenen Beinen zu stehen, fördert dadurch das Selbstwertgefühl nicht nur des Berufstätigen, sondern auch der Familienangehörigen, ermöglicht soziale Kontakte und schafft Akzeptanz in der Bevölkerung. Deshalb ist die Integration in die Arbeitswelt im Interesse sowohl der Migrantinnen und Migranten als auch der Gesellschaft insgesamt.

Die Linke.PDS:

Die Situation von Geduldeten hat sich durch das Zuwanderungsgesetz grundsätzlich nicht verbessert. Im Gegenteil: Das Prinzip der „Kettenduldungen“ wird beibehalten. Wird eine Abschiebung nach dem neuen Zuwanderungsgesetz ausgesetzt, so ist das häufig mit einem Arbeitsverbot verbunden. Die Folge: Die Betroffenen verlieren ihren Arbeitsplatz. Und es werden ihnen auch – obwohl langjährig sozialversicherungspflichtig beschäftigt – Arbeitslosengeldansprüche verwehrt.

Die Linkspartei.PDS wird sich einsetzen für:

  • Eine sofortige Bleiberechtsregelung für die seit Jahren mit Duldung in Deutschland lebenden Flüchtlinge und ihre Familien, die ihre Integration ermöglicht, denn die Zahl langjährig hier lebender Flüchtlinge macht eine klare und generelle Lösung erforderlich.
  • Die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes.
  • Unbeschränkten Zugang zum Arbeitsmarkt bzw. zur Aufnahme einer Ausbildung bundesweit, auch selbständige Erwerbstätigkeit ist entgegen der bisherigen Praxis zuzulassen.

5. Flüchtlingsschutz

Weltweit sind laut UNHCR 19,2 Millionen Menschen auf der Flucht oder in flüchtlingsähnlichen Situationen. Die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland und ganz Europa geht immer weiter zurück. Auch die Zahl der Anerkennungen sinkt; gleichzeitig steigt die Zahl von Wiederrufsfällen bei bereits anerkannten Flüchtlingen.

Die Parteien werden danach gefragt, was sie unternehmen wollen, um ihrer Verantwortung für den Schutz von Flüchtlingen gerecht zu werden. Gefragt wird nach den Positionen zu den aktuellen Vorschlägen, Asyllager außerhalb der EU-Grenzen einzurichten, nach der Notwendigkeit das Zuständigkeitssystem für Asylverfahren zu reformieren sowie nach der Überstellung von traumatisierten Flüchtlingen in Länder ohne Behandlungsmöglichkeiten. Im Bezug auf die deutsche Praxis wurde nach der Eindämmung der Widerrufspraxis und der Anerkennungspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlingen gefragt.

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD):

Wie steht ihre Partei zu den Bestrebungen, den Flüchtlingsschutz durch die Einführung EU-weiter Drittstaatenregelungen und die Einrichtung von „Asyllagern“ außerhalb der EU auszulagern?

Bestandteil des internationalen Flüchtlingsschutzes, zu dessen Einhaltung Deutschland völkerrechtlich verpflichtet ist, ist insbesondere die Pflicht sicherzustellen, dass Schutzbedürftige auch tatsächlich Zugang zu entsprechenden Prüfungsverfahren erhalten. Dies ist im Hinblick auf die Bewertung der sog. Asyllager in Nordafrika für uns vorrangig von Bedeutung.

Hinsichtlich einer europaweiten Drittstaatenregelung verweisen wir auf den Beschluss des Innenausschusses des Europäischen Parlaments vom 22.6.05, in dem das Konzept der so genannten „supersicheren Drittstaaten“ im Rahmen der Asylverfahrensrichtlinie kritisch bewertet wurde. Auch der UNHCR hat Bedenken geäußert, ob der jetzige Entwurf der Richtlinie mit internationalem Flüchtlingsrecht vereinbar sei. Maßgeblich für eine Drittstaatenregelung ist unseres Erachtens, dass Flüchtlinge nicht ohne individuelle Prüfung ihres Falles abgewiesen werden.

Muss nach Ansicht Ihrer Partei das Zuständigkeitssystem der sogenannten Dublin II-Verordnung reformiert werden?

Gründe für eine Nachverhandlung auf EU-Ebene sind uns nicht bekannt. Wichtig ist uns aber in jedem Fall, die in der nationalen Rechtsanwendung zum Ausdruck kommende Berücksichtigung menschenrechtlicher Verpflichtungen. In dieser Hinsicht gilt unser Hauptaugenmerk einer transparenten Ausgestaltung des Selbsteintrittsrechts durch klare Verwaltungsanweisungen auf nationaler Ebene sowie eine effektive Gewährleistung der Rechtsschutzmöglichkeiten.

Sind Sie der Auffassung, dass traumatisierte Flüchtlinge nicht an andere EU-Staaten überstellt werden dürfen, wenn dort keine Behandlungsmöglichkeiten existieren?

Wir teilen diese Auffassung. Es sei an dieser Stelle jedoch darauf hingewiesen, dass nicht der normative Gehalt der Aussage aktuell in der Diskussion steht, sondern der tatsächliche. Es ist eine Tatsachenfrage, ob eine Traumatisierung vorliegt und inwieweit Behandlungsmöglichkeiten im Rücknahmestaat vorliegen. Letztere dürften gerade bei den Mitgliedstaaten der EU nur ausnahmsweise nicht nachgewiesen werden können.

Soweit sich in der Anwendung der Dublin-II-VO Fälle als problematisch erwiesen haben, ist unseres Erachtens ein Ausgleich zwischen dem formalen Kriterium der Verbindung zu einem oder mehreren der Mitgliedstaaten, das das Dublinverfahren mit dem Ziel der Überstellung in Gang setzt, und humanitären Erwägungen zu prüfen. Soweit – wie in der Frage in Bezug gestellt – keine Behandlungsmöglichkeiten nachgewiesen sind, wäre daher unseres Erachtens nach österreichischem Beispiel die Öffnung der Selbsteintrittsklausel für schwersttraumatisierte Flüchtlinge zu bedenken.

Welche Schritte sieht Ihre Partei vor, um die derzeitige Widerrufspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge einzudämmen?

Die Beendigung des Flüchtlingsstatus kommt nach internationalem Flüchtlingsrecht dann in Betracht, wenn der Wegfall der fluchtbegründenden Umstände von Dauer ist und die sichere Rückkehr der Betroffenen in „den Schutz des Herkunftsstaates“ gewährleistet ist und berechtigterweise daher erwartet werden kann. Das nationale Asylrecht steht insoweit in einem sensiblen Verhältnis zu post-conflict-situations, die sich noch nicht stabilisiert haben. Die politischen und humanitären Gegebenheiten in manchen Herkunftsländern, wie z. B. im Irak, lassen jedoch Zweifel an einer derartigen Stabilisierung, die eine Rückkehr in Sicherheit verwirklicht werden könnte, bestehen.

Die Betroffenen verlieren durch die Widerrufsentscheidungen ihren gesicherten Status als Asylberechtigter oder GFK-Flüchtling und die damit verknüpften Rechte (z. B. Zugang zum Arbeitsmarkt), obwohl noch nicht erkennbar ist, wann sie tatsächlich wieder in ihren Herkunftsstaat zurückkehren können. Menschen werden damit „auf Vorrat“ ausreisepflichtig gemacht und auf dann meist unabsehbare Zeit mit einer Duldung ausgestattet, die es ihnen z. B. erheblich erschwert, sich im Arbeitsmarkt zu beweisen. Die Schwächung der Rechtsposition vor einer absehbaren, tatsächlichen Rückführung in den Herkunftsstaat begegnet derart nach Ansicht der SPD-Fraktion integrationspolitischen Bedenken.

Wie können die Anerkennungsverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verbessert werden, damit Schutzbedürftige Schutz finden?

Durch den vielfachen Umgang mit Petitionen zu Asylverfahren ist uns bekannt, dass die Auseinandersetzung mit den individuellen Fluchtgründen teilweise ausfällt, was sich auch durch die Verwendung von Textbausteinen, die mit dem Einzelfall des Antragstellers nicht in Verbindung gebracht werden können, ersehen lässt. Angesichts rückläufiger Antragszahlen plädieren wir für eine entsprechend geänderte Berücksichtigung.

Bündnis 90/Die Grünen:

1. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gehen davon aus, dass ungesteuerte Migration nur von ihren Ursachen her bekämpft werden kann. Polizeiliche Maßnahmen sind dazu nur sehr eingeschränkt imstande, da diese sich nur gegen Symptome von Migrationsbewegungen richten. Pläne zur Auslagerung des Flüchtlingsschutzes in Staaten außerhalb der EU lehnen wir kategorisch ab. Zu dem uneingeschränkten und allumfassenden Flüchtlingsschutz – zu dem man sich seinerzeit in Tampere bekannte – gehört auch die Pflicht der EU-Staaten sicherzustellen, dass diejenigen, die diesen Schutz benötigen auch tatsächlich Zugang zur Europäischen Union erhalten. Ansonsten werden sich Schlepperorganisationen immer weiter an der Not von Menschen bereichern, die häufig nur noch unter Lebensgefahr in die Europäische Union einreisen können. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben die Entscheidung des Innenausschuss des Europäischen Parlaments vom 22.6.05 begrüßt, der sich gegen das Konzept der so genannten „supersicheren Drittstaaten“ im Rahmen der Asylverfahrensrichtlinie ausgesprochen hat. Diese Regelung ist unannehmbar, da sie Flüchtlingen den Zugang zum Asylverfahren und zum Hoheitsgebiet der EU-Staaten überhaupt verweigern würde. Das Konzept der ’sicheren Drittstaaten‘ lehnen wir im Grundsatz ab, wenn es bedeutet, dass Flüchtlinge ohne individuelle Prüfung ihres Falles abgewiesen werden.

Die Innenminister der EU sollten nach diesem Votum den restriktiven Entwurf der Asylverfahrensrichtlinie überdenken und korrigieren. Es muss auch weiterhin sichergestellt werden, dass Flüchtlinge einen fairen Zugang zu einem Asylverfahren und Schutz vor Verfolgung erhalten. Der jetzige Entwurf der Richtlinie, wie ihn der Rat vorgelegt hat, ist nicht mit internationalem Flüchtlingsrecht zu vereinbaren, wie auch der UNHCR mehrmals deutlich gemacht hat. Die Abschottung Europas vor Flüchtlingen, die Schutz vor Verfolgung suchen, ist auch für die Grünen völlig inakzeptabel.

2. Eine Reform des Dublin-Systems mit dem Ziel, in der Rechtsanwendung menschenrechtliche Verpflichtungen ausreichend zu berücksichtigen, ist sowohl in Deutschland als auch auf der Ebene der Europäischen Gemeinschaft dringend geboten. Dabei sollte vor allem auf die differenzierte Ausgestaltung des Selbsteintrittsrechts, die bessere Gewährleistung der effektiven Rechtsschutzmöglichkeiten und auf die Sicherstellung des Zugangs zum Dublin-Verfahren Wert gelegt werden.

3. Den Zuständigkeitskriterien der Dublin-II-VO liegt die Maxime zugrunde, dass es bei der Verteilung der Asylbewerber auf einen der Dublin-Staaten ausschließlich darauf ankommen soll, ob und gegebenenfalls welche Verbindung sie zu einem oder mehreren dieser Staaten haben. Die Qualität der Aufnahmebedingungen und die Ausgestaltung der Asylverfahren in den verschiedenen Staaten spielt hingegen keine Rolle. Dieser Fiktion stehen in der Realität stark abweichende Standards gegenüber, insbesondere im Bereich der medizinischen und psychosozialen Versorgung. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN treten daher für eine Öffnung der Selbsteintrittsklausel bei schwersttraumatisierten Flüchtlingen – analog dem Beispiel Österreichs, das auf eine Zurückweisung dieses Personenkreises aus verfassungsrechtlichen Gründen verzichtet, ein.

4. Die Beendigung des Flüchtlingsstatus als Instrument zur Schaffung dauerhafter Lösungen kommt nach internationalem Flüchtlingsrecht nur dann in Betracht, wenn entweder eine Integration in den Aufnahmestaat oder die Rückkehr der Betroffenen in Sicherheit und Würde sowie die Unterstellung unter den Schutz des Herkunftsstaates gewährleistet ist. Die politischen und humanitären Verhältnisse in Herkunftsländer wie z.B. den Irak lassen derzeit eine solche Rückkehr in Sicherheit und Würde nicht zu. Die Betroffenen verlieren mithin durch die Widerrufsentscheidungen ihren gesicherten Status und die mit diesem Status verknüpften Rechte (z.B. Zugang zum Arbeitsmarkt, Freizügigkeit, Sozialleistungen, Familiennachzug) zu einem Zeitpunkt, in dem vollkommen unklar ist, wann sie wieder in ihre Heimat zurückkehren können. Dies ist auch aus integrationspolitischer Sicht fahrlässig. Anstatt die Menschen „auf Vorrat“ ausreisepflichtig zu machen und dann auf unabsehbare Zeit in der Duldung zu lassen, muss die pauschale Widerrufseinleitung z.B. gegen Iraker gestoppt werden. Dies werden wir dem BMI und der Leitung des BAMF auch weiterhin in Einzelgesprächen und im Rahmen der parlamentarischen Ausschussarbeit deutlich machen.

5. Die Kritik am Verwaltungsablauf des Asylverfahrens ist berechtigt. Auch aus der Erfahrung von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN mit Einzelschicksalen im Rahmen von Asylpetitionen können wir bestätigen, dass die Qualität der Entscheidungsfindung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge sehr zu wünschen übrig lässt. Die Auseinandersetzung mit den individuellen Fluchtgründen der Menschen findet häufig nur unzureichend statt. Stattdessen argumentiert das Bundesamt mit ablehnenden Textbausteinen, die mit der konkreten Situation des Asylsuchenden nichts zu tun haben. Sinnvolle, und einfach umzusetzende Handlungsoptionen zur Verbesserung der Asylanerkennungsverfahren finden sich im „Memorandum zur derzeitigen Situation des deutschen Asylverfahrens“.

Christlich Demokratische Union (CDU):

CDU und CSU haben bei den Verhandlungen zum Aufenthaltsgesetz mit Nachdruck darauf hingewirkt, dass das Gesetz im Einklang mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands zum Schutz von Flüchtlingen steht und die bindenden Vorgaben aus EU-Richtlinien umgesetzt werden. Dies wird auch weiterhin die Leitlinie von CDU und CSU im Hinblick auf die sich fortentwickelnde europäische Asyl-, Ausländer- und Einwanderungspolitik sein. Ob nach dem unter schwierigen Bedingungen zustande gekommenen Zuwanderungskompromiss in Zukunft Korrekturen am Aufenthaltsgesetz vorgenommen werden können, ist offen. Dies wird in der jeweiligen Situation aufgrund der konkreten Problemlage zu entscheiden sein. Eine von der Union geführte Bundesregierung wird dies zu gegebener Zeit unter Einbeziehung der Interessen aller Betroffenen und in einer gründlichen Abwägung sorgfältig prüfen.

Freie Demokratische Partei (FDP):

Die FDP lehnt die Einrichtung von Asyllagern außerhalb der EU ab. Die Widerrufspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge und die Erfahrungen mit den dortigen Anerkennungsverfahren werden auszuwerten sein, bevor es zu gesetzlichen Änderungen kommen kann.

Die Linke.PDS:

Die Asyl- und Einwanderungspolitik ist im letzten Jahrzehnt in der EU und ihren Mitgliedsstaaten zum Spielfeld von Sicherheitspaniken verkommen und politisch instrumentalisiert worden. Die Mehrheit der Regierungen in der EU, einschließlich der rot-grüne Bundesregierung in Deutschland, betrachtet Flüchtlinge sowie Migrantinnen und Migranten in erster Linie als Bedrohung für Wohlstand und Sicherheit.

  • Als menschenverachtend lehnt die Linkspartei.PDS die von Großbritannien vorgeschlagene Einrichtung von geschlossenen Internierungslagern für Flüchtlinge außerhalb der EU-Grenzen ab. Solche Lager widersprechen, wie auch die Abschiebegefängnisse in Deutschland und anderen EU-Staaten, jeglichen Grundsätzen der Menschlichkeit.
  • Die Linkspartei.PDS fordert die Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetz.
  • Ebenso fordern wir die Bundesregierung auf, ihre Blockadehaltung gegenüber der Schaffung fortschrittlicher europäischer Asyl- und Einwanderungsregelungen aufzugeben. Sie darf nicht weiterhin im europäischen Rahmen auf den Erhalt ihrer besonders restriktiven Maßnahmen (die so genannte Residenzpflicht) in der Asyl- und Flüchtlingspolitik beharren.
  • Wenn keine Behandlungsmethoden für traumatisierte Flüchtlinge in anderen EU-Staaten existieren, sollen diese nicht überstellt werden.
  • Wir fordern die Beendigung der restriktiven Praxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge bei der Anhörung von AsylbewerberInnen, die in vielen Fällen internationalem Recht widerspricht, ebenso wie die neuerdings forcierte und durch das Zuwanderungsgesetz rechtlich gestützte Praxis der Widerrufsverfahren gegen anerkannte Asylberechtigte.

    Bei der gravierenden Zunahme der Widerrufsverfahren beruft sich das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) formal sowohl auf das deutsche Ausländerrecht (§ 73 Asylverfahrensgesetz) als auch auf Artikel 1C (5) der Genfer Flüchtlingskonvention. Die Interpretation des behaupteten Wegfalls der ursprünglich akzeptierten Gründe für die Anerkennung als Asylberechtigte bzw. schutzbedürftige Flüchtlinge, an die ein gefestigter Aufenthaltsstatus gebunden ist, und die steigende Zahl der Widerrufsverfahren (2004 bereits rund 15.000) lassen jedoch auf eine politisch intendierte Praxis der Behörden schließen. Das neue Zuwanderungsgesetz verschärft die Entscheidungspraxis weiter durch die obligatorische Überprüfung des Weiterbestehens der Voraussetzungen für die Asyl- und Flüchtlingsanerkennung nach drei Jahren Aufenthaltserlaubnis. Die rechtlichen Möglichkeiten zur Aberkennung der Asylberechtigung und Flüchtlingseigenschaft erzwingen keineswegs die rigorose Praxis von BAMF und Ausländerbehörden. Die völkerrechtlichen Kriterien und die Leitlinien des UNHCR zum Widerrufsverfahren setzen hohe Maßstäbe zur Möglichkeit der Rückkehr in das Herkunftsland: Eine grundlegende Veränderung der Situation, einschließlich eines funktionierenden Rechtssystems, der Sicherung der Menschenrechte und der Existenzgrundlage der Rückkehrer.
    Schon mit Blick auf die Situation im Irak und im Kosovo, aus denen die meisten von Widerrufsverfahren betroffenen Flüchtlinge kommen, ist die Widerrufspraxis völkerrechtswidrig.
    Abgesehen von völkerrechtlichen Gesichtspunkten ist die Entscheidungspraxis unsinnig und inhuman: Seit Jahren integrierte Menschen mit einer sicher geglaubten Lebensperspektive werden in eine prekäre aufenthaltsrechtliche Situation und langwierige Gerichtsverfahren gezwungen. Der Familiennachzug und die Einbürgerung werden durch die Einleitung des Widerrufsverfahrens verhindert. Das ist ideologisch geprägte Abschottungspolitik, eine Zumutung für die betroffenen Flüchtlinge einerseits, ineffektiv für die Aufnahmegesellschaft andererseits.

  • Die PDS setzt sich bundespolitisch sowohl für die rechtliche Verankerung der Genfer Flüchtlingskonvention und der Leitlinien des UNHCR im Asylverfahrens- und Aufenthaltsrecht ein, um die derzeitige Widerrufspraxis zu beenden. Das BAMF muss durch ein geändertes Asylverfahrensgesetz und an konkrete Durchführungsbestimmungen zur Umsetzung völkerrechtlich verbindlicher Kriterien gebunden werden. Rückwirkend sollen dann die Verfahren der letzten vier Jahre (2002 bis 2005), die zum Verlust der Asyl- und Flüchtlingsanerkennung geführt haben, vom BAMF überprüft werden.
  • Den Entscheidungen des Bundesamtes in Asylanerkennungsverfahren und den Entscheidungen der Gerichte über Abschiebeschutz ergänzend zu den Lageberichten des Auswärtigen Amtes die Erkenntnisse des UNHCR, des UNHCHR und international anerkannter Menschenrechtsorganisationen zugrunde zu legen.
    Die seit 2001 gravierend rückläufigen Anerkennungen nach Artikel 16a GG und § 51 AuslG bzw. § 60 AufhG weisen auf eine zunehmend restriktive Entscheidungspraxis des BAMF hin. Sowohl die EntscheiderInnen des BAMF als auch Richter stehen in der Pflicht, alle Umstände des Einzelfalls von AsylbewerberInnen und Flüchtlingen gewissenhaft zu prüfen. Dazu müssen Anhörungsverfahren von kompetenten EinzelentscheiderInnen stattfinden, die die individuell geltend gemachte Verfolgungssituation und Schutzbedürftigkeit sorgfältig prüfen und die individuelle Gefährdungslage anhand der Berichte und Gutachten anerkannter internationaler und nationaler Menschenrechtsorganisationen und an den Menschenrechten orientierten Institutionen und ExpertInnen würdigen. Die Lageberichte des Auswärtigen Amtes verharmlosen in vielen Fällen die Gefährdungslage von Personen und Personengruppen und müssen in ihrer Aussagefähigkeit für Asylentscheidungen relativiert werden. Die Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention, der europäischen Entscheidungsrichtlinien über Flüchtlingsschutz, des Asylverfahrens- und Aufenthaltsgesetzes für Asylgewährung, Abschiebeschutz und humanitären Aufenthalt werden zu Leerformeln, wenn sie mit der Begründung relativiert werden, dass Flüchtlinge lediglich das Schicksal teilen, dass andere Gruppen der Bevölkerung ihrer Herkunftslandes erleiden müssten und deshalb keine besondere Verfolgungs- oder Gefährdungslage vorliege. Auf diese Weise wird mit Hilfe von Textbausteinen über individuelle Schicksale entschieden.
    Die PDS setzt sich dafür ein, dass Einzelentscheidungen über Asyl und Flüchtlingsschutz anhand der konkret definierten Kriterien der GFK, der Leitlinien des UNHCR, glaubwürdiger Situations- und Lageberichte sowie Gutachten getroffen werden. Jegliche politisch intendierte Einflussnahme auf die EinzelfallentscheiderInnen außerhalb dieser Kriterien muss zurückgewiesen werden.
  • Der Ausschluss von exilpolitischen Aktivitäten (so genannte selbst geschaffene subjektive Nachfluchtgründe) im Asylfolgeverfahren muss durch Gesetzesänderung rückgängig gemacht werden, weil der de facto einem Verbot politischer Betätigung gleich kommt.
  • Bereits in der Aufnahme, d.h. während des Asylverfahrens oder des temporären Aufenthalts, sollen Flüchtlinge Chancen auf eine spätere mögliche Integration in Deutschland erhalten. Voraussetzung dafür sind Integrationsprogramme für Flüchtlinge, egal ob sie als Konventionsflüchtlinge anerkannt wurden oder ob sie vorläufigen Schutz vor Abschiebung genießen.

6. Abschiebepolitik

Viele Schutzbedürftige wurden in den vergangenen Jahren wegen der restriktiven Asylpraxis nicht anerkannt. Die Innenminister der Bundesländer drängen ohne Berücksichtigung der individuellen sozialen und gesundheitlichen Situation auf Abschiebung in Länder wie Irak, Afghanistan, Togo oder den Kosovo.

Die Organisationen fragen, ob Abschiebungen in diese Länder vertretbar sind? Spezieller wird nach dem Schutz vor Abschiebung für traumatisierte Flüchtlinge und nach der Unterbindung von Familientrennungen durch Abschiebung sowie nach einer Reform der Rechtsgrundlagen für die Abschiebehaft gefragt.

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD):

Werden Sie traumatisierte und kranke Menschen besser als bisher vor der Abschiebung schützen?

Besteht krankheitsbedingt keine Reisefähigkeit, liegt ein tatsächliches Abschiebungshindernis vor; ist die Erkrankung/Traumatisierung im Herkunftsstaat nicht behandelbar, liegt ein rechtliches Abschiebungshindernis vor. Die maßgeblichen Schutzregelungen sind damit gesetzlich vorgesehen. Schwierig ist in diesem Bereich wiederum die Tatsachenfeststellung. Insoweit setzen wir uns für eine sachverständige und umfassende Prüfung ein. Die ärztliche Begutachtung sollte sich nicht auf die reine Transportfähigkeit beziehen. Generell weisen wir jedoch darauf hin, dass diese Materie in der Zuständigkeit der Innenministerkonferenz (d. h. die AG „Rückführung“) liegt und Entscheidungen unabhängig von Beschlüssen o.ä. der Landesparlamente oder des Bundestages getroffen werden.

Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, Familientrennungen durch Abschiebungen rechtlich zu unterbinden?

Bestimmte Familienbeziehungen stellen bereits ein Abschiebungshindernis dar (z. B. Eltern – minderjährige Kinder). Darüber hinaus ist uns daran gelegen, im Einzelfall eine sachgerechte Berücksichtung der familiären Lebensgemeinschaft zu erreichen, so dass nicht schematische Entscheidungen über deren Schutzwürdigkeit zu unverhältnismäßigen Eingriffen in das Familienleben führen (z. B. Eltern – volljährige Kinder).

Wie in jüngeren Fällen leider geschehen, ist es aber nicht hinnehmbar, wenn während eines stationären Behandlung eines Elternteils die restliche Familie abgeschoben wird, um den Druck auf den noch verbliebenen Elternteil, ebenfalls auszureisen, zu erhöhen. Diese Vorgehensweise ist hinsichtlich der Gewährleistungen von Artikel 6 GG sowie Artikel 8 EMRK äußerst fragwürdig, wird von Seiten der SPD-Fraktion kritisiert, ist angesichts der Kompetenzzuweisung der Gesetzesausführung jedoch nicht auf Bundesebene sondern auf Länderebene zu lösen.

Treten Sie dafür ein, die Rechtsgrundlagen der Abschiebungshaft zu reformieren und die Anordnung von Abschiebungshaft gegenüber Minderjährigen im Aufenthaltsgesetz generell zu verbieten?

Auch nach Ausarbeitung des Zuwanderungsgesetzes bestehen noch Aspekte, die – insbesondere unter Berücksichtigung der Harmonisierungsregelungen auf EU-Ebene – überdacht werden müssen. Die Anordnung von Abschiebungshaft halten wir bei Minderjährigen für problematisch. In der obergerichtlichen Rechtsprechung (z.B. OLG Köln, KG Berlin) hat sich ebenfalls bereits durchgesetzt, dass gerade Minderjährige von einer Haftanordnung erheblich betroffen werden.

Bündnis 90/Die Grünen:

1. Traumatisierte Flüchtlinge

Die Problematik der Abschiebung auch kranker und/oder traumatisierter Menschen ist BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus zahlreichen Einzelfällen hinreichend bekannt. Wir vertreten gegenüber den zuständigen Behörden (oftmals ausschließlich Landesbehörden) folgende Positionen:

  • Die Beschränkung der ärztlichen Begutachtung der „Abschiebefähigkeit“ einer Person auf die reine Transportfähigkeit ist nicht hinnehmbar;
  • Fachärztlich begutachtete posttraumatische Belastungsstörungen sollten aus unserer Sicht grundsätzlich ausreichen, um von einer erzwungenen Rückkehr abzusehen. Hierfür spricht auch die Regelung in der Genfer Flüchtlingskonvention, nach der Flüchtlinge mit schwerer Vorverfolgung auch dann geschützt werden müssen, wenn die Bedrohung im Herkunftsland weggefallen ist.
  • Ansonsten müssen die Weiterbehandlung des Patienten am Zielort und der Zugang zum Gesundheitssystem gewährleistet sein.

Ein strukturelles Problem, das wir immer wieder monieren, liegt in der Zuständigkeit der Innenministerkonferenz (hier die sog. AG „Rückführung“), die ohne parlamentarische Kontrolle von Landesparlamenten oder Bundestag ihre Entscheidungen treffen.

2. Familientrennungen:

Die zunehmende Praxis der Innenbehörden, Familien bei Abschiebungen auseinander zu reißen, wird von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in zahlreichen Einzelfällen immer wieder gegenüber den zuständigen Behörden kritisiert. Insbesondere ist es nicht hinnehmbar, wenn während des Klinikaufenthalts eines Elternteils die restliche Familie abgeschoben wird, um den Druck auf den noch verbliebenen Elternteil, ebenfalls auszureisen, zu erhöhen. Diese Vorgehensweise ist nicht nur hinsichtlich der Schutzbestimmungen von Ehe und Familie des Artikels 6 GG sowie Artikel 8 der europäischen Menschenrechtskonvention bedenklich, sondern aus unserer Sicht auch aus humanitären Gründen untragbar.

3. Abschiebehaft:

Das Urteil des BVG vom 15.12.2000 (2 BvR 783/00) hat eine Überprüfung der Abschiebehaftkriterien notwendig gemacht. Das BVG schreibt klar vor, dass die bisher übliche Haftdauer bis zu einem Maximum von 18 Monaten nicht verhältnismäßig ist. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich seit langem dafür ein, die Anordnungsdauer auf ein Mindestmaß zu begrenzen. Nach Ablauf dieser Fristen ist eine Duldung zu gewähren. Aus humanitären Gründen bedürfen schutzbedürftigen Gruppen (Kranke, Schwangere, stillende Mütter, Alleinerziehende mit Kindern unter 7 Jahren und Jugendliche) besonderen Schutz vor Abschiebungshaft. In diesem Rahmen muss in Angleichung an die Definition der Minderjährigkeit des UNHCR die Altersgrenze für Abschiebungshaft bei Jugendlichen auf 18 Jahre angehoben werden. Ebenso bedarf aus Sicht von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Justizpraxis der Überprüfung. Die Weiterbildung der Richter muss forciert werden. Die Zuständigkeit gerichtlicher Haftentscheidungen muss mit der Entscheidung über das Asylbegehren im Verwaltungsgericht zusammengelegt werden.

Christlich Demokratische Union (CDU):

Für den Vollzug von Abschiebungen sind nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes grundsätzlich die Länder zuständig.

Das Aufenthaltsgesetz sieht detaillierte Vorschriften über Abschiebungshindernisse vor, die durch die Rechtsprechung konkretisiert worden sind. Grundsätzlich ist eine Abschiebung nach dem Aufenthaltsgesetz unzulässig, falls der Ausländer dem Schutzbereich der Genfer Flüchtlingskonvention unterfällt. Allerdings findet dieses Abschiebungsverbot keine Anwendung, wenn der Ausländer aus schwerwiegenden Gründen eine Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt, weil er wegen besonders schwerwiegender Straftaten verurteilt wurde. Das Gleiche gilt u. a. auch, wenn aus schwerwiegenden Gründen die Annahme gerechtfertigt ist, dass der Ausländer ein Verbrechen gegen den Frieden, gegen die Menschlichkeit oder ein Kriegsverbrechen begangen hat. Allerdings darf ein Ausländer nicht in den Staat abgeschoben werden, in dem ihm eine konkrete Foltergefahr droht oder die Gefahr der Todesstrafe besteht. Auch nach Bestimmungen der Europäischen Menschenrechtskonvention kann eine Abschiebung unzulässig sein.

Die Behörden sind bei der Anwendung dieser Rechtsgrundsätze an Recht und Gesetz gebunden. Vorhandene Spielräume für humanitäre Entscheidungen zugunsten der Betroffenen sollten genutzt werden, um vom Gesetzgeber nicht beabsichtigte Härten zu vermeiden. Regelmäßig gehen immer mehrere Verfahren der Prüfung, des Einspruchs und der erneuten Prüfung der endgültigen Abschiebung voraus. Auch wenn die Nüchternheit amtlicher Bescheide oft mangelndes Einfühlungsvermögen suggeriert, so stehen hinter diesen Entscheidungen meist keine herzlosen Bürokraten, sondern Menschen, die sich der Auswirkungen ihres Handelns bewusst sind und das Aufenthaltsrecht mit Augenmaß vollziehen. Falls es in Einzelfällen zu Fehlentscheidungen kommen sollte, sind diese abzuändern und der rechtmäßige Zustand ist herzustellen. Die Mitarbeiter der Ausländerbehörden müssen sich aber darauf verlassen können, dass sie nicht grundlos angegriffen werden, nur weil sie geltendes Recht vollziehen.

Freie Demokratische Partei (FDP):

Die FDP beobachtet die derzeitige Abschiebepraxis mit großer Aufmerksamkeit und in Teilen auch mit Sorge. Das gilt insbesondere für Abschiebungen in den Kosovo und nach Afghanistan. Hier wird die weitere Entwicklung sehr genau zu verfolgen sein. In rechtlicher Hinsicht vorstellbar ist zumindest ein Bleiberecht für ausländische Minderjährige.

Die Linke.PDS:

Nein (Anmerkung der Redaktion: Das Nein bezieht sich auf die Frage nach der Vertretbarkeit von Abschiebungen in Krisengebiete)

Die PDS vertritt eine menschenrechtlich orientierte Einwanderungs-, Asyl- und Flüchtlingspolitik und wendet sich gegen Abschiebungen als Mittel zur Durchsetzung von Verwaltungsentscheidungen aufenthaltsrechtlicher Art, die nur in einzelnen Ausnahmefällen legitimiert sind, z. B. wenn es sich um Auslieferung wegen begangener Verbrechen außerhalb des Staatsgebietes der Bundesrepublik durch BürgerInnen anderer Staaten handelt.

Abschiebungen in Kriegs- und Krisengebiete hat die PDS immer abgelehnt, weil die körperliche Unversehrtheit der betroffenen Menschen von niemandem garantiert werden kann.

Die PDS hat sich sowohl auf Bundesebene als auch in den Ländern, wo sie in Regierungsverantwortung ist, für den Schutz kriegstraumatisierter und behandlungsbedürftiger Menschen eingesetzt. Wir unterstützen ÄrztInnen und TherapeutInnen bei der Gewährleistung der notwendigen Behandlung durch Bemühungen um aufenthaltsrechtliche Lösungen für ihre KlientInnen. Dazu fordern wir auf politischer Ebene die notwendigen Entscheidungen der Innenminister, Durchführungsbestimmungen auf Landesebene und die notwendige interkulturelle Kompetenz, Sensibilität und Kooperationsbereitschaft der MitarbeiterInnen der Ausländerbehörden ein.

Der grundgesetzlich garantierte Schutz der Ehe und Familie und das Kindeswohl haben für die PDS Vorrang vor der Durchsetzung aufenthaltsrechtlicher Entscheidungen von Behörden. Die Durchsetzbarkeit verfassungsrechtlicher Grundsätze im Verhältnis zum Aufenthaltsrecht muss geprüft werden. Die PDS ist generell für die Abschaffung der Institution Abschiebehaft. Das ist die logische Konsequenz ihrer Haltung zu Abschiebungen (siehe oben). Sie hat in den Diskussionen zur so genannten Reform des Ausländergesetzes zumindest die Reduzierung der Abschiebehaft auf maximal drei Monate und den Ausschluss von Schwangeren, Minderjährigen bis 18 Jahre und Alleinerziehenden von Minderjährigen unter 14 Jahren von der Inhaftnahme zur Durchsetzung der Ausreisepflicht gefordert. Sie wendet sich gegen den Missbrauch der Abschiebehaft als Beugehaft und gegen Zwangsvorführungen in Botschaften von Verfolgerstaaten. Statt auf Abschiebung und Abschiebehaft setzt die PDS auf eine Beratung von Ausreisepflichtigen und auf Rückkehrhilfen für eine freiwillige Ausreise bzw. auf Angebote zur Integration vor allem für Jugendliche.

  • Wer Menschen, die in Deutschland Schutz und Aufnahme gesucht haben, in die o. g. Länder abschieben will, setzt sie Gefahren für Leib und Leben aus. Das widerspricht dem Geist der Genfer Flüchtlingskonvention und der Menschenrechte.
  • Menschen, die im Herkunftsstaat aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen oder wegen einer Krisensituation (z.B. Krieg) in Gefahr für Leib oder Leben geraten würden, müssen in Deutschland ein Aufenthaltsrecht genießen.
  • Es muss ein wirksamer und umfassender Abschiebungsschutz in Form eines Aufenthaltsrechts für besonders verwundbare Gruppen geschaffen werden. Hierzu zählen etwa: Traumatisierte, alleinstehende Frauen, Schwangere und Frauen mit kleinen Kindern, Kinder und Jugendliche bis zum Alter von 18 Jahren, Behinderte, alte Menschen, Angehörige von Minderheiten, die in ein Gebiet zurückkehren müssen, wo sie der Verfolgung ausgesetzt wären.
  • Die Sicherung des Zugangs zu medizinischer Regelversorgung in vollem Umfang mit speziellen Rechtsanspruch auf Bereitstellung eines Therapieplatzes für traumatisierte Gewaltopfer
  • Fluchtursachen sind zu bekämpfen, Deutschland darf keine Länder z. B. durch Waffenlieferungen unterstützen
  • Die Forderung nach „offenen Grenzen für Menschen in Not“ ist für die Linkspartei.PDS nicht verhandelbar.

7. Irregulärer Aufenthalt

Mehr als eine Million Menschen leben ohne Papiere und ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland. Die Gründe sind unterschiedlich und reichen von einer restriktiven Ausländerpolitik bis hin zu Menschenhandel.

Allgemein wird danach gefragt, was die Parteien zur Verbesserung der Situation von Menschen mit irregulärem Aufenthalt tun wollen. Tiefergehend werden Positionen zu Legalisierungskampagnen, Zugang zu grundlegenden Menschenrechten, wie Bildung, medizinische Versorgung und zur Verhinderung von ausbeuterischen Beschäftigungsverhältnissen abgefragt.

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD):

Wie bewerten Sie die Ergebnisse von Legalisierungen in anderen europäischen Ländern und
halten Sie diese Maßnahmen für übertragbar?

Die Auswirkungen von Legalisierungen auf die wirtschafts- und sozialpolitischen Gegebenheiten in einem Mitgliedstaat der EU sind unseres Erachtens nicht allgemein festlegbar sondern auf den jeweiligen mitgliedstaatlichen Kontext bezogen. Im Hinblick auf die Bundesrepublik Deutschland ist dies zunächst gründlich zu prüfen.

Was wollen Sie tun, um für Menschen ohne Papiere den Zugang zu Bildung, medizinischer Versorgung und sozialen Mindestrechten zu ermöglichen? Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Irregulären Ihre Lohnansprüche und andere Schutzrechte vor Gericht effektiv einklagen können? Mit welchen Maßnahmen wollen Sie ausbeuterische Arbeitsverhältnisse bekämpfen? Halten Sie die Ausweitung der Arbeitgeber- und Auftraggeberhaftung für notwendig?

Einige Politiker der Koalition haben das sog. „Manifest Illegale Zuwanderung – für eine differenzierte und lösungsorientierte Diskussion“ unterstützt. Grundlegende Menschenrechte – wie z. B. der Bereich der Gesundheitsversorgung oder des Schulbesuchs – sollen auch für illegale Menschen realisierbar sein.

Werden Sie dafür sorgen, dass Personen und Organisationen, die sich aus humanitären Grün-
den um Menschen ohne Papiere kümmern, straffrei bleiben?

Wir setzen uns dafür ein, die Handlungen humanitärer Helfer von dem strafrechtlichen Unwerturteil zu lösen. Als Unterstützung i.S.d. Beihilfe sollten nicht solche Handlungen bewertet werden, deren Ziel die humanitäre Unterstützung der betroffenen Personen ist, insbesondere Hilfeleistungen von Apothekern, Ärzten, Seelsorgern, Lehrern, Sozialarbeitern, Richtern oder Rechtsanwälten im Rahmen ihrer berufsspezifischen Aufgaben.

Bündnis 90/Die Grünen:

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben sich stets dafür eingesetzt Verbesserungen für illegale MigrantInnen voranzutreiben, damit auch sie nicht länger von ihren Grund- und Menschenrechten ausgeschlossen werden. Im sog. Zuwanderungskompromiss konnten noch nicht einmal ansatzweise Verbesserungen für Illegalisierte erzielt werden. Hier dürfen wir uns nicht zufrieden geben.

1. Im März 2005 gehörten viele führenden PolitikerInnen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu den UnterstützerInnen des sog. „Manifest Illegale Zuwanderung – für eine differenzierte und lösungsorientierte Diskussion“.

2. Im Wahlprogramm haben sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN festgelegt: Wir wollen uns auch in der kommenden Wahlperiode dafür einsetzen

  • dass illegal in Deutschland lebenden Menschen grundlegende Menschenrechte im Bereich der Gesundheitsversorgung, des Schulbesuch wie auch im Hinblick auf die Einklagbarkeit ihre Arbeitslohns nicht länger verweigert werden;
  • dass ÄrztInnen, PädagogInnen, SozialarbeiterInnen und RichterInnen künftig nicht zur Denunziation von Illegalisieterten gezwungen werden dürfen;
  • dass ein gesellschaftlicher Konsens hergestellt wird, um den betroffenen Menschen (ähnlich wie in Spanien, Frankreich, Belgien, Griechenland und den USA) ein Angebot zur Legalisierung machen zu können und
  • dass der Umstand eines illegalen Aufenthalts nicht länger Ausschlussgrund für die Annahme eines Härtefalles im Sinne des § 23 a AufenthG darstellen soll.

Christlich Demokratische Union (CDU):

Das Thema „Leben in der Illegalität“ wirft große praktische, rechtliche und vor allem menschliche Probleme auf. Wer sich für eine Zuwanderung in unser Land außerhalb der legalen Möglichkeiten entscheidet und als Konsequenz daraus ein Leben in der Illegalität führt, mag zunächst viele Gründe dafür haben. CDU und CSU sehen durchaus die Einzelschicksale der Menschen, die sich nach illegaler Zuwanderung plötzlich mit den Konsequenzen ihres Handelns konfrontiert sehen. Für deren schwierige Situation gebührt den Betroffenen Verständnis.

Gleichwohl müssen innerhalb der gesamten Diskussion auch übergeordnete staatliche Interessen ihren Platz haben. Wenn dies auch menschlich nicht immer leicht zu akzeptieren ist, gehört hierzu auch die aus der Souveränität des Staates fließende Befugnis, dass der Staat regeln darf, welche Angehörige anderer Staaten unter welchen Voraussetzungen in sein Staatsgebiet einreisen, sich in ihm aufhalten und in ihm leben dürfen. Als abstrakte Regel wird hiergegen nichts einzuwenden sein, häufig wird es aber dann schwierig, wenn diese abstrakte Regel mit negativen Folgen einen Einzelfall betrifft und emotionale Bindungen entstanden sind. Diese Zielkonflikte sind nur selten für beide Seiten akzeptabel aufzulösen.

CDU und CSU legen besonderes Augenmerk darauf, dass geltendes Recht geachtet, befolgt und durchgesetzt wird. Wer sich in die Illegalität begibt, darf nicht damit rechnen, dass er auf diesem Weg ein Aufenthaltsrecht erzwingen kann. Ein verantwortlicher Umgang mit dem Thema Illegalität beinhaltet auch, dass man den Betroffenen in der Beratung Wege zu einer Rückkehr in Würde aufzeigt und sie nicht in einer Fehleinschätzung der tatsächlichen Aufenthaltsperspektiven bestärkt.

Für weitergehende als die im Aufenthaltsgesetz vorgesehenen Reglungen, insbesondere eine Altfallregelung, gab es bei den Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetz parteiübergreifend keine Mehrheit. Maßgeblicher Grund für die Ablehnung einer Altfallregelung war, dass von einer weitreichenden Legalisierung illegaler Aufenthalte eine unerwünschte Anreizwirkung für weitere illegale Zuwanderung nach Deutschland ausgeht.

Ob nach dem unter schwierigen Bedingungen zustande gekommenen Zuwanderungskompromiss in Zukunft Korrekturen am Aufenthaltsgesetz vorgenommen werden können, ist offen. Dies wird in der jeweiligen Situation aufgrund der konkreten Problemlage zu entscheiden sein. Eine Handhabe der Problematik kann aber nur im Einklang mit den anderen europäischen Staaten im Wege einer europarechtlichen Vereinheitlichung gefunden werden, weil aus Legalisierungen weitgehende Rechte – wie beispielsweise nach 5 Jahren die volle Freizügigkeit innerhalb der EU – erwachsen können, die auch die anderen Mitgliedstaaten betreffen.

Freie Demokratische Partei (FDP):

Legalisierungen, wie in anderen europäischen Ländern gelegentlich vorgenommen, passen nicht zur bundesdeutschen Rechtstradition; sie stellten einen Bruch mit bisherigen ausländerrechtlichen und -politischen Traditionen dar. Unabhängig davon setzt sich die FDP für eine Verbesserung der Situation von Menschen mit irregulärem Aufenthalt ein. Dabei geht es der FDP insbesondere um die sozialen Rechte der so genannten Illegalen, etwa das Recht auf Gesundheitsfürsorge oder auf Kindergarten- und Schulbesuch. Die Gewährung sozialer Rechte beinhaltet nicht automatisch das Recht auf Aufenthalt. Der Staat kann und muss unerlaubten Aufenthalt mit polizeilichen Mitteln bekämpfen. Zweifelhaft aber ist, ob er dies auch durch Ärzte, Lehrer usw. tun sollte, denn zu deren bestimmungsgemäßen Aufgaben gehört nicht die Ermittlung von unerlaubtem Aufenthalt. Ein ungeklärter Aufenthaltsstatus sollte insbesondere nicht auf dem Rücken Betroffener, vor allem Kinder, geklärt werden. Die FDP steht deshalb Vorschlägen offen gegenüber, in den Anwendungshinweisen zu den einschlägigen Vorschriften im Aufenthaltsgesetz klarzustellen, dass humanitäre Hilfe durch Ärzte, Seelsorger, Sozialarbeiter etc. keine Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt darstellt. Eine solche Klarstellung wäre auch im Interesse der Hilfeleistenden, die als humanitäre Helfer Anspruch darauf haben, vom Geruch strafrechtlich relevanter Handlungen frei gehalten und nicht mit Schleppern und sonstigen Kriminellen gleichgesetzt zu werden. In diesem Zusammenhang ist auch die Reichweite der Meldepflicht öffentlicher Stellen zu hinterfragen. Wenn öffentliche Krankenhäuser, öffentliche Schulen oder Arbeitsgerichte verpflichtet sind, den illegalen Aufenthalt hilfesuchender Ausländer zu melden, führt dies zu einer gesundheits-, schul- und rechtspolitisch unbefriedigenden Situation, zum Unterbleiben der Behandlung ansteckender Krankheiten oder zur Eintreibung von Lohnforderungen durch zweifelhafte Inkassostellen. Auch dies könnte durch entsprechende Klarstellungen in den Anwendungshinweisen zum Aufenthaltsgesetz vermieden werden.

Die Linke.PDS

Nachdem am 1. Januar 2005 das neue Zuwanderungsgesetz in Kraft getreten ist, bleibt die irreguläre Migration, von der Deutschland wie die ganze EU betroffen ist, ein offenes Problem.

Die Linkspartei.PDS setzt sich ein für:

  • Gewährleistung der Rechte, die sich aus der UNO-Konvention zum Schutz der Rechte aller Wanderarbeitnehmer und ihrer Familienangehörigen vom 18. Dezember 1990 ergeben.
  • die regelmäßige Legalisierung auf Einzelantrag für MigrantInnen, die seit mehr als einem halben Jahr in der Bundesrepublik Deutschland leben; der Nachweis der Aufenthaltsdauer kann auch durch eine eidesstattliche Versicherung der betreffenden Person erbracht werden
  • die sofortige Legalisierung auf Antrag für Opfer von Gewaltverbrechen, von „Schlepperbanden“ und von Zwangsprostitution
  • die sofortige Legalisierung auf Antrag für Kinder
  • den Verzicht auf eine langwierige Einzelfallprüfung im Rahmen der Legalisierung
  • die sofortige Ermöglichung eines Zugangs zum Arbeitsmarkt ohne Durchführung einer Bedarfsprüfung, einschließlich des Rechts auf selbständige Arbeit
  • die Sicherung zur medizinischen Regelversorgung in vollem Umfang mit speziellen Rechtsanspruch
  • Personen und Stellen, an die sich „Illegalisierte“ zur Behebung ihrer Notlagen wenden, sollen keine Daten an Ausländerbehörden übermitteln müssen. Hierzu zählen vor allem Sozialarbeiterinnen, Richterinnen, ÄrztInnen, MitarbeiterInnen der Krankenhäuser sowie solche Stellen der Polizei, an die sich „Illegale“ wenden können.
  • Dasselbe gilt für SchulleiterInnen und LehrerInnen sowie Verwaltungsmitarbeitende von Bildungseinrichtungen, an die sich „Illegalisierte“ zur Wahrung ihres Rechts auf Bildung wenden.
  • Beratungs- und Hilfsorganisationen sowie Personen, die mit humanitären Notlagen „Illegalisierter“ konfrontiert werden und nach Abhilfe suchen beziehungsweise „Illegalisierte“ bei der Wahrnehmung ihrer Rechte unterstützen, sollen ausdrücklich vom Strafbestand der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ausgenommen werden, ähnlich wie dies beim Zeugnisverweigerungsrecht der Fall ist.

8. Integration

Integration bedeutet die gleichberechtigte Teilhabe aller am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Sie fordert Anstrengungen gleichermaßen von den eingewanderten Menschen wie von der Aufnahmegesellschaft.

Zunächst wird allgemein nach den Maßnahmen zur Möglichmachung von Integration in Politik, Gesellschaft, Bildungsbereich und Arbeitsmarkt gefragt. Spezifischer sollen Aussagen zur Forderung nach einem kommunalen Wahlrecht, nach der Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit und Verfahren zur Wiedereinbürgerung gemacht werden. Abgefragt wird die Haltung zu den aktuellen Forderungen nach einer Verschärfung beim Ehegattennachzug. Gefragt wurde auch nach dem geplanten Integrationsprogramm und den Maßnahmen zur Förderung von zweisprachig aufwachsenden Kindern sowie nach der Verbesserung von Zugangschancen zu beruflicher Aus- und Fortbildung und der interkulturellen Öffnung von Behörden und Verwaltungen.

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD):

Treten Sie für eine Verfassungsänderung ein, damit alle rechtmäßig in Deutschland lebenden
Migranten das aktive und passive kommunale Wahlrecht ausüben können?

Ziel unserer Integrationspolitik ist es, Zuwanderern die Teilhabe am politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben zu ermöglichen. Wir wollen die individuellen Potentiale dieser Menschen fördern. Und wo sich Tendenzen eines Rückzugs von der Gesellschaft abzeichnen, müssen wir durch aktive Integrationsangebote gegensteuern.

Das Grundsatzprogramm der SPD fordert bereits seit 1989, Ausländerinnen und Ausländern das kommunale Wahlrecht zu geben. In der Folgezeit haben die SPD-Mitglieder der Gemeinsamen Verfassungskommission im Jahr 1993 versucht, diesen Beschluss umzusetzen, was aber nicht gelang (BT-Drs. 12/6000, S. 97 f.). Zur Einführung eines solchen allgemeinen Kommunalwahlrechts für Ausländer mit einem Daueraufenthaltsrecht bedarf es einer Änderung des Grundgesetzes, die nach den Bestimmungen der Verfassung nur mit Zwei-Drittel-Mehrheit in Bundestag und Bundesrat beschlossen werden kann. Wegen der strikten Ablehnung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind alle bisherigen weiteren gesetzgeberischen Aktivitäten in dieser Sache gescheitert. Zumindest wurde über die Staatsangehörigkeitsnovelle zum erleichterten Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erreicht, dass mehr als früher die Möglichkeit besteht, dadurch das volle Wahlrecht zu erlangen.

Halten Sie die generelle Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft für ein geeignetes Mittel, um die Integration zu erleichtern?

Die doppelte Staatsangehörigkeit ist ein mögliches Mittel der Erleichterung der Integration von Einwanderern, da damit von dem Bewerber nicht eine mit inneren Konflikten verbundene Entscheidung der Hinwendung (zum Einbürgerungsstaat) und Abwendung (vom Herkunftsstaat) verlangt wird und der besonderen Situation des Bewerbers Rechnung getragen werden kann.

Welches Verfahren halten Sie für geeignet, um ehemaligen Deutschen (nach automatischem Verlust der deutschen durch die Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit) die Wiedereinbürgerung zu ermöglichen?

Für die faire Behandlung der von § 25 StAG betroffenen Personengruppe setzen wir uns ein. Die Ausführung des Staatsangehörigkeitsgesetzes liegt in der Zuständigkeit der Bundesländer. Insoweit sind wir dafür eingetreten, auf dieser Ebene die nunmehr notwendigen Verwaltungsentscheidungen über den Aufenthaltsstatus und die erneute Einbürgerung in Deutschland im Sinne der Betroffenen ohne langwierige Verfahren durchzuführen und Aspekte der Vertrauensschutzes zu berücksichtigen. Dafür treten wir auch weiterhin ein.

Wie steht Ihre Partei zu Forderungen, den Ehegattennachzug zu Ausländern erst ab dem 21. Lebensjahr und nur unter der Voraussetzung von Sprachkenntnissen zuzulassen? Sind diese Forderungen aus Ihrer Sicht mit dem Grundgesetz und internationalen Menschenrechtsabkommen vereinbar?

Eine derartige Regelung ist sorgsam zu prüfen. Die Koppelung des Nachzuges von Ehegatten zu Ausländern an die Altersgrenze von 21 Jahren führt faktisch zu einer Wartezeit von drei Jahren für Ehepartner, die im Alter von 18 Jahren heiraten. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Grundsatzentscheidung vom 12. Mai 1987 (Az. 2 BvR 1226/83) ausdrücklich für unverhältnismäßig und nicht mit Art. 6 GG vereinbar erklärt: Art. 6 GG verpflichtet als wertentscheidende Grundsatznorm den Staat, Ehe und Familie zu schützen und zu fördern. Eine derartige Regelung begegnet nach Auffassung der SPD-Fraktion auch weiteren Bedenken: Die Altersgrenze ist für die Verhinderung von Zwangsehen ungeeignet, da sie lediglich dazu führen wird, dass die betroffenen Partner (regelmäßig Frauen) die entsprechende Zeit im Herkunftsland warten. Die Regelung geht insoweit über dieses Ziel ungerechtfertigt hinaus als auch die Ehen betroffen werden, die von beiden Partnern „gewollt sind“. Neben diesen verfassungsrechtlichen Fragen wäre auch zu prüfen, ob ein Verstoß gegen das Verschlechterungsverbot des Assoziationsrechts EU-Türkei vorliegt.

Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte verhält sich im übrigen die EMRK zu Fragen der Einwanderung neutral – anders als hinsichtlich der Rückführung/Aufenthaltsbeendigung.

Welche Qualifizierungsmaßnahmen sollen im Rahmen eines bundesweiten Integrationsprogramms entwickelt werden? Wird Ihre Partei Maßnahmen ergreifen, um Kinder, die zweisprachig in Deutschland aufwachsen, schulisch und außerschulisch zu fördern und sich dafür einsetzen, die Bildungschancen von Migrantenkindern durch den interkulturellen Umbau der Schulen zu erhöhen?

Die deutsche Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Deutsch zu lernen ist eine unverzichtbare Voraussetzung dafür, dass Menschen unterschiedlicher Herkunft in Kontakt treten und einander verstehen können. Mit dem Zuwanderungsgesetz wird ein verbindliches und rechtlich abgesichertes Integrationskursangebot eingeführt. Nach dem Grundsatz des „Förderns und Forderns“ werden Rechte und Pflichten klar formuliert und ein umfassendes Integrationskursangebot für Neuzuwanderer und bereits hier lebende Ausländer geschaffen. Damit wurden integrationspolitische Versäumnisse der Vergangenheit aber nicht vollständig ausgeräumt. Zudem kommt es darauf an, dass die Länder und Kommunen für bereits hier lebende Migrantinnen und Migranten ebenfalls verstärkt Integrationsmaßnahmen anbieten.

Da der Bund im Schulbereich nicht originär zuständig ist, wurde durch die Koalitionsregierung zunächst das Forschungsprojekt „Schlüsselkompetenz Sprache“ des Deutschen Jugend Instituts finanziert. Zur Förderung des schulischen Spracherwerbs teilt sich die Bundesregierung überdies die Kosten für das Programm „Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund“ mit zehn beteiligten Bundesländern.

Wir setzen uns weiterhin für eine intensive Sprachförderung insbesondere im frühen Kindesalter ein. Kinder müssen so früh wie möglich, am besten bereits im Rahmen der frühkindlichen Bildung und später dann in Kindergärten und Schulen, sprachlich gezielt durch die Vermittlung von Sprache und interkultureller Kompetenz gefördert werden.

Was wollen Sie tun, um Migranten den Zugang zu beruflicher Aus- und Fortbildung zu erleichtern und somit Ihre Integrationschancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern?

Die SPD-geführte Bundesregierung fördert seit Jahren vielfältige Projekte zur beruflichen Integration von Personen mit Migrationshintergrund. Damit soll der Aufbau von bundesweiten Netzwerken und Beratungsstellen ermöglicht werden. Mit Hilfe von Förder- und Qualifizierungsangeboten sollen auch weiterhin die Chancen dieses am Arbeitsmarkt oftmals benachteiligten Personenkreises erhöht und Arbeitslosigkeit vermieden bzw. beendet werden. So hat wurde durch die Koalition auch das Berufsbildungsgesetz reformiert: nicht-betriebliche Ausbildungen können nun eher mit einer betrieblichen Ausbildung gleichgesetzt werden. Zudem können herkunftssprachliche Kompetenzen zertifiziert werden. Beides hilft Jugendlichen mit Migrationshintergrund. Darüber hinaus unterstützt die Bundesregierung den Erwerb berufsbezogener Deutschkenntnisse für Personen mit Migrationshintergrund jährlich mit rund 20 Mio. €.

Wie wollen Sie die interkulturelle Öffnung von Behörden und Verwaltung vorantreiben?

Wir treten dafür ein, dass sich der Öffentliche Dienst genauso wie öffentliche Versorgungseinrichtungen, wie etwa Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser und Altenheime, interkulturell öffnen.

Bündnis 90/Die Grünen:

1. Kommunales Wahlrecht: Grüne Integrationspolitik hat das Ziel, allen auf Dauer im Bundesgebiet lebenden MigrantInnen und Flüchtlingen eine gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen und politischen Leben zu ermöglichen. Und um die gesellschaftlichen Teilnahmemöglichkeiten von EinwanderInnen und Flüchtlingen zu erweitern, fordern BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in ihrem Wahlprogramm daher „eine Verfassungsänderung, die allen Einwanderern mit Niederlassungsrecht das Kommunalwahlrecht ermöglicht.“

2. Doppelte Staatsangehörigkeit: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben aus integrationspolitischen Gründen stets die generelle Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit gefordert. Der Doppelpass fördert Integration: Er beugt Konflikten in Migrantenfamilien vor und erleichtert die Hinwendung zur neuen Heimat. Er trägt zum inneren Frieden bei, weil die Überidentifikation mit Konflikten im Herkunftsland spürbar abgemildert wird.

3. Ehemalige Deutsche: Union und FDP 1999 hatten im Vermittlungsausschuss das rot-grüne Anliegen der Hinnahme von Mehrstaatigkeit in sein Gegenteil verkehrt: Dass Staatsbürgerschaftrecht geht nun vom Prinzip der Vermeidung von Mehrstaatigkeit aus. Vor diesem Hintergrund war damals – entgegen dem rot-grünen Entwurf vom 13. Januar 1999 – die sog. Inlandsklausel nicht mehr zu halten. Dem rot-grünen Entwurf zufolge hätten in Deutschland lebende deutsche Staatsbürger auch weiterhin problemlos eine zusätzliche Staatsangehörigkeit annehmen können. Das ist die Vorgeschichte, warum angeblich rund 50.000 in Deutschland eingebürgerte Personen türkischer Herkunft ihren neu erworbenen deutschen Pass verloren haben. Sie hatten nämlich nach ihrer Einbürgerung die zuvor abgelegte türkische Staatsangehörigkeit wieder angenommen. Aber Vorsicht – dieses Problem betrifft nicht nur Türken: Betroffen sind zum teil auch Aussiedler, eine Reihe eingebürgerter Jugoslawen und möglicherweise auch einige jüdische Zuwanderer.

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für einen pragmatischen Umgang ein:

  • Für diejenigen, die die vor Inkrafttreten des Staatsangehörigkeitsrechts den Antrag auf Wiedererwerb der ausländischen Staatsangehörigkeit gestellt hatten, diese aber erst nach Inkrafttreten des neuen deutschen Rechts erhielten muss die unbürokratische Wiedereinbürgerung ermöglicht werden.
  • Personen, die erst nach Inkrafttreten des neuen Staatsangehörigkeitsrechts ihre Wiedereinbürgerung in den Herkunftsstaat beantragt hatten, sollten in der Regel den aufenthaltsrechtliche Status vor ihrer Einbürgerung – also in den allermeisten Fällen ein unbefristetes Aufenthaltsrecht – wieder erhalten (hierfür hat das Zuwanderungsgesetz mit § 38 AufenthG auch die gesetzliche Grundlage geschaffen). Unser Ziel ist auch hier eine schnellstmögliche Wiedereinbürgerung in Deutschland.

4. Verschärfung des Ehegattennachzugs: Die IMK hat auf ihrer Sitzung im Juni 2005 (einer Idee Otto Schilys folgend) beschlossen, dass die Altergrenze für den Ehegattennachzug auf 21 Jahre heraufgesetzt werden soll und nachziehende Ehegatten künftig vor ihrer Einreise bereits einfache Deutschkenntnisse nachweisen sollten. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN lehnen diese Vorschläge kategorisch ab:

  • Das Mindestalter für den Ehegattennachzug auf 21 Jahre anzuheben wäre verfassungsrechtlich höchst problematisch: So hat das Bundesverfassungsgericht bereits 1987 Wartezeiten beim Ehegattennachzug als verfassungswidrig abgelehnt.
  • Und wenn schließlich ausländische Ehegatten nur dann nachziehen dürfen, wenn sie aufgrund vorhandener Deutschkenntnisse keinen Integrationskurs in Deutschland mehr benötigen, dann würde dies ein Kernanliegen des Zuwanderungskompromisses ad absurdum führen: Deutsch soll hier gelernt werden – hierfür stellen wir in Deutschland Sprachkurse in ausreichender Zahl zur Verfügung.

5.: Förderung mehrsprachiger Kinder: BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen nicht nur auf einen Neuanfang bei der Förderung des Erwerbs von Deutschkenntnissen. In Zeiten der Globalisierung ist auch das Beherrschen von mehreren Sprachen eine wichtige Ressource. Die Förderung des Spracherwerbs muss möglichst schon dann beginnen, wenn die Kinder in die Kita kommen. Sie sollte durch alle weiteren Bildungsbereiche (von der Schule über die berufliche Ausbildung bis zur Hochschule) und in allen Fächern fortgeführt werden.

  • Die rot-grüne Bundesregierung hat – mangels originärer Zuständigkeiten des Bundes im Bereich der Kita- und Schulbereich – zum einen das Forschungsprojekt „Schlüsselkompetenz Sprache“ des Deutschen Jugend Instituts finanziert. Und im Hinblick auf den schulischen Spracherwerb teilt sich Rot-Grün die Kosten für das Programm „Förderung von Kindern mit Migrationshintergrund“ mit den zehn beteiligten Ländern.
  • Rot-Grün hat auch das Berufsbildungsgesetz reformiert: Nicht betriebliche Ausbildungsgänge können leichter mit einer betrieblichen Ausbildung gleichgesetzt werden. Zudem können herkunftssprachliche Kompetenzen jetzt auch zertifiziert werden. Beides nutzt Jugendlichen mit Migrationshintergrund.
  • Und schließlich unterstützt Rot-Grün den Erwerb berufsbezogener Deutschkenntnisse für Personen mit Migrationshintergrund jährlich mit rund 20 Mio. €.

6.: Interkulturelle Öffnung: Deutschland steht vor der Aufgabe, sich selbst aufnahmefähiger für Zuwandernde zu machen. Unser Land muss sich verstärkt interkulturell öffnen. Dies gilt für den Öffentlichen Dienst genauso wie für öffentliche Dienstleistungen und Versorgungseinrichtungen, so für Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser und Altenheime. Diese Institutionen müssen sich für MigrantInnen öffnen und wir wollen sie in die Lage versetzen, den Bedürfnissen von MigrantInnen gezielter Rechnung zu tragen. Dies gilt auch für die Sicherheitsbehörden, deren Personal- und Einstellungspolitik sich ändern muss.

Christlich Demokratische Union (CDU):

Deutschland ist ein gastfreundliches und weltoffenes Land. Viele der hier lebenden Ausländer haben sich integriert und leisten ihren Beitrag zur Allgemeinheit. Es gibt aber auch Zuwanderer aus fremden Kulturkreisen mit erheblichen Integrationsdefiziten. Weit überdurchschnittliche Arbeitslosenquoten, viele Migrantenkinder ohne schulischen Abschluss, Ghettobildung und eine Entwicklung von Parallelgesellschaften und eine häufig selbst gewählte Abgrenzung ausländischer Jugendlicher von der deutschen Gesellschaft sind Alarmsignale für den sozialen Frieden im Land. Das Aufenthaltsgesetz alleine kann die strukturellen Integrationsdefizite nicht beheben.

CDU und CSU wollen, dass Ausländer, die rechtmäßig und dauerhaft bei uns sind, integriert in unserer Gesellschaft auf der Grundlage unserer Kultur und Rechtsordnung leben. Integration ist aber keine Einbahnstraße. Elementar für das Gelingen ist das Erlernen der deutschen Sprache. Ausländische Eltern müssen alles dafür tun, dass ihre Kinder Anteil an den Lebens- und Arbeitschancen unseres Landes haben.

CDU und CSU werden die Integration konsequent vorantreiben. Wir werden die Teilnahme an Integrationskursen von Ausländern konsequent einfordern und das rechtliche Instrumentarium dafür nutzen. Wir wollen, dass nachziehende Ehegatten vor der Einreise nach Deutschland ausreichende Deutschkenntnisse erwerben. Wir werden das Kindernachzugsalter senken, damit Ausländerkinder durch Schulbesuch in Deutschland bessere Chancen der Integration in Arbeit und Gesellschaft haben. Wir werden aber auch Zeichen setzen für gelungene Integration, zum Beispiel durch Einbürgerungsfeiern, in denen wir Ausländer als Mitbürger in die Mitte unserer Gemeinden aufnehmen.

Freie Demokratische Partei (FDP):

Die Liberalen fordern schon seit Jahren, dass das kommunale Wahlrecht auch Drittstaatenangehörigen zuerkannt wird, die fünf Jahre rechtmäßig in Deutschland leben. Ein vorgezogener Einbürgerungsantrag sollte nach unseren Vorstellungen als Zeichen des Integrationswillens gestellt werden können, ohne dass die Entscheidung über die Einbürgerung früher als bisher erfolgt oder sonstige Änderungen der Einbürgerungsregelungen vorgenommen werden. Wir sind überzeugt: Wenn Zuwanderer ihr Lebensumfeld mitgestalten und beeinflussen können, haben sie nicht nur größere Chancen, sich in die Gemeinschaft zu integrieren, sondern sie helfen durch ihre Beteiligung mit, Fehler zu vermeiden und Ergebnisse zu verbessern.

Die Gründe, die gegen eine generelle Hinnahme der doppelten Staatsangehörigkeit sprechen, haben sich seit dem Zuwanderungskompromiss nicht geändert. Um allerdings ehemaligen Deutschen die Wiedereinbürgerung zu erleichtern, sind praktikable Regelungen erforderlich, die rasch den Neuerwerb der deutschen Staatsangehörigkeit erlauben. Wer bereits einmal die deutsche Staatsangehörigkeit erworben, also die Voraussetzungen hierfür erfüllt hat, muss auch wieder eingebürgert werden können. Dazu bietet es sich an, die Fristen und Voraussetzungen nicht wieder neu in Gang zu setzen, sondern bereits früher erreichte Voraussetzungen auch der jetzigen Entscheidung zugrunde zu legen. Wer also nach wie vor die Voraussetzungen der Einbürgerung erfüllt, muss sich sofort wieder einbürgern lassen können. Dies würde der Klarheit, Verkürzung und Vereinfachung der Angelegenheit dienen und nicht zuletzt den einzelnen Sachbearbeiter in der Ausländerbehörde vor Ort entlasten. Die betroffenen Migranten, die Behördenmitarbeiter und unser Gemeinwesen verdienen eine einheitliche, faire und zwischen allen damit befassten staatlichen Stellen abgestimmte Regelung, die schnellstmöglich Klarheit schafft.

Die Liberalen lehnen es ab, den Ehegattennachzug zu Ausländern erst ab dem 21. Lebensjahr und nur unter der Voraussetzung von Sprachkenntnissen zuzulassen.

Die Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund ist zugleich Herausforderung und Chance. Diese jungen Menschen können Brücken bauen und Vermittler zwischen den Kulturen sein. Die Vielfalt und Differenz, die sie in die Bildungsprozesse und ihr weiteres Umfeld einbringen, können bereichernd für alle sein. Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund dürfen nicht als Problemfälle behandelt werden, sondern ihre Stärken müssen gefördert werden. Voraussetzung ist aber, dass sie über umfassende deutsche Sprachkompetenzen verfügen. Das Beherrschen der deutschen Sprache muss in den Fokus der gesamten Bildungslaufbahn rücken. Dies gilt besonders, weil Ausländer in unterschiedlichen Lebensphasen nach Deutschland kommen.

Neben der deutschen Sprachkompetenz ist aber auch die Förderung in den Muttersprachen der Zugewanderten wichtig. Dies gilt nicht nur, weil dadurch das Erlernen der deutschen Sprache erleichtert werden kann, sondern auch, weil die Wertschätzung der Herkunftssprachen der Kinder und Jugendlichen ihr Selbstwertgefühl stärkt, und ihre Mehrsprachigkeit ein Potenzial ist, das wir nicht verschenken dürfen. So sollten in geeigneten Fällen die Herkunftssprachen von Migrantenkindern als zweite Fremdsprache an Schulen vorgesehen werden.

Gerade die Kindertageseinrichtungen müssen in besonderem Maße zur Integration von Zuwanderern und zur Vermittlung sprachlicher Kompetenz beitragen. Frühkindliche Bildung ist der entscheidende Faktor für die Chancengerechtigkeit am Start. Daher fordert die FDP: Im Sinne der Chancengleichheit und aufgrund pädagogischer Erkenntnisse muss gerade frühkindliche Bildung und nicht erst die schulische Bildung langfristig kostenfrei sein. Im Rahmen des bundesrechtlichen Anspruchs auf einen Kindergartenplatz (halbtags zwischen dem vollendeten 3. Lebensjahr und der Einschulung) muss Kinderbetreuung für Kinder und Eltern kostenfrei werden. Neben der gezielten Förderung von Migrantenkindern ist es genauso wichtig, dass alle Kinder und Jugendliche lernen, mit Unterschiedlichkeit tolerant und gewaltfrei umzugehen und interkulturelle Kompetenz zu erwerben.

Die Liberalen wollen in der Schule die gezielte, individuelle Förderung gerade der Kinder mit Migrationshintergrund verbessern. Es muss künftig gelingen, auch Kinder, die erst im Schulalter nach Deutschland kommen, in den Bildungsprozess zu integrieren. Bei jüngeren Kindern muss es das Ziel sein, dass sie mit guten Deutschkenntnissen ins Schulleben starten. Dazu werden nach dem Konzept der Liberalen verbindliche Diagnosen mit Sprachstandserhebungen im Alter von vier oder fünf Jahren eingeführt. Diese Sprachtests ermöglichen es, sofortige Maßnahmen einzuleiten, die dem Entwicklungsstand jedes Kindes gerecht werden. Die Kinder, bei denen bei der Sprachstandserhebung erhebliche Mängel festgestellt werden, erhalten gesonderten Sprachunterricht. Dadurch ist gesichert, dass auch diese Kinder in die Schule eintreten und dem Unterricht folgen können.

Für Kinder mit Migrationshintergrund bieten Betreuungs- und Freizeitangebote über den Schulunterricht hinaus verbesserte Integrationschancen. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund ist der Ausbau der außerunterrichtlichen Betreuung von Schulkindern vor allem im Westen Deutschlands erforderlich. Die Liberalen fordern den Ausbau von Ganztagsschulen mit schlüssigen pädagogischen Konzepten. Außerdem gilt es, die Betreuung für Kinder in Halbtagsschulen auszubauen. Eine verstärkte Zusammenarbeit von Familien, Schulen, sowie der Kinder- und Jugendhilfe ist generell zur Förderung der Entwicklungschancen insbesondere von Kindern mit Migrationshintergrund dringend erforderlich. Wir brauchen koordinierte, vielfältige Konzepte: flächendeckende Angebote an Hausaufgabenbetreuung, Arbeitsgemeinschaften in Musik, in Kunst, im Theaterspiel und in Sport. Schulen sollen sich verstärkt in ihre Gemeinde hinein öffnen und sich mit Vereinen und anderen Trägern der Kinder- und Jugendhilfe vernetzen. Gerade die Jugendarbeit fördert Integration durch politische und soziale Bildung und gibt Gelegenheit, bürgerschaftliches und soziales Engagement sowie demokratische Beteiligung konkret wahrzunehmen.

Die Liberalen fordern ganz klar: Für alle Kinder- und Jugendlichen muss in Deutschland uneingeschränkt der Zugang zum Berufsbildungssystem bestehen. Es kann nicht sein, dass ausländische Jugendliche und junge Erwachsene, die in Deutschland eine Schullaufbahn beginnen, diese nicht abschließen oder nach dem Erwerb eines Schulabschlusses keine Berufsausbildung beginnen dürfen.

Sehr problematisch ist aus Sicht der FDP, dass auch bei vorhandenem Zugang zu Berufsbildung und Arbeitsmarkt längst nicht alle Zuwanderer in diesen Bereichen erfolgreich sind. Die Arbeitslosenquote der Ausländer und Aussiedler liegt bereits seit dem Jahre 1980 über der der Deutschen. Bis zu 30% der Zugewanderten haben keine abgeschlossene Berufsausbildung. Studien zeigen eine Abnahme der Ausbildungsbeteiligung der ausländischen Jugendlichen in den letzten Jahren und ein enges Berufsspektrum, in dem sie sich bewegen. Diese Entwicklungen machen deutlich, dass wir einen steigenden Bedarf an verstärkten und gezielten Fördermaßnahmen haben.

Liberale fordern darüber hinaus im gesamten Bildungsbereich – auch in der politischen und der Erwachsenenbildung – auf Integration und interkulturelle Öffnung hinzuwirken. Dies geschieht zum einen, indem die im Bildungswesen tätigen Menschen auf diese Aufgabe verpflichtet und darauf vorbereitet werden. Vor allem aber müssen die pädagogischen Konzepte und die Rahmenbedingungen für Bildung so ausgerichtet sein, dass sie Menschen mit Migrationshintergrund zielgruppengerecht und individuell fördern und ihnen gleiche Bildungschancen eröffnen. Damit einhergehen muss die Förderung von Integrationswilligkeit und – kompetenz in allen Bildungsprozessen.

Die Linke.PDS:

Voraussetzung für eine gelungene Integration kann nur das gegenseitige Aufeinanderzugehen, gegenseitige Aufgeschlossenheit, Unterstützung und wirkliches Miteinander – kurz Solidarität sein. Alles andere wäre fatal und ignoriert, dass in Deutschland faktisch längst eine multikulturelle Gesellschaft existiert, die gesellschaftliche Gestaltung bedarf. Integration bedeutet dabei nicht „Assimilation“, sondern ist ein zweiseitiger Prozess, der bereits hier lebende und einwandernde Menschen gleichermaßen fordert.

Positionen und Forderungen der Linkspartei.PDS:

Die Linkspartei.PDS tritt für ein demokratisches Staatsbürgerschaftsrecht ein, welches die Doppelstaatsangehörigkeit zulässt; im Weiteren tritt sie für die Herstellung des Wahlrechts für Eingewanderte auf allen Ebenen ein.

Integration durch Zugang auf den Arbeitsmarkt – d. h. verbesserter Zugang von Migrantinnen und Migranten in die qualifizierten Bereiche des Arbeitsmarktes und die berufliche Ausbildung. Dabei ist besonders der Staat selbst gefordert: der öffentliche Dienst ist in allen verfassungsrechtlich zulässigen Bereichen für Migrantinnen und Migranten zu öffnen.

Gezielte Beschäftigungsförderung von Erwerbstätigen mit Einwanderungshintergrund ähnlich wie in der Frauenförderung. Ein Mittel dazu kann auch die Bindung der öffentlichen Auftragsvergabe an ausreichende Maßnahmen zur Ausbildung von inländischen und eingewanderten Jugendlichen sowie zur beruflichen Integration von MigrantInnen sein.

Stärkere Öffnung der sozialen Regeldienste für Migrantinnen und Migranten als zu Beratende wie als BeraterInnen und Förderung der Vernetzung von sozialen Regeldiensten mit Eigeninitiativen der MigrantInnen.

Sprache und Interkulturalität

  • Angebot ausreichender Sprachkurse mit begleitender Kinderbetreuung
  • Unterstützung von Sprachkursen in Vereinen der Herkunftsländer
  • Grundsätzlicher Zugang von Kindern und Jugendlichen zu Sprachkursen unabhängig davon wie lange sie schon in Deutschland leben.
  • Gezielte Förderkurse für eingewanderte Kinder und Jugendliche, um ihnen schnell einen Zugang in das reguläre Bildungs- und Ausbildungssystem zu öffnen und die Ausbildungsbeteiligung junger MigrantInnen, sowohl der neue eingewanderten wie der bereits länger ansässigen MigrantInnen erhöhen.

Förderung und Verstärkung interkultureller Angebote in Kinderbetreuungseinrichtungen,
Grundschulen und weiterführenden Schulen. Dies schließt ein:

  • Angebote zu mehrsprachiger Alphabetisierung, Bildung und Erziehung für eingewanderte wie für inländische Kinder, um den interkulturellen Austausch zu fördern und Fremdheit und Ängste abzubauen.
  • Überarbeitung der Lehrpläne von Grund- und weiterführenden Schulen unter dem Aspekt der interkulturellen Pädagogik
  • Deutsch muss als Fremdsprache unterrichtet und Einwandererkinder darüber hinaus in ihrer Muttersprache gefördert werden.
  • Ausbau und Förderung interkultureller Kindereinrichtungen speziell unter dem Aspekt der frühen Sprachförderung.
  • Weiterbildung für Lehrkräfte und Erzieherinnen zur Bewältigung interkultureller Bildung und Erziehung.
  • Förderung und Verstärkung interkultureller Angebote als integrale Bestandteile der dualen Berufsausbildung, der Erwachsenqualifizierung sowie in den diversen Medien.

Integration durch gesellschaftliche Teilhabe

  • Offensive Öffnung von Parteien, Vereinen und Organisationen für Migrantinnen und Migranten, auch verstärkt in verantwortlichen Ämtern und Mandaten
  • Anerkennung von Selbstorganisationen von Migrantinnen und Migranten als Teil der Zivilgesellschaft
  • Gleichberechtigte Zusammenarbeit von staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen
  • Kommunale Maßnahmen, um Räume zu schaffen, in denen Konflikte zwischen den verschiedenen ethnischen Gruppen behandelt und entschärft werden können und gemeinsame Erfahrungen geschaffen werden, um Fremdheit, Ängste und Ablehnung abzubauen.

Wegen völker- und verfassungsrechtlicher Bestimmungen können Menschen ein Recht auf Aufenthalt in Deutschland in Anspruch nehmen. Dies gilt neben dem Flüchtlingsschutz und den Rechten für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union vor allem für den Familiennachzug. Das Recht auf Ehe, Familie und Schutz des Privatlebens darf nicht eingeschränkt werden. Der Familienbegriff der Linkspartei.PDS umfasst dabei alle Angehörigen, zu denen die eingewanderten Personen bereits eine enge Beziehung unterhalten. Das schließt sowohl Kinder zumindest bis zum Erreichen der Volljährigkeitsgrenze als auch alle LebenspartnerInnen ausdrücklich ein.

9. Einwanderung gestalten

Der von der Diskussion um das Zuwanderungsgesetz ausgegangene Reformimpuls, Einwanderung zu ermöglichen und zu gestalten ist weitgehend zu erliegen gekommen. Die Verhinderung von Migration in einer globalisierten Welt ist kein zukunftsweisender Ansatz. Die grundsätzliche Frage nach den positiven Wirkungen von Einwanderung auf die demographische und wirtschaftliche Entwicklung bildete die Ausgangsfragestellung. Es folgten Fragen nach einer sinnvollen Steuerung und der europäischen Harmonisierung.

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD):

Ist Ihre Partei der Auffassung, dass zur sinnvollen Steuerung der Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland über das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz hinaus gesetzliche Regelungen auf nationaler Ebene erforderlich sind?

Nach dem schwierigen Kompromiss des Zuwanderungsgesetzes wollen wir die Regelungen über die Arbeitsmigration sorgfältig evaluieren. Dabei ist uns wichtig, die Zulassung von hochqualifizierten ausländischen Experten ggfs. zu verbessern, wenn die bezweckten positiven Auswirkungen ausbleiben.

Halten Sie die Schaffung von Gemeinschaftsregelungen über die Zulassung von arbeitsmarkt-orientierter Einwanderung auf europäischer Ebene für sinnvoll und auf welchen Feldern sollte eine Harmonisierung angestrebt werden?

Das Grünbuch der Kommission über die Handhabung der Wirtschaftsmigration in der EU bietet unseres Erachtens einen willkommenen Anlass, über gemeinsame Standards für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit zu debattieren.

Bündnis 90/Die Grünen:

Für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist die Verabschiedung des Zuwanderungsgesetzes nicht das Ende, sondern erst der Anfang auf dem Weg in eine Einwanderungsgesellschaft. Wir werden uns – vor dem Hintergrund der Globalisierung und der demografische Entwicklung – schnellstmöglich für weitere Reformen in diesem Bereich einsetzen.

  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN setzen sich für eine generelle Aufhebung des Anwerbestopps für qualifizierte Fachkräfte ein.
  • Im Hinblick auf die EU-Osterweiterung könnten kontrollierte Lockerungen der Übergangsregelungen im Bereich der Arbeitnehmer- und Dienstleistungsfreiheit helfen, die Arbeitsmigration aus den Beitrittsländer zu entzerren.
  • Wir wollen auch die Zulassung von hochqualifizierten ausländischen Experten verbessern, denn die Regelung, die die Union durchsetzte ist so restriktiv, dass die erhofften positiven Auswirkungen ausbleiben.
  • Und schließlich sind BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch nach wie vor der Meinung, dass die sich aus der demografischen Entwicklung ergebenden Probleme für unsere sozialen Sicherungssysteme (neben einer aktiven Frauen-, Familien- und kinderfreundliche Politik) auch durch eine kontrollierte Zulassung von Zuwanderern reduziert werden sollten.

Grünbuch der EU-Kommission: Derzeit wird in Brüssel über ein Grünbuch der Kommission über ein „EU-Konzept zur Verwaltung der Wirtschaftsmigration“ debattiert. Die Kommission macht bewusst keine inhaltlichen Vorschläge, stellt lediglich die aus ihrer Sicht notwendigen Fragen, anhand derer geklärt werden soll „welches die Probleme sind und welche Optionen für einen legislativen Rahmen der EU im Bereich der Wirtschaftsmigration bestehen.“ Die Kommission weist zudem darauf hin, dass sie nicht das im EU-Verfassungsentwurf verankerte Recht zu unterlaufen beabsichtigt, wonach den Mitgliedstaaten das Recht verbleibt, „festzulegen, wie viele Drittstaatsangehörige aus Drittstaaten in ihr Hoheitsgebiet einreisen dürfen, um dort als Arbeitnehmer oder selbstständige Arbeit zu suchen.“

Auf dieser Grundlage halten BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN es für sinnvoll über gemeinsame Definitionen, Kriterien und Verfahren im Hinblick auf die Bedingungen für die Einreise und den Aufenthalt von Drittstaatsangehörigen zur Ausübung einer unselbständigen oder selbständigen Erwerbstätigkeit zu verhandeln. Denn eins ist klar: An einer innereuropäischen Konkurrenz auf diesem Gebiet kann – angesichts des globalen Wettbewerbs um die „besten Köpfe“ – niemand ein Interesse haben.

Christlich Demokratische Union (CDU):

Für weitergehende als die im Aufenthaltsgesetz vorgesehenen Regelungen gab es bei den Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetz keine Mehrheit. Das gilt insbesondere für die Zulassung von Zuwanderung aus demographischen Gründen (so genanntes „Auswahlverfahren“, das die Zuwanderung einschließlich Familiennachzug ohne Bedarfsprüfung und ohne Arbeitsplatzangebot ermöglichen sollte), aber auch für weitergehende Regelungen im Bereich der Arbeitsmigration.

Die Zulassung von Zuwanderung aus demographischen Gründen ist auch künftig nicht beabsichtigt. Alle Wissenschaftler, die sich ernsthaft mit dieser Frage beschäftigt haben, kommen zu dem Ergebnis, dass demographische Probleme nicht durch Zuwanderung gelöst werden.

Bei weiterer Zulassung von Arbeitsmigration über die europäische Ebene müssen die Mitgliedsländer der EU mit erheblicher Zuwanderung von Nicht-EU-Ausländern auf die nationalen Arbeitsmärkte rechnen. Dies verstieße gegen den Geist des Verfassungsvertrages, der es den Mitgliedsstaaten vorbehält, den Zugang zum Arbeitsmarkt auf nationaler Ebene zu regeln. Angesichts der Arbeitslosenzahlen in Deutschland ist eine offensive Förderung der Arbeitsmigration nach Deutschland über die europäische Ebene nicht zu verantworten.

Freie Demokratische Partei (FDP):

Die FDP bekennt sich zum Zuwanderungsgesetz, an dessen Zustandekommen sie ganz wesentlich Anteil hatte. Darüber hinaus anerkennen die Liberalen den positiven Einfluss der Zuwanderung auf die demografische und wirtschaftliche Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland. Kurzfristig wird es nun darum gehen, Detailkorrekturen des Zuwanderungsgesetzes vorzunehmen, deren Erfordernis sich aus den Rückmeldungen der Rechtsanwender vor Ort ergibt. Für eine grundsätzliche Neuausrichtung des Zuwanderungsrechts ist es heute, ein halbes Jahr nach Inkrafttreten der gesetzlichen Regelung, zu früh. Für ein solches Vorhaben sind absehbar auch keine politischen Mehrheiten ersichtlich. Die FDP wird den Zuwanderungskompromiss aber entschieden gegen Versuche, zu restriktiveren Regelungen zu kommen, verteidigen. Geist, Inhalt und Richtung des neuen Zuwanderungsrechts sind für die FDP nicht verhandelbar.

Die Linke.PDS

Ja (Anmerkung der Redaktion: Das Ja bezieht sich auf die gestellten Fragen, es folgend dann weitere Ausführungen)

Die Linkspartei.PDS tritt für klare und transparente Regelungen ein, die Vorgaben aus Verfassungs- und Völkerrecht umsetzen und eindeutige Rechtsansprüche schaffen. Das rot-grün-gelb-schwarze Einwanderungsgesetz ist auch geprägt von Abwehr und Ausgrenzung. Menschen, die zu uns kommen, brauchen eine rechtliche Gleichstellung im Rahmen eines demokratischen Einwanderungs- und Niederlassungsrechts.

Wir treten für ein demokratisches Staatsbürgerschaftsrecht ein, das endlich vom „Blutrecht“ Abschied nimmt und die doppelte Staatsbürgerschaft zulässt. Rechtliche Regelungen sollen verhindern, dass Migrantinnen und Migranten für Lohn- und Sozialdumping missbraucht werden.

Nach den Vorstellungen der Linkspartei.PDS soll einwandern dürfen

1. wer völkerrechtliche Ansprüche, namentlich auf Familienzusammenführung, geltend machen kann
2. wer aus Notlagen kommt
3. wer hier ein Studium oder eine Ausbildung beginnen möchte
4. wer ein Unternehmen gründen will
5. wer einen Arbeitsplatz vorweisen oder wer seinen Lebensunterhalt auf andere Weise bestreiten kann.

Außerdem soll zunächst auf Zeit einwandern dürfen, wer sich eine sozialversicherungspflichtige oder tariflich oder ortsübliche entlohnte Beschäftigung suchen möchte.

10. Erweiterung der Europäischen Union

Am 1. Mai 2004 traten zehn neue Mitgliedsstaaten der Europäischen Union bei, deren Integration noch nicht abgeschlossen ist. Im Jahr 2007 sollen Rumänien und Bulgarien hinzukommen und über einen Beitritt verhandelt werden soll mit der Türkei und Kroatien.

Neben der Frage nach der Beurteilung der menschenrechtlichen Situation und der der Roma in den Ländern interessierten auch Fragen nach den Mitwirkungsmöglichkeiten bei den Verhandlungen und einer möglichen Fortführung der Freizügigkeitseinschränkungen.

Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD):

Mit welchen Perspektiven sollen am 3. Oktober 2005 die Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Türkei aufgenommen werden? Gibt es aus Sicht Ihrer Partei über die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien hinaus weiter Anforderungen, die auf dem Weg der Türkei zur Mitgliedschaft in der Europäischen Union erfüllt werden müssen?

Auf der Grundlage der Beschlüsse der EU-Staats- und Regierungschefs sollen die Verhandlungen mit dem Ziel des Beitritts der Türkei aufgenommen werden. Allerdings ist in dem verabschiedeten Verhandlungsrahmen ausdrücklich festgeschrieben, dass die Verhandlungen ergebnisoffen geführt werden. Im Verhandlungsprozess können zudem im Falle einer schwerwiegenden Verletzung der europäischen Werte die Verhandlungen ausgesetzt werden. Die Fortschritte der Türkei entscheiden über die Möglichkeit eines Beitritts, der frühestens in der zweiten Hälfte des nächsten Jahrzehnts ansteht. Da mit der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen aber kein Automatismus verbunden ist, könnte das Ergebnis statt einer Mitgliedschaft auch eine starke Verankerung in den europäischen Strukturen sein. Dies würde in dem Falle eintreten, dass „das Bewerberland nicht im Stande ist, alle mit einer Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen voll und ganz einzuhalten“ (Schlussfolgerung des Europäischen Rates vom 16./17. Dezember 2004).

Bei dem zweiten Teil der Frage ist zu unterscheiden zwischen den Anforderungen zwecks Aufnahme von Beitrittsverhandlungen und den Anforderungen auf dem Weg der Türkei zur Mitgliedschaft in der Europäischen Union.

Die Türkei hat die von der Europäischen Union als Vorbedingung der Aufnahme von Beitrittsverhandlungen eingeforderten Voraussetzungen erfüllt. Dies sind neben der Erfüllung der politischen Kopenhagener Kriterien (Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Achtung der Menschen- und Minderheitenrechte) die Unterzeichnung des Protokolls zur Anpassung des Abkommens von Ankara. Mit der Ausdehnung des Abkommens auf die zehn neuen Mitgliedstaaten ist auch die Einbeziehung Zyperns garantiert. Nach türkischer Lesart bedeutet das jedoch nicht die Anerkennung der Republik Zypern.

Auf dem Weg zur Mitgliedschaft gibt es jedoch noch eine ganze Reihe von weitergehenden Bedingungen, wie beispielsweise die Überwindung der Teilung Zyperns, bei deren Lösung die türkische wie die griechische Seite gefordert sind. Die Türkei wird sich auch mit ihrer Vergangenheit auseinander setzen müssen und dazu gehört auch die Aufarbeitung der Armenier-Problematik. Darüber hinaus muss die Türkei neben der Übernahme und Umsetzung des gesamten Regelwerks der Europäischen Union (Acquis Communitaire) einen gesetzlichen Rahmen schaffen, der die Religionsfreiheit in der Praxis garantiert. Die EU-Kommission wird die Fortschritte der Türkei, aber auch die noch zu überwindenden Defizite in jährlichen Berichten bewerten.

Wie beurteilen sie gegenwärtig die Menschenrechtssituation, insbesondere die Lage der Minderheiten in der Türkei? Welche Konsequenzen hieraus sind Ihrer Auffassung nach für türkeistämmige Asylbewerber zu ziehen, die in Deutschland und anderen EU-Staaten Schutz beantragen?

Die europäische Perspektive war und ist der Motor für den Reform- und Modernisierungsprozess der Türkei. Das gilt auch für die Achtung der Menschen- und Minderheitenrechte. Die Menschenrechtssituation wie auch die Lage der Minderheiten in der Türkei hat sich mit der Aussicht auf Aufnahme von Beitrittsverhandlungen in der letzten Zeit enorm verbessert.

Diese Tatsache bestätigen nicht nur die Fortschrittsberichte der EU-Kommission, sondern auch türkische Menschenrechtsorganisationen. Letztere lehnen übrigens die von CDU/CSU propagierte „privilegierte Partnerschaft“ mit dem Argument ab, dass damit die Türkei der Notwendigkeit enthoben würde, die Kopenhagener Kriterien zu erfüllen (FR 26. Juli 2005). Dennoch besteht auch in diesen Bereichen weitergehender Reformbedarf. So forderte die EU-Kommission in ihren Empfehlungen von 2004 u.a. die Umsetzung der „Null-Toleranz-Politik“ im Kampf gegen Folter und Misshandlung.

Wie beurteilen Sie aktuell die Lage der Minderheiten, insbesondere der Roma in Rumänien und Bulgarien?

Die Annäherung an die Europäische Union hat die Lage der Minderheiten in Rumänien und Bulgarien nachhaltig verbessert. In beiden Ländern sind die großen Minderheiten wie die Ungarn in Rumänien oder die überwiegend türkischstämmigen Muslime in Bulgarien mit eigenen Parteien sogar parlamentarisch vertreten und an der Regierung beteiligt.

Die Lage der Roma ist dagegen aus vielerlei Gründen in beiden Ländern, aber auch in anderen mittelosteuropäischen Ländern als überaus schwierig zu bezeichnen. Mit Gesetzen alleine ist der Ausgrenzung dieser Bevölkerungsgruppe allerdings nicht beizukommen. Es geht auch darum, die gesellschaftliche Akzeptanz zu erlangen. Die Überwindung von Vorurteilen aber ist eine Aufgabe, die nicht kurzfristig zu bewältigen ist.

Welchen Stellenwert räumen Sie in den Beitrittsverhandlungen den bisher nicht ausreichenden Rechten auf Kollektivverhandlungen und dem Streikrecht sowie den Gestaltungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten der Sozialpartner und den Verbänden der Zivilgesellschaft ein?

Mit Rumänien und Bulgarien sind die Beitrittsverhandlungen abgeschlossen. Mit der Türkei ist die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen am 3. Oktober 2005 geplant, sofern kein Mitgliedstaat ein Veto einlegt. Mit Kroatien ist der Beginn der Beitrittsverhandlungen wegen mangelnder Kooperation mit dem Internationalen Strafgerichtshof auf unbestimmte Zeit verschoben. D.h. derzeit finden keine EU-Beitrittsverhandlungen statt.

Fragen wie das Streikrecht oder Mitwirkungsmöglichkeiten der Sozialpartner oder von Verbänden werden in erster Linie national ausgestaltet und sind nicht Bestandteil von EU-Beitrittsverhandlungen.

Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, die Übergangsfristen für die Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit von Angehörigen der neuen EU-Mitgliedstaaten aufzuheben?

Unseres Erachtens wird die erste Evaluierung, die nach zwei Jahren vorzunehmen ist (d. h. zum 1.5.2006), zumindest für Deutschland (und wohl auch Österreich) so ausfallen, dass aufgrund der Lage am Arbeitsmarkt eine Aufhebung der Freizügigkeits-/ Dienstleistungsfreiheitsbeschränkung nicht ohne weiteres in Frage kommt.

Bündnis 90/Die Grünen:

Im Laufe der Beitrittsverhandlungen muss der gesamte rechtliche Besitzstand der EU, also alle geltenden Bestimmungen der Verträge, alle Verordnungen, Richtlinien, etc. von den Kandidatenstaaten umgesetzt werden. Die Verhandlungsführung liegt bei der Europäischen Kommission. Im Rahmen unserer Einflussmöglichkeiten werden wir uns dafür einsetzen, dass bestehende Hindernisse für zivilgesellschaftliche Akteure offen angesprochen und schnellstmöglich aus dem Weg geräumt werden.

Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, die Übergangsfristen für die Dienstleistungsfreiheit und
Arbeitnehmerfreizügigkeit von Angehörigen der neuen EU-Mitgliedstaaten aufzuheben?

Einer der Kerngedanken der europäischen Integration ist es, Grenzen zwischen Staaten und zwischen Menschen zu überwinden. Einen wichtigen Aspekt stellen dabei die vier grenzüberschreitenden Freiheiten dar, allen voran die Arbeitnehmerfreizügigkeit. Wir hoffen, dass auch die Angehörigen der neuen EU-Mitgliedstaaten baldmöglichst in den vollen Genuss dieser Freiheiten kommen. Im Mai kommenden Jahres werden die ersten beiden Jahre der Übergangsfrist ablaufen und somit steht die Frage an, ob die Übergangsfrist um weitere drei Jahre verlängert werden soll. Vor dem Hintergrund der hohen Arbeitslosigkeit in Deutschland ist eine allgemeine Aufhebung der Übergangsfristen schwierig. Wir setzen uns deshalb für flexible Lösungen ein, die einen Schutz des deutschen Arbeitsmarktes, wo dies nötig ist, sicherstellt, gleichzeitig aber das Ziel der vollen Freizügigkeit in Europa im Blick behält. In unproblematischen Branchen sollten die Übergangsfristen im kommenden Jahr bereits beendet werden, andere Branchen brauchen aber sicher noch für weitere drei Jahre diesen Schutzmechanismus. Gerade auch in den Grenzregionen sind flexible Regelungen unverzichtbar, weswegen die Entscheidung der Bundesregierung in enger Abstimmung mit den betroffenen Bundesländern erfolgen sollte. Nach den drei weiteren Jahren bis 2009 sollten die Übergangsbestimmungen aber nicht um (rechtlich mögliche) weitere zwei Jahre verlängert werden.

Christlich Demokratische Union (CDU):

Wie aus dem Regierungsprogramm von CDU und CSU hervorgeht, lehnen wir eine Vollmitgliedschaft der Türkei ab, da dies die Integrationsfähigkeit der EU überfordern würde. Aus diesem Grunde plädieren wir dafür, dass in dem von der Europäischen Kommission vorgelegten Verhandlungsrahmen eine Privilegierte Partnerschaft mit der Türkei als Alternative zu einer Vollmitgliedschaft aufgenommen wird. Dass die Türkei sich weigert, mit der Republik Zypern einen EU-Mitgliedstaat völkerrechtlich anzuerkennen, halten wir für eine starke Belastung in Bezug auf die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen. Gleiches gilt für die völkerrechtswidrige Besetzung des nördlichen Zyperns durch türkische Truppen. Im Übrigen bestehen immer noch erhebliche Probleme bei der Einhaltung und Durchsetzung der Menschenrechte in der Türkei.

In Bezug auf die Problematik von Minderheiten, insbesondere der Roma, in Bulgarien und Rumänien teilen wir die Sorgen der Europäischen Kommission, wie sie im letzten Fortschrittsbericht zum Ausdruck gekommen sind. Insbesondere mangelnder Zugang zu Bildung sowie hohe Arbeitslosigkeit, die beide auf fortwährender Diskriminierung beruhen, sind ein schwerer Stolperstein auf dem Weg beider Länder in die Europäische Union. Es besteht bei CDU/CSU Übereinstimmung, dass die nächsten Fortschrittsberichte der Kommission abgewartet werden müssen; erst bei positiver Würdigung durch die Kommission werden wir das Verfahren zur Ratifizierung des Beitrittsvertrages einleiten.

Derzeit kann noch keine Aussage darüber getroffen werden, ob CDU/CSU die Übergangsfristen zur Arbeitnehmerfreizügigkeit/Dienstleistungsfreiheit von maximal 7 Jahren auf der Zeitschiene voll ausschöpfen werden oder ob diese Fristen in Bezug auf die acht neuen Mitgliedstaaten verkürzt werden können. Hierzu muss zunächst aktuelles Zahlenmaterial abgewartet werden. Allerdings sind wir der Auffassung, dass im Dienstleistungsbereich die von der rot-grünen Bundesregierung angemeldeten drei Berufsbereiche nicht ausreichend gewesen sind. Hier hätten weitere Bereiche hinzugefügt werden müssen, um eine Umgehung der Fristen für die Arbeitnehmerfreizügigkeit zu vermeiden.

Freie Demokratische Partei (FDP):

Die Europäische Union hat Kroatien Beitrittsverhandlungen in Aussicht gestellt. Die Aufnahme der Beitrittsverhandlungen scheitert derzeit an der fehlenden ausreichenden Mitarbeit Kroatiens mit dem Internationalen Kriegsverbrechertribunal in Den Haag in Sachen des mutmaßlichen kroatischen Kriegsverbrechers General Gutovina. Im Übrigen ist die menschenrechtliche Situation in Kroatien im Großen und Ganzen zufriedenstellend.

Der Europäische Rat hat entschieden, dass die EU mit der Türkei Beitrittsverhandlungen am 3. Oktober 2005 aufnimmt, wenn letzte Voraussetzungen hierfür türkischerseits noch geklärt werden. Zu diesen Voraussetzungen gehört aus Sicht der FDP, dass die Türkei vor Verhandlungsbeginn die Republik Zypern völkerrechtlich anerkennt. Die FDP fühlt sich nach dem Grundsatz, dass einmal beschlossene Verträge einzuhalten sind, an vom Europäischen Rat gemachte Zusage gebunden. Die Beitrittsverhandlungen zwischen der EU und der Türkei müssen dann auch wirklich ergebnisoffen geführt werden. Es hat keinen Sinn, dass die EU sich oder der Türkei etwas vormacht. Die Beitrittsverhandlungen werden viele Jahre dauern. Am Ende der Verhandlungen muss die Türkei den gesamten Acquis, das sind die für alle EU-Mitgliedstaaten gemeinsam gültigen Rechtsnormen, in türkisches Recht umgesetzt haben und anwenden. Niemand kann heute die Aufnahmefähigkeit der EU in zehn Jahren vorhersagen oder bewerten, wie sich Politik, Gesellschaft und Wirtschaft in der zukünftigen Türkei entwickeln werden. Deshalb ist es verantwortungsbewusst, über Alternativen zu einem türkischen EU-Beitritt rechtzeitig nachzudenken.

Die Europäische Kommission hat in ihrem Fortschrittsbericht 2004 festgestellt, dass die Türkei einige Fortschritte im Bereich des Minderheitenschutzes gemacht hat. So werden in eingeschränktem Umfang erstmals Radiosendungen und privater Unterricht in anderen Sprachen als auf Türkisch erlaubt. Trotzdem verbleibt der Umgang mit der Sprache, die einen elementaren Teil der Kultur einer Minderheit ausmacht, restriktiv. Noch immer stellen Klagen über gravierende Menschenrechtsverletzungen, gerade an der kurdischen Minderheit, einen der größten Anteile der Fälle des Europäischen Menschenrechtsgerichtshof dar. Die Übergriffe der Polizei auf Angehörige von Minderheiten müssen eingestellt werden. Mitglieder von Menschenrechtsorganisationen und Menschenrechtsverteidiger, die sich für die Lage der Minderheiten einsetzen, werden eingeschüchtert. Im Zuge dessen werden auch Meinungs- und Pressefreiheit eingeschränkt. Verbesserungen sind hier dringend nötig. Verbessert werden muss auch die Lage der meist kurdischen Binnenvertriebenen im Osten und Südosten des Landes. Wichtige internationale Verträge zum Minderheitenschutz sind von der Türkei nicht oder nur unter Vorbehalt ratifiziert worden. Die Türkei muss für wirkliche Fortschritte im Minderheitenschutz ihre Vorbehalte zu den VN-Pakten über bürgerliche und politische Rechte sowie über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte im Bereich der Bildung und des Minderheitenschutzes zurücknehmen, und das Rahmenübereinkommen des Europarates über den Schutz nationaler Minderheiten sowie die Europäische Charta für Regional- und Minderheitensprachen und das Protokoll 12 zur EMRK zum Verbot der Diskriminierung durch die Verwaltung ratifizieren.

Wie in den letzten Fortschrittsberichten der EU-Kommission, die die Umsetzung des Minderheitenschutzes regelmäßig überwacht, deutlich wird, haben Bulgarien und Rumänien Forschtritte im Minderheitenschutz gemacht. Die wichtigsten internationalen Menschenrechtsabkommen wurden ratifiziert. Minderheitenschutz ist in beiden Verfassungen rechtlich verankert. Trotzdem kommt es in der Praxis noch immer zur Diskriminierung insbesondere der Roma. Dies zeigen zuletzt auch die Urteile des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs, in denen schwere Verletzungen der Europäischen Menschenrechtskonvention durch Übergriffe der rumänischen und bulgarischen Polizei auf Roma festgestellt wurden. Daher muss die Justiz- und Verwaltungsreform in beiden Ländern entschlossen weitergeführt werden. Unterstützt werden muss dies durch intensive Projekte der Menschenrechtsbildung, um so auch in der Gesellschaft Minderheitenschutz und die Achtung der Menschenrechte voranzutreiben.

Deutschland unterstützt die deutschstämmigen Rumänen finanziell und personell bei Projekten der Kultur- und Bildungspolitik sowie im wirtschaftlichen, sozialen, humanitären und medizinischen Bereich. Diese Projekte sollten weiter in Abstimmung mit den zuständigen rumänischen Stellen und der deutschen Minderheit fortgeführt werden. Dazu gehören auch die Förderung der deutschen Sprache durch muttersprachlichen Unterricht sowie die Bereitstellung von finanziellen Mitteln zum Erhalt von deutschen Kulturgütern sowie Dörfern und Städten in den Siedlungsgebieten.

Die Linke.PDS:

Wie beurteilen Sie gegenwärtig die menschenrechtliche Situation in den Ländern, deren Beitritt zur Europäischen Union für das Jahr 2007 vorgesehen ist und in den Kandidatenländern Türkei und Kroatien?

Menschenrechte umfassen ausgehend vom Schutz der Menschenwürde individuelle Freiheitsrechte, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte sowie weitergehende Rechte wie das auf eine unzerstörte Umwelt oder auf Information. Sie sind universell gültig und unteilbar. Politische und soziale Menschenrechte werden leider auch in der Europäischen Union und den EU-Mitgliedstaaten selbst verletzt, was UNO, Europarat, OSZE, aber auch Nichtregierungsorganisationen wie Amnesty International wiederholt kritisiert haben. So muss insbesondere die Gewährleistung sozialer Rechte thematisiert werden; gibt es doch noch überall in der EU Einschränkungen oder Behinderungen bei der freien Arbeitsplatz- oder Berufswahl oder bei der Gewährleistung gleicher Bildungs- bzw. Ausbildungschancen für junge Menschen. Noch immer müssen auch Rassismus, Polizeigewalt oder Eingriffe in die Pressefreiheit beanstandet werden – wie auch eingeschränkte Rechte von Asylbewerbern.

Wir setzen uns für eine umfassende Stärkung aller Menschenrechte in der EU und darüber hinaus in allen anderen europäischen Staaten ein. Wir fordern, dass in der EU und in ganz Europa mit der Situation der Menschenrechte im jeweiligen eigenen politischen Verantwortungsbereich offen und selbstkritisch umgegangen wird.

Dabei darf der Blick nicht am eigenen Grenzzaun hängen bleiben, er darf aber auch nicht erst jenseits nationaler Grenzen einsetzen; Missstände sind überall zu thematisieren und ihre Beseitigung ist entschiedener anzugehen. Dafür steht die Linkspartei.PDS. Das beinhaltet natürlich auch die konsequente Erfüllung der Kopenhagener Beitrittskriterien durch jedes EU-Mitglieds- oder beitrittswilliges Land. Solange hier massive Mängel bei den Kandidaten-Ländern festzustellen sind, kann nicht von erfolgreichen Verhandlungen ausgegangen werden.

In Rumänien sind zweifellos Fortschritte bei der weiteren Konsolidierung und Stabilisierung der politischen Institutionen, welche die Verwirklichung der Menschenrechte garantieren erzielt worden. Dies betrifft insbesondere die Effizienz der Legislative und das Funktionieren der Exekutive hinsichtlich der Bekämpfung der organisierten Kriminalität und des illegalen Menschenhandels. Die begonnenen Reformen der öffentlichen Verwaltung und die Gewährleistung der Unabhängigkeit der Judikative bleiben dennoch Aufgaben, die von der rumänischen Regierung weiter geführt werden müssen. Insbesondere hinsichtlich der menschenrechtlichen und sozialen Situation von Häftlingen und ihrer Behandlung durch die polizeilichen und Justizstrukturen besteht nach vielen Berichten aus Rumänien noch großer Nachholbedarf. Kritisch ist auch aus unserer Sicht die Situation der nationalen Minderheiten anzusprechen. So ist es ungeachtet einiger kleiner positiver Entwicklungen auch in Rumänien noch nicht gelungen, die Minderheit der Roma gesellschaftlich zu integrieren, sie als gleichberechtigten Teil der rumänischen Gesellschaft anzuerkennen. Kritisch vermerkt werden muss auch die anhaltende Stigmatisierung von Schwulen und Lesben; ja generell die Situation gesellschaftlicher Minderheiten.

Es bleibt eine Aufgabe der Öffentlichkeit sowie der staatlichen und nichtstaatlichen Strukturen in den EU-Mitgliedsländern auch Rumänien weiterhin dahingehend zu unterstützen, die Kopenhagener Kriterien (Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte und Minderheitenschutz) vollständig umzusetzen und deren Verankerung im gesellschaftlichen Leben des Landes zu garantieren.

In Bulgarien sind stabile Institutionen geschaffen worden, die die Voraussetzungen für das demokratische und rechtstaatliche gesellschaftliche Zusammenleben garantieren. Alle wichtigen internationalen Menschenrechtsübereinkommen wurden ratifiziert. Die europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ist in der Verfassung berücksichtigt. Aber auch in Bulgarien klaffen Rechtsnorm und Rechtspraxis oft weit auseinander. Das betrifft die reale Situation im Minderheitenschutz oder verschiedenste Aspekte hinsichtlich der umfassenden Gewährleistung der sozialen und humanitären Rechte. Problematisch erscheint, dass seitens der verantwortlichen staatlichen Institutionen bislang keine wirklich durchgreifenden Mittel gefunden wurden, Menschenhandel wirksam zu bekämpfen.

Auch die Situation im bulgarischen Strafvollzug entspricht noch nicht internationalen Vereinbarungen und Standards; so gibt es beispielsweise Berichte über Misshandlungen im polizeilichen Gewahrsam oder im Verlauf von Verhören. Die Haftbedingungen in bulgarischen Haftanstalten weisen ebenfalls bis heute gravierende Mängel auf.

Wir begrüßen den in den letzten Jahren begonnen Reformprozess in der Türkei und betrachten die bisher eingeleiteten realen Veränderungen sowie die verabschiedeten Gesetzespakete hin zu einer zivilen, liberalen und offenen Gesellschaft – bei aller Widersprüchlichkeit und Kompliziertheit – als erste wichtige Schritte auf diesem Weg. Zugleich sieht die Linkspartei.PDS – wie viele andere politische und gesellschaftliche Kräfte in der Bundesrepublik, in anderen EU-Mitgliedstaaten und in der Türkei selbst – dass es noch erhebliche Zweifel hinsichtlich der nachhaltigen Fortschritte in Bezug auf die Einhaltung der Menschenrechte, der demokratischen Entwicklung im Land und der Einhaltung der Rechte insbesondere von ethnischen und religiösen Minderheiten gibt.

Hier finden sich noch immer gravierende Mängel, treten widersprechende Entwicklungen auf und besteht nach wie vor großer Handlungsbedarf, was die reale Einhaltung der Menschenrechte in der Türkei betrifft. Denn entscheidend sind letztlich nicht die Änderungen auf dem Papier, sondern die Realität.

Das Verhalten des türkischen Staates gegenüber der kurdischen Minderheit war eines der gravierendsten Probleme in der Menschenrechtspraxis der Türkei – bis in die jüngste Vergangenheit hinein. Eine Veränderung des diesbezüglichen Menschenrechts-Alltags und die Beendigung der Menschenrechtsverletzungen müssen entscheidende Prüfsteine bei den EU-Beitrittsverhandlungen sein.

Denn bis heute ist die kurdische Bevölkerung in der Türkei Schikanen seitens der Behörden ausgesetzt. Demonstrationen werden verboten, die mittlerweile legalisierte Anwendung der kurdischen Sprache wird immer noch behindert. Kurdische Politikerinnen und Politiker stehen unter großem Druck.

Die Linkspartei.PDS setzt sich für die Gleichberechtigung der kurdischen Bevölkerung ein. Ihre Durchsetzung ist ein sehr zentraler Prüfstein für die Ernsthaftigkeit der Reformbemühungen der Türkei.

Trotz formaler Reformen gibt es weiterhin schwerwiegende Mängel im türkischen Justizwesen und Strafvollzug. Eine endgültige, vollständige Abschaffung der Todesstrafe und die Anerkennung des Völkermordes an den Armeniern stehen noch aus. Folter und Misshandlungen in Polizeihaft wurden bislang von der türkischen Regierung nicht entschieden bekämpft; das gestörte Verhältnis türkischer Polizisten zu bürgerlichen Grundfreiheiten muss sich ändern. So wurde etwa die Rechtsnorm auf anwaltlichen Beistand in der Polizeihaft noch nicht umgesetzt.

Auch müssen die weit verbreitete Gewalt gegen Frauen und gewaltsame Übergriffe im sogenannten „Namen der Ehre“ strafrechtlich verfolgt und mit Nachdruck bekämpft werden. Trotz der benannten Missstände in der Türkei ist doch erkennbar, dass der türkische Staat sich verändert und weitere Schritte hin zu einer demokratischen, den Menschenrechten verpflichteten Gesellschaft unternommen werden.

Die Beitrittsverhandlungen der EU mit Kroatien wurden seitens der EU verschoben. Dieser Schritt wurde mit der fehlenden Zusammenarbeit Kroatiens mit dem internationalen Kriegsverbrechertribunal begründet. In Fragen der Menschenrechte muss somit vor allem auf die noch nicht gelösten Menschenrechtsverletzungen während des bewaffneten Konflikts 1991-1995 und ihrer straffrechtlichen Verfolgung hingewiesen werden.

Problematisch bleibt – eng mit diesen Aspekten verknüpft – die nach wir vor oftmals nur formale Gewährleistung der politischen und sozialen Rechte für alle in Kroatien lebenden nationalen Minderheiten. Auch hier gilt die reale Umsetzung der Kopenhagener Kriterien als entscheidender Maßstab.

Mit welchen Perspektiven sollen am 3. Oktober die Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Türkei aufgenommen werden. Gibt es aus Sicht Ihrer Partei über die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien hinaus weiter Anforderungen, die auf dem Weg der Türkei zu Mitgliedschaft in der Europäischen Union erfüllt werden müssen?

Die Linkspartei.PDS spricht sich für ernsthafte Verhandlungen mit der Türkei aus, an deren Ende eine Mitgliedschaft stehen kann, wenn das Land alle notwendigen Voraussetzungen erfüllt und der begonnene Reformprozess zu Ende geführt wird. Dabei gehen wir davon aus, dass der Beitritt zur EU eine Möglichkeit wäre, die demokratischen Rechte für alle in der Türkei lebenden Völker und Menschen weiter auszubauen und zu stärken.

Die Kopenhagener Kriterien und die internationalen Menschenrechtsverträge sind dafür die gültige Meßlatte. Ein Beitritt der Türkei zur Europäischen Union ist an die Erfüllung und Einhaltung dieser Normen gebunden. Bei der Beurteilung der Menschenrechtssituation muss der tiefe Graben zwischen Rechtslage und Rechtspraxis überwunden werden. Leider ist oft eine große Diskrepanz zwischen den verabschiedeten Gesetzen und deren Umsetzung in der Realität festzustellen, die erst noch beseitigt werden muss.

Von größter Dringlichkeit ist ebenfalls eine Einigung im Zypernkonflikt, die dem Mehrheitswillen der zypriotischen Bevölkerung nach einer Wiedervereinigung der Insel Rechnung trägt. Die Regierung in Ankara ist aufgefordert, ihre Haltung in der Zypernfrage gründlich zu verändern und entsprechend konstruktive außenpolitische Schritte zu tun. Dazu gehört vor allem endlich und unverzüglich die Republik Zypern völkerrechtlich anzuerkennen.

Die in den letzten Jahren vorgenommenen Veränderungen sind sicherlich beeindruckend; können jedoch noch nicht als konsolidiert und irreversibel betrachtet werden. Deshalb ist auch die EU gefordert, den Reformprozess ihrerseits nicht nur kritisch zu beobachten, sondern auch Schritte der gemeinsamen Verständigung ihrer Mitgliedsländer hinsichtlich deren Verhältnisses zu einem möglichen Beitritt der Türkei vorzubereiten. Und damit die konsequente Fortführung der Reformen in der Türkei zu unterstützen.

Auch und gerade gegenüber der Türkei bleibt bei ergebnisoffen geführten Verhandlungen u. E. die Position richtig, dass die Beitrittsfähigkeit der Kandidatenländer mit der Erweiterungsfähigkeit der EU gekoppelt bleiben bzw. werden muss, um die sich durch einen solchen möglichen Beitritt eröffnenden langfristigen Herausforderungen notwendiger Veränderung der EU meistern zu können. Gerade angesichts der realen wirtschaftlichen, sozialen und beschäftigungspolitischen Situation innerhalb der heutigen EU sind die EU-Mitgliedstaaten der EU insgesamt gefordert, der türkischen Regierung beratend beizustehen.

Denn zweifellos wird ein möglicher Beitritt der Türkei zur EU diese selbst in ihrer Wirtschafts- und Sozialpolitik vor größte Herausforderungen stellen. Sicherlich wird damit u. a. auch ein Neuaustarieren des Aquis Communitaire (Agrarpolitik, Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik, Struktur- und Regionalpolitik) erforderlich werden. In allen EU-Staaten ist zu diskutieren, wie Strukturanpassungen auf dem Niveau heutiger und notwendigerweise zu bewahrender sozial- und ökologischer Standards erfolgen könn(t)en und vorzunehmen sind, um überall, d. h. auch in den Kandidatenländern, die innergesellschaftlichen Verhältnisse stabil zu halten. Dies ist aus Sicht der Linkspartei.PDS notwendig, um die erreichten Fortschritte der EU-Integration nicht aufs Spiel zu setzen und die EU in einen losen Binnenmarkt- oder Wirtschaftsverbund zurück zu entwickeln, was der Idee eines gemeinsamen Europas, in dem die Menschen der Souverän sind und bleiben, widersprechen würde.

Für die Linkspartei.PDS ist eine wesentliche Voraussetzung für einen möglichen Beitritt der Türkei auch ihre Verpflichtung auf die Durchsetzung einer konsequenten Friedenspolitik in der Region. Neben verschiedenen sicherheitspolitischen Aspekten, die sich aus der geostrategischen Lage der Türkei als Nachbarstaat der dauerhaftesten Konfliktherde, dem Nahost-Konflikt und dem Irak-Konflikt, ergeben, ist für uns dabei die völkerrechtliche Verpflichtung der Türkei zur friedlichen Lösung aller ungelösten Grenzstreitigkeiten und damit zusammenhängenden Fragen, insbesondere hinsichtlich der Wasserproblematik mit Syrien und Irak, von Bedeutung.

Wie beurteilen Sie gegenwärtig die Menschenrechtssituation, insbesondere die Lage der Minderheiten in der Türkei? Welche Konsequenzen hieraus sind Ihrer Auffassung nach für türkeistämmige Asylbewerber zu ziehen, die in Deutschland und anderen EU-Staaten Schutz beantragen?

Neben den innenpolitischen Aspekten bei der Gewährleistung der Menschenrechte kann aus heutiger Sicht die ungelöste Kurdenfrage am ehesten die Beitrittsverhandlungen hemmen und blockieren. Gerade der Umgang mit den Minderheiten im eigenen Land ist für viele Europäer der Lackmustest für erfolgreich durchgeführte politische Reformen.

In der Türkei mit seiner sehr heterogenen Bevölkerungsstruktur werden nicht alle ethnischen Gruppen gleich respektiert. So sind offiziell nur Juden, Griechisch-Orthodoxe und Armenier als religiöse Minderheiten anerkannt. Die kurdische Bevölkerung in der Türkei sieht sich umfangreichen Übergriffen seitens der Bevölkerung und der öffentlichen Gewalt ausgesetzt. Die türkische Regierung übt Druck auf kurdische Politiker aus, Demonstrationen werden verboten und die Anwendung der kurdischen Sprache wird immer noch behindert. Das Verbot der kurdischen Partei HADEP macht ebenfalls deutlich, dass den Kurden noch nicht sämtliche Bürgerrechte garantiert werden.

Die Linkspartei.PDS setzt sich für die Gleichberechtigung der kurdischen Minderheit und aller anderen nationalen Minderheiten in der Türkei ein und fordert die Regierung in Ankara auf, die nötigen politischen Entscheidungen zu treffen, insbesondere die Kurdenfrage endgültig und für alle Seiten zufriedenstellend zu beantworten.

Wie beurteilen Sie aktuell die Lage der Minderheiten, insbesondere der Roma in Rumänien und Bulgarien?

Was die Gemeinschaft der Roma angeht, so wurde bislang wenig unternommen, um das Problem der sozialen Diskriminierung vollständig zu lösen oder konkrete Maßnahmen zur Verbesserung der oft sehr schlechten Lebens- und Entwicklungsbedingungen zu ergreifen.

Die konsequente Verabschiedung umfassender Rechtsvorschriften gegen Diskriminierung würde hier zweifellos wichtige Fortschritte bringen. Hier ist die entschiedene Aufmerksamkeit der internationalen Öffentlichkeit gefragt.

Noch immer ist in beiden Ländern eine ablehnende Haltung gegenüber Roma festzustellen, die sich quer durch alle Alters- und Bevölkerungsschichten zieht. Roma werden weit reichende Zugangs- und Partizipationsmöglichkeiten am gesellschaftlichen Leben verwehrt; vom Großteil der Bevölkerung gibt es kaum Bereitschaft, sie als gleichberechtigte Bürgerinnen und Bürger mit einem eigenen, spezifischen kulturellen Anspruch in die Gesellschaft einzubeziehen.

Die Linkspartei.PDS orientiert sich an den Kopenhagener Beschlüssen und fordert die Anerkennung, Gleichstellung und Respektierung aller Minderheiten in Europa. Rumänien und Bulgarien müssen einen Weg der Integration, Akzeptanz und Anerkennung der Roma finden und im innergesellschaftlichen Dialog beginnen, diesen auch zu beschreiten. Die Linkspartei.PDS unterstützt die Roma in ihren Bemühungen, voll respektierter Teil der rumänischen und bulgarischen Gesellschaft zu sein.

Welchen Stellenwert räumen Sie in den Beitrittsverhandlungen den bisher nicht ausreichenden Rechten auf Kollektivverhandlungen und dem Streikrecht sowie den Gestaltungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten der Sozialpartner und den Verbänden der Zivilgesellschaft ein?

Die Linkspartei.PDS setzt sich für die Bewahrung und Weiterentwicklung der Kernelemente des europäischen Sozialstaatsmodells ein. Dieses beinhaltet ebenfalls die kollektiven Mitwirkungsrechte der Sozialpartner und der Verbände.

Die Linkspartei.PDS teilt mit dem Europäischen Gewerkschaftsbund (EGB), zivilgesellschaftlichen Akteuren, Umweltorganisationen und neuen sozialen Kräften und Initiativen sowie einigen europäischen Netzwerken und Nichtregierungsorganisationen das Ziel, ein soziales Europa zu schaffen, das konsequent auf Einhaltung und Förderung einer ökologisch und sozial nachhaltigen Entwicklung beruht. Wir unterstützen alle die darauf abzielenden gesellschaftlichen Debatten und Anstrengungen, einschließlich der europäischen Aktionen von Gewerkschaften und sozialen Bewegungen. Gerade in der erweiterten EU der 25 kommen der Gewährleistung und dem Ausbau der demokratischen Teilhabe aller in der EU lebenden Menschen enorme Bedeutung zu. Damit erwächst allen Sozialpartnern die Aufgabe, sich in ihren Positionen ehrlich und stringent auf gemeinsame europäische Herausforderungen einzulassen und entsprechende Lösungsansätze hinsichtlich der Schaffung eines sozialen, demokratischen und umweltbewahrenden Europas zu erarbeiten.

Für die Linkspartei.PDS gehört ein europaweites Recht auf grenzüberschreitende Streiks und die Möglichkeit, EU-weite Tarifverträge abzuschließen dazu, was wiederum die Akzeptanz einer wirtschaftlichen und sozialen Dimension der EU und ihrer institutionellen Ausprägung durch alle Sozialpartner erfordert.

Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, die Übergangsfristen für die Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit von Angehörigen der neuen EU-Mitgliedsstaaten aufzuheben?

Die Linkspartei.PDS spricht sich gegen die von der EU-Kommission vorgeschlagenen Übergangsfristen für Arbeitnehmer/innen aus. Damit wird das Grundrecht auf Arbeitnehmerfreizügigkeit untergraben und ein Europa der zwei Klassen geschaffen. Für die Linkspartei.PDS wäre ein solches Europa nicht sozial, in dem die mittel- und osteuropäischen Nachbarn zuerst in die europäische Familie integriert werden, aber für fünf oder sieben Jahre nur ein Stiefkinddasein führen könnten.

Wir sind für eine volle Gleichberechtigung aller Arbeitnehmer/innen in Europa und sprechen uns deshalb eindeutig gegen Übergangsfristen aus.


Anhang:

Für eine weltoffene, demokratische und plurale Gesellschaft –
Fragen an die Parteien im Wahlkampf

In der globalisierten Welt können politische Konzepte, die auf Abschottung und Abgrenzung setzen, die sozialen und ökonomischen Probleme unserer Gesellschaft nicht lösen. Es kommt darauf an, dass die politischen Parteien überzeugende Konzepte zur Bewältigung heutiger und bereits absehbarer Herausforderungen anbieten: Konzepte, die keine Bevölkerungsgruppen ausgrenzen und als Sündenböcke für gesellschaftliche Fehlentwicklungen benötigen oder die Verantwortung für mangelndes Handeln auf imaginäre internationale Strukturen schieben. Wir sind der festen Überzeugung, dass eine demokratische Gesellschaft nachhaltigen Schaden leidet, wenn Politiker oder Parteien Ressentiments gegenüber Minderheiten schüren.

Es geht darum, die Vielfalt der Gesellschaft anzuerkennen. Eine weltoffene, demokratische und plurale Gesellschaft muss sich den Chancen und Herausforderungen von Einwanderung stellen und die Innovationspotentiale von Migranten und Flüchtlingen als etwas Positives begreifen.

Fragen nach der Bekämpfung von Rassismus und der sozialen Ausgrenzung, nach dem Schutz von Flüchtlingen sowie zur Einhaltung der Menschenrechte und der Schaffung gleicher Teilhabechancen für alle sind für uns von besonderer Bedeutung. Deshalb treten wir an die im Deutschen Bundestag vertretenen Parteien heran und fragen sie nach Positionen und Vorhaben, die sie nach der Bundestagswahl verwirklichen wollen.

1. Fremdenfeindlichkeit und Rassismus

Fremdenfeindliche, rassistische, antisemitische und islamophobe Orientierungen sind nicht länger nur an den Rändern unserer Gesellschaft zu finden, sondern reichen bis weit in die politische Mitte. In diesem gesellschaftlichen Klima nimmt auch die Zahl rassistisch und fremdenfeindlich motivierter Straftaten seit mehreren Jahren kontinuierlich zu.

Was wird Ihre Partei tun, um Fremdenfeindlichkeit und Rassismus entgegenzuwirken?

  • Sind Sie der Auffassung, dass rassistisch motivierte Handlungen ausreichend strafbewehrt sind?
  • Werden Sie sich für eine gemeinsame europäische Definition von rassistischen Straftaten einsetzen und den vorgeschlagenen EU-Rahmenbeschluss zur Bekämpfung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit unterstützen?
  • Werden Sie bestehende Förderprogramme für zivilgesellschaftliches Engagement gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus weiterentwickeln und ausbauen? Wie beurteilen Sie in diesem Zusammenhang die Rolle der politischen Bildung?
  • Werden Sie auf der Bundesebene Programme zur Bekämpfung des Rechtsextremismus in Schwerpunktregionen finanziell unterstützen und sollten diese von regionalen, gemeinsam mit der Zivilgesellschaft organisierten Bündnissen begleitet werden?
  • Werden Sie die seit der UN-Weltrassismuskonferenz 2001 bestehende Zusage einlösen, einen „Nationalen Aktionsplan gegen Fremdenfeindlichkeit und Rassismus“ zu entwickeln? Welche Handlungsfelder sollten nach Ihrer Auffassung einbezogen und wie soll die Zusammenarbeit mit den Organisationen der Zivilgesellschaft bei der Erarbeitung gewährleistet werden?
  • Sehen Sie die Notwendigkeit für eine Verbreiterung der Maßnahmen in Behörden und Verwaltungen, um Ressentiments gegenüber Minderheiten abzubauen?
  • Sind Sie der Auffassung, dass auf der Bundesebene der Dialog zwischen den Organisationen der Zivilgesellschaft auf der einen und der Bundesregierung und dem Parlament auf der anderen Seite geführt und institutionell abgesichert werden muss? Wie sehen Sie in diesem Zusammenhang das bereits bestehende Forum gegen Rassismus, das 1997 eingerichtet wurde?

2. Antidiskriminierungsgesetz

Diskriminierungen gehören noch immer zu den Alltagserfahrungen von Flüchtlingen und Migranten. Im Arbeitsleben, auf dem Wohnungsmarkt und in vielen anderen Lebensbereichen werden sie abgelehnt, zurückgewiesen oder übergangen. Eine Gesellschaft, die auf humanitären Grundsätzen und den Menschenrechten beruht, darf die Benachteiligung von Personen aufgrund ihrer Herkunft, ihrer Hautfarbe oder anderer Merkmale nicht hinnehmen. Sie schadet sich selbst, wenn sie zulässt, dass Menschen und ihre Fähigkeiten und Potentiale ausgegrenzt werden. Um Diskriminierung wirkungsvoll bekämpfen zu können, haben die Mitgliedstaaten der Europäischen Union entsprechende Antidiskriminierungsrichtlinien verabschiedet. Anders als andere Staaten der Europäischen Union hat Deutschland bislang noch kein umfassendes Antidiskriminierungsgesetz verabschiedet, mit dem diese Richtlinien umgesetzt und der Diskriminierung wirksame Instrumente entgegengestellt werden.

Was wird Ihre Partei tun, um Betroffene wirkungsvoll vor Diskriminierung zu schützen?

  • Werden Sie ein Antidiskriminierungsgesetz schaffen, das einheitliche Regelungen gegen Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Herkunft, der Nationalität, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität und des Geschlechts in der Arbeitswelt, im Zivilrecht und im staatlichen Bereich vorsieht?
  • Werden Sie im Zuge einer umfassenden Normenbereinigung alle geltenden Rechts- und Verwaltungsvorschriften dahingehend überprüfen, ob sie den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten?
  • Wie soll die in den Richtlinien des Europäischen Rates geforderte unabhängige Aufgabenerledigung durch die neu einzurichtende Antidiskriminierungsstelle gewährleistet werden?
  • Halten Sie zur Unterstützung der Betroffenen bundesfinanzierte niederschwellige Beratungs- und Unterstützungsangebote für erforderlich?
  • Welche weiteren Initiativen (z.B. Aufklärungs- und Informationskampagnen) wird eine von Ihrer Partei mitgetragene Bundesregierung entwickeln, um Diskriminierungen wirksam entgegenzutreten?

3. Ablehnung von Muslimen

Mehr als drei Millionen Muslime leben in Deutschland. Neueren Untersuchungen zufolge sind etwa zwei Drittel aller Nicht-Muslime in der Bundesrepublik der Auffassung, die muslimische Kultur passe nicht in die westliche Welt. Große Teile der nicht-muslimischen Bevölkerung bringen den Islam unmittelbar mit Terror in Verbindung und halten Muslime für fanatisch und radikal. Diese Wahrnehmungen stehen in krassem Gegensatz zur Realität. Die große Mehrheit der Muslime in Deutschland wird von Gesellschaft, Staat und Politik zu Unrecht für wenige gewaltbereite Islamisten in Haftung genommen.

Welche Angebote halten Sie für sinnvoll und erforderlich, um die Integration von Muslimen zu fördern?

  • Welche Maßnahmen halten Sie für geeignet, um der gesellschaftlichen Ablehnung von Muslimen entgegenzuwirken?
  • Wer sind Ihrer Meinung nach auf muslimischer Seite mögliche Ansprechpartner für einen integrationsorientierten Dialog?
  • Werden Sie sich im Rahmen der auf Bundesebene gegebenen Möglichkeiten dafür einsetzen, dass muslimischen Schülerinnen und Schülern ein bekenntnisorientierter Religionsunterricht angeboten und die Ausbildung von Lehrkräften und Imamen an deutschen Hochschulen intensiviert wird?
  • Welche Maßnahmen halten Sie für geeignet, um die Teilnahme von muslimischen Schülern und Schülerinnen an Schulfreizeiten, am Sport- und Schwimm- und Sexualkundeunterricht zu gewährleisten?
  • Halten Sie die Einschränkung von Grundrechten gegenüber Muslimen als Reaktion auf Terroranschläge für angemessen?

4. Bleiberecht für langjährig Geduldete

Rund 200.000 Menschen leben seit vielen Jahren ohne eine sichere Aufenthaltsperspektive in Deutschland. Mit dem Zuwanderungsgesetz sollten Kettenduldungen abgeschafft werden. In der Praxis zeigt sich, dass dieses Ziel nicht annährend erreicht wird. Die unzureichenden Gesetzesformulierungen werden von den Innenministerien und den Ausländerbehörden durch eine restriktive Auslegung nochmals verschärft. Selbst Jugendliche und Kinder, die in Deutschland aufgewachsen sind, haben kaum Chancen, ein Aufenthaltsrecht zu erreichen. Darüber hinaus führt die restriktive Auslegung der Beschäftigungsverfahrensverordnung und die Zuständigkeit der Ausländerbehörde im „One-Stop-Government“ dazu, dass viele Geduldete im Zuge der Umsetzung des Zuwanderungsgesetzes ihren Arbeitsplatz verloren haben; Jugendliche können keinen Ausbildungsplatz antreten. Die Betroffenen werden zu Lasten der Kommunen in die Sozialsysteme gedrängt.

Was wollen Sie zur Verbesserung der Situation langjährig Geduldeter tun?

  • Treten Sie für eine großzügige Bleiberechtsregelung für langjährig Geduldete ein?
  • Welche Kriterien werden Sie an eine Bleiberechtsregelung anlegen?
  • Werden Sie den Zugang zum Arbeitsmarkt für Geduldete verbessern und die Beschäftigungsverfahrensverordnung so verändern, dass jugendlichen Geduldeten ein unbeschränkter Arbeitsmarktzugang gewährt wird?
  • Werden Sie den Übergang von der Duldung zur Aufenthaltserlaubnis im Aufenthaltsgesetz erleichtern, um Kettenduldungen zukünftig zu verhindern?

5. Flüchtlingsschutz

Weltweit sind laut UNHCR 19,2 Millionen Menschen auf der Flucht oder in flüchtlingsähnlichen Situationen. Doch die Zahl der Asylsuchenden in Deutschland und in ganz Europa ist auf einem historischen Tiefstand. Immer bessere Abschottungsmechanismen hindern Flüchtlinge am Betreten der Europäischen Union. Nun wird auf EU-Ebene die Einführung von Flüchtlingslagern außerhalb der EU vorbereitet. Damit würde das System des weltweiten Flüchtlingsschutzes zusammenbrechen, das auf der Genfer Flüchtlingskonvention basiert.
In Deutschland werden immer weniger Asylsuchende (2004 nur 2.067 Menschen) anerkannt. Rund 20 Prozent aller Asylanträge werden nicht mehr inhaltlich geprüft. Es wird stattdessen auf die Zuständigkeit eines anderen EU-Staates verwiesen (Entscheidungen nach der sogenannten Dublin II-Verordnung).

Der niedrigen Anerkennungsquote steht eine rapide angestiegene Zahl von Widerrufsfällen gegenüber. Im Jahr 2004 wurde über 15.000 bereits anerkannten Flüchtlingen, z. B. aus dem Kosovo, Afghanistan oder dem Irak, der Flüchtlingsstatus wieder entzogen, obwohl die Schutzbedürftigkeit fortbesteht.

Was wollen Sie tun, damit Deutschland und die Europäische Union ihrer Verantwortung für den Schutz von Flüchtlingen gerecht werden?

  • Wie steht ihre Partei zu den Bestrebungen, den Flüchtlingsschutz durch die Einführung EU-weiter Drittstaatenregelungen und die Einrichtung von „Asyllagern“ außerhalb der EU auszulagern?
  • Muss nach Ansicht Ihrer Ihre Partei das Zuständigkeitssystem der sogenannten Dublin II-Verordnung reformiert werden?
  • Sind Sie der Auffassung, dass traumatisierte Flüchtlinge nicht an andere EU-Staaten überstellt werden dürfen, wenn dort keine Behandlungsmöglichkeiten existieren?
  • Welche Schritte sieht Ihre Partei vor, um die derzeitige Widerrufspraxis des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge einzudämmen?
  • Wie können die Anerkennungsverfahren beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verbessert werden, damit Schutzbedürftige Schutz finden?

6. Abschiebungspolitik

Aufgrund der restriktiven Asylpraxis der vergangenen Jahre wurde eine Vielzahl von Schutzbedürftigen im Asylverfahren nicht anerkannt. Trotz der gravierenden Sicherheitsprobleme in den Herkunftsländern drängen Innenminister auf Abschiebungen in Länder wie Irak, Afghanistan, Togo oder in den Kosovo.

Auch individuelle Gesichtspunkte – wie Krankheit, Traumatisierung oder familiäre Gründe – schützen heute kaum noch vor der Abschiebung. Bei der Durchsetzung der Abschiebung wird das Mittel der bis zu 1 ½ Jahre andauernden Abschiebungshaft exzessiv angewendet. Sogar Minderjährige sind hiervon betroffen.

Sind aus Sicht Ihrer Partei Abschiebungen in Krisengebiete wie Afghanistan, Irak, Kosovo und Togo vertretbar?

  • Werden Sie traumatisierte und kranke Menschen besser als bisher vor der Abschiebung schützen?
  • Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, Familientrennungen durch Abschiebungen rechtlich zu unterbinden?
  • Treten Sie dafür ein, die Rechtsgrundlagen der Abschiebungshaft zu reformieren und die Anordnung von Abschiebungshaft gegenüber Minderjährigen im Aufenthaltsgesetz generell zu verbieten?

7. Irregulärer Aufenthalt

Mehr als eine Million Menschen leben ohne Papiere und ohne Aufenthaltsstatus in Deutschland. Dazu gehören Menschen, die aufgrund des restriktiven Asyl- und Ausländerrechtes in die Illegalität gedrängt worden sind und Opfer von Menschenhandel, die zur Ausbeutung ihrer Arbeitskraft nach Deutschland gebracht wurden. Ihnen wird der Zugang zu Bildung, medizinischer Versorgung und den sozialen Sicherungssystemen verwehrt. Sie haben kaum eine Chance, ihre Lohnansprüche und Schutzrechte gegenüber dem Arbeitgeber durchzusetzen. Wer illegalisierten Menschen hilft, kann sich strafbar machen.

Was werden Sie tun, um die Situation von Menschen mit irregulärem Aufenthalt zu verbessern?

  • Wie bewerten Sie die Ergebnisse von Legalisierungen in anderen europäischen Ländern und halten Sie diese Maßnahmen für übertragbar?
  • Was wollen Sie tun, um für Menschen ohne Papiere den Zugang zu Bildung, medizinischer Versorgung und sozialen Mindestrechten zu ermöglichen?
  • Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, dass Irreguläre ihre Lohnansprüche und andere Schutzrechte vor Gericht effektiv einklagen können?
  • Mit welchen Maßnahmen wollen Sie ausbeuterische Arbeitsverhältnisse bekämpfen? Halten Sie die Ausweitung der Arbeitgeber- und Auftraggeberhaftung für notwendig?
  • Werden Sie dafür sorgen, dass Personen und Organisationen, die sich aus humanitären Gründen um Menschen ohne Papiere kümmern, straffrei bleiben?

8. Integration

Integration bedeutet gleichberechtigte Teilhabe aller am gesellschaftlichen, wirtschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Sie erfordert gleichermaßen Anstrengungen von den eingewanderten Menschen und von der Aufnahmegesellschaft. Effektive Integrationskonzepte dürfen sich nicht auf den Spracherwerb beschränken. Eine zukunftsfähige Gesellschaft kann es sich nicht leisten, auf die Fähigkeiten und Ressourcen von Migranten, Flüchtlingen und anderen Minderheiten zu verzichten. Neben der Freiheit von Diskriminierung und einem gesicherten Aufenthalt sind politische Partizipationsrechte, der gleichberechtigte Zugang zu Bildung und Beschäftigung und der Schutz von Ehe und Familie Grundvoraussetzungen der Integration.

Welche Maßnahmen halten Sie für notwendig, um in der Politik und der Gesellschaft sowie im Bildungsbereich und auf dem Arbeitsmarkt Integration zu ermöglichen?

  • Treten Sie für eine Verfassungsänderung ein, damit alle rechtmäßig in Deutschland lebenden Migranten das aktive und passive kommunale Wahlrecht ausüben können?
  • Halten Sie die generelle Hinnahme der doppelten Staatsbürgerschaft für ein geeignetes Mittel, um die Integration zu erleichtern?
  • Welches Verfahren halten Sie für geeignet, um ehemaligen Deutschen (bei automatischem Verlust der deutschen durch die Annahme einer anderen Staatsangehörigkeit) die Wiedereinbürgerung zu ermöglichen?
  • Wie steht Ihre Partei zu Forderungen, den Ehegattennachzug zu Ausländern erst ab dem 21. Lebensjahr und nur unter der Voraussetzung von Sprachkenntnissen zuzulassen? Sind diese Forderungen aus Ihrer Sicht mit dem Grundgesetz und internationalen Menschenrechtsabkommen vereinbar?
  • Welche Qualifizierungsmaßnahmen sollen im Rahmen eines bundesweiten Integrationsprogramms entwickelt werden?
  • Wird Ihre Partei Maßnahmen ergreifen, um Kinder, die zweisprachig in Deutschland
    aufwachsen, schulisch und außerschulisch zu fördern und sich dafür einsetzen, die Bildungschancen von Migrantenkindern durch den interkulturellen Umbau der Schulen zu erhöhen?
  • Was wollen Sie tun, um Migranten den Zugang zu beruflicher Aus- und Fortbildung zu erleichtern und somit ihre Integrationschancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern?
  • Wie wollen Sie die interkulturelle Öffnung von Behörden und Verwaltung vorantreiben?

9. Einwanderung gestalten

Der von der Diskussion um das Zuwanderungsgesetz ausgegangene Reformimpuls, Einwanderung zu ermöglichen und zu gestalten, ist weitgehend zum Erliegen gekommen. Die Verhinderung von Migration ist in einer globalisierten Welt kein zukunftsweisender Ansatz. Globale Migration findet statt und muss gestaltet werden. In Deutschland ist allein schon aus demografischen Gründen eine Neuorientierung in der Einwanderungspolitik vonnöten. Fragen der Sicherung der Renten, der Gesundheitspolitik und der Finanzierung der Sozialsysteme stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit der schwierigen demografischen Struktur unserer Gesellschaft.

Kann Einwanderung nach Ihrer Auffassung dazu beitragen, die demografische und wirtschaftliche Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland günstig zu beeinflussen?

  • Ist Ihre Partei der Auffassung, dass zur sinnvollen Steuerung der Einwanderung in die Bundesrepublik Deutschland über das am 1. Januar 2005 in Kraft getretene Zuwanderungsgesetz hinaus gesetzliche Regelungen auf nationaler Ebene erforderlich sind?
  • Halten Sie die Schaffung von Gemeinschaftsregelungen über die Zulassung von arbeitsmarktorientierter Einwanderung auf europäischer Ebene für sinnvoll und auf welchen Feldern sollte eine Harmonisierung angestrebt werden?

10. Erweiterung der Europäischen Union

Am 1. Mai 2004 wurden 10 neue Mitgliedstaaten in die Europäische Union aufgenommen, deren vollständige Integration noch nicht abgeschlossen ist. Aufgrund bestehender Verträge sollen Rumänien und Bulgarien im Jahre 2007 der Europäischen Union beitreten. Am 3. Oktober 2005 sollen vereinbarungsgemäß die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei und zu einem noch unbestimmten Datum mit Kroatien aufgenommen werden. Die Grundvoraussetzung der Mitgliedschaft in der Europäischen Union ist die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien. Der in der Türkei eingeleitete Reformprozess ist im Bereich der Menschenrechte noch lange nicht abgeschlossen. Die Verhandlungen müssen dazu beitragen, die nach wie vor besorgniserregende Menschenrechtslage zu verbessern.

Wie beurteilen Sie gegenwärtig die menschenrechtliche Situation in den Ländern, deren Beitritt zur Europäischen Union für das Jahr 2007 vorgesehen ist und in den Kandidatenländern Türkei und Kroatien?

  • Mit welchen Perspektiven sollen am 3. Oktober 2005 die Beitrittsverhandlungen der Europäischen Union mit der Türkei aufgenommen werden? Gibt es aus Sicht Ihrer Partei über die Erfüllung der Kopenhagener Kriterien hinaus weitere Anforderungen, die auf dem Weg der Türkei zur Mitgliedschaft in der Europäischen Union erfüllt werden müssen?
  • Wie beurteilen sie gegenwärtig die Menschenrechtssituation, insbesondere die Lage der Minderheiten in der Türkei? Welche Konsequenzen hieraus sind Ihrer Auffassung nach für türkeistämmige Asylbewerber zu ziehen, die in Deutschland und anderen EU-Staaten Schutz beantragen?
  • Wie beurteilen Sie aktuell die Lage der Minderheiten, insbesondere der Roma in Rumänien und Bulgarien?
  • Welchen Stellenwert räumen Sie in den Beitrittsverhandlungen den bisher nicht ausreichenden Rechten auf Kollektivverhandlungen und dem Streikrecht sowie den Gestaltungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten der Sozialpartner und den Verbänden der Zivilgesellschaft ein?
  • Wird sich Ihre Partei dafür einsetzen, die Übergangsfristen für die Dienstleistungsfreiheit und Arbeitnehmerfreizügigkeit von Angehörigen der neuen EU-Mitgliedstaaten aufzuheben?
Wir treten für eine zukunftsfähige, weltoffene, demokratische und plurale Gesellschaft ein, die

  • Minderheiten nicht benachteiligt,
  • Flüchtlinge schützt,
  • Migration gestaltet und
  • Partizipation ermöglicht.

Wir erwarten von dem zukünftigen Bundestag und der Bundesregierung eine Politik, die diesen Zielen verpflichtet ist.


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