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PRO ASYL Presseerklärung | Press Release

18. Mai 1999

Flughafenasylverfahren für Minderjährige:
Liberale Praxis als Vorspiel zum Kinderknast?

PRO ASYL kritisiert Planungen für „kindgerechte
Unterbringungseinrichtung“ auf dem Rhein-Main-Flughafen

Als bauliches Bekenntnis zum Bruch internationaler Kinderschutzabkommen bewertet die Bundesweite Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL die nach Angaben des Bundesgrenzschutzes zur Zeit stattfindende Planung angeblich kindgerechter Unterbringungsmöglichkeiten im Flughafentransitbereich. Die Dauerinternierung von Minderjährigen am Flughafen lasse sich auf keinen Fall mit dem Haager Minderjährigenschutzabkommen und der UN-Kinderrechtskon-vention vereinbaren. BGS-Sprecher Klaus Ludwig hatte zuvor Informationen von PRO ASYL dementiert, daß unbegleitete minderjährige Flüchtlinge offenbar aufgrund einer Entscheidung von Bundesinnenminister Otto Schily aus dem Flughafenasylverfahren herausgenommen worden seien. Er verband dies mit dem Hinweis auf die bis Mitte nächsten Jahres zur Verfügung stehenden „kindgerechten Unterbringungsmöglichkeiten“. Geplant ist die Verlegung der gesamten Flüchtlingsunterkunft in den Bereich der früheren US-Airbase.

Die Kinderkommission des Deutschen Bundestages hatte erst am 23. April 1999 die Aussage der Regierungskoalition, man wolle die Bundesrepublik wieder zu einem kinderfreundlichen Land machen, beim Wort genommen und unter anderem kritisiert, daß unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wie Erwachsene das Flughafenverfahren durchlaufen müßten.

PRO ASYL Sprecher Heiko Kauffmann erinnerte daran, daß Flüchtlingskinder nach Inkrafttreten der sogenannten Flughafenregelung im Asylverfahrensgesetz zunächst nicht auf den Flughäfen festgehalten wurden. Dies sei erst durch einen Erlaß des damaligen Innenministers Kanther im Jahre 1994 geschehen und auf heftige Kritik deutscher Kinderschutzorganisationen gestoßen. Wenn der Bundesgrenzschutz die jetzige Praxis, wenigstens die unter 16-jährigen Kinder zeitnah in eine Aufnahmeeinrichtung außerhalb des Flughafens weiterzuleiten, als die humanitär bedingte Ausnahme bis zum Neubau angeblich kindgerechter Unterkünfte darstelle, so müsse man fragen, ob Bundesinnenminister Otto Schily tatsächlich den teuren und umständlichen Weg der Einrichtung einer Kinderunterkunft im Transit gehen wolle.

Heiko Kauffmann: „Wenn das BGS-Dementi stimmt, dann hat PRO ASYL Herrn Schily offenbar zuviel Kinderfreundlichkeit und politisches Durchsetzungsvermögen zugetraut. Den Auftrag aus der Koalitionsvereinbarung, das Flughafenverfahren im Lichte der Verhältnismäßigkeit zu überprüfen, kann er für Minderjährige unter 16 Jahren mit einem Federstrich umsetzen, indem er den Kanther-Erlaß aus dem Jahre 1994 zurücknimmt. Mit der Betreuung der Kinder in einer besonderen Aufnahmeeinrichtung außerhalb des Flughafens wäre Schily auf dem richtigen Weg. Entscheidet er sich aber dafür, den Bundesgrenzschutz zur Betreuungsorganisation im Flughafentransit aufzuwerten, der rechtlichen Kritik am Flughafenverfahren für Kinder lediglich bauliche Veränderungen gegenüberzustellen und die Kinder im Flughafen zu internieren, dann brüskiert er die Kinderkommission des Bundestages. Rot-Grün 2000 mit Flughafenkinderknast und BGS als Betreuungsorganisation – das ist undenkbar.“


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