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PRO ASYL Presseerklärung | Press Release

27. August 1999

30. August 1999: 5. Todestag von Kola Bankole

IPPNW – Ärzte in sozialer Verantwortung und
Flüchtlingsorganisation PRO ASYL kritisieren Ignoranz der Verantwortlichen
Gesamte Abschiebepraxis gehört auf den Prüfstand

Die Ärztinnen und Ärzte der IPPNW und die Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL erinnern an den 5. Todestag des Nigerianers Kola Bankole, der beim 6. Abschiebeversuch am 30. August 1994 in einer Lufthansa-Maschine am Frankfurter Flughafen an einem Knebel erstickte. IPPNW und PRO ASYL fordern erneut dazu auf, alle menschengefährdenden Abschiebepraktiken zu unterbinden und das gesamte System der Abschiebepraxis in Deutschland auf den Prüfstand zu bringen.

Der Sprecher von PRO ASYL, Heiko Kauffmann, erklärte dazu: „Die Abschiebepraxis ist der sichtbarste Ausdruck einer Politik, die auf Abwehr, Abschottung und Abschreckung zielt. Der einzelne Mensch in seiner Angst, Verzweiflung und Unsicherheit kommt dabei nicht mehr in den Blick. Der Vorrang des Menschenwürdegebots muss aber auch für alle Maßnahmen und angewandten Mittel von Polizei und Bundesgrenzschutz gelten, das heißt, jeder Gebrauch von Zwang und jeder Einsatz von Zwangsmitteln muss da sein Ende haben, wo das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit es gebieten.“

In Deutschland und anderen europäischen Ländern seien seit 1991 sieben Todesfälle durch Gewahrsamserstickungen infolge zwangsweise durchgeführter Abschiebungen bekannt geworden. In keinem der bundesdeutschen Fälle, in denen man Knebelungen angewendet habe, sei gegen die beteiligten Beamten Anklage erhoben worden. „Gerichtsmediziner haben fahrlässig oder konsequent wissenschaftliche Untersuchungsergebnisse zu Gewahrsamserstickungen, ‚Sudden In-Custody Deaths‘, ignoriert“, erklärte Claus Metz, Frankfurter IPPNW-Mitglied. „Auch die von Bundesinnenminister Schily nach dem Erstickungstod von Aamir Ageeb im Juni 1999 erlassenen neuen Richtlinien bieten keine Gewähr, dass künftig Abschiebungserstickungen ausgeschlossen werden können, da auch in der Vergangenheit Knebelungsverbote unbeachtet blieben.“

Zwangsweise Abschiebungen in Staaten mit prekärer Menschenrechtssituation führten bei Abzuschiebenden zwangsläufig zu Verzweiflungsreaktionen. Kauffmann erinnerte daran, dass sich seit der Änderung des Asylrechts 1993 über 30 Menschen in Abschiebehaft oder aus Angst vor ihrer Abschiebung das Leben genommen hätten. Beide Organisationen rufen Ärztinnen und Ärzte auf, sich nicht mittelbar oder unmittelbar an zwangsweisen Abschiebungen zu beteiligen. Abschiebehilfe sei mit ärztlicher Ethik nicht zu vereinbaren. Aber auch für alle anderen an Abschiebungen beteiligten Personen müsse gelten: „Der Zweck darf nicht jedes Mittel heiligen“. Auch der Hinweis auf den vermeintlichen Sicherheitsanspruch oder die Belange des Staates dürfe nicht zum Verlust der Sicherheit bzw. zur Gefährdung von wehrlosen Menschen führen.


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