PRO ASYL Presseerklärung | Press Release
19. August 1999
Zweifelhafte Methoden im Umgang mit traumatisierten Bosnien-Flüchtlingen
Zweifelhafte Methoden im Umgang mit traumatisierten Bosnien-Flüchtlingen
Landesarzt gutachtet per Ferndiagnose nach Aktenlage
PRO ASYL: Eklatanter Verstoß gegen ärztliche Ethik
Sicherer Aufenthaltsstatus für Traumatisierte nötig
- Zweifelhafte Methoden im Umgang mit traumatisierten Bosnien-Flüchtlingen
Landesarzt gutachtet per Ferndiagnose nach Aktenlage
PRO ASYL: Eklatanter Verstoß gegen ärztliche Ethik
Sicherer Aufenthaltsstatus für Traumatisierte nötig - Doubtful methods in the treatment of traumatised Bosnian refugees
Physician of Hesse act as an expert by remote diagnosis referring only to the medical dossier
PRO ASYL: Serious violation of medical ethic
Safer residence status for traumatised people necessary
Traumatisierte Flüchtlinge aus Bosnien und Herzegowina sind nach einem Beschluss der Innenministerkonferenz von einer zwangsweisen Rückführung in ihr Heimatland weiterhin ausgenommen. Ihnen steht eine Duldung zu. Der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL liegen jedoch zunehmend Hinweise vor, dass vonseiten der Ausländerbehörden versucht wird, diese Regelung leerlaufen zu lassen und die von den Folgen des Bosnienkrieges mit am schwersten betroffene Gruppe dennoch loszuwerden. PRO ASYL hat in einem Fall den Menschenrechtsbeauftragten der Ärztekammer eingeschaltet. Welch zweifelhafte Methoden angewendet werden, um ein sicheres Bleiberecht für traumatisierte Flüchtlinge zu verhindern, verdeutlicht folgender Einzelfall:
Das Ehepaar C. floh im Frühjahr 1993 während des Bosnienkrieges in die Bundesrepublik Deutschland. Nachdem die Familie über Jahre hinweg Duldungen beziehungsweise Aufenthaltsbefugnisse hatte, wurden weitere Anträge auf Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung im Juni 1998 abgelehnt und die Abschiebung angedroht. Der zunächst eingeschaltete Anwalt teilte der Ausländerbehörde mit, dass Mitglieder der Familie C. traumatisiert sind. Im Folgenden wurden psychiatrische Stellungnahmen einer Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie vorgelegt. Der Landkreis Offenbach erklärte sich daraufhin Ende Oktober 1998 bereit, mit weiteren Maßnahmen bis zur Vorlage eines amtsärztlichen Gutachtens zu warten. Im Dezember 1998 legte der sozialpsychiatrische Dienst des Kreisgesundheitsamtes der Ausländerbehörde das Ergebnis der Untersuchung vor und diagnostizierte bei Herrn C. eine posttraumatische Störung mit erheblichem Krankheitswert. Herr C. leide unter Alpträumen, Tinnitus, Appetitstörungen und denke an Selbstmord. Bei Frau C., die schilderte, von serbischer Militärpolizei bedroht und misshandelt worden zu sein, wird ebenfalls eine posttraumatische Störung mit erheblichem Krankheitswert diagnostiziert. Ernstzunehmende Suizidgefährdung liege vor, so dass eine weitere Behandlung nötig sei. Eine Rückführung nach Bosnien sei nicht zu verantworten.
Im Rahmen eines gleichzeitig laufenden Petitionsverfahrens der Familie taucht plötzlich eine gutachterliche Stellungnahme des leitenden Arztes beim Hessischen Landesamt für Versorgung und Soziales auf. Der hat die Familie niemals leibhaftig gesehen geschweige denn untersucht, traut sich aber im Rahmen einer „aktenmäßigen gutachterlichen Stellungnahme“ eine Ferndiagnose zu. Darin behauptet er, die vorangegangenen Atteste beschrieben lediglich „ganz undramatisch eine psychische Belastung durch die Entwurzelung (Verlust der Heimat) sowie Belastungen durch die Kriegserlebnisse.“ Es bleibe anzumerken, „daß die Betroffenen Kriegsbelastungen ausgesetzt waren, die im allgemeinen die Zivilbevölkerung durchleiden mußte.“ Weiter heißt es in dem Ferndiagnose-„Gutachten“: Die geschilderten Symptome seien nicht erfolgversprechend therapierbar, solange die Furcht vor der Rückführung bestünde. Eine ernstzunehmende Suizidalität könne er nicht erkennen. „Dies schließt nicht aus, daß die Betroffenen sich in einer seelischen Krise befinden wegen der angedrohten Rückführung und Suizidalität zur Abwehr von Zwangsmaßnahmen bekunden.“ Im Klartext: Da man die wahrnehmbaren Symptome angeblich nicht therapieren kann, solange die Furcht vor der Rückführung besteht, wäre die Abschiebung die adäquate Einleitung der Therapie.
Der Sprecher von PRO ASYL, Heiko Kauffmann, bezeichnete diese Stellungnahme des leitenden Arztes beim Hessischen Landesversorgungsamt als unverantwortliche Schnelldiagnose nach Aktenlage. „Dies ist ein Fall für den Menschenrechtsbeauftragten der Ärztekammer; traumatisierten Flüchtlingen, die man selber nicht einmal gesehen hat, ‚Simulation‘ zu unterstellen, ist ein eklatanter Verstoß gegen die Verantwortung des Arztes. Ärztliches Handeln hat sich ausschließlich darauf zu konzentrieren, Gefahren für Leib und Leben abzuwenden. Sich mit diesen zweifelhaften Methoden zum Gehilfen von Ausländerbehörden bei Abschiebungen zu machen, ist mit der ärztlichen Ethik nicht vereinbar.“
Laut PRO ASYL handelt es sich nicht um den ersten Fall, in dem ein Landesarzt nach Aktenlage gutachtet. Bei der bosnischen Familie R. aus dem Main-Kinzig-Kreis habe am Ende einer ähnlichen „Diagnostik“ die Abschiebung gestanden.
PRO ASYL Sprecher Heiko Kauffmann: „Der Humbug hat Methode. In fast allen Bundesländern stehen traumatisierte Bosnierinnen und Bosnier, also Menschen mit erheblichen psychischen Störungen, mit dem Rücken zur Wand. Anstatt ihnen großzügig ein für die Behandlung notwendiges längerfristiges Bleiberecht einzuräumen, wird versucht, die Betroffenen zu Simulanten zu stempeln.“
PRO ASYL hatte bereits den zugrundeliegenden Beschluss der Innenministerkonferenz aus dem Jahre 1995 als den ungeeigneten Versuch kritisiert, den Begriff der Traumatisierung bürokratisch zu definieren. Traumatisiert kann demnach sein, wer sich mindestens seit dem 16. Dezember 1995 in ärztlicher Behandlung befand.
Kauffmann: „Der jetzt stattfindende Kleinkrieg gegen die Seelen der Menschen war absehbar. Die Innenministerkonferenz hat trotz vielfacher Problemanzeigen nicht reagiert. Der Versuch, Traumatisierte in Opfer allgemeiner Kriegsereignisse umzudefinieren und sie schließlich per Ferndiagnose zur Abschiebung freizugeben, ist politisch gewollt. Das Versprechen der rot-grünen Regierungskoalition, traumatisierten Flüchtlingen und Überlebenden von Folter die erforderliche Hilfe nicht zu versagen, ist auf dem Prüfstand. Ein Rechtsstaat, der das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit ernst nimmt, muss Traumatisierten ein sicheres Bleiberecht gewähren.