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PRO ASYL Presseerklärung | Press Release

11. März 2004

Zuwanderungsgesetz: Union sattelt bei Sicherheitsfragen drauf

Verdachtsausweisungen sind verfassungswidrig
PRO ASYL: Europäische Menschenrechtskonvention nicht unterlaufen!

Nach Pressemeldungen satteln CDU/CSU in den derzeitigen Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetz kräftig drauf. Obwohl schon der jetzige Entwurf eine Vielzahl inakzeptabler Verschärfungen enthält, geht es der Union jetzt darum, „terrorismusverdächtige Ausländer“ leichter abschieben zu können. Dabei handelt es sich keineswegs um eine neue Forderung der Union. Bereits bei den Verhandlungen um das Terrorismusbekämpfungsgesetz nach dem 11. September 2001 war die Ausweisung auf Verdacht ein Thema. PRO ASYL erinnert daran, dass das Ansinnen damals auf heftige Proteste von Menschenrechtsorganisationen und der Öffentlichkeit stieß. Es scheiterte auch daran, dass bereits das Justizministerium die geplante Regelung als verfassungswidrig eingestuft hatte.

Die Verdachtsausweisung ist unverhältnismäßig. Sie würde die rechtsstaatliche Unschuldsvermutung, nach der jeder als unschuldig zu gelten hat, so lange nicht das Gegenteil bewiesen ist, aushebeln. Wer Ausländer aufgrund eines bloßen Verdachts rechtlos stellen will, der leistet einer Erosion des Rechtes Vorschub. Die Verdachtsausweisung wäre die deutsche Variante des US-Modells von Guantanamo.

Die Ausweisung wegen des bloßen Terrorismusverdachts ist auch mit der Europäischen Menschenrechtskonvention nicht vereinbar. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) gilt der Abschiebungsschutz des Artikels 3 EMRK absolut. Dies gilt selbst im Falle eines öffentlichen Notstands, der zur Zeit in Deutschland nicht gegeben ist. Der Unions-Vorschlag stellt eine Art Notstandsgesetzgebung auf Vorrat dar – unter Missachtung des absoluten Menschenrechtsschutzes der EMRK.

PRO ASYL mahnt: Weitere Verschärfungen des Zuwanderungsgesetzes im Vermittlungsausschuss sind nicht hinnehmbar. Der absolute Menschenrechtsschutz der EMRK ist nicht verhandelbar. Fundamentale Menschenrechtsfragen dulden keine Formelkompromisse.


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