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06.03.1997

Zum Internationalen Frauentag 1997:
Kampagne „Verfolgte Frauen schützen!“ gestartet


Der Deutsche Frauenrat und PRO ASYL stellen heute bei einem Pressegespräch in der Bundespressekonferenz in Bonn ihre Kampagne „Verfolgte Frauen schützen!“ vor.

Die Kampagne wird gemeinsam mit Gewerkschaften, Kirchen und Wohlfahrtsverbänden zum Internationalen Frauentag 1997 gestartet. In ihrem Aufruf appellieren die Organisationen an den Deutschen Bundestag, die Bundesregierung und die Regierungen der Länder, verfolgten Frauen in Deutschland Schutz zu geben. Vorhandene Gesetze müßten so ausgelegt werden, daß Frauen im Falle geschlechtsspezifischer Verfolgung Asyl gewährt wird. Im Ausländergesetz müsse klargestellt werden, daß auch eine Verfolgung aus geschlechtsspezifischen Gründen ein Abschiebungshindernis darstellt.

Der Deutsche Frauenrat und PRO ASYL kritisieren, daß frauenspezifische Fluchtgründe im Asylverfahren nur ungenügend berücksichtigt und die Verfolgung von Frauen allzu oft bagatellisiert oder als „nicht politisch“ eingestuft würde. Anhand von exemplarischen Einzelfällen belegen die Organisationen, daß Frauen in Deutschland vielfach der Schutz verweigert wird. Einer Albanerin aus Kosova beispielsweise, die von einem Polizisten vergewaltigt wurde, wurde der Asylantrag mit der Begründung abgelehnt, dies sei eine „bloße Belästigung“, keine politische Verfolgung.

Eine alleinstehende Lehrerin mit Kindern zwangen die Taliban-Milizen in Afghanistan im Jahre 1996, ihren Beruf aufzugeben. Auch sie scheiterte im Asylverfahren. Denn es könne nicht „Aufgabe der bundesdeutschen Asylbehörden sein, die religiösen Gebräuche und Gepflogenheiten anderer Länder zu kritisieren“.

Der Deutsche Frauenrat und PRO ASYL fordern das Auswärtige Amt auf, in seinen Lageberichten sorgfältiger auf die spezifische Situation von Frauen einzugehen, damit dem Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge Informationen zu geschlechtsspezifischer Verfolgung von Frauen vorliegen. In den meisten Lageberichten werde jedoch einfach behauptet, geschlechtsspezifische Verfolgungstatbestände gebe es nicht.

  • Im Lagebericht zu Afghanistan vom 2. November 1995 heißt es beschönigend: „Vor allem in den von den Taliban kontrollierten Gebieten sind die Rechte der Frauen stark beeinträchtigt.“
  • Bezüglich der Türkei, wo viele Frauen in Polizeigewahrsam gefoltert und sexuell mißhandelt werden, behauptet das Auswärtige Amt am 13. August 1996: „Geschlechtsspezifische Menschenrechtsverletzungen von erheblicher Intensität sind nicht bekannt.“
  • Im Bericht zur Lage in Zaire vom 12. November 1996 findet sich überhaupt keine Auseinandersetzung mit der Frage geschlechtsspezifischer Menschenrechtsverletzungen. Dies ist unverständlich vor dem Hintergrund der Tatsache, daß Armee und Mobututreuen Sicherheitskräften immer wieder Erpressungen und Vergewaltigungen von Frauen vorgeworfen werden.

Die Kampagne „Verfolgte Frauen schützen!“ ist auf die Dauer eines Jahres angelegt. Veranstaltungen sind u.a. vorgesehen zum Tag des Flüchtlings am 3. Oktober und zum Tag der Menschenrechte am 10. Dezember. Eine Unterschriftenaktion soll bis zum Internationalen Frauentag 1998 durchgeführt werden. Der Aufruf „Verfolgte Frauen schützen!“ wurde an mehr als 30.000 Multiplikatoren aus Kirchen, Gewerkschaften, Wohlfahrts- und Menschenrechtsorganisationen und Initiativgruppen zum Internationalen Frauentag 1997 versandt.

gez. Hanne Pollmann gez. Heiko Kauffmann

Geschäftsführerin des Sprecher von PRO ASYL

Deutschen Frauenrates

Für Nachfragen und Interviewwünsche ist Frau Pollmann unter der Telefonnummer 0228/22 30 00 ab 14.00 Uhr, Herr Kauffmann unter 02132/76 04 87 ab 14.30 Uhr erreichbar.

PS.: Das Faltblatt „Verfolgte Frauen schützen!“ und der Unterschriftenaufruf können bei PRO ASYL per Fax angefordert werden (Fax-Nr. 069/23 06 50).


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