Wie kann die katholische Kirche dem Asylkompromiß zustimmen?
Als mit der Wächterfunktion der Kirche kaum mehr vereinbar wertet Herbert Leuninger von „Pro Asyl“ die Zustimmung des Kommissariates der Katholischen Bischöfe in Bonn zum Asylkompromiß von CDU/CSU, SPD und FDP. Erste Analysen zeigten, daß sich die Bundesrepublik unter formaler Wahrung des Grundrechts auf Asyl gegenüber Flüchtlingen möglichst umfassend abzuschotten gedenkt.
„Pro Asyl“ sieht einen tiefen Widerspruch zwischen diesem Ziel und den Forderungen der jüngsten Erklärung aus dem Vatikan. Rom kritisiert die Tendenz als besorgniserregend, daß politische Entscheidungen getroffen werden, die darauf abzielen, die Zahl der Asylsuchenden möglichst niedrig zu halten und Anträge auf Asyl zu erschweren. Die Katholische Weltkirche verlangt, das geltende Asylrecht auszuweiten und die Genfer Flüchtlingskonvention auf bisher nicht geschützte Gruppen von Flüchtlingen auszudehnen. Jede Person, so heißt es in der römischen Erklärung, die sich in Gefahr befindet, und sich als solche an der Landesgrenze zu erkennen gibt, hat ein Recht auf Schutz. Genau dieses würde nach den jüngsten Vorstellungen aus Bonn nicht mehr gewährleistet sein.
Kennt das Katholische Kommissariat diese Erklärung nicht oder nimmt man in Bonn Rom nicht mehr ganz ernst? Dies fragt Herbert Leuninger in seiner Stellungnahme.