PRO ASYL Presseerklärung | Press Release
1. Januar 1999
„Weichen stellen für eine humane Flüchtlingspolitik!“
PRO ASYL fordert Gesetzesinitiative zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und Rücknahme des „Blüm-Erlasses“
- PRO ASYL fordert Gesetzesinitiative zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes und Rücknahme des „Blüm-Erlasses“
„Weichen stellen für eine humane Flüchtlingspolitik!“ - PRO ASYL demands a Initiative for the Abolition of the Act on Benefits for Asylum seekers and Withdrawal of the „Bluem-Regulation“
„Set of the Course for a Humane Refugee Policy!“
PRO ASYL ruft Politik und Gesellschaft auf, 1999 – im letzten Jahr des ‚Jahrhunderts der Flüchtlinge‘ – die Weichen für eine humane Flüchtlingspolitik an der Schwelle des neuen Jahrtausends zu stellen“, erklärte PRO ASYL-Sprecher Heiko Kauffmann zum Jahreswechsel: „Eine Asylpolitik, die vom Geist der Abwehr, Ausgrenzung und Kriminalisierung schutzsuchender Menschen getragen wird, gefährdet das Verhältnis und die Zukunft von Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Menschenrechten.“
Im 50. Jahr des Bestehens der Grundrechte sei daher neben der Rückkehr zu den Standards des internationalen Flüchtlingsrechts auch ein tiefgreifendes Umdenken über einen grundrechtskonformen und menschenwürdigen Umgang mit Flüchtlingen in Deutschland erforderlich.
Deshalb fordert PRO ASYL die Bundesregierung und Bundesarbeitsminister Walter Riester auf, 1999 eine Gesetzesinitiative zur Abschaffung des Asylbewerberleistungsgesetzes vorzulegen, da es gegen das Gleichheits- und Menschenwürdegebot des Grundgesetzes verstoße.
„Das – die Sozialpolitik der Ära Kohl kennzeichnende – Prinzip der Spaltung und Entsolidarisierung der Gesellschaft hat dazu geführt, daß vor allem Flüchtlinge zu Menschen zweiter Klasse degradiert wurden. Der Staat trägt durch Ungleichbehandlung und Diskriminierung von Flüchtlingen, Ausländerinnen und Ausländern erhebliche Mitverantwortung am Entstehen von fremdenfeindlichen und rassistischen Stimmungen“, erklärte Kauffmann.
Ein erster Schritt – so der Appell von PRO ASYL an Bundesarbeitsminister Riester – wäre die deutliche Anpassung der Leistungen für Asylbewerber an die gestiegenen Lebenshaltungskosten rückwirkend zum 1. Januar 1999 nach § 3 Abs. 3 Asylbewerberleistungsgesetz: „Diese nach dem Gesetz vorgeschriebene jährliche Anpassung ist seit Inkrafttreten des Gesetzes 1993 ’systematisch‘ von der Vorgängerregierung vergessen worden, was die Armut und existentielle Not der Flüchtlinge zusätzlich verschärft hat. Deshalb liegt der Mindesterhöhungsbedarf der Grundleistungen nach dem Gesetz bei 4%.“
Weiterhin fordert PRO ASYL die Rücknahme des „Blüm-Erlasses“ vom Mai 1997, nach dem allen Flüchtlingen, die nach dem 15. Mai 1997 in die Bundesrepublik eingereist sind, eine Erwerbstätigkeit grundsätzlich untersagt wurde. Diese Maßnahme führe faktisch zu einem langjährigen Arbeitsverbot für Asylsuchende und verstärke fremdenfeindliche Vorurteile in der Bevölkerung.
PRO ASYL ruft die Bürgerinnen und Bürger auf, sich im 50. Jahr der Grundrechte für die Verwirklichung einer sozialen und humanen Demokratie einzusetzen und nicht zuzulassen, daß Menschen in Deutschland weiterhin ausgegrenzt werden.