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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRÄSENTATION 2004 :::

Die EU auf dem Weg zu einem gemeinsamen Asylrecht

Europa ohne Flüchtlinge

EU: Rat
Inneres und Justiz
1999-2004

französischer, deutscher und britischer Innenminister

Ministerrat Inneres und Justiz

Die EU auf dem Weg zu einem gemeinsamen Asylrecht

Seit Mai 1999 ringen die Innenminister der EU um gemeinsame Mindeststandards im Asyl- und Einwanderungsrecht. Die EU-Mitgliedstaaten verpflichteten sich, bis Mai 2004 in zentralen Feldern des Asylrechts Mindeststandards zu beschließen.

Alle asylrechtlichen Beschlüsse gelten auch für die zehn neuen EU-Mitgliedstaaten.

Rückblick: Gute Ansätze aus Brüssel

Zwischen Dezember 1999 und September 2001 veröffentlichte die EU-Kommission Vorschläge zu

  • Asylverfahren,
  • sozialen Aufnahmebedingungen,
  • Familienzusammenführung,
  • Flüchtlingsbegriff und
  • ergänzenden Schutzformen.

Diese Baupläne für ein gemeinsames Asylsystem sorgten in Europa zum Teil für Furore, weil Brüssel einen höheren Mindeststandard anstrebte als den kleinsten gemeinsamen Nenner der existierenden Asylpraktiken.

Die Umsetzung der Kommissionsvorschläge in der EU hätte zumindest einen partiellen Bruch mit der restriktiven Asylpolitik der 90er Jahre bedeutet, die „Harmonisierung“ zur Metapher für einen Wettlauf der Restriktionen zwischen den EU-Mitgliedstaaten machte.

Die wechselseitigen Inspirationen bei Gesetzesverschärfungen

In den zähen Verhandlungen zeigen die meisten Innenminister keinerlei Bereitschaft, restriktive Asylgesetze aufzugeben.

Schlimmer noch: Während über gemeinsame Standards gestritten wird, schaffen die Nationalstaaten bereits neue Fakten.

In nahezu allen Mitgliedstaaten fanden und finden grundlegende Veränderungen des Asylrechts statt.

Der Grundtenor:

  • schnellere Asylverfahren,
  • mehr Lager,
  • längere Abschiebungshaft,
  • effizientere Abschiebungspraktiken,
  • teilweiser oder völliger Ausschluss von Sozialleistungen.

Mit den neuen Gesetzen unterm Arm kehren die Innenminister an den Brüsseler Verhandlungstisch zurück und verwässern den jeweils aktuellen Richtlinienentwurf weiter.

Man inspiriert sich wechselseitig bei den Gesetzesverschärfungen und einigt sich auf EU-Ebene schnell und verbindlich auf Maßnahmen, die den Fluchtweg nach Europa versperren.

Deutsche Blockadepolitik auf allen Ebenen

Im Kreis der Blockierer nimmt die Bundesrepublik Platz eins ein: Kein Land setzte sich so vehement für das alles blockierende Einstimmigkeitsprinzip ein und nutzt es so weidlich aus, um anvisierte höhere europäische Standards auf deutsches Niveau abzusenken. (…)

Die Bundesregierung unter Helmut Kohl setzte bei den Verhandlungen über den Amsterdamer Vertrag das Einstimmigkeitsprinzip und das bloße Anhörungsrecht des Europäischen Parlamentes maßgeblich durch.

Im Vertrag von Nizza verhinderte die rot-grüne Bundesregierung den automatischen Übergang zu Mehrheitsentscheidungen und zu realen Mitentscheidungsrechten des Europäischen Parlaments im Asylrecht.

(Analyse von Karl Kopp, PRO ASYL)

EU: Prozess der Harmonisierung


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