Wahlkämpfer Lafontaine
auf Späths und Streibls Spuren
Auf Späths und Streibls Spuren wandeln sieht die Arbeitsgemeinschaft „Pro Asyl“ SPD-Kanzlerkandidaten Lafontaine, wenn er das Grundrecht auf Asyl einzuschränken gedenkt.
Nicht anders sei seine Zustimmung der CDU/CSU gegenüber zu bewerten, durch einen Gesetzesvorbehalt dem Artikel 16 Grundgesetz seine bedingungslose Geltung zu nehmen. „Damit ist die Substanz dieses Grundrechts getroffen“, so „Pro Asyl“-Sprecher Herbert Leuninger.
Ein Gesetzesvorbehalt („Das Nähere regelt ein Gesetz“) gestatte es einfachen Mehrheiten im Bundestag, je nach politischer Stimmungslage Menschen nicht nur aus Polen, wo sicher keine politische Verfolgung mehr herrsche, sondern gerade aus Kriegs- und Krisenländern an der Stellung eines Asylantrages zu hindern und sie einfach an der Grenze zurückzuschicken. Die Zuwanderung von Polen müsse als eine delikate politische Aufgabe gewertet werden, die nicht durch die Änderung des Grundgesetzes, sondern evt. durch Einwanderungskontingente zu lösen wäre. Außerdem biete das Asylverfahrensgesetz die Möglichkeit, unbegründete Asylanträge wirkungsvoll zurückzuweisen.
Artikel 16 unseres Grundgesetzes, den die Verfassungseltern ohne irgendeine Bedingung in den Grundrechtsteil übernommen hätten, gehöre zum besten, was die Bundesrepublik gesetzgeberisch nach 1945 hervorgebracht habe. Sie habe damit sogar einen Standard in Sachen Menschenrecht gesetzt, der von der internationalen Staatengemeinschaft erst noch einzuholen sei. „Unsere Geschichte und die gemeinsame Zukunft Deutschlands verlangen, daß dieser Pfeiler der Verfassung nicht zum Einsturz gebracht wird“, so „Pro Asyl“.
Sollte die SPD tatsächlich im Bundesrat und im Bundestag einem Gesetzesvorbehalt zustimmen, wäre dies nicht nur ein Umfallen gegenüber der bisher eindeutig durchgehaltenen Position sondern geradezu ein Verrat an unserer historischen Verantwortung gegenüber Flüchtlingen.
Leuninger macht Lafontaine auf den offensichtlichen Widerspruch aufmerksam, der darin besteht, daß er für Art. 16 Grundgesetz einen Gesetzesvorbehalt akzeptiere, während es die SPD derzeit vehement ablehne, die Aufnahme des Umweltschutzes in das Grundgesetz mit einem solchen Vorbehalt zu versehen. Damit würde nach der SPD nämlich der Schutz der Umwelt verfassungsrechtlich nicht wirklich gesichert.