SZ vom 23. Mai 2003
Vom Ende der Privatheit
Report warnt vor Überwachung in Bett, Bus und Büro
Von Helmut Kerscher
siehe auch: Grundrechte-Report 2003
Das Geburtstagkind Grundgesetz ist krank – nicht lebensbedrohlich, aber in wesentlichen Funktionen gefährdet. Bei einem Organ hat ein Experte gar einen „Totalverlust“ diagnostiziert: Das Brief- und Fernmeldegeheimnis „darf man getrost abschreiben“, schreibt der frühere Bundesverfassungsrichter Jürgen Kühling im neuen „Grundrechte-Report“, den sieben Bürgerrechtsvereinigungen vor dem Verfassungstag in Karlsruhe vorstellten. Inzwischen werde „buchstablich jedes Telefonat abgehört“, sei es durch legale Maßnahmen staatlicher Behörden oder durch fremde Geheimdienste. „Dem Telefon vertrauen nur noch Ahnungslose“, sagte der jetzt als Rechtsanwalt arbeitende Kühling.
Bei der Präsentation des „alternativen Verfassungsschutzberichtes“ erinnerte er an die Rasterfahndung nach dem 11. September 2001. Die damals erhobenen Datenbestände über Moslems hätten zwar „Null Ergebnis“ gebracht, seien aber bis heute nicht gelöscht. Alarmierend fand Kühling auch die in Thüringen eingeführte Telefonüberwachung durch die Polizei ohne Einschaltung eines parlamentarischen Kontrollgremiums. Generell seien die Befunde des „Grundrechte-Reports“ deprimierend wie eh und je. Die Freiheitsrechte würden mit dem Argument der Sicherheit zunehmend eingeschränkt. Es gebe aber nun einmal keinen vollkommenen Schutz vor Verbrechen; die Verschärfungen des Strafrechts und des Strafvollzugs seien „absoluter Quatsch“.
Lohn der Anpassung
In seinem Beitrag in dem Sammelband beschreibt Kühling das Ende der „Privatheit“: Die „E-Mail- und Handy-Kommunikation werde überwacht, die eigenen vier Wände seien nicht mehr vor Lauschangriffen, Versammlungen nicht mehr vor V-Leuten sicher; Benutzer von Internet und Kreditkarten sowie Kunden von Banken und Bahn würden erfasst; im öffentlichen Raum spähten und speicherten Videokameras. „Nur wer in Beruf und Bett völlig angepasst lebt“, könne Sicherheitsüberprüfungen einigermaßen zuversichtlich entgegensehen, sagte Kühling. Aufsässige Bürger wie Globalisierungsgegner würden umfassend überwacht, Randgruppen diskriminiert. Der Ex-Verfassungsrichter sieht in der Realität einen klaren Widerspruch zu den „Verheißungen des Volkszählungsurteils“ von 1983. So könne heute niemand mehr zuverlässig sagen, wo überall seine persönlichen Daten gespeichert seien, und wer sie auf Knopfdruck abrufen könne.
Freund hört mit
Privatheit sei aber kein Luxusartikel, sie gehöre zu den Strukturbedingungen einer funktionierenden Demokratie wie die Meinungs- und Pressefreiheit. Im Familien- und Freundeskreis, an Stammtischen und in „Bett, Bus und Büro“ entstehen für Kühling die Tendenzen der öffentlichen Meinung, keimten Werturteile, Kritik und Protest. Grundbedingung sei der ungenierte Austausch, „die Freiheit zu schmähen und zu preisen“.
Die Freiheitsrechte sieht Kühling nicht nur vom deutschen Staat bedroht, sondern auch von großen Wirtschaftsunternehmen sowie von Geheimdiensten anderer Staaten. Deshalb sei es an der Zeit, vom Staat dessen Schutzpflicht einzufordern und ihn auch als Verbündeten wahrzunehmen, wo es um den Kampf für die Verwirklichung von Menschenwürde und Freiheitsrechten gehe.
Konkret verlangte er, offenkundig mit Blick auf den US-geführten Spionageverbund Echelon: „Der Staat muss seine Bürger vor den Abhörpraktiken der ausländischen Geheimdienste schützen, keinesfalls darf er sie fördern, indem er die dafür erforderlichen technischen Einrichtungen auf unserem Territorium duldet.“ Zu den Schwerpunkten des diesjährigen „Grundrechte-Reports“ zählt erneut die Situation von Asylbewerbern.
Bernd Mesovic von Pro Asyl kritisierte besonders die auch im europäischen Vergleich „exzessiv lange“ Dauer der Abschiebehaft sowie die Einrichtung von „Ausreisezentren“ für Menschen ohne Papiere. „Wir produzieren Hoffnungslosigkeit“, sagte Mesovic.
