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13.01.1997

Visumspflicht für Ausländerkinder:
PRO ASYL: Bundesregierung konterkariert
alle Bemühungen um Verbesserungen
Veto gegen Kanthers Handstreichverfahren gefordert


„Die Bundesregierung konterkariert alle Bemühungen um eine Verbesserung der Situation von unbegleiteten Flüchtlingskindern!“ Dies erklärte Heiko Kauffmann, Sprecher der Bundesweiten Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge PRO ASYL, zur Einführung der Visumspflicht auch für Kinder aus den ehemaligen Anwerbestaaten Jugoslawien, Türkei, Marokko und Tunesien.

PRO ASYL fordert von den im Bundestag vertretenen Parteien, vom Bundesrat und dem Innenausschuß ein „eindeutiges Veto“ gegen Kanthers Handstreichverfahren. Während UNO-Gremien bereits mehrfach die rigide Umgehung der Bestimmungen der UN-Kinderrechtskonvention für Flüchtlings- und MigrantInnenkinder durch Deutschland kritisiert hätten, setze der Innenminister diesem Skandal nun durch seinen Runderlaß „zur Wahrung öffentlicher Interessen“noch eins drauf. Der staatliche Umgang mit Flüchtlings- und MigrantInnenkindern, so Kauffmann, stelle alles auf den Kopf, was nach der UN- Kinderrechtskonvention oder dem Kindschaftsrecht unter den Begriff „Wohl des Kindes“ als oberstes Prinzip formuliert sei.

Dabei ignoriere Kanther nicht nur die besonderen staatlichen Schutz-und Fürsorgepflichten für Minderjährige nach der Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen, die auch Deutschland zu einer Anpassung seines Asyl- und Ausländerrechtes an diese Normen verpflichteten; die Bundesregierung mißachte auch Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, das Behörden und Gerichte gemahnt habe, bei der Behandlung von nicht-deutschen Kindern nicht einseitig einer asyl- und ausländerrechtliche Betrachtungsweise zu folgen, sondern die Schutzpflicht des Staates als Anlaß für eine „besondere Berücksichtigung des Kindeswohls“ zu beachten (AZ 2 BVR 2084 /94). Kanther mißachte auch die einhellige Meinung aller Experten und schlage selbst die Initiativen des Innenausschusses in den Wind, der vor genau einem Jahr eine Anhörung mit dem Ziel der Verbesserung des Rechtsstatus von Flüchtlingskindern durchgeführt habe.


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