PRO ASYL Presseerklärung
25. März 2003
Vierter Abschiebeversuch eines angolanischen Staatsangehörigen
dieses Mal per Charterflug
PRO ASYL fordert von BMI und BGS: Keine Abschiebung um jeden Preis
- Vierter Abschiebeversuch eines angolanischen Staatsangehörigen
dieses Mal per Charterflug
PRO ASYL fordert von BMI und BGS: Keine Abschiebung um jeden Preis - Fourth attempt of deportation of an Angolan nationalThis time via charter flightPRO ASYL demands from Home Ministry and Federal Border Police: No deportation come what may
Dem angolanischen Staatsangehörigen Miguel M. droht der vierte Abschiebeversuch ins Herkunftsland. Der abgelehnte Asylbewerber hat sich in der Vergangenheit bereits gegen Abschiebungsversuche zur Wehr gesetzt – aus Angst vor einer Inhaftierung unmittelbar nach seiner Ankunft in Luanda. Der bislang letzte Versuch scheiterte an der Weigerung eines Piloten, den gefesselten Herrn M. zu befördern.
Miguel M. stammt aus der Enklave Cabinda, die zu Angola gehört. Er ist Mitglied der Organisation FLEC-FAC, die sich für die Unabhängigkeit Cabindas einsetzt und deshalb von der Zentralregierung bekämpft wird. Als Mitglied der FLEC-FAC in Angola gefährdet, gelang Miguel M. 1997 die Flucht nach Deutschland, wo er einen Asylantrag stellte. Im Bescheid des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (BAFl) vom 30. September 1997 finden sich neben wenig differenzierten Behauptungen zur angeblichen Unglaubhaftigkeit des Asylantragstellers rassistische Untertöne. Details der von ihm geschilderten Flucht gehörten „zum stets wiederkehrenden Repertoire einer Vielzahl afrikanischer Asylbewerber, ohne dass nach der Art der Einlassungen davon ausgegangen werden kann, dass sie die geschilderten Vorfälle wirklich erlebt haben.“ Mehr Wohlwollen schlug Herrn M. auch bei den Verwaltungsgerichten nicht entgegen. Die Durchführung eines Folgeverfahrens wurde vom BAFl im Juli 2002 abgelehnt. Seit Oktober 2002 sitzt er in Leipzig in Abschiebungshaft.
Miguel M. fürchtet, im Fall seiner Abschiebung nach Angola von Regierungsseite inhaftiert und misshandelt zu werden. Er ist den dortigen Behörden als aktives Mitglied der FLEC-FAC bekannt, für die er in Deutschland exilpolitisch tätig war.
Der Hohe Flüchtlingskommissar der Vereinten Nationen (UNHCR) hat in der jüngsten Vergangenheit, zuletzt am 28. November 2002, mehrfach auf die schwierige humanitäre Lage in Angola hingewiesen. UNHCR spricht sich aufgrund fortdauernder Kampfhandlungen in zahlreichen Regionen Angolas ausdrücklich gegen zwangsweise Rückführungen dorthin aus.
Amnesty International hat in urgent actions vom Dezember 2002 und Januar 2003 darauf hingewiesen, dass die angolanische Regierung ihren Militäreinsatz gegen die FLEC beträchtlich intensiviert hat und zahlreiche Berichte über die vorsätzliche und willkürliche Tötung von Zivilisten sowie über willkürliche Festnahmen und Fälle von „Verschwindenlassen“ vorliegen. In der Vergangenheit seien mutmaßliche FLEC-Angehörige in der Haft gefoltert worden.
Nach einem Bericht der Schweizerischen Flüchtlingshilfe vom November 2002 werden „die nachfolgend aufgeführten Personen besonders häufig Opfer von Entführung, Zwangsarbeit, Verstümmelung oder Exekution durch die angolanische Regierung: Personen, die zu Recht oder Unrecht verdächtigt werden, Angehörige oder SympathisantInnen illegaler separatistischer Bewegung zu sein, darunter insbesondere: FLEC, FLEC-FAC, FLEC Renovada und FDC.”
Nachdem Herr M. sich gegen zwei vorherige Abschiebeversuche gewehrt hatte, wurde dies im Februar erneut versucht. Die Abschiebung vom Frankfurter Flughafen aus wurde im letzten Moment verhindert, da der Pilot der TAP Air Portugal Sicherheitsbedenken gegenüber einer Mitnahme von Herrn M. hatte. Herr M. war vom BGS durch Fesseln „ruhiggestellt“ worden.
Dem Flugkapitän der Maschine der TAP Air Portugal war die Beförderung des gefesselten Herrn M. offensichtlich zu riskant. Unter Berufung auf die Sicherheitsrichtlinien, wonach Passagiere weder Hand- noch Fußfesseln tragen oder geknebelt sein dürfen, lehnte er die Mitnahme ab.
Zuvor hatten sich PRO ASYL und eine Frankfurter Flüchtlingsinitiative an die Crew der Maschine mit der Bitte gewandt, von einer Beförderung von Herrn M. abzusehen.
Noch in dieser Woche ist ein erneuter Abschiebeversuch geplant – mit einem durch die Zentrale Ausländerbehörde Chemnitz organisierten Charterflug. PRO ASYL vermutet, dass die Charter-Abschiebung mit einem Kleinflugzeug erfolgen wird und es für das weitere Vorgehen der Begleitbeamten vermutlich keine Zeugen geben wird. Betreuern gegenüber hat Herr M. Suizidabsichten geäußert. PRO ASYL befürchtet nach wie vor, dass Herr M. Opfer erheblicher Menschenrechtsverletzungen in Angola werden könnte.
PRO ASYL appelliert an das Bundesinnenministerium, angesichts des klar erkennbaren Risikos für Angehörige der FLEC-FAC, die Abschiebung zunächst auszusetzen und das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu bitten, vor diesem Hintergrund erneut sorgfältig zu prüfen, ob Abschiebungshindernisse vorliegen.
Darüber hinaus appelliert PRO ASYL an Bundesinnenministerium und Bundesgrenzschutz, sich an die Maxime der für Luftabschiebungen geltenden Dienstanweisung zu halten. Die sieht vor, Abschiebungen nicht um jeden Preis durchzusetzen.