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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRO ASYL PRESSEERKLÄRUNG 1992 :::
12.2.1992

Zusatzabkommen von Schengen
VERTRAG GEGEN FLÜCHTLINGE
Immer höhere Barrieren


„Das Zusatzabkommen von Schengen, dem das Bundeskabinett heute zugestimmt hat, ist der erste internationale Vertrag nach dem 2. Weltkrieg, der gegen Flüchtlinge gerichtet ist“, erklärte Herbert Leuninger, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft „Pro Asyl“. Er diene auch widerrechtlich als Vorwand, Artikel 16 Grundgesetz in seiner Substanz zu verändern.

Die Einführung einer gemeinsamen Visa-Pflicht für über hundert Staaten, die Abweisung von Flüchtlingen an den neuen Außengrenzen, und die Bestrafung von Fluggesellschaften, die Flüchtlinge ohne ausreichende Reisedokumente befördern, ziele auf die Abschottung vor Flüchtlingen aus Kriegs- und Krisengebieten. Ein vorgesehener Datenaustausch über Asylbewerber und ihre Verfahren schließe den Mißbrauch und dabei vor allem den Zugriff fremder Geheimdienste auf Informationen nicht aus. Dadurch würden Angehörige und Freunde in der Heimat gefährdet.

Mit Schengen werde überdies nicht nur die Mitsprache des Europäischen Parlaments, sondern auch die Einschaltung des Europäischen Gerichtshofes ausgeschlossen.

„Auch Schengen ändert nichts an den Fluchtursachen, sondern bedeutet für ungezählte Flüchtlinge bei Abweisung an der Grenze Gefahr für Leib und Leben“, erklärte „Pro Asyl“.


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