PRO ASYL Presseerklärung | Press Release
30. September 2003
Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetz
Europa in der Warteschleife
Richtlinie zur Flüchtlingsdefinition: Deutschland blockiert
Blair-Asylinitiative durch die Hintertür – Deutschland liefert Steilvorlage
- Verhandlungen zum Zuwanderungsgesetz
Europa in der Warteschleife
Richtlinie zur Flüchtlingsdefinition: Deutschland blockiert
Blair-Asylinitiative durch die Hintertür – Deutschland liefert Steilvorlage - Negotiations on European Asylum Procedures on hold
Germany blocks passage of directive on qualification for refugee status
Blair initiative on asylum through back door – Germany provides model
RESSOURCEN
ECRE – Press Release 30 September 2003
ECRE_300903
Anlässlich des Treffens der EU-Innen- und Justizminister am 2./3. Oktober und anlässlich der Verhandlungen über ein deutsches Zuwanderungsgesetz warnt PRO ASYL vor einem weiteren massiven Abbau des Flüchtlingsschutzes in Europa. Aktuell droht der britische Frontalangriff auf das individuelle Asylrecht durch die Hintertür realisiert zu werden. Auch in diesem Zusammenhang spielt Deutschland, wie so oft bei EU-Verhandlungen, eine besonders unrühmliche Rolle.
Das europäische Asylrecht steht am Scheideweg. Die zwei zentralen Richtlinien zum Asylverfahren und zum Flüchtlingsbegriff sollen in den nächsten Monaten auf EU-Ebene verabschiedet werden. Deutschland trägt die zentrale Verantwortung, inwieweit die Schaffung eines gemeinsamen Asylsystems überhaupt noch gelingt oder ob Europa sich von seiner Verantwortung Flüchtlinge aufzunehmen, weitgehend verabschiedet.
Ursprünglich war die Regierungskoalition angetreten, um auf nationalstaatlicher Ebene das Reformprojekt Zuwanderungsgesetz auf den Weg zu bringen und gleichzeitig in den EU-Verhandlungen für ein gemeinsames europäisches Asylrecht mit hohem Schutzniveau einzutreten. Mittlerweile verkehrt sich dieser Anspruch ins Gegenteil:
Seit Monaten blockiert die Bundesregierung – gegen alle anderen EU-Mitgliedstaaten – die Verabschiedung der Flüchtlingsrichtlinie mit dem Hinweis: Zuerst das bundesdeutsche Zuwanderungsgesetz – Europa muss warten. PRO ASYL fordert noch einmal eindringlich, die acht deutschen Vorbehalte zurückzunehmen, damit endlich das Fundament eines europäischen Asylrechts gelegt werden kann.
Die PRO ASYL vorliegenden aktuellen Dokumente (Asile 44 und 48) aus den Ratsverhandlungen zu Asylverfahren sehen bei der Anwendung des Konzepts „Sicherer Drittstaat“ sogar eine weit über die bundesdeutsche Drittstaatenregelung hinausgehende Konzeption vor:
Ein Asylsuchender kann in ein beliebiges Drittland zurückgewiesen werden, ohne dass er es jemals betreten hat. Selbst Staaten, die die Genfer Flüchtlingskonvention nicht ratifiziert haben, dürfen als „sicher“ qualifiziert werden.
Auf massiven Druck der Bundesrepublik soll die deutsche Praxis – die restriktivste in Europa – als Kann-Bestimmung abgebildet werden. Beliebige Kriterien, gepaart mit dem Vorschlag Deutschlands, ohne Einzelfallprüfung die Zurückweisung bzw. Zurückschiebung durch die Grenzbehörden zu exekutieren, ermöglichen es, zentrale Ziele der Blair-Initiative auf EU-Ebene doch noch zu realisieren:
Der „Flüchtlingsschutz“ wird weitgehend in Transit- und Herkunftsregionen ausgelagert. Die Schnittmenge aus den verschiedenen Kann-Bestimmungen bzw. schäbigsten Praktiken von Mitgliedsstaaten eröffnet eine neue Runde der Gesetzesverschärfungen in demnächst 25 EU-Staaten und darüber hinaus.
„Dieser Ratsentwurf schreibt nicht nur den kleinsten gemeinsamen Nenner fest, sondern unterschreitet diesen noch weit. Er harmonisiert nichts, lässt völkerrechtliche Standards außer Acht und dokumentiert in erster Linie den gemeinsamen Unwillen, Flüchtlinge in der Europäischen Union aufzunehmen“, so Karl Kopp, Europareferent von PRO ASYL.
Die deutsche Position grundlegend revidieren
PRO ASYL fordert in diesem Zusammenhang die rot-grüne Bundesregierung auf, ihre Position zu revidieren. „Wer auf Biegen und Brechen um eine völkerrechtswidrige Konzeption auf EU-Ebene kämpft, trägt maßgeblich dazu bei, dass das Asylrecht in Europa kaputt harmonisiert wird“, so Kopp.
Zur Erinnerung: Mit dem Beitritt der zehn neuen Staaten im Mai 2004 wird die derzeitige deutsche Konzeption „sichere Drittstaaten“ obsolet. Mit Ausnahme der Schweiz werden alle „sichere Drittstaaten“ an EU- Zuständigkeitsregelungen ( Dublin I bzw. Dublin II) partizipieren. Auf absehbare Zeit wird aber auch die Schweiz an diesen teilhaben.
Da die EU-Richtlinie erst nach dem Erweiterungsprozess in Kraft treten wird, lässt sich das bundesdeutsche Vorgehen auf EU-Ebene rational nur so erklären, dass Deutschland seinen restriktiven Standard – die Unmöglichkeit, die Sicherheit im Drittstaat im Einzelfall zu widerlegen – europaweit exportieren und vor allem die bestehende bundesdeutsche Liste „Sicherer Drittstaaten“ drastisch erweitern will.
Kopp abschließend: „Wer in der rot-grünen Koalition diesem Ansatz nicht folgen und immer noch ein Europäisches Asylrecht will, das seinen Namen verdient, muss nun dafür sorgen, dass die deutsche Position grundlegend revidiert wird und dieser EU-Entwurf im Reißwolf verschwindet.“