PRO ASYL Presseerklärung | Press Release
10. November 2003
Verfassungsminister Schily verhandelt
auf EU-Ebene am Grundgesetz vorbei
Gefährliche Arbeitsteilung zwischen Deutschland und Großbritannien
Abschiebung ohne Asylprüfung auch in nichteuropäische Staaten
Die Verhandlungen zur EU-Asylverfahrensrichtlinie nehmen einen immer dramatischeren Verlauf. Im aktuellen Ratsentwurf zur Anwendung des Konzepts sicherer Drittstaaten ist eine über die bundesdeutsche Drittstaatenregelung hinaus gehende Konzeption vorgesehen.
Aufweichung der Kriterien für einen sogenannten sicheren Drittstaat
Nach dem Vorschlag Großbritanniens soll ein Asylsuchender in ein beliebiges Drittland zurückgewiesen werden, ohne dass er es jemals betreten hat. Selbst Staaten, die die Genfer Flüchtlingskonvention und die Europäische Menschenrechtskonvention nicht ratifiziert haben, dürfen als sicher qualifiziert werden.
Schily außer Kontrolle
Die Vorschläge aus dem Hause Schily kommen den britischen Vorschlägen weit entgegen. Aktuell läuft Bundesinnenminister Schily der rot-grünen Koalition völlig aus dem Ruder. Zu großen Irritationen führt, dass das Innenministerium explizit in einem deutschen Vorschlag (ASILE 58/Artikel 35a) selbst die im Grundgesetz normierten Kriterien aufweicht:
Das Bundesinnenministerium fordert lediglich, dass der „sichere Drittstaat“ die Genfer Flüchtlingskonvention oder die in dem dazugehörigen Protokoll enthaltenen Bestimmungen über den Grundsatz der Nicht-Zurückweisung einhält. Bezogen auf die Europäische Menschenrechtskonvention gilt im wesentlichen das gleiche. Vorausgesetzt wird – im Gegensatz zum Grundgesetzartikel 16 a – nicht mehr die Unterzeichnung, die Ratifizierung und Sicherstellung der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK).
Sichergestellt ist die Anwendung der GFK und EMRK nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts nur durch den Beitritt zu den beiden Konventionen.
Die absichtlich unpräzise Formulierung aus dem Bundesinnenministerium soll die Möglichkeit eröffnen, Schutzsuchende in nichteuropäische Staaten ohne Einzelfallprüfung zurückzuweisen, obwohl dort die Standards des internationalen Flüchtlings- und Menschenrechtsschutzes nicht sichergestellt sind. Ein solche Politik liefe auf die Abschaffung des individuellen Asylrechts in Europa hinaus und wäre das Modell für eine weltweite Erosion des Flüchtlingsschutzes.
PRO ASYL appelliert an die rot-grüne Bundesregierung, diesen deutschen Vorschlag zurückzuziehen. Vielmehr sollte sich Deutschland dafür einsetzen, dass Schutzersuchen weiterhin in der Europäischen Union geprüft werden und zwar in einem fairen und effizienten Asylverfahren. Den Bemühungen, den Flüchtlingsschutz in unsichere Transitstaaten zu verlagern, muss energisch entgegengetreten werden.
Wortlaut Artikel 16 a
In Artikel 16 a Grundgesetz Absatz 1 heißt es, auf das deutsche Asylrecht „kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist, in dem die Anwendung des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge und der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten sichergestellt ist“.