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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRO ASYL PRESSEERKLÄRUNG 1992 :::
16.9.1992

Abschaffung von Artikel 16
VERFASSUNGSFEINDLICHE UMTRIEBE


„Die Angriffe der CDU auf das Asylgrundrecht nehmen immer mehr den Charakter verfassungsfeindlicher Umtriebe an“, erklärte Herbert Leuninger, Sprecher der bundesweiten Arbeitsgemeinschaft „Pro Asyl“.

Gab man bisher vor, wenigstens noch im Ansatz das Individualrecht auf Asyl aufrechtzuerhalten, so wolle man es nach den von CDU-Generalsekretär Peter Hintze vorgestellten Plänen ganz abschaffen und nur noch die Genfer Flüchtlingskonvention gelten lassen. „Diese ist zwar ein bedeutendes internationales Schutzabkommen für Flüchtlinge. Es gewährt aber nicht ein Recht auf Asyl, sondern letztlich nur den Schutz vor Abschiebung in das Verfolgerland“, erklärte Leuninger.

In der langen Liste der Rechtsverschlechterungen für Flüchtlinge sei die nun angestrebte Verfassungsänderung ein nur vorläufiger Tiefpunkt. Nach der bisher von den C-Parteien eingeschlagenen Strategie müsse mit weiteren Angriffen auf unseren Rechtsstaat gerechnet werden. So seien zwei weitere entscheidende Rechtsgüter bereits für den Müll der Geschichte vorgesehen. Längst nämlich sei eine Verfassungsänderung der Rechtsweggarantie von Artikel 19,4 Grundgesetz im Gespräch. Bei den Plänen, ein eigenes Leistungsgesetz für die Versorgung von Flüchtlingen zu verabschieden, gehe es zwar nicht direkt gegen das Grundgesetz, sondern gegen eine der großen sozialen Errungenschaften der Bundesrepublik, das Bundessozialhilfegesetz. Geschaffen, um jedem Menschen in der Bundesrepublik die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht, sollten die Flüchtlinge künftig davon ausgenommen und die Sozialhilfe für sie drastisch gekürzt werden.

„Dies macht Flüchtlinge nun endgültig zu Menschen zweiter Klasse“, erklärte Herbert Leuninger für „Pro Asyl“; „Die CDU/CSU will offensichtlich eine andere Republik und zieht SPD und FDP hinter sich her.“


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