PRO ASYL Presseerklärung | Press Release
25. März 2004
Unionsvorschläge zu weiteren Verschärfungen des Ausländergesetzes im Zuge der Terrorismusbekämpfung
PRO ASYL: Eine brisante Mischung aus Aktionismus und Menschenrechtsdemontage
Überbietungswettbewerb der Marktschreier
Mit ihren Verschärfungsvorschlägen zum Ausländerrecht betätigt sich die Union zunehmend als Trittbrettfahrerin des Terrorismus. Jeden Tag werden mit größter Beliebigkeit neue Vorschläge vorgestellt, ohne dass ein echter Sicherheitsgewinn bei der Realisierung der meisten Vorschläge erkennbar wäre. Zum Teil widersprüchlich, zum Teil rechtsstaatswidrig haben sie ein Ziel: Handlungsfähigkeit zu simulieren und das Zuwanderungsgesetz endgültig zum Polizei- und Gefahrenabwehrgesetz zu machen.
Bundesinnenminister Schily wird von den beiden Unionsvertretern Koschyk und Strobl aufgefordert, das Völkerrecht im Zuge der Terrorismusbekämpfung zu demontieren. Er solle „die erforderlichen supranationalen Schritte zur Lockerung des absoluten Abschiebeschutzes nach der Europäischen Menschenrechtskonvention einfordern“, damit kriminelle Extremisten letztlich auch abgeschoben werden könnten. Im Klartext: auch unter die Folter. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte ist der Schutz des Artikels 3 EMRK ein absoluter, unabhängig vom individuellen Verhalten des Beschwerdeführers. Dies gilt selbst im Fall des öffentlichen Notstandes, der in der Bundesrepublik nicht vorliegt, von der Union aber offenbar herbeigeredet werden soll. Völkerrechtliche Mindeststandards dürfen nicht in schwierigen Zeiten unterlaufen werden, sondern müssen sich gerade dann bewähren. Andernfalls erodieren die Maßstäbe in aller Welt. Guantanamo darf nicht Modell werden.
Dass dieser Vorschlag bei den Innenministern der unionsgeführten Länder nicht konsensfähig war, ändert nichts an dem Skandal, dass maßgebliche Unionsvertreter ihren Anschlag auf das Völkerrecht als Bekennerbrief verbreiten durften.
Die Beschränkung des bislang bis zu dreizügigen Instanzenzuges auf eine Gerichtsinstanz, eine uralte Forderung, verkennt, dass zum Rechtsstaat auch der Rechtsweg gehört – mit allen Möglichkeiten zur Korrektur fehlerhafter Entscheidungen, gerade da, wo es im Ernstfall um Rechtsgüter wie Leib und Leben oder Foltergefahr geht. Artikel 19 Satz 4 GG verbürgt dies. Im Ausweisungsverfahren wird in der Regel der Sofortvollzug angeordnet. Es gibt dann nur einen Eilrechtsschutz mit maximal zwei Instanzen. Die Entscheidung ist meist eine Sache weniger Wochen. Offenbar hat aber die Union nicht nur eine Art Schnelljustiz in Sachen Terrorismusbekämpfung im Sinn, sondern möchte eine generelle Rechtsverkürzung im Ausländerrecht.
Dass das zentrale Problem nicht daran liegt, wie man mit Terroristen umgeht, weiß auch die Union. Sie gehen in Haft. Das Hauptproblem liegt darin, potentielle Terroristen überhaupt zu erkennen. Liegt der begründete Verdacht einer Beteiligung an terroristischen Vorbereitungshandlungen vor, dann ist dies die Stunde des Sicherheitsapparates und der Justiz, nicht der Ausländerbehörden. Verdachtsausweisungen sind rechtsstaatswidrig und unverhältnismäßig. Es handelt sich um einen absurden Versuch, die Gefahr zu exportieren, in der Hoffnung, dass sie nicht wiederkehrt. Die saloppen Formulierungen des bayerischen Innenministers Beckstein, auf ein paar gefährliche Islamisten mehr oder weniger in Pakistan komme es nicht an, sind im Zeitalter der Globalisierung kein Beitrag zur Gefahrenabwehr, sondern ein gefährlich naives „aus den Augen – aus dem Sinn“. Otto Schilys Alternativvorschlag, die durch die Europäische Menschenrechtskonvention vor einer Abschiebung Geschützten müssten durch eine Abschiebung in Drittstaaten „entsorgt“ werden, ist lächerlich. Einen solchen aufnahmebereiten Drittstaat dürfte es kaum geben. Er dürfte wohl längst auf einer Liste der „Schurkenstaaten“ stehen und als potentielles Ziel militärischer Interventionen gelten.
Das Tempo, in dem auch Otto Schily in Erwägung zieht, Grund- und Menschenrechte zur Disposition zu stellen, wirft die Frage auf, ob der Abstand zwischen den beiden auch für die Verfassung zuständigen Ministern Beckstein und Schily noch größer ist als der zwischen Metternich und Fouché.
Wer glaubt, aus dem Überbietungswettbewerb der Marktschreier werde sich ein echter Sicherheitsgewinn ergeben, wird sich getäuscht sehen.