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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV ASYL 1992 ::: ARCHIV PRESSE :::

Asylpolitik

Texte einer Tageszeitung
unter Einbeziehung von PRO ASYL


15.10.1992

UN-Vertreter kritisiert Asyl-Entschließung

„Mindeststandards unterschritten“

Bonn (AFP/epd/dpa) – Gegen den Asyl-Kompromiß der Koalition hat der Bonner Vertreter des UN-Flüchtlingskommissariats, Walter Koisser, „ernste Bedenken“ angemeldet. Mit der sofortigen Abschiebung von Asylbewerbern bei offensichtlich unbegründeten Anträgen würden international vereinbarte Mindeststandards unterschritten. Koisser verwies in diesem Zusammenhang auf einen Beschluß des Exekutiv-Komitees des Flüchtlingskommissariats aus dem Jahr 1983 über verfahrensrechtliche Garantien bei der Überprüfung offensichtlich unbegründeter Anträge. Damals habe auch die Bundesrepublik zugestimmt. Danach müßte auch in diesen Fällen den Asylbewerbern die Möglichkeit gegeben werden, ihre Entscheidungen von einer unabhängigen Instanz überprüfen zu lassen, ehe sie an der Grenze zurückgewiesen oder abgeschoben werden. In dieser „verfahrensrechtlichen Kernfrage“ hoffe er auf eine Änderung.

Nach Ansicht des Sprechers der Arbeitsgemeinschaft „Pro Asyl“, Herbert Leuninger, hat sich die Koalition auf die „Abschaffung des Grundrechts auf Asyl“ geeinigt. Dies und nicht die Rechtsverschlechterungen für Flüchtlinge sei Kern der Entschließung, über die am Donnerstag der Bundestag namentlich abstimmen wird.

Die von den Regierungsfraktionen verabschiedete Entschließung umschreibt die Kernpunkte der angestrebten Änderung des Asylrechts. Auf der Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention bleibt das Asylrecht erhalten, verkürzte Verfahren und schnelle Abschiebungen werden möglich zum Beispiel für straffällig gewordene Asylbewerber und Flüchtlinge, die ihre Identitätspapiere zerstören.

Die Entschließung wird von weiten Teilen der zerstrittenen SPD als „Schau“ kritisiert und abgelehnt. Die Regierungsparteien bekräftigen, daß sie von der SPD als eine Aufforderung zu Verhandlungen verstanden werden soll.


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