PRO ASYL Presseerklärung | Press Release
15. August 2005
Tschetschenische Flüchtlingsfrau aus Abschiebungshaft entlassen
Landgericht Dortmund: Haftantrag und Haftbeschluss „offensichtlich rechtswidrig“
18 Tage Martyrium zu Ende – die Aufarbeitung des Skandals steht noch aus
Frau A. war zu Unrecht in Abschiebungshaft. In einem Beschluss vom 17. August 2005 stellte das Landgericht Dortmund fest, dass sowohl der Haftantrag der Ausländerbehörde Kreis Unna als auch der Beschluss des Amtgerichts Kamen offensichtlich rechtwidrig waren. Die schwerkranke Frau A. wurde heute nach 18 Tagen Martyrium aus der Haft entlassen.
Im Fall dieser traumatisierten Flüchtlingsfrau aus Tschetschenien wurde ihr Suizidversuch als Argument missbraucht, sie in Abschiebungshaft zu nehmen
Was Frau A. jetzt braucht, ist eine adäquate medizinische und psychologische bzw. psychiatrische Behandlung. Damit künftig diese Kette der Verantwortungslosigkeit – rechtswidriges und unmenschliches Handeln der Ausländerbehörde und des Amtsgerichtes – sich nicht noch einmal wiederholt, bedarf es außerdem einer lückenlosen Aufarbeitung des Skandals.
Karl Kopp
Europareferent