PRO ASYL Presseerklärung
10. Februar 2003
Trotz Verfolgungsgefahr:
Zurückweisung eines eritreischen Journalisten nach
gescheitertem Flughafenverfahren
PRO ASYL kritisiert skandalöse Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt und fordert die Abschaffung des Flughafenverfahrens
- Trotz Verfolgungsgefahr: Zurückweisung eines eritreischen Journalisten nach gescheitertem Flughafenverfahren
PRO ASYL kritisiert skandalöse Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt und fordert die Abschaffung des Flughafenverfahrens - Despite danger of persecution: Rejection of an Eritrean journalist after failed airport procedure
PRO ASYL criticizes scandalous decision of the Administrative Court Frankfurt and demands the abolition of the airport asylum procedure
Obwohl mehrere Zeugen seine Flucht- und Verfolgungsgeschichte belegen konnten, wurde dem eritreischen Journalisten Daniel T. die Einreise nach Deutschland im Rahmen des Flughafenasylverfahrens verwehrt. Ohne sorgfältige Prüfung wurde sein Asylantrag abgelehnt und zunächst die Zurückweisung nach Eritrea angeordnet.
Daniel T. kam am 26. November 2002 am Frankfurter Flughafen an und stellte einen Antrag auf Asyl. Er gab an, aufgrund eines regierungskritischen Artikels, den er im Rahmen seiner Tätigkeit als Journalist verfasst hatte, inhaftiert und über einen längeren Zeitraum hinweg geschlagen und misshandelt worden zu sein. Mit Hilfe eines Freundes hatte er schließlich nach Monaten aus dem Gefängnis fliehen und das Land verlassen können. < Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge lehnte den Asylantrag von Daniel T. jedoch im Rahmen des Flughafenschnellverfahrens am 4. Dezember 2002 als „offensichtlich unbegründet“ ab. Die Angaben von Herrn T. seien „völlig substanz- und aussagelos“. Im Rahmen des anschließenden Gerichtsverfahrens beim Verwaltungsgericht Frankfurt bestätigten verschiedene Zeugen eidesstattlich die Identität und die Aussagen und damit die Gefährdung von Herrn T. Ein weiteres Indiz für ein Verfolgungsinteresse seitens der eritreischen Behörden an Herrn T.: Entgegen der sonst üblichen Praxis wurden ihm von der eritreischen Botschaft umgehend Reisepapiere ausgestellt, obwohl er ohne jedes Identitätspapier nach Deutschland gekommen war. Auch Amnesty International drückte in einem Gutachten vom 9. Januar 2003 seine größte Sorge um die Sicherheit von Herrn T. im Fall einer Zurückschiebung nach Eritrea aus. Aufgrund seiner Aktivitäten als unabhängiger Journalist bestehe die Gefahr, dass er – wie bereits zahlreiche weitere Journalisten und Regimekritiker - ohne faires Gerichtsverfahren verhaftet werden würde. Trotz der erdrückenden Faktenlage hielt die zuständige Richterin der 8. Kammer des Verwaltungsgerichts Frankfurt eine Beweisaufnahme für nicht erforderlich. Eine Zurückweisung nach Eritrea konnte zunächst nur durch den Einsatz der eritreischen Gemeinde Kassel und vor allem durch die Intervention eines ranghohen Oppositionsmitglieds im letzten Moment verhindert werden. Ihnen gelang es, für Herrn T., der bereits im Flugzeug nach Eritrea saß, in kürzester Zeit ein Visum für Äthiopien zu besorgen und damit das Schlimmste abzuwenden. Am 21. Januar 2003 wurde Herr T. nach Äthiopien zurückgewiesen. Wie lange und unter welchen Umständen er sich dort aufhalten kann, ist ungewiss. „Das Beispiel von Herrn T. zeigt wieder einmal, wie wenig das Flughafenschnellverfahren der Situation von Flüchtlingen gerecht wird. Hier werden in unverantwortlicher Weise in kürzester Zeit Entscheidungen getroffen, die für die Betroffenen höchst gefährlich sein können,“ so Bernd Mesovic von PRO ASYL. PRO ASYL fordert die Abschaffung des Flughafenverfahrens. Zumindest muss in einem Rechtsstaat sichergestellt sein, dass ein Richter in Fragen, bei denen es um Leben und Tod gehen kann, nicht nur nach Aktenlage entscheidet, sondern die Betroffenen persönlich sieht und eine Beweiserhebung durchführt. PRO ASYL fordert Bundestag und Bundesrat auf, in den anstehenden Beratungen zum Zuwanderungsgesetz auch das Flughafenasylverfahren zu thematisieren und rechtstaatlichen Grundsätzen anzunähern. PS.: Aktuell droht dem im Flughafenverfahren abgelehnten indischen Asylsuchenden Professor Davinder Pal Singh Bhullar die Todesstrafe. Weitere Infos