PRO ASYL Presseerklärung | Press Release
18. Februar 2004
Treffen der EU-Innenminister
Ein breites Bündnis warnt vor der Verabschiedung der
EU-Asylverfahrensrichtlinie
Appell an die Bundesregierung:
Kein Export der deutschen Drittstaatenregelung auf EU-Ebene
Gemeinsame Stellungnahme zu dem Entwurf der EU-Asylverfahrensrichtlinie
Ein breites Bündnis fordert die Regierungskoalition noch einmal eindringlich auf, ihren Versuch aufzugeben, die deutsche Drittstaatenregelung in die künftige Asylverfahrensrichtlinie der EU zu verankern.
In einer gemeinsamen Stellungnahme warnen die Neue Richtervereinigung, der Deutsche Anwaltverein, die Caritas, die Arbeiterwohlfahrt, der Paritätische Wohlfahrtsverband, amnesty international und PRO ASYL vor einer Verabschiedung der Richtlinie. Im Vorfeld des Treffens der EU-Justiz- und Innenminister am 19./20. Februar 2004 in Brüssel kommen die sieben bundesdeutschen Organisationen zu dem Schluss: „Der derzeitige Entwurf würde einen starken Rückschritt für den europäischen Flüchtlingsschutz bedeuten und steht nicht in Einklang mit internationalen Standards.“
Sichere Drittstaatenregelung
Besorgnis erregend ist der Vorschlag der Bundesregierung in der Asylverfahrensrichtlinie, wonach Flüchtlinge an der Grenze abgewiesen werden, ohne dass sie ein reguläres Asylverfahren überhaupt durchführen können. Diese Regelung soll für alle Flüchtlinge gelten, die durch Nachbarstaaten der EU reisen, die als „sichere Drittstaaten“ qualifiziert sind. Sie würde Problemstaaten wie Russland, Weißrussland, die Ukraine, Rumänien, Bulgarien, Serbien, Kroatien, Mazedonien und die Türkei künftig zu potenziellen „sicheren Drittstaaten“ machen. Elf Jahre nach der Grundgesetzänderung würde das deutsche Modell einer Drittstaatenregelung in der erweiterten EU die Aushöhlung des individuellen Asylrechts in Europa bedeuten.
Darüber hinaus stellt das Bündnis die prinzipielle Frage: Muss ein Staatenverbund von aktuell 15 Mitgliedsstaaten und demnächst 25 Mitgliedsstaaten auf diese Konzeption noch zurückgreifen? Ein künftiges Europäisches Asylrecht sollte zumindest ein faires, effizientes Asylverfahren in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gewährleisten. Die sieben Organisationen plädieren für einen Verzicht auf die „sichere Drittstaatenkonzeption“.
Beispiele: Künftige Nachbarstaaten als „Sichere Drittstaaten“?
In Weißrussland, das als die letzte Diktatur in der Mitte Europas bezeichnet wird, haben sich 2003 die Repressionen gegenüber Menschenrechtsverteidigern, Menschenrechtsorganisationen und anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen deutlich verschärft. Amnesty international hat Hinweise darauf, dass die weißrussische Regierung in das Verschwinden von drei Oppositionspolitikern und einem Journalisten involviert ist. In der Ukraine sind nach Erkenntnissen von amnesty international Folter und Misshandlungen weit verbreitet. Russland hat zwar die Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) 1992 und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) 1998 ratifiziert. Seit 1996 ist Russland Mitglied im Europarat, hat jedoch das Protokoll 13 der EMRK zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe noch nicht unterzeichnet. Folter ist weiterhin keine Straftat, und immer wieder kommt es zu ethnisch motivierten Gewaltakten. Berichtet wird auch von Misshandlungen und Folterungen im Polizeigewahrsam. Der brutale Konflikt in Tschetschenien dauert an: Systematische Folter, Vergewaltigungen, staatliche Morde und „Verschwindenlassen“ werden nur selten strafrechtlich verfolgt. Tschetschenische Gefangene werden unter katastrophalen Bedingungen festgehalten. Tausende Zivilisten sind bisher getötet worden. Der Konflikt hat sich inzwischen ausgeweitet: Russische Streitkräfte verfolgen tschetschenische Flüchtlinge bis in die Nachbarrepublik Inguschetien.
Es kann aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen nicht davon ausgegangen werden, dass diese Staaten gerade mit Flüchtlingen rechtmäßig umgehen werden und ihnen die internationalen Rechte zukommen lassen, die ihnen zustehen.
Die Folgen für den Flüchtlingsschutz
Exportiert die Bundesrepublik ihren völkerrechtswidrigen Standard via Asylverfahrensrichtlinie auf die EU-Ebene, werden die Beitrittsländer umgehend ihre nationalen Bestimmungen nach deutschem Vorbild verschärfen. Statt Hilfe zum Ausbau der immer noch prekären Aufnahmesysteme in den neuen Mitgliedstaaten zu leisten, liefern die alten EU-Staaten eine Aneinanderreihung rechtlicher Instrumente, die das Asylrecht faktisch aushöhlen. Eine Zurückweisung in den neuen Ring von „sicheren Drittstaaten” birgt die Gefahr, elementare Prinzipien des internationalen Flüchtlings- und Menschenrechtsschutzes zu verletzen. Darüber hinaus werden die Nachbarregionen Europas diesem Beispiel folgen. Dieser Dominoeffekt gefährdet das existierende internationale Flüchtlingsschutzsystem.
Beschleunigte Verfahren
Aus Sicht der unterzeichnenden Organisationen muss ein faires Asylverfahren gewährleisten, dass ein Asylsuchender Rechtsmittel gegen eine ablehnende Entscheidung einlegen kann, die aufschiebende Wirkung haben. Rechtsmittel müssen dabei sowohl gegen als „unzulässig“ als auch „unbegründet“ abgelehnte Anträge möglich sein. Der Richtlinienentwurf für ein gemeinsames Verfahren legt mehr als 20 Fallkonstellationen fest, in denen Rechtsmittel gegen die ablehnende Entscheidung der Behörde keine aufschiebende Wirkung haben sollen. Wie notwendig es ist, im Asylverfahren einen effektiven Rechtsschutz zu gewährleisten, ergibt sich auch daraus, dass in vielen Ländern, so auch in Deutschland, zahlreiche Entscheidungen im Klageverfahren aufgehoben werden und der Flüchtling einen Status erhält.
Persönliche Anhörung
Die persönliche Anhörung ist Herzstück des Asylverfahrens. Denn im auf die Prüfung individueller Verfolgungsbehauptungen angelegten Verfahren ist die persönliche Anhörung von maßgebender Bedeutung. Von einigen Mitgliedstaaten wird gefordert, u. a. bei „offensichtlich unbegründeten Anträgen“ eine persönliche Anhörung auszuschließen. Die unterzeichnenden Organisationen fordern die Bundesregierung auf, dem entschieden entgegenzutreten. Eine Entscheidung des Asylantrages in der Sache kann ohne persönliche Anhörung nicht sachgerecht getroffen werden.
Aus den genannten Gründen fordern die unterzeichnenden Organisationen, dass diese Fassung der Asylverfahrensrichtlinie nicht verabschiedet wird.