Generic selectors
Nur exakte Ergenisse
Suchen in Titel
Suche in Inhalt
Post Type Selectors

PRO ASYL Presseerklärung | Press Release

26. August 2003

Togoischer Oppositioneller nach Gerichtsverhandlung akut bedroht:

Statt Anerkennung Abschiebung oder „freiwillige“ Ausreise?
PRO ASYL: Einzelrichterliches Justizlotto zu Lasten des Flüchtlingsschutzes


Der 40-jährige Togoer John Akouete Agbolete aus Bremen ist Afrikas dienstältestem Diktator bestens bekannt. Dies belegt eine Zeugenaussage, wonach dem kürzlich in manipulierten Wahlen erneut bestätigten Präsidenten Eyadema persönlich ein Zeitungsartikel aus der Bremer Tageszeitung „Weser Kurier“ vom Februar vergangenen Jahres vorlag. In dem war Agbolete als oppositioneller Aktivist namentlich benannt. Auch im regime-freundlichen togoischen Wochenblatt „tingo tingo“ erschien jüngst ein Artikel, in dem Agbolete, der sich seit September 2000 in Deutschland aufhält, im Zusammenhang mit seinen Aktivitäten im Bremer Internationalen Menschenrechtsverein denunziert wird – als Vertreter oppositioneller Gruppen im Exil, die ihrem Vaterland schweren Schaden zufügen. Agbolete steht auf der schwarzen Liste, so der einzig möglich Schluss. Denn Eyadema ist nachtragend und nur in einer Hinsicht berechenbar: in seiner Brutalität. Kaum hatten ihm die Präsidenten Bush und Chirac zu seiner erfolgreichen Wahlfälschung gratuliert, ließ er seine Schlägertrupps gegen die Opposition im Lande los. In dieses Klima soll Agbolete, hervorgetreten durch seine Beteiligung an einer von Bremen aus organisierten Demonstration gegen Eyademas Auftritt auf der Expo 2000, abgeschoben werden. Eyadema hatte seinen Besuch damals vorzeitig abgebrochen – eine persönliche Demütigung.

Dass der Togoer die Verhandlung des Verwaltungsgerichts über seinen Asylfolgeantrag am 14. August 2003 überhaupt noch in Deutschland erlebt hat, ist vor allem einer mutigen Bremer Kirchengemeinde zu verdanken. Denn Agbolete sollte bereits während des laufenden Hauptverfahrens nach Togo abgeschoben werden. Ein Eilantrag an das zuständige Verwaltungsgericht wurde im November 2002 von dem Richter abgelehnt, der als Einzelrichter jetzt zu entscheiden hatte. Dem zwischenzeitlich untergetauchten Togoer gewährte im Februar dieses Jahres die Bremer Christusgemeinde Kirchenasyl. Kritik der örtlichen CDU an ihrer Nothilfe wies die Gemeinde mit dem Hinweis zurück, sie erwarte von ihren gewählten Abgeordneten, sich für die Veränderung von Gesetzen einzusetzen, die einer sorgfältigen gerichtlichen Prüfung entgegenstehen.

Die Bremer Ausländerbehörde weigerte sich, Agbolete für die Teilnahme an der Gerichtsverhandlung „freies Geleit“ zuzusichern. Was ohne ihn stattfand, war die Karikatur eines Asylverfahrens. Alle von Agboletes Anwalt gestellten Beweisanträge wurden abgelehnt, so auch die Vernehmung des Zeugen, der Eyadema persönlich getroffen hatte. Der Richter räumte ein, dass Agbolete dem Regime persönlich als Kritiker bekannt sei und dass gerade die togoische Gemeinde in Bremen unter besonderer Beobachtung stehe. Ebenso ging er davon aus, dass die exilpolitischen Aktivitäten im Internationalen Menschenrechtsverein von Eyadema als Tätigkeit für eine gegnerische Organisation gewertet würden. Dennoch wollte er daraus nicht ableiten, dass Agbolete bei einer Abschiebung nach Togo mit „beachtlicher Wahrscheinlichkeit“ verfolgt würde. Die Verhältnisse in Togo seien unberechenbar. Letztlich handele es sich um eine Prognoseentscheidung. Leider sei auch er nicht mit „der Gabe der Prophetie geschlagen“.

Nachdem Eyademas Unberechenbarkeit auf diese Weise zum entscheidenden Kriterium der richterlichen Prognose aufgewertet wurde, bot der Einzelrichter noch eine Überraschung: Das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge habe angeboten, dem Asylantragsteller eine dreimonatige Duldung zu erteilen, wenn er seine Klage zurückziehe. Spätestens bis zum 27. August 2003 soll sich Agbolete nun entscheiden, ob er ein voraussichtlich negatives Urteil abwartet und dann abgeschoben wird oder ob er lieber „freiwillig“ nach Togo ausreist. Seine Gefährdung wird dies kaum minimieren, auch wenn er den Flughafen von Lomé eventuell als freier Mann verlassen sollte. Agboletes Unterstützer von der „Karawane für die Rechte der Flüchtlinge“ halten das Vorgehen des Gerichts für den durchschaubaren Versuch, die möglichen Folgen exilpolitischer Betätigung zu bagatellisieren und dem Präzedenzfall eines Kirchenasyls die Grundlage zu entziehen.

PRO ASYL kritisiert den Umgang mit Agbolete als „einzelrichterliches Justizlotto“ und „gefährliches Jonglieren mit Wahrscheinlichkeitsmaßstäben“. Eydemas gerichtsbekannte Willkürherrschaft entzieht sich offenbar juristischen Prognosemaßstäben. Ein ausgewiesener Oppositioneller sieht sich vor Gericht mit der „gelehrten Ignoranz“ eines Richters konfrontiert, der leider nicht die „Gabe der Prophetie“ hat, aber die Abschiebung zulassen will.

„In Togo herrscht wieder die Normalität der Diktatur“, so ein aktueller Artikel aus „Der Überblick – Zeitschrift für ökumenische Begegnung und internationale Zusammenarbeit“, der den schärferen Kurs des Regimes gegen Oppositionelle nach der Wahlfälschung auf den Punkt bringt. Man darf gespannt sein, welche der detailliert beschriebenen Praktiken des Regimes sich im nächsten Lagebericht des Auswärtigen Amtes zur asyl- und abschiebungsrelevanten Lage finden.

Weitere Informationen auch bei:

Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen
Tel. (01 79) 6 63 53 56 (Markus Saxinger)


Nach oben