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28.04.1995

PRO ASYL: Sofortiger Abschiebestopp für Kurden aus der Türkei


Die Bundesarbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge, PRO ASYL, hat sofortige Konsequenzen aus dem Urteil des OVG Schleswig gefordert, Kurden aus Gebieten der Türkei, in denen das Kriegsrecht herrscht, grundsätzlich das Asylrecht zuzuerkennen.

Der Sprecher von PRO ASYL, Heiko Kauffmann, bezeichnete das Urteil als „notwendige Korrektur der Bonner Schönfärberei von Menschenrechtsverletzungen an Kurden in der Türkei“. Da die von Bonn behauptete „inländische Fluchtalternative“ erstmals von einem Oberverwaltungsgericht verneint worden sei, stehe jetzt eine Revision aller bisherigen Ablehnungen an.

Die Bonner Politik sei nun gefordert, den kurdischen Flüchtlingen aus der Türkei, die oftmals über Jahre völliger Unsicherheit, zermürbenden Bedingungen und entwürdigenden Prozeduren ausgesetzt waren, verbindlichen Schutz zu gewähren.

Kauffmann forderte die Innenminister von Bund und Ländern auf, einen sofortigen Abschiebestopp für Kurden aus der Türkei zu erlassen und Ihnen durch Zuerkennung einer Aufenthaltsbefugnis eine menschenwürdige Lebensplanung und Integration in Deutschland zu ermöglichen.


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