PRO ASYL Presseerklärung | Press Release
14. Juni 2004
Schrottreife Fehlkonstruktion darf TÜV so nicht passieren
PRO ASYL fordert grundlegende Überarbeitung des Gesetzestextes
Nach den Verhandlungen am Wochenende zwischen Bundesinnenminister Otto Schily, Innenminister Günter Beckstein und Ministerpräsident Peter Müller unter Ausschluss von Grünen- und FDP-Politkern appelliert PRO ASYL vor allem an den „grünen TÜV“, die Dreier-Vorlage nicht passieren zu lassen.
Die CDU-Vorsitzende Merkel hatte Recht, als sie formulierte, der Teufel stecke im Detail. Wichtige politische Versprechungen werden durch die Gesetzestexte nicht umgesetzt.
Einige Beispiele:
- Abschaffung von Kettenduldungen: Die Bundesregierung hat nach der politischen Einigung in ihrer Presseerklärung vom 26 Mai 2004 „Vorteile durch das Zuwanderungsgesetz“ erklärt, dass es zur „Abschaffung der Kettenduldung“ kommt und dass der Anwendungsbereich der Duldung eingeengt werde. Eine erste Analyse von Rechtsanwalt Huber Heinhold, Stv. Vorsitzender von PRO ASYL, ergibt, dass die bisherige Praxis der Kettenduldungen nicht beendet, sondern sogar verschärft fortgesetzt werden wird. Im Vergleich zum geltenden Ausländerrecht werden die Voraussetzungen, um zu einem rechtmäßigen Aufenthalt zu kommen, verschärft. Die Grünen hatten versprochen: „Verschlechterungen gegenüber dem geltenden Ausländerrecht wird es mit uns nicht geben“ (Beschluss des Länderrates am 8. Mai 2004). Da immer weniger Personen als Flüchtlinge anerkannt werden, jedoch nicht in ihr Herkunftsland zurück können (Irak, Afghanistan, Kosovo, Tschetschenien etc. ), sind die Regelungen für bislang Geduldete von zentraler Bedeutung.
- Härtefallregelung: Positiv dargestellt wurde seitens der Bundesregierung nach der politischen Einigung am 26. Mai die Härtefallregelung. Nun müssen wir feststellen, dass es den Ländern frei gestellt ist, sie anzuwenden und zudem die Zugangsvoraussetzungen schwierig zu erfüllen sind. Der Öffentlichkeit wurde bislang verschwiegen, dass diese politisch so gelobte Regelung nach 5 Jahren ausläuft. Es ist wirklichkeitsfremd und für Praktiker nicht nachvollziehbar, dass es in 5 Jahren keine Härtefälle mehr geben soll.
- Bleiberechtsregelung: Das Gesetz enthält im Unterschied zum Ausländergesetz von 1990, das von CDU/CSU und FDP erarbeitet wurde, keine so genannte Altfallregelung (siehe § 100 Ausländergesetz). Dies ist nicht nur humanitär nicht zu vertreten, sondern auch politisch töricht: Ein Chaos und eine Überlastung der Kommunen und der Ausländerbehörden sind vorprogrammiert. Mehr als 200.000 Geduldete müssen trotz geringer Chancen Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis stellen. Zudem ist die Vorlaufzeit extrem kurz, um Verwaltungsvorschriften zu erarbeiten und Ausländerbehörden zu schulen. Dies betrachtet PRO ASYL als dilettantisch und verantwortungslos.
PRO ASYL fordert von Bündnis 90 /Die Grünen, den Gesetzestext nun wie versprochen auf den „Grünen TÜV“ (so Bütikofer am 26. Mai) zu stellen. Die Mängelliste ist derart gravierend, dass grundlegende Reparaturen erforderlich sind. Um aus einer schrottreifen Fehlkonstruktion das langfristig laufende Transportmittel der Zukunft zu machen, ist mehr als die vom Bundesinnenminister von den Grünen erwartete ehrenamtliche Mitarbeit erforderlich.
Aber nicht nur die Grünen, sondern auch die verantwortlichen Politiker von SPD, FDP und CDU/CSU sind gefordert, den Gesetzestext zu begutachten.
Die Zielvorgaben werden weitgehend nicht eingehalten. Zum Bereich der Kettenduldungen hatten die Parteien beschlossen:
- „Duldungen, insbesondere Kettenduldungen stellen keinen Aufenthaltstitel dar. Sie sollten auf insgesamt maximal ein Jahr begrenzt werden.“ (SPD-Bundestagsfraktion 2001)
- „Der unwürdige Zustand langjähriger Kettenduldungen muss ein Ende haben.“ (Bündnis 90/Die Grünen, Parteitag, November 2003)
- „Im Unterschied zum geltenden Recht gilt das Prinzip der Durchlässigkeit….Damit wird die Möglichkeit eines flexiblen Umgangs mit langjährig in der Bundesrepublik Deutschland Aufhältigen eröffnet,…“ (CDU-Bundesausschuss, Juni 2001)
„Im Rahmen einer Altfallregelung sollten die Ermessenstatbestände daher in Anspruchstatbestände umgewandelt werden, sodass eine Aufenthaltsverfestigung nach mindestens zweijähriger ‚Duldungszeit‘ beginnen kann.“
(FDP-Bundestagfraktion, Juli 2001)
gez. Günter Burkhardt
Geschäftsführer