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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRO ASYL PRESSEERKLÄRUNG 1990 :::
17.6.1990

Schengen –
Erster internationaler Vertrag gegen Flüchtlinge


„Wenn die Bundesrepublik, die Benelux-Staaten und Frankreich am 19. Juni in Dublin das Zusatzabkommen zum Schengen-Vertrag unterzeichnen, ist dies der erste internationale Vertrag, der nicht zum Schutz, sondern zur Abwehr von Flüchtlingen geschlossen wird!“ Diese Auffassung vertritt Herbert Leuninger, Sprecher der Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge „Pro Asyl“ in einer Stellungnahme.

Die Einführung einer gemeinsamen Visa-Pflicht für rund hundert Staaten und die Bestrafung von Fluggesellschaften, die Flüchtlinge ohne ausreichende Reisedokumente befördern, diene der Abschottung vor Asylbewerbern. Der geplante Datenaustausch über Asylbewerber und ihre Verfahren schließe den Zugriff fremder Geheimdienste auf Informationen nicht aus. Damit würden Angehörige und politische Freunde in der Heimat gefährdet.

„Schengen ist ein Angriff auf das Grundgesetz“, so Herbert Leuninger. Der Vertrag entlaste die Bundesrepublik von der Verpflichtung nach Artikel 16 des Grundgesetzes jeden Asylantrag, der gestellt wird, zu behandeln. Dies würde auf alle Asylbewerber zutreffen, die in der Bundesrepublik einen Asylantrag stellen, nachdem ihr Asylantrag in einem der Vertragsstaaten abgelehnt wurde. Damit würde auf kaltem Wege der von der CDU/CSU geforderte und in der DDR vorgesehene Gesetzesvorbehalt eingeführt, der im Bundestag wegen der erforderlichen Zweidrittelmehrheit bisher nicht durchzusetzen war.


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