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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRO ASYL PRESSEERKLÄRUNG 1989 :::
24.4.1989

SCHÄUBLES ERSTER STREICH:
Anschlag auf Verfassung


„Mit einem Anschlag auf die Verfassung startet der neue Bundesinnenminister Schäuble seinen Amtsantritt“. So wertet die Arbeitsgemeinschaft für Flüchtlinge „Pro Asyl“ Schäubles Forderung, das Grundrecht auf Asyl per Gesetz einzuschränken.

Dies würde, so „Pro Asyl“-Sprecher Herbert Leuninger, ein Grundrecht aus dem Kernbereich der Verfassung dem einfachen Gesetzgeber überantworten. Die verheerenden Erfahrungen der jüngsten Zeit zeigten aber, daß das Asylrecht damit zum Spielball von Mehrheiten würde, die nicht davor zurückschreckten, Flüchtlinge zu Sündenböcken der Gesellschaft zu machen.

So gehe Schäuble von der völlig unbewiesenen These aus, bei der kommenden Freizügigkeit in der EG kämen alle in den anderen Ländern abgewiesenen Asylbewerber in die Bundesrepublik.

Dagegen spricht

  • die äußerst niedrige Anerkennungsquote bei Asylbewerbern in der Bundesrepublik;
  • die Tatsache, daß die Mitgliedsstaaten der EG die Genfer Flüchtlingskonvention unterzeichnet haben. Dadurch müssen in den anderen Ländern mehr Asylbewerber als in der Bundesrepublik anerkannt werden. Seit 1982 gilt die Genfer Konvention in der Bundesrepublik nicht mehr als Grundlage des Anerkennungsverfahrens;
  • das 5jährige Arbeitsverbot für Asylbewerber, ihre Unterbringung in Lagern, das Verbot der Freizügigkeit und die eingeschränkte soziale und gesundheitliche Versorgung;
  • die bisherige Erfahrung, daß mehr Flüchtlinge aus der Bundesrepublik in andere europäische Länder gehen als umgekehrt.

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