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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRO ASYL PRESSEERKLÄRUNG 1993 :::
21.08.1993

Auch Asylbewerberin aus dem Irak vor Gericht erfolgreich
RICHTER FALLEN BUNDESGRENZSCHUTZ IN DEN ARM
Griechenland kein sicheres Drittland


Wie zwei iranische Staatsangehörige hat auch eine Asylbewerberin aus dem Irak erfolgreich gegen die Zurückweisung durch den Bundesgrenzschutz auf dem Rhein-Main-Flughafen geklagt. Der Bundesgrenzschutz hatte ihr die Einreise verweigert und die Zurückweisung nach Athen verfügt. Grundlage dieser Entscheidung ist das neue Asylverfahrensgesetz. Danach können Asylbewerber, die über ein sogenanntes sicheres Drittland eingereist sind, sofort zurückgewiesen werden. Diese Zurückweisung darf nach Meinung der Bundesregierung vom Gericht nicht ausgesetzt werden. Ein Asylantrag wurde nicht entgegengenommen.

Die christliche Irakerin, die gezwungen werden sollte, Ausländer aus europäischen Ländern zu bespitzeln, war in den Norden des Landes und von dort auf dem Landweg in die Türkei und weiter nach Griechenland geflüchtet. Sie landete am Freitag auf Rhein-Main.

Der Frankfurter Rechtsanwalt Roman Fränkel, der die Asylbewerberin vor dem Verwaltungsgericht vertrat, verwies auf zuverlässige Informationen aus der griechischen Einwanderungsbehörde. Danach würde die Irakerin nach Ankunft auf dem Athener Flughafen sofort in die Türkei weitergeschoben. Ihr wäre in dem EG-Land keine Möglichkeit für ein Asylverfahren eingeräumt worden. Dies entspräche mehrfacher Praxis gegenüber irakischen Staatsangehörigen. Damit ist Griechenland kein sicheres Drittland, und zwar weder für Flüchtlinge aus dem Iran noch aus dem Irak.

„Pro Asyl“ bewertet die Urteile als wichtiges Signal dafür, daß die Asylgesetze in wesentlichen Punkten nicht mit der Verfassung übereinstimmen. Das dürfte vor allem für die sogenannte Drittstaatenregelung gelten.

Herbert Leuninger, Sprecher von „Pro Asyl“


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