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HERBERT LEUNINGER ::: ARCHIV PRO ASYL PRESSEERKLÄRUNG 1992 :::
12.8.1992

Vietnamesische Asylbewerber
Reintegrationsabkommen contra Abschiebeschutz?
Verwaltungsgericht entscheidet


„Pro Asyl“ zeigt sich besorgt darüber, daß der Asyl- bzw. Abschiebeschutz für Asylbewerber aus Vietnam wegen eines Regierungsabkommens zwischen der Bundesrepublik und Vietnam entfallen könnte. Hierüber wird das

Verwaltungsgericht Wiesbaden

am Mittwoch den 19. August 1992

um 11.45 Uhr im Raum 32

befinden.

Es geht um die Klage von vietnamesischen Asylbewerbern, deren Antrag auf Anerkennung als politische Flüchtlinge von Zirndorf abgelehnt wurde und die ihre Anerkennung, zumindest aber einen Abschiebeschutz nach § 51 Ausländergesetz gerichtlich zu erreichen suchen.

Hierbei wird das „Abkommen über Finanzierungshilfen zur Existenzgründung und beruflichen Eingliederung von Fachkräften der Sozialistischen Republik Vietnam“, das die Bundesregierung am 9. Juni 1992 mit dem kommunistischen Staat abgeschlossen hat, eine entscheidende Rolle spielen. Es sieht personenbezogene Leistungen für vietnamesische Fachkräfte vor, die freiwillig nach Vietnam zurückkehren. In einem Protokollvermerk verzichtet die vietnamesische Seite für diesen Personenkreis auf jegliche Ahndung von Verstößen gegen die eigenen Rechtsvorschriften im Zusammenhang mit der Ausreise aus Vietnam und dem Aufenthalt in Deutschland. Eine Amnestie für alle Rückkehrer ist dabei nicht vorgesehen.

Wie dieses Abkommen asylrechtlich zu bewerten und wie die Gefährdungslage für vietnamesische Rückkehrer einzuschätzen ist, dazu liegen dem Wiesbadener Gericht gegensätzliche Gutachten vor.

Nach „Pro Asyl“ wächst unter vietnamesischen Asylbewerbern die Angst, sie müßten mehr oder weniger freiwillig in das Reintegrationsprogramm eintreten, um einer Abschiebung zuvorzukommen. Dabei vertraut niemand von ihnen darauf, daß die Heimatregierung ihre Zusagen einhält. Ohnehin sind deutscherseits keine Kontrollmaßnahmen vorgesehen.


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